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Verzweiflung! Mögliche Felgen-Reifen-Kombinationen

Audi A5
Themenstarteram 5. Juli 2009 um 20:04

hallo zusammen,

das ist mein erster beitrag hier und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt! ich bin in der thematik leider nicht sehr bewandert und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. meine suche nach bereits existierenden themen zu meinem problem war leider nicht von erfolg gekrönt. daher der beitrag hier.

ich habe einen A5 und würde gerne statt der werkseitig montierten 7.5Jx17 ET 28 mit 245/45 andere felgen und reifen montieren. konkret schweben mir die audi felgen mit 7 doppelspeichen vor. im internet hab ich sehr nette replicas von ls car design gesehen, die auch noch erschwinglich sind. die maße dieser felgen sind 8Jx19 ET35.

in der EWG bescheinigung des wagens stehen nur folgende, zulässige kombinationen:

225/45 R17 - 7,5J x 17 ET28

245/40 R18 - 8,5Jx18 ET29

245/45 R17 - 8Jx17 ET26

255/35 R19 - 8,5Jx19 ET32

die maße scheinen mir alle nicht sehr gängig zu sein. das meiste, was man so findet, hat min. ET35 und 8 oder 9 zoll breite. zudem wollte ich keine 255er reifen sondern max. 235er drauf machen.

ok, zur frage:

kann ich diese 8Jx19 ET35 mit 225er /235er reifen dran machen? laut ls car design (deren antwort war sehr schwammig) sind die räder für den a5 passend. nur: muss ich hier noch eine TÜV eintragung machen lassen, oder reicht die beiligende ABE?

was mich wundert ist, dass in der EWG nix von den 20" felgen steht, die man ja original bei audi ordern kann?!

vielen dank euch allen!

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39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von hhj76

 

 

Also das glaube ich kaum. Und was hilft ein Gutachter, der irgendetwas mal gesagt hat, schriftlich gibt es so etwas bestimmt nicht. Da bräuchte sich ja überhaupt keiner mehr Gedanken bezüglich TÜV-Eintragung zu machen, wenn er alles ab 17" raufmachen kann, nach oben unbegrenzt.

Moment. Ich wurde missverstanden. Es muss heißen: In den Papieren muss der Hersteller nur Mindestgrößen aufführen.

 

Selbstverständlich muss auch eine größere Dimension diverse Auflagen erfüllen. Und wenn man sie montiert, dann muss sie auch eingetragen werden. Eine kleinere darf jedoch gar nicht erst montiert werden. Auch dann nicht, wenn sie Voraussetzungen bezüglich Reifenumfang, Traglast, etc. erfüllen würde.

 

So habe ich das jedenfalls verstanden und so würde ich auch die von dir angesprochene Richtlinie verstehen wollen. Aber ich muss zugeben, es gibt Dinge, mit denen kenne ich mich beser aus. ;)

 

Andreas

Ja das ist was anderes, da haben wir Dich falsch verstanden. Um es nochmal klar auszudrücken: Der Felgenhersteller muß nur die Mindestgrößen aufführen, der Fahrzeughersteller, aber alle möglichen Reifengrößen.

Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86

In die "neuen" EU-Papiere wird immer und ausschließlich (auch unabhängig von der Werksauslieferung) die kleinst zulässige Kombi eingetragen, Unterschreitungen sind nicht zulässig. Größere werksseitig erhältliche Rad-/Reifenkombinationen sind in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt und können ohne weiteres montiert werden. Wird (auch nur geringfügig) von den hier genannten Werten abgewichen, muss jeweils eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, nach dem ggf. eine Abnahme erfolgt. Ist nichts von dem oder nur ein Festigkeitsgutachten vorhanden, kommt nur noch die Einzelabnahme in Frage.

 

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. :D

Genau so sieht es aus. Besser kann man es nicht erklären.

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 12:25

das hhj schreibt, sollte so stimmen. im meinem fahrzeugschein steht auch nur die kleinste reifengröße drin, der rest in der EWG. alles, was dort nicht aufgeführt ist, muss man dann wohl wie gewohnt handhaben.

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob das Cabrio die gleichen Rad/Reifen Kombis hat, oder andere?

Falls andere, welche?

Mein Cabrio kommt im März und ich will schon mal bestellen;-))

Vielen Dank

Hallo, mein S5 ist vom Werk aus mit 8,5X 18 225-40 ausgerüstet. Bestellt und Ausgeliefert mit 8,5X19 255-35. In den Papieren steht aber nur die Standartgrösse. Auch in der EWG Bescheinigung!

Am A5 Coupé gibt es ab Werk folgende Größen:

- 8,5 x 19 ET 32 mit 255/35 R19 (5-Arm-Y-Design und 5-Parallelspeichen-Stern-Design)

- 9,0 x 19 ET 33 mit 255/35 R19 (5-Segmentspeichen-Design und 20-Speichen-Design, zweiteilig)

- 9,0 x 20 ET 29 mit 265/30 R20 (7-Doppelspeichen-Design)

Die Rad-/Reifen-Kombinationen mit dem Zusatz "Audi exclusive" werden - laut alter Aussage der quattro GmbH - normalerweise nur dann in den COC-Papieren genannt wenn diese auch tatsächlich ab Werk geordert werden.

am 19. Mai 2010 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Am A5 Coupé gibt es ab Werk folgende Größen:

- 8,5 x 19 ET 32 mit 255/35 R19 (5-Arm-Y-Design und 5-Parallelspeichen-Stern-Design)

- 9,0 x 19 ET 33 mit 255/35 R19 (5-Segmentspeichen-Design und 20-Speichen-Design, zweiteilig)

- 9,0 x 20 ET 29 mit 265/30 R20 (7-Doppelspeichen-Design)

Die Rad-/Reifen-Kombinationen mit dem Zusatz "Audi exclusive" werden - laut alter Aussage der quattro GmbH - normalerweise nur dann in den COC-Papieren genannt wenn diese auch tatsächlich ab Werk geordert werden.

O.k. die Info ist hilfreich, habe im EWG Schein nur 8,5 x 19 für die 19er Felgen stehen, da ich zunächst normale Serienfelgen bessellt hatte. Wenn ich jetzt aber nachträglich auf 9,0 x 19 der Quattro GmbH umsteigen will, müssen die dann per TÜV eingetragen werden, auch wenn sie ja eigentlich sowieso zulässig sind, da man sie ja auch ab Werk kaufen kann?

Hallo,

meine Anfrage bei Audi hat für den A5 folgendes ergeben:

225/50 R17 98Y Extra Load auf der Originalfelge 7,5J x 17 ET 28

245/45 R17 95Y auf der Originalfelge 8J x 17 ET 26

245/40 R18 97Y Extra Load auf der Originalfelge 8,5J x 18 ET 29

255/35 R19 96Y Extra Load auf der Originalfelge 8,5J x 19 ET 32

255/35 R19 96Y Extra Load auf der Originalfelge 9J x 19 ET 33

265/30 R20 94Y Extra Load auf der Originalfelge 9J x 20 ET 29

225/50 R17 98H M+S auf der Originalfelge 7,5J x 17 ET 28

245/40 R18 97H Extra Load M+S auf der Originalfelge 8,5J x 18 ET 29

Dies sind demzufolge alle Größen die ohne Eintragung mit Originalfelgen gefahren werden können,. Fremdfelgen gehen natürlich auch, vorauzsgesetzt es liegen entsprechende Freigaben des Felgenherstellers für den A5 vor, oder ggfs. Teilegutachten.

VG

am 19. Mai 2010 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86

In die "neuen" EU-Papiere wird immer und ausschließlich (auch unabhängig von der Werksauslieferung) die kleinst zulässige Kombi eingetragen, Unterschreitungen sind nicht zulässig. Größere werksseitig erhältliche Rad-/Reifenkombinationen sind in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt und können ohne weiteres montiert werden. Wird (auch nur geringfügig) von den hier genannten Werten abgewichen, muss jeweils eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, nach dem ggf. eine Abnahme erfolgt. Ist nichts von dem oder nur ein Festigkeitsgutachten vorhanden, kommt nur noch die Einzelabnahme in Frage.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. :D

auch aus meiner Sicht: so und nicht anders! Jede Abweichung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.

phoenixforever

am 20. Mai 2010 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von phoenixforever

Zitat:

Original geschrieben von Vip3r86

In die "neuen" EU-Papiere wird immer und ausschließlich (auch unabhängig von der Werksauslieferung) die kleinst zulässige Kombi eingetragen, Unterschreitungen sind nicht zulässig. Größere werksseitig erhältliche Rad-/Reifenkombinationen sind in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt und können ohne weiteres montiert werden. Wird (auch nur geringfügig) von den hier genannten Werten abgewichen, muss jeweils eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, nach dem ggf. eine Abnahme erfolgt. Ist nichts von dem oder nur ein Festigkeitsgutachten vorhanden, kommt nur noch die Einzelabnahme in Frage.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. :D

auch aus meiner Sicht: so und nicht anders! Jede Abweichung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.

phoenixforever

Das heisst aber doch dann, dass man die quattro GmbH felgen 9x19 neu eintragen lassen muss, da sie bei mir nicht in der EWG aufgeführt sind.. find ich seltsam, denn man kann sie ja beim Kauf auch mitbestellen. Sind die dann explizit in der EWG eingetragen?

am 20. Mai 2010 um 19:31

Die 20er, die von AUDI original geliefert wurden, sind von AUDI original eingetragen.

Meine dagegen getauschten Schmidt haben ein Extra-Gutachten.

okay?

phoenixforever

am 20. Mai 2010 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von phoenixforever

Die 20er, die von AUDI original geliefert wurden, sind von AUDI original eingetragen.

Meine dagegen getauschten Schmidt haben ein Extra-Gutachten.

okay?

phoenixforever

nicht ganz.. :confused: ich rede ja noch nicht einmal von 20er.. es geht um die 9x19.. in der EWG sind nur 8,5x19 aufgeführt.. nach dem was ich hier gelesen habe, müssten dann die 9x19 noch den Segen des TÜV haben. Anscheinend werden verschiedene EWG beigelegt.

edit:

Frage ist doch, gibt es für den A5 verschiedene EWGs mit unterschiedlichen Felgen- Reifengrößen? Wenn man jetzt 9x19 Original Audifelgen montiert, bekommt man dann evtl einfach nur eine neue EWG?

am 20. Mai 2010 um 19:42

ja, definitiv. die EG-Papiere sind pro Fahrzeug spezifisch.

Wenn du AUDI Räder besitzt, die nicht in Deinen Papieren eingetrtragen sind, musst du versuchen, von AUDI entspr. Gutachten zu bekommen. Ich habe aber, was speziell diesen Vorgang angeht, keine Erfahrung. D.h., wie AUDI sich hier verhält.

Jeder andere Räderanbieter liefert auch noch nach Jahren entspr. Gutachten.

Ich hoffe, Du kommst weiter

phoenixforever

am 20. Mai 2010 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von phoenixforever

ja, definitiv. die EG-Papiere sind pro Fahrzeug spezifisch.

Wenn du AUDI Räder besitzt, die nicht in Deinen Papieren eingetrtragen sind, musst du versuchen, von AUDI entspr. Gutachten zu bekommen. Ich habe aber, was speziell diesen Vorgang angeht, keine Erfahrung. D.h., wie AUDI sich hier verhält.

Jeder andere Räderanbieter liefert auch noch nach Jahren entspr. Gutachten.

Ich hoffe, Du kommst weiter

phoenixforever

Danke Dir erst einmal.. warten wir es ab.. es kann ja eigentlich nicht sein,

dass man die 9x19 quttro GmbH Felgen nicht einfach nachrüsten kann... wo sie explizit für den A5 verfügbar sind... nur weil sie nicht in den EG Papieren aufgeführt sind...

am 20. Mai 2010 um 20:00

hab nochmal nachfgeschaut meine 19er sind in der ewg eingetragen.

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