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Verkehrsordnungswidrigkeit falsch Parken

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 12:27

Hallo,

mir sind so eben zwei tolle Schreiben von Stadtamt Bremen ins Haus geflogen.

In Klammern: Angaben des zweiten Schreibens.

"Sehr geehrter.......

Ihnen wird vorgeworfen am 4.1. (5.1.) von 15:03 - 15:09 Uhr (15:11 - 15:17 Uhr) in Bremen, xxxStraße als Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen xx-x-xxx, Fabkrikat xxxx, Fahrzeugfarbe xxxx, foilgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben:

Tb-Nr. 112402: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.

§12 Abs 4, §49 StVO, §24 StVG. 52 BKat

Beweismittel: *gähnende Leere*

Anzeigenerstatter: xxxxxx Dienststelle: xxxxxxx Zeugen: *gähnende Leere*

Belehrung....[...]"

Ich habe zwei dieser Schreiben heute erhalten.

Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!

Nun hab ich die Strafzettel im Briefkasten. Ich hatte keine Knöllchen am PKW. Der PKW wurde nicht bewegt in diesem Zeitraum (zwischen 4.1. und 5.1.). Ist es Rechtens mir ersten übrhaupt Strafzettel zu schicken, ohne Beweismittel, ohne Zeugen.

Ist es zweitens Rechtens mir gleich 2 davon zu schicken, für den ein und den selben Tatbestand?

Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.

Ist irgendjemand sowas schon mal passiert oder zu Ohren gekommen?

Ich finds ne Frechheit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

Bei mir vor der Tür (30 Zone) wird mit einer Seite des Fahrzeuges auf dem "Gehweg" geparkt. Es gibt einen gesonderten Streifen der den Parkstreifen vom Gehweg abtrennt. Jedoch KEINE weißen Linien. Hier wird seit Jahrzehnten so geparkt ohne Strafzettel!

Ich stehe schon immer so dort, wie alle anderen auch, darf ich nun befürchten dass mir jeden Tag 2 Strafzettel ins Haus flattern??? Weil habe ja erst heute mitgeteilt bekommen dass das ja wohl was von mir falsch gemacht wurde.

Du wirst damit rechnen müssen, daß man das geltende Recht in Zukunft konsequenter durchsetzen wird.

Im Unrecht kann man sich nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen.

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Ähm,das geht irgendwie nicht.Du kannst das höchstens nach einigen Stunden erhöhen und dann ist Ende im Gelände.Halte uns mal auf dem laufenden,was da weiter passiert. Das interessiert mich persönlich.

am 20. Januar 2012 um 13:25

Zitat:

 

Ist richtig, aber, ich werde nicht 300 € tatenlos überweisen.

1x verbotswidrig auf dem Gehweg parken kostet 150 Euro? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ....

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Zitat:

 

Ist richtig, aber, ich werde nicht 300 € tatenlos überweisen.

1x verbotswidrig auf dem Gehweg parken kostet 150 Euro? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ....

Nein, Sie verstehen mich falsch. Ich habe wie bereits erwähnt 2x Strafzettel für den 4.1. und den 5.1. erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für den Zeitraum von 5.1. bis heute ebenfalls munter Strafzettel zugeschickt bekomme. D.h. ich zahle nicht nur 2 Strafzettel sondern max 17 Strafzettel. Und das geht gerne in die 300 €.

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

Und es ist auch rechtens dass keinerlei Knöllchen am PKW hinterlassen werden? Ich also weiterhin so geparkt habe ohne zu wissen dass ich etwas falsch gemacht habe? Und wenn das seitdem jeden Tag so läuft bekomm ich 15 weitere Strafzettel wegen Falschparkens? Hätte ich nen Knöllchen gehabt, hätte ich das Fahrzeug sofort anders geparkt. Sollte das so sein, kommt nen Anwalt dazu. Ich drücke doch nicht knapp 300 € an den Staat ab, nur weil der die Anwohner abziehen will.

Parken auf dem Gehweg

Ich kenne die Situation ntürlich nicht.

Dafür kenne ich eine Andere.

Meine Frau hat eine Rollstuhl mit e-Fix

Breite 78 cm von Radreifen Links zu Radreifen Rechts.

Also selbst bei einer Durchfahrtsbreite von 80 cm besteht die "Gefahr" einer Fahrzeugbeschädigung.

Somit könnte jetzt schärfer darauf geachtet werden.

@wkienzl

 

Die Parkerei auf dem Gehweg soll es den anderen Autofahrer leichter machen durchzukommen, es geht aber zu Lasten der Nutzer des Gehsteigs insbesondere Frauen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern. Deshalb macht dieses Verbot auch Sinn. Aber das müsse man halt schon vorher wissen!!

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Die Parkerei auf dem Gehweg soll es den anderen Autofahrer leichter machen durchzukommen, es geht aber zu Lasten der Nutzer des Gehsteigs insbesondere Frauen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern. Deshalb macht dieses Verbot auch Sinn. Aber das müsse man halt schon vorher wissen!!

Wie viele Leute auf dem Gehsteig parken fällt mir auch erst seit einigen Monaten auf, seit ich aktiver Kinderwagenschieber bin. Das stört mich auch so lange nicht, wie ca. 1 m Platz auf dem Gehweg verbleibt. Einige Deppen lassen aber so wenig Platz, dass man selbst ohne Kinderwagen sich seitwärts gehend durchquetschen muss...

@Hannes1971

Siehste!! Das ist meine Rede seit 1683: Um ein Gespür für den anderen VT und dessen Befindlichkeiten zu haben, muss man all das, was man bei anderen bemängelt, selbst praktiziert haben: Lkw oder Gespann gefahren, eine Krücke von PKW unterm Hintern bewegt, mit Motorrad oder Roller unterwegs gewesen sein, vieles mit dem Fahrrad erledigen. Diese Erkenntnis darf hiermit erweitert werden mit den von wkienzle und dir genannten Gefährten.

Da würde hier so manche hitzig geführte Diskussion gar nicht erst entstehen.

P.S. Das mit dem Kinderwagen kenne ich auch: Man muss wg. dem Blechhaufen auf die Fahrbahn ausweichen. Wieviel von unseren Mitdiskutierern werden da wohl mitreden können??

am 20. Januar 2012 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Ich habe das jetzt so verstanden, daß ihr (du und deine Nachbarn) seit Jahrzehnten wußtet, daß ihr etwas falsch macht, aber gleichzeitig ein Gewohnheitsrecht angenommen habt, was in dieser Form aber nicht bestanden hat.

Nein, es ist hier niemand bewusst. Die Straße ist ca 1 km lang. Über die volle Länge wird so geparkt. Sogar die Polizei parkt hier so! Genauso wie andere öffentliche Stellen.

Muss das Parken mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig explizit mit einem Schild in einer 30 Zone erlaubt bzw verboten werden?

Hier die passenden Schilder:

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

Themenstarteram 20. Januar 2012 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

 

Nein, es ist hier niemand bewusst. Die Straße ist ca 1 km lang. Über die volle Länge wird so geparkt. Sogar die Polizei parkt hier so! Genauso wie andere öffentliche Stellen.

Muss das Parken mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig explizit mit einem Schild in einer 30 Zone erlaubt bzw verboten werden?

Hier die passenden Schilder:

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

Danke für die Lehre. Hier das Schild was bis Weihnachten auf Grund von Erdarbeiten da stand.

Was ist davon zu halten???? Man verbietet doch nicht wegen Bauarbeiten das Parken auf dem Seitenstreifen wenn es vorher sowieso verboten war.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Um ein Gespür für den anderen VT und dessen Befindlichkeiten zu haben, muss man all das, was man bei anderen bemängelt, selbst praktiziert haben: Lkw oder Gespann gefahren, eine Krücke von PKW unterm Hintern bewegt, mit Motorrad oder Roller unterwegs gewesen sein, vieles mit dem Fahrrad erledigen. Diese Erkenntnis darf hiermit erweitert werden mit den von wkienzle und dir genannten Gefährten.

Abgesehen vom Rollstuhl habe ich alle von Dir genannten Gefährte schon durch (außer Roller, das ist als ehemaliger Motorradfahrer unter meiner Würde). Auf Erfahrungen mit dem noch fehlenden Gefährt würde ich gerne verzichten...

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

Man verbietet doch nicht wegen Bauarbeiten das Parken auf dem Seitenstreifen wenn es vorher sowieso verboten war.

Doch. Denn das Schild weist ein Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen aus, stellt also eine Verschärfung des ohnehin geltenden Parkverbot dar.

Zitat:

Original geschrieben von MitsubishiColt85

 

Danke für die Lehre. Hier das Schild was bis Weihnachten auf Grund von Erdarbeiten da stand.

Was ist davon zu halten???? Man verbietet doch nicht wegen Bauarbeiten das Parken auf dem Seitenstreifen wenn es vorher sowieso verboten war.

Zeichen 1052-37 "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen"

Hat gar nichts mit einer Parkerlaubnis auf dem Gehsteig zu tun die ausdrücklich erlaubt werden muss

 

am 20. Januar 2012 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

[Siehste!! Das ist meine Rede seit 1683: Um ein Gespür für den anderen VT und dessen Befindlichkeiten zu haben, muss man all das, was man bei anderen bemängelt, selbst praktiziert haben: Lkw oder Gespann gefahren, eine Krücke von PKW unterm Hintern bewegt, mit Motorrad oder Roller unterwegs gewesen sein, vieles mit dem Fahrrad erledigen. Diese Erkenntnis darf hiermit erweitert werden mit den von wkienzle und dir genannten Gefährten.

Da würde hier so manche hitzig geführte Diskussion gar nicht erst entstehen.

Freddie, Du sprichst mir - wie so oft - aus der Seele. Danke!

Ich befürchte allerdings, dass jetzt bald die Raser-Gilde ;) in Erscheinung tritt - mit dem Argument, wer noch nie ein 300 km/h-Auto gefahren hat, kann nicht beurteilen, welche Autobahn-Geschwindigkeit sicher ist :D

Mitsubishi85, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du 17x einen Strafzettel zahlen musst. Mach wie Dir vom Freddie geraten und kläre die Sache auf dem Amt. Um die 2 Strafzettel, die Du schon bekommen hast, kommst Du aber wohl nicht drumrum.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC

Um die 2 Strafzettel, die Du schon bekommen hast, kommst Du aber wohl nicht drumrum.

Aber nur wenn er nicht weiterhin dort parkt. :D

Falsch Parken is ne Geschichte für sich. Das wird ja meist vom Ordnungsamt kontrolliert und die machen quasi nix anderes, d.h. da wird auch kein Auge zugedrückt sondern 100% nach Regel verfahren.

Hatte mal gesehen wie jemand ein Knöllchen bekommen hat, weil er mit seinem Q7 auf jeder seite 2cm über die weiße Markierung eines extra eingezeichneten Parkplatzes auf einem Gehweg stand. Das witzige daran ist, dass die Karre so breit war das er gar nicht anders auf dem eingezeichneten Parkplatz stehen konnte. Der Geh weg war an der Stelle übrigens ca. 8m breit!

Oder noch besser: parken auf nem Parkplatz einer Postfiliale. Der Nebenmann der schon stand parkte über seine Markierung, so dass der freie Parkplatz etwas eng war. Damit ich aber aussteigen konnte bin ich halt mit den rechten Reifen auf den Bordstein gefahren (Grünstreifen mit einer Reihe Platten drumherum, so typischer 'Trenner' auf gepflasterten Parkplätzen halt).

Keine 5 Minuten später war ein Knöllchen dran. Zählte anscheind als "Gehweg", wobei sich die Frage stellt, wer außer mir da langgehen sollte.

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