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Verkehrsordnungswidrigkeit falsch Parken

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 12:27

Hallo,

mir sind so eben zwei tolle Schreiben von Stadtamt Bremen ins Haus geflogen.

In Klammern: Angaben des zweiten Schreibens.

"Sehr geehrter.......

Ihnen wird vorgeworfen am 4.1. (5.1.) von 15:03 - 15:09 Uhr (15:11 - 15:17 Uhr) in Bremen, xxxStraße als Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen xx-x-xxx, Fabkrikat xxxx, Fahrzeugfarbe xxxx, foilgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben:

Tb-Nr. 112402: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.

§12 Abs 4, §49 StVO, §24 StVG. 52 BKat

Beweismittel: *gähnende Leere*

Anzeigenerstatter: xxxxxx Dienststelle: xxxxxxx Zeugen: *gähnende Leere*

Belehrung....[...]"

Ich habe zwei dieser Schreiben heute erhalten.

Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!

Nun hab ich die Strafzettel im Briefkasten. Ich hatte keine Knöllchen am PKW. Der PKW wurde nicht bewegt in diesem Zeitraum (zwischen 4.1. und 5.1.). Ist es Rechtens mir ersten übrhaupt Strafzettel zu schicken, ohne Beweismittel, ohne Zeugen.

Ist es zweitens Rechtens mir gleich 2 davon zu schicken, für den ein und den selben Tatbestand?

Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.

Ist irgendjemand sowas schon mal passiert oder zu Ohren gekommen?

Ich finds ne Frechheit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!

Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.

Du wirst damit rechnen müssen, daß man das geltende Recht in Zukunft konsequenter durchsetzen wird.

Im Unrecht kann man sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen.

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Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Falsch Parken is ne Geschichte für sich. Das wird ja meist vom Ordnungsamt kontrolliert und die machen quasi nix anderes, d.h. da wird auch kein Auge zugedrückt sondern 100% nach Regel verfahren.

Hatte mal gesehen wie jemand ein Knöllchen bekommen hat, weil er mit seinem Q7 auf jeder seite 2cm über die weiße Markierung eines extra eingezeichneten Parkplatzes auf einem Gehweg stand.

Warum fällt mir dabei der uralte Witz ein?

"Beim Bäcker…

Heute Morgen war ich beim Bäcker. Ich war 5 Minuten im Laden drin.

Als ich wieder raus kam, war da eine Politesse und schrieb gerade einen

Strafzettel aus. Also ging ich zu ihr hin und sagte: "Hören Sie mal, ich

war nur mal kurz beim Bäcker!" Sie ignorierte mich und füllte den

Strafzettel weiter aus. Das machte mich etwas wütend und ich wurde

etwas unbeherrschter: "Hallo? Sind Sie taub, ich war nur gerade beim

Bäcker!" Sie sah mich an und sagte: "Dafür kann ich nichts. Sie dürfen

hier nicht parken und außerdem sollten Sie sich etwas zurückhalten!"

So langsam ging mir das auf den Zeiger... Also nannte ich sie eine blöde

Schlampe und sagte ihr noch, wo sie sich ihren beschissenen Strafzettel

hin stecken könnte.

Da wurde die auf einmal richtig stinkig und faselte etwas von Anzeige

und Nachspiel für mich. Ich habe ihr dann noch gesagt, "Sie sei die Prostituierte der Straßenverkehrsordnung und könne, wenn sie woanders

anschaffen ginge, wesentlich mehr verdienen."

Sie zog dann mit dem Hinweis auf die nun folgende Anzeige wegen

Beleidigung von dannen.

Mir war das egal...

...ich war ja zu Fuß da.

In diesem Sinne ..."

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Hatte mal gesehen wie jemand ein Knöllchen bekommen hat, weil er mit seinem Q7 auf jeder seite 2cm über die weiße Markierung eines extra eingezeichneten Parkplatzes auf einem Gehweg stand. Das witzige daran ist, dass die Karre so breit war das er gar nicht anders auf dem eingezeichneten Parkplatz stehen konnte. Der Geh weg war an der Stelle übrigens ca. 8m breit!

Wenn das Auto breiter ist, als der Parkstreifen, dann darf es da nicht stehen. Wird mancherorts absichtlich so gemacht um das Abstellen vom LKW zu verhindern.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Um ein Gespür für den anderen VT und dessen Befindlichkeiten zu haben, muss man all das, was man bei anderen bemängelt, selbst praktiziert haben: Lkw oder Gespann gefahren, eine Krücke von PKW unterm Hintern bewegt, mit Motorrad oder Roller unterwegs gewesen sein, vieles mit dem Fahrrad erledigen. Diese Erkenntnis darf hiermit erweitert werden mit den von wkienzle und dir genannten Gefährten.

Abgesehen vom Rollstuhl habe ich alle von Dir genannten Gefährte schon durch (außer Roller, das ist als ehemaliger Motorradfahrer unter meiner Würde). Auf Erfahrungen mit dem noch fehlenden Gefährt würde ich gerne verzichten...

Also Roller solltest Du trotzdem mal ausprobieren, ich habe auch gerade meinen ersten gekauft und es ist echt lustig. Die kleinen Räder sind ungewohnt, aber die Wendigkeit ist wirklich gut.

Ansonsten muss man nicht unbedingt jedes Fahrzeug selbst ausprobiert haben, um Verständnis zu entwickeln. Es hilft zwar, aber mit etwas gutem Willen kann man sich auch so in die Situation anderer hinein versetzen.

Auf dem Gehweg sollte man wirklich nicht parken. Da gibt es erstaunlich viele Fahrzeuge: Rollstühle und Kinderwagen wurden ja schon erwähnt, aber es gibt auch noch Schubkarren, Rollatoren und vor allem Fahrräder. Kinder bis 8 Jahren müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, daher sollte man schon in eigenem Interesse nicht darauf parken. Kommt es nämlich zu einer Beschädigung durch ein Kind auf dem Fahrrad, bleibt man zu 100,0% selbst auf seinem Schaden sitzen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

Nun hab ich die Strafzettel im Briefkasten. Ich hatte keine Knöllchen am PKW. Der PKW wurde nicht bewegt in diesem Zeitraum (zwischen 4.1. und 5.1.).

Ist es zweitens Rechtens mir gleich 2 davon zu schicken, für den ein und den selben Tatbestand?

Ja, das ist rechtens. Der Tatbestand wurde an zwei aufeinanderfolgenden Tagen verwirklicht. Ob der Wagen zwischenzeitlich bewegt wurde oder nicht, braucht die Behörde nicht zu prüfen.

Das kann ich so nicht glauben. Solange der PKW nicht bewegt wurde, handelt es sich um ein Dauerdelikt - guggscht Du hier .

Schon richtig. Aber wer macht sich die Mühe, genau nachzuprüfen, ob der Wagen bewegt wurde oder nicht? Hier könnte mit einem Anscheinsbeweis argumentiert werden.

Sobald der "Beschuldigte" (ich bin kein Jurist - von daher habe ich mal einen anschaulichen Begriff gewählt ;) ) angibt, dort länger geparkt zu haben, sollte das für ein 08/15 - Fahrzeug IMHO durchgehen.

Wie willst Du den Anschein begründen, dass das Fahrzeug bewegt und danach erneut an derselben Stelle geparkt wurde?

Längere Zeit wird dort vorschriftswidrig geparkt, keiner hat ein Unrechtsbewußtsein. Jetzt hat sich möglicherweise jemand an das Ordnungsamt gewandt (weil er sich durch dieses Parken irgendwie belästigt fühlte) und das Ordnungsamt schreitet ein. Meist graben wir uns unsere Gruben selbst, weil jeder nur auf "seine" Rechte pocht und dabei möglicherweise vielen anderen schadet.

am 21. Januar 2012 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Falsch Parken is ne Geschichte für sich. Das wird ja meist vom Ordnungsamt kontrolliert und die machen quasi nix anderes, d.h. da wird auch kein Auge zugedrückt sondern 100% nach Regel verfahren.

Hatte mal gesehen wie jemand ein Knöllchen bekommen hat, weil er mit seinem Q7 auf jeder seite 2cm über die weiße Markierung eines extra eingezeichneten Parkplatzes auf einem Gehweg stand. Das witzige daran ist, dass die Karre so breit war das er gar nicht anders auf dem eingezeichneten Parkplatz stehen konnte. Der Geh weg war an der Stelle übrigens ca. 8m breit!

Oder noch besser: parken auf nem Parkplatz einer Postfiliale. Der Nebenmann der schon stand parkte über seine Markierung, so dass der freie Parkplatz etwas eng war. Damit ich aber aussteigen konnte bin ich halt mit den rechten Reifen auf den Bordstein gefahren (Grünstreifen mit einer Reihe Platten drumherum, so typischer 'Trenner' auf gepflasterten Parkplätzen halt).

Keine 5 Minuten später war ein Knöllchen dran. Zählte anscheind als "Gehweg", wobei sich die Frage stellt, wer außer mir da langgehen sollte.

Da gehts nicht nach REGEL, da gehts nach QUOTE! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Hatte mal gesehen wie jemand ein Knöllchen bekommen hat, weil er mit seinem Q7 auf jeder seite 2cm über die weiße Markierung eines extra eingezeichneten Parkplatzes auf einem Gehweg stand. Das witzige daran ist, dass die Karre so breit war das er gar nicht anders auf dem eingezeichneten Parkplatz stehen konnte. Der Geh weg war an der Stelle übrigens ca. 8m breit!

Wenn das Auto breiter ist, als der Parkstreifen, dann darf es da nicht stehen. Wird mancherorts absichtlich so gemacht um das Abstellen vom LKW zu verhindern.

Auf Gehwegen dürfen meines Wissens nach eh nur Fahrzeuge mit maximal 2,8t (oder 2,5t) parken. Wozu also noch die Außenmaße extra reglementieren?

Da hätten wir dann übrigens noch einen Grund, warum man nicht auf dem Gehweg parken darf. Vor der Haustür bei meiner Freundin hat scheinbar auch mal jemand mit einem "Sprinter" die gesetzten Steine durchgewühlt. Da war das Fahrzeug ganz offensichtlich zu schwer für diesen Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Schon richtig. Aber wer macht sich die Mühe, genau nachzuprüfen, ob der Wagen bewegt wurde oder nicht? Hier könnte mit einem Anscheinsbeweis argumentiert werden.

Die Überwachung macht sich die Mühe.Es werden die Ventilstände aufgeschrieben.Bei Einghabe im System tauchen die Fälle automatisch wieder auf und du kannst das vergleichen,bzw. MUSST das vergleichen.Sonst gibt es bei Gericht eine Bauchlandung.

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

... Nun hab ich die Strafzettel im Briefkasten. Ich hatte keine Knöllchen am PKW. Der PKW wurde nicht bewegt in diesem Zeitraum (zwischen 4.1. und 5.1.). Ist es Rechtens mir ersten übrhaupt Strafzettel zu schicken, ohne Beweismittel, ohne Zeugen.

Ist es zweitens Rechtens mir gleich 2 davon zu schicken, für den ein und den selben Tatbestand?

Erstes würde ich sagen ja, auch ohne Beweise/Zeugen kann Dir das Stadtamt einen Strafzettel wegen falsch Parkens schicken. Die Rechtmäßigkeit von 2 Strafzetteln wegen eines einzigen Vergehens würde ich aber anzweifeln.

Im Falle von noch weiteren Strafzetteln evtl. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht befragen (wenn's zu teuer wird) und die Nachbarn ansprechen, ob ihnen plötzlich auch Strafzettel in's Haus flattern.

Bremen ist - dank rot/grüner Regierung - chronisch klamm, schon möglich, daß man beschlossen hat, etwas mehr zu kassieren.

Vermutlich bist Du aber nur an einen besonders fleißigen Schreiberling geraten.

... und vermutlich ist der auch bei MT angemeldet und gehört zu den Leuten, die bei pedantischen Postings die "Danke" drücken.:D

 

 

Ermessenssachen werden immer von Menschen beurteilt und sind somit nicht einheitlich. Jeder sieht das anders oder ist mehr oder weniger bis garnicht betroffen und dementsprechend fallen die Urteile aus.

Eine schlechte Lösung an sich !

Zitat:

@450scr schrieb am 10. August 2015 um 07:55:29 Uhr:

Ermessenssachen werden immer von Menschen beurteilt und sind somit nicht einheitlich.

Das liegt aber weniger an den Menschen, welche die Beurteilung vornehmen, sondern vorwiegend daran, daß hier fallbezogen beurteilt wird. Den Einheitsfall gibt es schlichtweg nicht.

Es ist übrigens ebenfalls ermessenssache ob man einen 3,5 Jahre alten Thread leichenfleddert. :D

Gruß Metalhead

jedem Trend hinterher ))

und falschparken ist bis heute ein Thema

Danke fürs erinnern

 

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. August 2015 um 12:59:46 Uhr:

Es ist übrigens ebenfalls ermessenssache ob man einen 3,5 Jahre alten Thread leichenfleddert. :D

Gruß Metalhead

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