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Versicherung Rückstufung rechtens?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 17. November 2022 um 17:43

Moin Moin,

ich hatte vor ein paar Monaten eine Parkunfall. Über die Nacht ist mir jemand an mein Auto gefahren (Kratzer am Kotflügel, Frontschürtze und der Felge) und begann Fahrerflucht.

Ich rief direkt die Polizei, welche den Schaden aufnahm. Nach ein paar Wochen kam ein Schreiben der Polizei indem stand, dass sie niemanden ausfindig machen konnten und die Anzeige somit fallen gelassen wird.

Ich habe ebenfalls meiner Versicherung bescheid gegeben und sollte von denen aus mein Auto in einer Werkstatt vorführen.

In der vorgegebenen Werkstatt habe ich mir ein Kostenvoranschlag machen lassen, habe die Leistung der Versicherung jedoch nicht in Anspruch genommen und lebe noch mit den Schmarren an meinem Auto.

Heute morgen kam ein Brief von meiner Versicherung indem steht, dass ich in meiner Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden und ca. 215€ jährlich mehr zahlen soll.

Ist das rechtens? Ich meine, ich habe den Schaden nur gemeldet, aber nichts von der Versicherung in Anspruch genommen. Für was werde ich denn zurückgestuft?

 

Ich habe eine Vollkasko Versicherung.

 

Liebe Grüße

Julian

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16 Antworten

Natürlich nicht……

Ruf mal an, ob die eine andere Info haben

Themenstarteram 17. November 2022 um 17:47

Danke!

Ich würde morgen direkt anrufen und denen das Problem schildern. Wollte nur schon mal die Meinung anderer hören.

Und für diese Meinung gibt es das hier:

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Geile Versicherung)) what else))

Zum Thema wurde bereits alles gesagt.

Zurück gestuft wird, wenn die Versicherung einen Schadensfall angezeigt bekommt. Solange die Sache in der Schwebe ist, bleibt es bei der Rückstufung. Wenn feststeht, dass keine Leistungen erbacht werden müssen, wird die Rückstufung wieder aufgehoben. Es wäre sinnvoller gewesen, der Versicherung schriftlich mitzuteilen, dass keine Ansprüche mehr erhoben werden, anstatt deswegen ein Faß im Internet aufzumachen. Und telefonieren ist genauso nutzlos, der Sachbearbeiter kann ja nicht einmal verifizieren, wer ihn da anruft. Per Brief oder anders in Textform (e-Mail, Fax) und gut ist.

Themenstarteram 17. November 2022 um 18:59

Dankeschön!

Ich hätte mit denen auch im Vorfeld ausführlicher gesprochen.

Hatte auch bereits zweimal solche Fälle, habe die auch gemeldet aber mit der Versicherung vereinbart, dass ich sie erst nach Ablauf des Jahres richten lasse. Dann verwende ich dafür den Rabattretter des abgelaufenen Jahres. Ist mir sonst zu heiß, nicht, dass ich in dem Jahr noch einen "großen" Schaden hätte. Hat jedes Mal prima geklappt, obwohl ich die Schäden habe z.T. erst über ein Jahr später richten lassen.

Also ich wäre ziemlich sauer, wenn mir meine Versicherung ohne Schadensregulierung den SF kürzt.

PS: Bis 30.11. kann man noch kündigen.

Das Vorgehen der Versicherung ist völlig normal und gesetzlich völlig einwandfrei, denn ab dem Moment der Schadensmeldung muss die Versicherung zwingend eine Rücklage bilden bzw zurücklegen für die eventuelle Instandsetzung, daraus folgt logischerweise, dass die Stufung erfolgt. Wenn man der Versicherung schriftlich mitteilt, dass keine Instandsetzung erfolgt wäre die Sache erledigt gewesen, oder eben gar nicht erst melden wenn man diese Instandsetzung eh nicht wünscht

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass der gemeldete Schaden fachgerecht repariert wurde, kommst du noch in die HIS Datenbank.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 18. November 2022 um 15:30:51 Uhr:

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass der gemeldete Schaden fachgerecht repariert wurde, kommst du noch in die HIS Datenbank.

Davon habe ich tatsächlich noch nicht gehört, was ist deren Funktion genau?

Klingt zumindest negativ, würde also nicht nur unnütze Mühe sondern eher sogar nachteilig für einen sein, wenn man einen Schaden meldet den man eh nicht reparieren lassen will, wobei ich den Sinn darin eh nicht verstehe

Zitat:

@detti89 schrieb am 18. November 2022 um 15:37:32 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 18. November 2022 um 15:30:51 Uhr:

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass der gemeldete Schaden fachgerecht repariert wurde, kommst du noch in die HIS Datenbank.

Davon habe ich tatsächlich noch nicht gehört, was ist deren Funktion genau?

Hinweis- und Informationssystem der Versicherer. Wurde seinerzeit eingerichtet, um Versicherungsbetrug aufzudecken und vorzubeugen. Das weiß ich darüber. Wie das ganze funktioniert und was so drinsteht, das weiß ich nicht.

Da steht etwas drin, wenn reguliert wurde und nicht - wie hier - wenn nichts reguliert wurde. Wenn z. B. jemand in der Kaskoversicherung für einen wirtschaftlichen Totalschaden entschädigt wird und im nächsten Jahr würde das Auto bei einer anderen Gesellschaft versichert und dann als gestohlen gemeldet, dann würde das auffallen und Ermittlungen auslösen.

Zitat:

@x5vision schrieb am 17. November 2022 um 19:12:40 Uhr:

Geile Versicherung)) what else))

Zum Thema wurde bereits alles gesagt.

Das macht jede Versicherung so

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