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Versicherungsbeitrag nach Leistungssteigerung

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 27. April 2011 um 17:31

Tach zusammen,

wollt mich mal bei euch umhören, ob eure versicherung nach der leistungssteigerung den beitrag erhöht hat, bzw.erhöhen will.

im meinem fall will direct-line satte 20% mehr!!:mad:

wie ist es bei euch und wo seid ihr versichert?

Beste Antwort im Thema

@ikt:

Du willst also sagen, daß ich für ein Fahrzeug mit 174 PS soviel Versicherung zahle wie mit einem 55PS Motor. Und wenn die Versicherung das nicht will, dann soll ich mit Kündigung drohen? Sehr interessant. Ich sag nur, wer Formel Eins fahren will muß auch Formel Eins zahlen.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung teuerer bei Chiptuning?' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von Zorro 2011

Ja Cleo und wie ist Dein Auto jetzt versichert?

 

... nur Haftplicht? Haftpflicht unbegrenzt bzw. 100Mio.

 

...Haftpflicht mit Teilkasko 150 SB? TK ohne SB

 

...oder auch Vollkasko mit 300 SB? VK mit 500 SB

 

Angegebende Laufleistung pro Jahr? 18.000 km Garage? ja

 

Die 1058,- /Jahr, bei 30%, bei mir waren inkl. der Vollkasko!  fahre auf 30% macht 379€ im Jahr

 

Gruß Zorro  Gruß cleo66

Zitat:

Original geschrieben von wvn

 

Wir sprechen hier wohlgmerkt von legalen und TÜV eingetragenen Leistungssteigerungen?

Ist das jetzte eine Frage?

Ja natürlich sprechen wir vom legalen Tuning inkl. TÜV weil sonst braucht man es erst gar nicht bei der Versicherung melden ;)

nach meiner erfahrung ist das von versicherung zu versicherung völlig verschieden.

- manche nehmen keinen mehrpreis weil sich die typklasse, schlüssigerweise, nach schlüsselnummer nicht ändert

- manche kalkulieren individuell mit der, auch schlüssigen, begründung, dass das fahrzeug nicht mehr dem in der typklasse eingestuftem fahrzeug entspricht

das thema "sonderkündigung" wirste zu 99,9% vergessen können. dies haste wenn die versicherung den beitrag erhöht. einseitig erhöht. in deinem fall haste aber selber die erhöhung "verursacht" da du den vertragsgegenstand, sprich das zu versichernde fahrzeug, verändert hast. anpassung auf deiner seite (änderung fahrzeug) = anpassung auf deren seite (änderung prämie)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

nach meiner erfahrung ist das von versicherung zu versicherung völlig verschieden.

- manche nehmen keinen mehrpreis weil sich die typklasse, schlüssigerweise, nach schlüsselnummer nicht ändert

- manche kalkulieren individuell mit der, auch schlüssigen, begründung, dass das fahrzeug nicht mehr dem in der typklasse eingestuftem fahrzeug entspricht

das thema "sonderkündigung" wirste zu 99,9% vergessen können. dies haste wenn die versicherung den beitrag erhöht. einseitig erhöht. in deinem fall haste aber selber die erhöhung "verursacht" da du den vertragsgegenstand, sprich das zu versichernde fahrzeug, verändert hast. anpassung auf deiner seite (änderung fahrzeug) = anpassung auf deren seite (änderung prämie)

Ja da haste vollkommen Recht ;)

Sonderkündigung ist auch nicht möglich, den Grund hast du ja hier sehr ausführlich beschrieben

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