ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungstechnische Besonderheiten?

Versicherungstechnische Besonderheiten?

Themenstarteram 27. Mai 2007 um 6:49

Hallo,

hier im Forum gabs ja vor kurzem ja den Thread, in dem jemand schilderte dass ihm sein Navi gestohlen wurde und davor jetzt die Hausratversicherung haften soll.

Gibt es noch mehr solche Besonderheiten?

Mir fällt da spontan z.B. ein, dass wenn man auf einem Parkplatz mit einem Einkaufswagen ein anderes Fahrzeug ramponiert zahlt nicht die Personenhaftpflicht, sondern die KFZ-Haftpflicht (was ist eigentlich, wenn die Person, welche das Auto ramponiert, zwar das Fahrzeug beläd, aber kein eigenes KFZ hat?).

Ähnliche Themen
11 Antworten
am 27. Mai 2007 um 9:59

Hi,

was genau meinst Du damit? Sorry - hab grad keine Ahnung, auf was die Frage hinauswill?

Willst du wissen, was versichert ist und was nicht und wobei und wann nicht?

Das wäre ein komplettes Auseinandernehmen der AKB und TB --> muss nicht sein...

Zudem ist jeder Schadenfall ne Einzelentscheidung auch wenn genormte Prozesse in der Abwicklung dahinterstehen.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 27. Mai 2007 um 10:34

Ok, wenn das zuviel Aufwand ist, und sowieso bei jedem Fall anders entschieden wird, dann lassen wir dass lieber.

ich verstehe z.b. nicht warum wenn man beim einkaufen ist, und der einkaufswagen einem wegrollt und einen schaden bei einem anderen auto anrichtet dann die kfz-haftpflicht greift, obwohl man mit dem fahrzeug ja keinen schaden angerichtet hat.

am 27. Mai 2007 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

ich verstehe z.b. nicht warum wenn man beim einkaufen ist, und der einkaufswagen einem wegrollt und einen schaden bei einem anderen auto anrichtet dann die kfz-haftpflicht greift, obwohl man mit dem fahrzeug ja keinen schaden angerichtet hat.

nur bedingt: wenn Du vom Supemarkt auf dem Weg ZUM Auto bist,

dann Haftpflicht.

Wenn Du bereits den Kofferraum offen hast und das Aldi-Gemüse am Einladen bist, DANN die Karre wegrollt, dann Kfz-Hpfl.

mfg. Matt

am 28. Mai 2007 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Ok, wenn das zuviel Aufwand ist, und sowieso bei jedem Fall anders entschieden wird, dann lassen wir dass lieber.

ich verstehe z.b. nicht warum wenn man beim einkaufen ist, und der einkaufswagen einem wegrollt und einen schaden bei einem anderen auto anrichtet dann die kfz-haftpflicht greift, obwohl man mit dem fahrzeug ja keinen schaden angerichtet hat.

Die Kfz-Haftpflicht erstattet Schäden, die durch den "Betrieb" des Fahrzeuges entstehen. Dazu gehöhrt auch Ein- und Aussteigen und eben das Be- und Entladen. Also, wenn du im Kofferraum liegst, um den Bierkasten tief unten zu verstauen, und der Einkaufswagen rollt dir weg, ist das beim Beladen passiert und schon klettern deine Prozente wegen des Schadens am 911 mit Sonderlackierung neben dir.

Die Privathaftpflicht würde dann greifen, wenn du gerade am Stellplatz der Einkaufswagen bist, deinen Chip / Münze reinsteckst, schnur stracks auf den Supermarkt zuläufst und beim Checken des Einkaufzettels ein anderes Auto anrempelst. Das gehört dann nicht mehr zum Betrieb deiens Fahrzeuges!

TIP:

Nach dem Einladen des Einkaufs Kofferaum (ab)schliessen und erst dann wieder den Einkaufswagen anfassen. Wenn ihr dann beim umdrehen jemand andereres touchiert, war der Beladevorgang schon beendet.

Schöne Grüße

wolffilein

Themenstarteram 28. Mai 2007 um 18:17

Ok, so hätten wir das Thema Haftpflicht und Einladen geklärt.

Gibt es sonst noch irgendwelche relevanten Fälle, worauf man achten sollte?

am 28. Mai 2007 um 20:28

Grundsätzlich sind alle nachträgliche eingebrachte NAV-Geräte nirgendwo mit versichert, ebenso CD´s. Bei fest verbauten Geräten kommt es auf den Neuwert an un der muss dann dem Versicherer bekannt gegeben werden und evtl. ein Zuschlag bezahlt werden. Ist aber sehr gering.

Mobile Nav-Geräte also immer abbauen und in den Kofferraum, aber auch den Bef.-Fuß.

Gallier

Re: Versicherungstechnische Besonderheiten?

 

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Mir fällt da spontan z.B. ein, dass wenn man auf einem Parkplatz mit einem Einkaufswagen ein anderes Fahrzeug ramponiert zahlt nicht die Personenhaftpflicht, sondern die KFZ-Haftpflicht (was ist eigentlich, wenn die Person, welche das Auto ramponiert, zwar das Fahrzeug beläd, aber kein eigenes KFZ hat?).

Löse dieses Problem doch einfach so wie die anderen rückgratlosen Arschgeigen, die sich z.B. an meinem Auto auf diese Weise vergreifen: Fahr einfach nach Hause und tu so als ob nix passiert ist.

Das übernimmt im Normalfall die Haftpflicht - denn die ist dafür da Schäden, die man selbst an fremdem Eigentum verursacht zu übernehmen. Es gibt beim Auto offensichtlich eine Ausnahmeregelung - aber im Grunde übernehmen solche Dinge die Haftpflichten[1] ;)

Lg,

Mirko

am 29. Mai 2007 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Ok, so hätten wir das Thema Haftpflicht und Einladen geklärt.

Gibt es sonst noch irgendwelche relevanten Fälle, worauf man achten sollte?

tja, fiestaknechter,

ich hab zwar ne Ausbildung zum Versicherungskaufmann gemacht, wenn du aber alle spezialitäten des Versicherungs(un)wesens erfahren möchtest, musst du leider das gute alte Leben befragen. Nicht umsonst sind die Gerichte ständig mit irgendwelchem Hickhack aus dem Kfz-Versicherungsbereich beschäftigt.

Du wirst bei der Haftpflicht fast immer Streit finden beim Thema Mitverschulden. Schließlich will ja keine sein Geld einfach loswerden, geschweige denn sich eine Schuld eingestehen.

Die Kaskoversicherung beschäftigt sich eher mit dem Bereich der groben Fahrlässigkeit, da es hier im gewissen mass auslegengssache ist, wann du wirklich sowas von daneben warst, dass was passiert ist. Also wenn du dein Top-modernes Handy neben dem Hyper-Laptop liegen lässt und für deine 15.000 Euro-Anlage noch die Rechnung daneben gut lesbar ist, wundere dich nicht, wenn deine Teilkasko den Diebstahl des Fahrzeuges nicht bezahlt! ;-)) In dem Fall gehe auch ich von gröbster Fahrlässigkeit aus. Aber gerade diese Fälle werden halt vor Gericht geklärt. Da gibt es den eine Entscheidung, wie fahrlässig das ganze war.

Tip für die Freizeit: Geh mal an einem freien Tag zum Amtsgericht in die öffentlichen Sitzungen. Thema der Verhandlungen sind am Saal ausgehangen. Wird lustig!!!

Ansonsten muss man sich eigentlich nur normal an die gängigen Regeln halten, um überflüssigen Stress von sich fern zu halten.

Achso, noch einen zur Teilkasko: Wenn du an der Nordsee unterwegs bist und dir springt ein Seehund vors Auto(?????) geht deine Frontschürze auf die Teilkasko!

Weitere Besonderheiten auf Anfrage und noch viel Spass beim Autofahren in Watte. ;-)

wolffilein

am 29. Mai 2007 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

ich verstehe z.b. nicht warum wenn man beim einkaufen ist, und der einkaufswagen einem wegrollt und einen schaden bei einem anderen auto anrichtet dann die kfz-haftpflicht greift, obwohl man mit dem fahrzeug ja keinen schaden angerichtet hat.

übrigens egal, wer fährt oder beläd oder aussteigt, gehört alles zum betrieb der karre und fällt DEINER kfz-haftpflicht zu! Unter Umständen ist Regress an dem mitfahrenden möglich.

Gruß

wolffilein

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 18:46

Wow, also Versicherungen sind wirklich eine Wissenschaft für sich, wenn man sich damit nicht intensiv damit beschäftig zieht man wohl öfters mal den kürzeren.

Das mit den anderen Leuten wusste ich nicht. Man man man, wenn man da nicht aufpasst hat man echt schnell die A-Karte...

am 30. Mai 2007 um 20:56

Versicherungen

 

Ja weil es so kompliziert ist, meint jeder das er mitreden kann und es besser weiß wie die Fachleute.

Gallier 13

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungstechnische Besonderheiten?