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Vollabnahme nach Paragraph 19 + 21

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 12. April 2024 um 0:34

Schönen guten Tag,

Ich habe ein paar Änderungen an mein Auto vornehmen lassen und musste leider feststellen das ich eine änderungsabnahme nach Paragraph 19 und vollabnahme nach paragraph 21machen muss da sich leistung etc geändert hat.

Nur hab ich ein wenig Angst, ob ich alles eingetragen kriege.

Ich habe mein turbolader upgraden lassen auf den TTE485 Lader, hab eine downpipe von hjs (edelstahl Ø70mm mit 200 Zellen Sport Katalysator) verbaut, ladedrucksensor, HF-Series Ladeluftkühler VAG 1.8-2.0 T(F)SI EA888 Gen.3 , HFI Carbon Air Intake Kit Gen.3 VAG 1.8-2.0 und dazu halt eine Softwareoptimierung auf 432 PS.

Dazu kommen noch paar karosserie Sachen.

Für alles ist eine ABE oder teilgutachten vorhanden. Hab eigentlich gedacht das sobald eine ABE vorhanden ist alles gut ist, die Firma ASK-Performance hat mich aber darüber aufgeklärt das alles abgenommen werden muss.

Krieg ich mit irgendeiner Kombination Probleme?

Ist es möglich schon vorab mit einen dekra oder TÜV Prüfer zu reden ob alles so durchgehen würde, bevor ich hinfahren und die BE fürs Auto erlischt Vorort und ich muss den mit hänger holen.

 

Mfg

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15 Antworten

Moin, ich denke mal, dass die Luftansaugung in Verbindung mit der Auspuffanlage Dir nen Strich durch die Rechnung machen könnte, da zusammen ev. zu laut. Deswegen würde ich das vorher mal abklären.

Von Auspuff hat er ja gar nichts geschrieben. Also dieses ganze Paket was den Motor betrifft (Ansaugung, Downpipe, Turbo, Ladeluftkühlung und Software) beeinflusst sich natürlich gegenseitig, weshalb eine ABE für jedes Einzelteil nicht ausreicht, sondern alles in Summe muss abgenommen werden. Hast du dir diese Zusammenstellung ausgedacht oder war das ein Paket vom Tuner? Wenn sowas in der heutigen Zeit angeboten wird erwarte ich eigentlich, dass es das mit TÜV gibt oder ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es eben ohne TÜV ist. Bist du sicher, dass du dich selbst um die Abnahme kümmern musst oder ob der Tuner nicht diese Abnahme macht? Ich denke der Hauptpunkt ist das Gutachten für die Leistungssteigerung, da viele/alle Teile für die Leistungssteigerung nötig sind.

Zitat:

@Dfornal schrieb am 12. April 2024 um 02:34:26 Uhr:

Schönen guten Tag,

Ich habe ein paar Änderungen an mein Auto vornehmen lassen und musste leider feststellen das ich eine änderungsabnahme nach Paragraph 19 und vollabnahme nach paragraph 21machen muss da sich leistung etc geändert hat.

Nur hab ich ein wenig Angst, ob ich alles eingetragen kriege. ............

Mfg

Eine Änderungsabnahme UND Vollabnahme gibt es NICHT zusammen.

In Deinem Fall brauchst Du ein Abnahme nach § 21 StVZO (Vollgutachten),

weil sich die Änderungen gegenseitig beeinflussen.

Das kann nur die „Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ durchführen.

Das ist in den alten Bundesländern immer der TÜV

und in den neuen Bundesländern die DEKRA.

Zweckmäßigerweise nimmst Du den ganzen Papierkram und fährst vorher mal zum Prüfer an einer Prüfstelle. Der wird dann weitere Hinweise geben, oder sagen was er noch braucht.

Kann sein, dass ein Abgasgutachten gefordert wird... und dann wirds teuer.

Meiner Mienung nach sollte der Tuner im Vorgespräch infomieren zum Thema Eintragung und was da ggf. an zusätzlichen Gutachten oder Prüfungen seitens des Tüv fällig werden-.

Zudem was man grob dafür noch finanziell rechnen muss.

Hier wird nur über den Motor geredet, würde mir bei ein Leistungszuwachs von mindestens 120PS was etwa 36% entspricht auch was an der Bremsanlage aufgerüstet.

Wenn nicht, könnte ich mir vorstellen, das der Tüv das so nicht akzeptiert.

Aber da hilft nur fragen.

MfG

Themenstarteram 13. April 2024 um 5:10

Zitat:

@sebi707 schrieb am 12. April 2024 um 08:56:35 Uhr:

Von Auspuff hat er ja gar nichts geschrieben. Also dieses ganze Paket was den Motor betrifft (Ansaugung, Downpipe, Turbo, Ladeluftkühlung und Software) beeinflusst sich natürlich gegenseitig, weshalb eine ABE für jedes Einzelteil nicht ausreicht, sondern alles in Summe muss abgenommen werden. Hast du dir diese Zusammenstellung ausgedacht oder war das ein Paket vom Tuner? Wenn sowas in der heutigen Zeit angeboten wird erwarte ich eigentlich, dass es das mit TÜV gibt oder ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es eben ohne TÜV ist. Bist du sicher, dass du dich selbst um die Abnahme kümmern musst oder ob der Tuner nicht diese Abnahme macht? Ich denke der Hauptpunkt ist das Gutachten für die Leistungssteigerung, da viele/alle Teile für die Leistungssteigerung nötig sind.

Das wurde alles von einer Tuning Firma gemacht, die Teile sind mit Absprache von der Firma von den Einzelnen Firmen gekauft (HJS und HG) und die Firma haben diese dann verbaut und die Software darauf angepasst. Der tuner ist leider 400km weit weg.

Themenstarteram 13. April 2024 um 5:12

Zitat:

@aqualoop-tcp schrieb am 12. April 2024 um 12:49:58 Uhr:

Kann sein, dass ein Abgasgutachten gefordert wird... und dann wirds teuer.

Eine Abgasmessung hat die Firma wo ich alles machen lassen hatte gemacht wird sowas ausreichen?

Themenstarteram 13. April 2024 um 5:13

Zitat:

@Der Schwarze 2er schrieb am 12. April 2024 um 18:46:57 Uhr:

Meiner Mienung nach sollte der Tuner im Vorgespräch infomieren zum Thema Eintragung und was da ggf. an zusätzlichen Gutachten oder Prüfungen seitens des Tüv fällig werden-.

Zudem was man grob dafür noch finanziell rechnen muss.

Hier wird nur über den Motor geredet, würde mir bei ein Leistungszuwachs von mindestens 120PS was etwa 36% entspricht auch was an der Bremsanlage aufgerüstet.

Wenn nicht, könnte ich mir vorstellen, das der Tüv das so nicht akzeptiert.

Aber da hilft nur fragen.

MfG

Die Tuningfirma meinte das eine Aufrüstung der Bremsanlage nicht nötig sei, aber falls das ein Problem werden sollte, kann ich diese ja nachrüsten lassen.

Aber ich glaube das wäre fürs beste einfach mal zur dekra zu fahren und nachzufragen.

Danke

Themenstarteram 13. April 2024 um 5:20

Zitat:

@OB69 schrieb am 12. April 2024 um 05:53:53 Uhr:

Moin, ich denke mal, dass die Luftansaugung in Verbindung mit der Auspuffanlage Dir nen Strich durch die Rechnung machen könnte, da zusammen ev. zu laut. Deswegen würde ich das vorher mal abklären.

An der auspuffanlage ist nicht geändert nur von HSJ

Die downpipe verbaut, auto ist lauter geworden, das stimmt jedoch in Verbindung mit der mehr Leistung, darf er ja etwas lauter sein oder?

Der darf so laut sein wie es im Fahrzeug Schein steht.

Zitat:

@Tom R-Line schrieb am 13. April 2024 um 08:51:19 Uhr:

Der darf so laut sein wie es im Fahrzeug Schein steht.

Soweit ich weiß, gibt es aber auch Gutachten die zusammen mit einer Leistungssteigerung eine dB-Erhöhung im Fahrzeugschein erlauben.

Du hast jetzt immer noch nicht geschrieben was du genau an Gutachten hast. Speziell zur Software/Leistungssteigerung. Wenn es dazu nichts gibt wird es sehr schwierig bis unmöglich das als Privatperson eingetragen zu bekommen.

Eine dB Erhöhung geht nur mit einem Gutachten und das alles in Kombination geprüft wurde. Dann geht eine dB Erhöhung die eingetragen wird. Die apr zum Beispiel. Bietet sowas an. Die Leistungssteigerung muss auch ein Gutachten besitzen und Eintragungsfähig sein das sagt dir bzw. bietet dir der Tuner an. Wenn du alle Dokumente besitzt dann würde ich zur Abnahme stelle fahren und einmal alles besprechen. Hatte das gleiche mal mit meinem gti. Aber der Tuner hat es direkt mit tüv Abnahme angeboten und auch eintragen lassen. Aber das liegt ein paar Jahre zurück. Seitdem ist alles viel schwieriger vor allem wenn du alles mit abe zusammen würfelst in der Annahme das wäre kein Problem. Selbst der neue Turbolader muss alle Unterlagen besitzen und so weiter

Themenstarteram 16. April 2024 um 6:40

Bin anstatt zur dekra zu fahren, nochmal zum Tuner nach Absprache und der hat sich jetzt um die komplette Eintragung gekümmert, heute wurde es in fahrzeugschein übernommen.

Hab auch eine DB Erhöhung gekriegt.

Danke für eure Antworten

Klingt fishy.

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