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Verkauf Corsa hier: richtiger Ablauf der Überführung

Opel Corsa D
Themenstarteram 11. März 2023 um 17:14

Moin, leider habe ich nicht so ganz viel Zeit, daher kurz diese Frage:

Ich habe schwere Zeiten hinter mir, somit hoffe ich, alles gut erklären zu können.

Unter anderem ist mein Bruder in HH verstorben, hinterlässt einen Corsa. Für den habe ich im Ebay Kleinanzeiger einen sehr netten Käufer aus Frankfurt gefunden. Der kommt morgen mit der Bahn und fährt mit dem Corsa zurück!

 

Jetzt die Frage: ich hole ihn vom Bahnhof ab. wir fahren zu mir nach Hause, aber auf diesem Weg zu meiner Bank. Dort gebe ich am Automaten meine Bankkarte rein, er zahlt den Betrag ein, . Dann bekommt er von mir den Corsa, Schein und Brief, Schlüssel, ....

Der Corsa ist noch auf meinen Bruder zugelassen. Der Käufer bringt eine rote Nummer mit, wir wechseln die Schilder.

Er übernimmt die alten Schilder, baut die Roten Schilder ran und fährt nach Hause, mit den alten Schildern meines Bruders und fährt nach Frankfurt zurück. und die mitgebrachten für die Überführung nutzt.

Ich mache einen ADAC-Vertrag, wo ich reinschreibe, dass der Käufer die alten, von mir benannten Schilder, ausschließlich zur Ab-/Ummeldung mitnimmt.

Ist dieser Weg so richtig?

Er könnte doch unterwegs die alten HH-Kennzeichen wieder anbauen? Danke vorab!

I

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20 Antworten

Ja, nun weiß jeder das was schief gehen kann. Für den konkreten Fall hier sollten wir einfach mal abwarten was der TE zurückmelden kann ... ob das Geld auf der BANK ist und wann die Abmeldebestätigung kommt.

Die roten Kennzeichen machen mir etwas Sorgen, da wie hier schon festgestellt, das rote Überführungskennzeichen gar nichts bringt, wenn das Auto noch gelassen (und versichert) ist. Der Eigentümer dieser Schilder sollte das eigentlich wissen.

Auf dem Kaufvertrag die Fzg-Übergabe mit Uhrzeit und den Umschreibungstermin festhalten, so ist man zumindest vorerst mal versicherungstechnisch abgesichert.

Habe dann immer bei der Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt, ob das Fahrzeug wirklich umgeschrieben wurde, um im Fall des Falles schnellstmöglich reagieren zu können.

Ein Arbeitskollege hatte kurz nach der Wende sein Auto in den Osten verkauft, und dann nach einigen Monaten Zahlungsaufforderungen für Verkehrsverstöße erhalten, da das Fzg leider nicht umgemeldet war. Dann gab's natürlich ziemlich Streß. Richtig lustig wäre es vermutlich, wenn einem der Käufer einen falschen Ausweis vorgelegt hat ....

Vlt. ist der Corsa jetzt schon umgeschrieben, Geld paßt und alles ist gut.

Denke bei einem billigen Auto ist das Risiko relativ gering.

@zwoaring

Hat dein Arbeitskollege keine Bestätigung der Kündigung oder Abmeldung der Versicherung nicht bekommen bzw. von der KFZ Steueramt und eine Gutschrift?

Dann war der aber sehr blauäugig und naiv.

Da das wohl in den 90er Jahren war, weiß ich den genauen Ablauf nicht mehr. Man darf natürlich davon ausgehen, daß er sich damals nicht richtig verhalten hat.

Mit ein bisschen Eigeninitiative findet man am/im ADAC Kaufvertrag zwei Mitteilungen.

Eine für die Zulassungsstelle und eine für den Versicherer.

Anständig ausgefüllt und der Käufer kann über rote Ampeln fahren soviel er lustig ist, denn es ist dann sein Problem. Auch beim Versicherer ist man ab diesem Zeitpunkt aus der Haftung. Kommt es nach dem Verkauf zu Problemen, versuchen es die ""lieben armen"" Versicherer zwar gerne beim letzten Versicherungsnehmer, aber das bügelt dann ein Anwalt problemlos weg.

Dass die Versicherungen immer dreister werden und berechtigte Leistungen nicht erbringen möchten ist leider Fakt und leider betrifft das nicht nur die ach so bösen Onlineversicherer, sondern auch so große Gesellschaften wie die mit dem blauen Schild. :(

Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 13. März 2023 um 13:31:40 Uhr:

Mit ein bisschen Eigeninitiative findet man am/im ADAC Kaufvertrag zwei Mitteilungen.

Eine für die Zulassungsstelle und eine für den Versicherer.

Anständig ausgefüllt und der Käufer kann über rote Ampeln fahren soviel er lustig ist, denn es ist dann sein Problem. Auch beim Versicherer ist man ab diesem Zeitpunkt aus der Haftung.

Aber wenn der Käufer das Fahrzeug nicht abmeldet kannst du eine Zwangsabmeldung erwirken. Was aber nicht so ganz einfach ist und im Ausland gleich noch schwerer.

So lange zahlst du brav deine Versicherung…

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