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Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 21:34

Hallo,

heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.

Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.

Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!

(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.

 

Das kann doch wohl nicht sein!

Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?

 

Beste Antwort im Thema
am 20. Juli 2008 um 0:20

Moin Moin.

Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen

kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.

Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.

Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen

post nicht erklären.

 

Mfg.alrock01

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am 20. Juli 2008 um 0:20

Moin Moin.

Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen

kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.

Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.

Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen

post nicht erklären.

 

Mfg.alrock01

am 20. Juli 2008 um 0:33

Wenn du rechts abbiegst und er fuhr links dann kam er dir doch entgegen und war genau in deinem Sichtfeld, oder nicht?

Von hier ist es schwer zu beurteilen, ob der Fahrradfahrer da falsch oder richtig fuhr. Ich persönlich finde entgegendkommende Radfahrer immer leichter zu sehen (schwierig wird es bei Radfahrern die aus gleicher Richtung kommen und es sich hinter der B-Säule bequem machen). Von daher hättest du ihn a) sehen müssen und wärst b) auch wenn er falsch gefahren wäre der Hauptschuldige, da Radfahrer ja schwächere VT darstellen. Vielleicht könnte man sagen, dass den Radfahrer eine Mitschuld trifft, aber naja, wäre schon eine sehr zweifelhafte Entscheidung.

Nichts für ungut, guck einfach einmal mehr hin.

ist denn viel passiert, dass man die Polzei holen muss?

Ich würd auchs sagen, deine schuld...

am 20. Juli 2008 um 7:19

moment, ist zwar leider ne definitive teilschuld, aber mir ist nicht ganz klar geworden ob das der einzige radweg war, und der radfahrer keine möglichkeit hatte auf der richtigen straßenseite den radweg zu benutzen.

Ein Foto von der besagten Stelle, wo man die gesamte Straßenbreite und auch die Beschilderung erkennen kann, wäre hier ganz hilfreich.

am 20. Juli 2008 um 8:16

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

 

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

 

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

moment, ist zwar leider ne definitive teilschuld, aber mir ist nicht ganz klar geworden ob das der einzige radweg war, und der radfahrer keine möglichkeit hatte auf der richtigen straßenseite den radweg zu benutzen.

Trotzdem kam der Radfahrer entgegen, und der muss doch zu sehen sein.

Und wenn die Polizei schon sagt, dass der Radfahrer dort sein musste, dann ist die Sachlage doch völlig klar.

Oder war das etwa ein "der fährt auf der falschen Seite und muss warten - deshalb biege ich jetzt ab"-Unfall?

An sich ist die Sache ja sonnenklar. Der Geradeausverkehr hat Vorrang vor dem Abbiegeverkehr. Ein Foto würde aber vielleicht eine Aussage über die Sichtverhältnisse an der besagten Stelle möglich machen.

am 20. Juli 2008 um 8:39

Welches Verhalten ist Richtig

 

A) Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

 

   B) Der blaue Lkw darf zuerst fahren

 

   C) Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

 

  Bild

Das Bild geht aber am Thema vorbei.

Wenn nur ein Radweg vorhanden ist, muss er auch benutzt werden. Von daher hast du die Ordnungswidrigkeit begangen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Welches Verhalten ist Richtig

A) Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

B) Der blaue Lkw darf zuerst fahren

C) Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Bild

A) und danach darf ich vor dem LKW fahren.

Aber im Fall des TE kam der Radler wohl aus der anderen Richtung aber auf dem gleichen Radweg wie in deinem Foto.

am 20. Juli 2008 um 10:10

sieh ein, das Du schuld bist

es war halt ein Radfahrer, der da kam

wenn es ein Jogger gewesen wäre, der auch recht zügig unterwegs ist, hättest Du den auch durchlassen müssen, oder ein Kind mit Rad unter 8 Jahren

Außerdem hab ich zumindest noch gerlernt bei der Fahrschule, das man mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muß!!!

am 20. Juli 2008 um 10:22

Habe leider im Internet kein passenderes Fahrschulbild gefunden

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