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Verjährung Bußgeldbescheid

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 8:13

Hallo,

Ich hatte am 23.01.2014 einen Unfall auf der Autobahn.

Am 05.02.2014 hatte ich einen Anhörungsbogen erhalten und nicht reagiert.

Am 25.02.2014 habe ich mich umgemeldet wegen Umzug.

Am 03.04.2014 kam ein Bußgeldbescheid an meine alte Adresse, den hat meine Schwester, die dort lebt, entgegen genommen. Aber davon hatte sie mir nichts gesagt.

Nun war gestern die Polizei dort und wollte Führerschein beschlagnahmen wegen Fahrverbot.

Der Sachbearbeiter sagt, durch den Anhörungsbogen hätte ich wissen müssen das gegen mich ermittelt wird und ich meine neue Adresse geben sollen.

 

Trifft folgendes auf mich zu?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung19.php

MfG

Beste Antwort im Thema

Der Anhörungsbogen hat die Verjährungsfrist gegen dich Unterbrochen...

Wenn du umziehst und keinen Nachsendeanstrag stellst ist das nicht Schuld der behörde.

Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

und in welchem Zeitraum muss man nach einem Umzug die Anschrift für sein Kfz ändern lassen?

Unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern).

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Deshalb war ich der Meinung, dass die Ummeldung in ALLEN Unterlagen ALLER Behörden automatisch geändert wird. Das Finanzamt z.B. erfährt doch auch die neue Anschrift ...

Ok, der Bußgeldbescheid wurde ja fataler weise auch noch von der Schwester angenommen und in welchem Zeitraum muss man nach einem Umzug die Anschrift für sein Kfz ändern lassen?

Schön wäre es, wenn es so einfach ginge. Der Datenschutz...;).

Wie schon gesagt, theoretisch muss man das KFZ unverzüglich ummelden. Aber normalerweise sind da sicher ein paar wenige Wochen Kulanz drin.

Die Frage ist, ob der TE das Auto auch gleich am 25.02. umgemeldet hat oder nur seinen Wohnort.

Meiner Meinung nach gibt es nämlich keinen Abgleich zwischen KBA und den entsprechenden Meldeämtern, sodass man theoretisch jahrelang ohne Adressenänderung bezüglich des KFZ herumfahren kann, bis es irgendeine Behörde interessiert.

Aber selbst wenn das KFZ mit umgemeldet wurde, kann es durchaus zu einer ungünstigen zeitlichen Überschneidung gekommen sein. Automatischer Datenabgleich klappt zwischen den Behörden selten. Jedenfalls ist das meine bescheidene Erfahrung.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Deshalb war ich der Meinung, dass die Ummeldung in ALLEN Unterlagen ALLER Behörden automatisch geändert wird.

Immer das Problem mit Meinung und Realität.

Ist man sich nicht so sicher, dann kann man fragen wo das automatisch erfolgt und wo nicht. Ist man sich sicher und greift damit in das Klo, muss man auch die Folgen tragen.

 

Zitat:

... in welchem Zeitraum muss man nach einem Umzug die Anschrift für sein Kfz ändern lassen?

§13 Abs. 1 FZV - "unverzüglich" und das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern und sind üblicherweise 3 Arbeitstage

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

am 15. Mai 2014 um 12:10

DANKE für die Aufklärung! Vielleicht sehen meine Fragen erst mal ziemlich unintelligent aus. Nur denke ich an die User, die hier mitlesen und von den Info profitieren. :)

Hier kann - haben wir - gleich bei der AN- bzw. Ummeldung im Meldeamt auch den Kfz Schein (ich lerne das nie wie das Ding nun heißt) ändern lassen. Nicht nur an einem Wohnort und die gleiche Person sondern unterschiedliche Wohnorte und Personen! Für mich bedeutet das - immer noch - dass die Zulassungsbehörden und andere damit auch die neue Anschrift automatisch erhält. Der Hintergrund ist ja eben der, dass man sich damit viele Wege und Zeit ersparen kann. Möglicherweise geht diese Anschriftenänderung aber nicht überall und man muss zur Zulassungsstelle damit?

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

 

Aber selbst wenn das KFZ mit umgemeldet wurde, kann es durchaus zu einer ungünstigen zeitlichen Überschneidung gekommen sein. Automatischer Datenabgleich klappt zwischen den Behörden selten. Jedenfalls ist das meine bescheidene Erfahrung.

"Ungünstige Überschneidung"? Da liegen gut und gerne 6 WOCHEN dazwischen ... Dürfte man doch annehmen, dass die neue Anschrift vorliegt, oder?

Und NEIN, ich bin nicht Beratungsresistent sondern zähle nur die Fakten auf die mir ein wenig ... na, sagen wir mal dubios erscheinen. :)

Zitat:

Original geschrieben von boehsemopedz88

Hallo,

Ich hatte am 23.01.2014 einen Unfall auf der Autobahn.

Am 05.02.2014 hatte ich einen Anhörungsbogen erhalten und nicht reagiert.

Am 25.02.2014 habe ich mich umgemeldet wegen Umzug.

Am 03.04.2014 kam ein Bußgeldbescheid an meine alte Adresse, den hat meine Schwester, die dort lebt, entgegen genommen. Aber davon hatte sie mir nichts gesagt.

... und das mal Post verloren geht ist auch kein Thema? Wie die Postbotin die hier ihre Post verbrannte, weil sie keine Lust zur Zustellung hatte z.B.

Ist mir irgendwie alles zu einfach gestrickt.

Also in Berlin kann man auch zur melderechtlichen Ummeldung das KFZ mit einbeziehen. Muss man aber nicht. Das heißt, wenn man es vergisst, bleibt KFZ auf die alte Adresse angemeldet. Eine automatische Meldung der Meldeämter an die Zulassungsstelle oder das Kraftfahrtbundesamt erfolgt nicht. Zumindest meines Wissens nicht.

Bootsmann, Du kennst doch die Binsenweisheit, dass es keine dummen Fragen gibt...;).

Das Hauptproblem hier bei MT ist meistens der Umgangston...

"Am 05.02.2014 hatte ich einen Anhörungsbogen erhalten und nicht reagiert."

Warum nicht?:rolleyes:Wohl in der Hoffnung, dass sich manche Dinge von selbst erledigen:D

Man muss doch auch seinen Versicherungen, seiner Bank und 1000 anderen Stellen seine neue Adresse mitteilen. Das macht man doch schon in eigenem Interesse;)

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Eine automatische Meldung der Meldeämter an die Zulassungsstelle oder das Kraftfahrtbundesamt erfolgt nicht.

Wie denn auch ;)

Das Meldeamt (Melderegister) weiß doch nicht, ob man ein Fahrzeughalter ist oder nicht, wen soll die Meldestelle jetzt nach Flensburg (Halterregister) melden?

Susi Sorglos ist zwar umgezogen, aber keine Fahrzeughalterin und damit ist eine automatisierte Meldung rechtlich verboten, weil man Personendaten an jemanden weiter geben würde, der mit dieser Person überhaupt nichts zu tun hat.

Wenn man in einer zentralen Anlaufstelle (Bürgeramt, Bürgerbüro, ...) auch die Zulassungspapiere ändern kann, dann kann (und sollte) man dies dort auch machen lassen. Aber das ist eine für sich eigenständige Sache, eine "Automatik" über die Ummeldung und Änderung des Personalausweis gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Wie denn auch ;)

Das Meldeamt (Melderegister) weiß doch nicht, ob man ein Fahrzeughalter ist oder nicht, wen soll die Meldestelle jetzt nach Flensburg (Halterregister) melden?

Wäre technisch bzw. theoretisch kein Problem, wenn man die Datenbanken miteinander "verknüpfen" würde und ein automatischer Abgleich stattfände. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und früherer Wohnort müssten reichen, um eine Zuordnung zu gewährleisten.

Aber das bekommst Du in unserem föderalen Staat nicht hin, denn dann müssten alle Meldeämter mit dem KBA verbunden sein, am besten noch die gleiche Software nutzen usw.

Ich mag auch gar nicht daran denken, wie viele datenrechtliche Schranken dazu überwunden werden müssten. ;)

 

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 13:57

Das KFZ wurde durch den Unfall abgemeldet und das neue auf die Neue Adresse angemeldet. Das aber erst Ende Februar.

Ich hatte nicht reagiert, da ich davon ausgegangen bin, dass es eine Verwarnung mit 35€ dafür gibt.

Es war schon mein Verschulden, dass ich es nicht mitbekommen habe. Wie auch immer, es War halt nur zu plötzlich von jetzt auf gleich abgeben zu müssen.

Wäre schön, wenn ich durch den jetzigen Einspruch das Fahrverbot vielleicht verhindern kann.

Mfg

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