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KFZ Versicherung zieht beiträge einfach ein und will nicht gekündigt werden.

Themenstarteram 27. November 2019 um 19:53

Hallo, ich habe ein dickes Problem. Ich habe zum 2.10 meine KFZ versicherung nicht bezahlt, da ich den Job gewechselt habe und die Lastschrifl in diesem Monat versucht wurde abgebucht zu werden. Ich habe nur eine Mahnung+ sofortige Kündigung am 20.11.2019 ins Haus bekommen. Es gab keine Mahnungen vorher, und ich wurde auch nicht anderweitig informiert. Es handelt sich um die *V*4 Online versicherung. Einen Tag später wurde schon die Zulassungstelle informiert und mir wurden 3 Tage frist gesetzt das KFZ Stillzulegen oder einen neuen Versicherer zu finden. Wohlgemerkt kam die erst am Freitag, sprich SA/SO arbeitet die Versicherung gar nicht.

Im Brief der Versicherung stand sinngemäß :

Zitat:

Hiermit kündigen wir ihre KFZ Versicherung mit sofortiger wirkung, der Betrag 124,XX€ ist sofort zu überweisen ... am ende stand jedoch : "Wenn sie den Betrag innerhalb von 30 Tagen überweisen können sie dieses Schreiben als Inhaltslos sehen."

Egal was ich mache, den Betrag muss ich so oder so überweisen. Also habe ich genau 1 Tag nach dem Schreiben das Geld überwiesen. Es ging am Samstag zu 100% EIN. Im November wurde nicht mal versucht den Betrag abzubuchen, obwohl genügend Geld auf dem Konto vorhanden war. Sprich mit dem Aktuellen Stand habe ich eine offene Rechnung, das wäre die für November. Die sie nicht versucht haben abzubuchen. Die Fehlende für Oktober habe ich bereits bezahlt. Jetzt schaue ich in mein Online banking und sehe es wird versucht für 1.10, 1.11 und 1.12 abzubuchen. 285€. Obwohl es nur 95.00€ sein müssten für den November. Warum zum teufel wird mir JETZT schon der Dezember in Rechnung gestellt, und eine Rechnung die ich LÄNGST bezahlt habe?

Ich habe sage und schreibe 5 Emails an die Versicherung geschrieben mit dem Bitten die EVB anzufordern und die Kreisverwaltung zu benachrichtigen. Passiert ist NICHTS. Also habe ich daraufhin eine neue Versicherung abgeschlossen und möchte auch bei der neuen bleiben, da ich dort einen MENSCHEN als berater habe mit dem ich mich bei Problemen in Kontakt setzen kann. Ich habe der ALTEN versicherung folgendes geschrieben. Bitte dem Anhang entnehmen.

Ist sowas überhaupt rechtens, und gibt es KEINEN ansprechpartner den ich erreichen kann?

Beste Antwort im Thema

Ihr redet euch die Köpfe "heiß".

Den TE scheint es aber gar nicht mehr zu interessieren.

Angemeldet, einen Eröffnungsbeitrag geschrieben.

7 Minuten später noch mal reingeschaut, das war es.

Ende.

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Hallo,

tut mir leid für Dich, dass Du solchen Ärger mit dem Versicher hast. Nicht lustig!

zu Deinem Anliegen kann ich leider gar nichts beitragen, da ich wesentliche Dinge nicht kenne. Zum Beispeil kann ein Schuzldner auch ohne Mahnung in Verzug geraten. Das ist bei Dauerschuldverhältnissen i.d.R. durchaus möglich.

Andererseits müsste der gesamte Schriftverkehr bekannt sein, um festzustellen, was, wann, wie und warum geschehen ist, dass die Sachlage nun so so ist, wie sie ist.

Im Zweifel würde ich Dir, wenn es Dir notwendig erscheint, anwaltliche Hilfe empfhelen, sofern Du jeglichgen Schriftwechsel, Überweisungen etc. genau belegen kannst. Ansonsten ist von dieser Seite gleichfalls wenig Hilfestellung zu erwarten.

Gruss vom Asphalthoppler

Die Kündigung kannst Du durch entsprechende Zahlung innerhalb von einem Monat verhindern:

Kündigung durch den KFZ-Versicherer bei Nichtzahlung des Folgebeitrags

Zahlt der Versicherungsnehmer den Erstbeitrag nicht, tritt der Vertrag nicht (endgültig) in Kraft. Die schwebende Wirksamkeit wird aufgehoben, wenn der Versicherungsschein nicht eingelöst wird. Gerät der Versicherungsnehmer mit Folgebeiträgen in Verzug, schützt ihn das Versicherungsvertragsgesetz besser. Zunächst muss der Versicherer eine Mahnung schreiben und den Versicherungsnehmer darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn der ausstehende Betrag nebst Zinsen und Mahngebühren nicht innerhalb der (meist zweiwöchigen) Frist gezahlt wird. Im nächsten Schritt muss der Versicherer die Kündigung tatsächlich aussprechen. Die Kündigung ist dann zunächst sofort wirksam. Ihre Wirkung wird aber rückwirkend wieder aufgehoben, wenn alle offenen Beträge innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung beglichen werden. (G.3.4 AKB 2008).

Quelle: https://kfz-versicherungen.com/.../

Das Lastschrifteinzugsverfahren kann beim Versicherer schon abweichen.

Im Zweifel wenn Dich an den entsprechenden Versicherungsombudsmann.

Alles was ich dazu sagen kann ist, daß die Versicherungsbeiträge immer im voraus zu zahlen sind.

Vin daher ganz normal daß jetzt der Beitrag für den Monat Dezember fällig ist.

Ich zahle z.B.jährlich und bei mir wird demnächst Anfang Januar auch der komplette Jahresbeitrag für 2020 abgebucht werden.

 

Auch die Miete wird leider am Monatsanfang für den laufenden Monat abgebucht obwohl ich den noch gar nicht abgewohnt habe!

Das war früher anders, da wurde sie erst am Monatsende fällig...

 

Der von Dir überwiesene Oktoberbeitrag war nicht vielleicht der für September?

Da musst halt nochmal Deine Auszüge überprüfen und wenn der Fehler nicht bei Dir liegt, versuchen die Versicherung anderweitig zu kontaktieren.

Telefonat oder Brief.

wie sieht es denn in "deinem" Online-Portal deines Versicherers aus?

Evtl. Liegen im Postfach noch irgendwelche Dokumente, oder es ist was ersichtlich bei "Konto" o.ä.

Evtl. haben die deinen monatl. Zahlweise auch gelöscht und entsprechend umgestellt.

In Zukunft würde ich dir raten auf jährliche Zahlung umzustellen. Zum einen spart man dadurch einige Prozent des Beitrags und zum anderen musst du nur einmal im Jahr für Deckung auf dem Konto sorgen. So kann es nicht passieren, dass eine Lastschrift in einem Monat mal nicht ausgeführt wird weil gerade wegen anderer Ausgaben „Ebbe“ auf dem Konto ist.

Sicher ist der Vorschlag jährlich zu zahlen gut und günstig !

Aber ich nehme stark an daß beim TE das Konto und alle Finanzsachen stark „auf Kante“ genäht

ist, so daß da wenig Spielraum ist.

Er wird nicht ohne Grund monatliche Prämienzahlung gewählt haben.

1200.- € Jahresbeitrag ist happig und hat auch nicht jeder auf dem Tagegeldkonto rumliegen.

Ich würde mal die These aufstellen, dass dann wenn ich die Jahresprämie der Versicherung nicht zahlen kann das Auto eine Nummer zu groß gewählt ist. Aber dass muss ja jeder für sich selbst wissen.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 28. November 2019 um 21:25:35 Uhr:

Ich würde mal die These aufstellen, dass dann wenn ich die Jahresprämie der Versicherung nicht zahlen kann das Auto eine Nummer zu groß gewählt ist. Aber dass muss ja jeder für sich selbst wissen.

Das sehe ich nicht so.

Gerade recht günstige, ältere Wagen sind in den Versicherungseinstufungen häufig teurer.

Ein Golf III den ich schon 25 Jahre auf mich zugelassen habe, ist billig.

Wenn ich ihn aber jetzt erst auf mich zulasse, ist er ca 50% teurer

Das hat weniger mit der Typklasse zu tun, sondern mit dem Alter

Zitat:

@darkmaster1919 schrieb am 27. November 2019 um 20:53:18 Uhr:

Ich habe sage und schreibe 5 Emails an die Versicherung geschrieben mit dem Bitten die EVB anzufordern und die Kreisverwaltung zu benachrichtigen. Passiert ist NICHTS. Also habe ich daraufhin eine neue Versicherung abgeschlossen und möchte auch bei der neuen bleiben, da ich dort einen MENSCHEN als berater habe mit dem ich mich bei Problemen in Kontakt setzen kann. Ich habe der ALTEN versicherung folgendes geschrieben. Bitte dem Anhang entnehmen.

Ist sowas überhaupt rechtens, und gibt es KEINEN ansprechpartner den ich erreichen kann?

Die E-Mails sind alle nicht angekommen. Man beweise das Gegenteil. Relevant wäre auch, was da überhaupt drin stand. Grundsätzlich sehe ich es mal so:

Ein Betrag wurde nicht bezahlt. Das kann man auch selbst sehen, wenn man auf seine Kontoauszüge schaut, da braucht es doch keine explizite Mahnung!

Aber das ist egal. Es kam ein Brief mit a) entweder innerhalb 3 Tagen zahlen und Versicherung bleibt bestehen, oder b) nicht zahlen (die Zahlungsforderung bleibt natürlich dennoch aufrecht) und Versicherung wird gekündigt. Man hat sich für a) entschieden. Also sehe ich hier nicht, wieso ein "Sonderfall" ein "Sonderkündigungsrecht" auslösen sollte?

Einen Ansprechpartner gibt es. Diesen entnimmt man seinen Vertragsunterlagen oder zur Not auch dem Impressum der Webseite!

Das dieser nicht in personifizierter Form ("Heinz Schmitz-Müller") vorliegt, könnte hieran liegen:

Es handelt sich um die *V*4 Online versicherung.

Zitat:

@darkmaster1919 schrieb am 27. November 2019 um 20:53:18 Uhr:

Es handelt sich um die *V*4 Online versicherung.

Ich sehe daher das Vorgehen der Versicherung als korrekt an.

Für die Zukunft wählt man dann als Kommunikationsform bitte nur nachweisbare Wege. Einschreiben, wenn es wirklich brennt und eilig ist Fax. E-mails, Support-Chats und ähnlicher Blödsinn sind genau dann nachweisbar, wenn bezugnehmend drauf geantwortet wird. Sonst kann man sich die Energie für die Tastenanschläge schlichtweg sparen.

Zitat:

Für die Zukunft wählt man dann als Kommunikationsform bitte nur nachweisbare Wege. Einschreiben, wenn es wirklich brennt und eilig ist Fax. E-mails, Support-Chats und ähnlicher Blödsinn sind genau dann nachweisbar, wenn bezugnehmend drauf geantwortet wird. Sonst kann man sich die Energie für die Tastenanschläge schlichtweg sparen.

Hallo, nur mal der guten Ordnung halber: Fax ist kein "Blödsinn", sondern eine rechtlich legitime Übertragungsmöglichkeit von Dokumenten. Rea's faxen ihre Dokumente zu dem zuständigen Gericht, mit voller Rechtswirksamkeit. Eine Nachsendung der Urkunden auf postalischem Weg ist daher auch nicht notwendig.

Emails und Andere erfüllen zwar ggf. das Schriftformerfordernis, allerdings mangelt es der eigenen Unterschrift, sofern nicht die Urkunde als vom Original gescannter Anhang anbei gefügt worden ist. Allerdings ergibt sich dann das Problem der korrekten Zustellung, da mails auch verlorengehen können. Eine Lesebestätigung ist zudem kein eindeutiges Kriterium, dass die Empfängerperson die Mail zur Kenntnis genommen hat, oder dies hätte tun können.

Nur mal als ein kleiner Hinweis, ansonsten stimmt die Linie nicht mehr. :)

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 29. November 2019 um 11:30:20 Uhr:

Zitat:

Für die Zukunft wählt man dann als Kommunikationsform bitte nur nachweisbare Wege. Einschreiben, wenn es wirklich brennt und eilig ist Fax. E-mails, Support-Chats und ähnlicher Blödsinn sind genau dann nachweisbar, wenn bezugnehmend drauf geantwortet wird. Sonst kann man sich die Energie für die Tastenanschläge schlichtweg sparen.

Hallo, nur mal der guten Ordnung halber: Fax ist kein "Blödsinn", sondern eine rechtlich legitime Übertragungsmöglichkeit von Dokumenten. Rea's faxen ihre Dokumente zu dem zuständigen Gericht, mit voller Rechtswirksamkeit. Eine Nachsendung der Urkunden auf postalischem Weg ist daher auch nicht notwendig.

Emails und Andere erfüllen zwar ggf. das Schriftformerfordernis, allerdings mangelt es der eigenen Unterschrift, sofern nicht die Urkunde als vom Original gescannter Anhang anbei gefügt worden ist. Allerdings ergibt sich dann das Problem der korrekten Zustellung, da mails auch verlorengehen können. Eine Lesebestätigung ist zudem kein eindeutiges Kriterium, dass die Empfängerperson die Mail zur Kenntnis genommen hat, oder dies hätte tun können.

Nur mal als ein kleiner Hinweis, ansonsten stimmt die Linie nicht mehr. :)

Gruss vom Asphalthoppler

Bitte noch einmal den Text Lesen. Insbesondere das Satzzeichen hinter dem Wort "Fax". Das beendet den einen Satz und lässt einen neuen beginnen

Aus meinem Text geht nicht hervor, dass ich Fax für Blödsinn halte!

Email in der Sache genügen idR vollkommen aus, wenn eine eindeutige Willenserklärung hervorgeht. Da bedarf es auch keiner persönlichen Unterschrift oder irgendeiner gescannten Urkunde (Die Schriftform ist nur für einige Szenarien notwendig und klar vom Gesetzgeber definiert). Die Nachweisbarkeit ist halt eine Sache. Es kommt im übrigen nicht darauf an, ob der Inhalt zur Kenntnis genommen hat, hätte tun können oder nicht, sondern nur, dass die Sache dem Machtbereich zugegangen ist (eine Nachweisbare Zustellung ins Postfach würde da reichen). Ein einschreiben ist zugestellt, auch wenn man es partout nicht öffnen will. Das geht dann zu Lasten des Empfängers.

Das geht beim Einschreiben super (der Postbote bezeugt den Einwurf bzw. lässt sich die Übergabe quittieren), beim Fax so mittelmäßig, aber landläufig immerhin noch gut genug (der Sendebericht sagt nur, dass etwas gesendet wurde, aber zB könnte die Tinte am defekten Endgerät total verschmiert worden sein) und bei der Email halt quasi gar nicht (da niemand auf der technischen Serverseite des bzw der E-Mail-Provider/s irgendwas nachweisen kann). Die Ausnahme bei E-mails ist da zB, wenn bezugnehmend auf den Ursprung geantwortet wurde. Ob Vollzitat, oder inhaltlich ist dann auch egal. Es muss für den "außenstehenden" klar sein, dass die Willenserklärung des Wollenden zugegangen ist.

Dieses teure Einschreiben wird immer wieder überbewertet....

Ist toll wenn der Briefbote die Unterschrift vom Empfänger für den Erhalt bekommt .... Das kann man sich an die Klowand takern, der Empfänger könnte mit bösen Willen sagen "Ja, Brief erhalten, war aber nur ein leeres:p A4 Blatt im Umschlag" Genau worauf es ankommt, wird ebend nicht bestätigt, dazu müsste der Postler den Brief öffnen und den Inhalt lesen/verstehen ... weltfremd...:D

Zum Te, schaue im OnlineBereich der Versicherung nach, dort wird im Postfach alles abgelegt... bei mir verschwinden auch ab und zu E-Mail, ob nun vom Provider im Spam abgefangen, oder man es selber mal übersieht, ich weiß es nicht ... Briefe von einer onlineVersicherung habe ich schon lange nicht mehr erhalten, befindet sich alles im online Postfach...

Hallo,

@ guruhu: Ich rede mich dann mal raus.Bei mir war da ein Punkt! Punkt! Wenn es auch ein Fliegenschiss war- Punkt bleibt Punkt! Ende!

Nein, im Ernst, Danke für Deinen Hinweis. Hast natürlich völlig recht und ich habe falsch gelesen. Aber, das Ding werde ich verwenden unter dem Motto: "Wer den Punkt nicht ehrt, liest den Inhalt verkehrt" :)

Einen gesegneten 1. Advent wünscht der Asphalthoppler

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