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Bußgeldbescheid nach mehr als 3 Monaten

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 19:11

Hallo zusammen,

habe schon so ziemlich alles durchgeschaut bin abe rnicht fündig geworden.

Ich habe am 30.09.14 einen Unfall verursacht. Ich habe ein Auto übersehen, was vorfahrt hatte und es hat gekracht. Vor Ort hat mir die Polizei erklärt das ich Schuld bin (Ok das wusste ich auch), aber habe mich nicht dazu geäußert. Mir wurde auch gesagt, dass gegen mich ermittelt wird. Ich habe das ganze am selben Abend noch an meine Anwältin abgegeben.

Am 07.10.14 bekam ich einen Anhörungsbogen als Beschuldigter. Auch den gab ich ab und es wurde gesagt, dass ich mich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht dazu äußern werde.

Meine Anwältin sagte mir auch, dass es ja diese 3 Monats-Frist gibt, die in dem Augenblick startet, wo ich belehrt wurde das gegen mich ein verfahren eingeleitet wird. Dies wurde ja schon am 30.09.14 gemacht. Selbst wenn man die Frist vom 7.10.14 losgehen lässt wüde ja die Frist demnach am 06.01.15 enden.

Heute bekam ich nun ein Schreiben wo mir der Bußgeldbescheid überstellt wurde.

Liege ich damit richtig, dass die 3 Monats Frist nun von denen überschritten wurde?

VG

Tobi

Beste Antwort im Thema

.... frag doch einfach deine Anwältin :rolleyes: ;)

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Mit Versand des Anhörungsbogens wurde die 3 monatige Verjährung unterbrochen, und die Frist wird damit wohl auf 6 Monate verlängert worden sein.

http://...geldbescheid-einspruch.com/.../

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 19:26

Aber ich wurde ja vor Ort schon aufgeklärt das ein verfahren eingeleitet wird. Einmal das für die Ordnungswiedrikeit und das wg der "fahrlässigen" Körperverletzung, was aber nach 3 Wochen eingestellt wurde.

.... frag doch einfach deine Anwältin :rolleyes: ;)

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 19:28

Dazu muss ich sagen das der Anhörungsbogen von der Polizei kam

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 19:29

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 28. Januar 2015 um 20:27:42 Uhr:

.... frag doch einfach deine Anwältin :rolleyes: ;)

Die ist im Urlaub :D

am 28. Januar 2015 um 20:38

Hau einfach ab nach Syrien, dort findet dich keiner!

Zitat:

@tobi1899 schrieb am 28. Januar 2015 um 20:26:58 Uhr:

Aber ich wurde ja vor Ort schon aufgeklärt das ein verfahren eingeleitet wird. Einmal das für die Ordnungswiedrikeit und das wg der "fahrlässigen" Körperverletzung, was aber nach 3 Wochen eingestellt wurde.

Da liegt wahrscheinlich der Hund begraben:

Straftatverfolgung geht vor OWI-Verfolgung, wird das Straftatverfahren eingestellt und zur Bußgeldstelle weitergereicht - weil es keine Straftat, sondern ein OWI-Verstoß war, beginnt die 3monatige OWI-Verjährung mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Straftatverfahrens.

Grob über dem Daumen:

7.10. Anhörung als Beschuldigter eines Straftatverfahrens, 3 Wochen später Einstellung Strafverfahren und Übergabe an die Bußgeldstelle, also 28.10., 3 Monate Verjährung im OWI-Verfahren wäre der 27.1. der letzte Tag für die Anordnung eines Bußgeldbescheids und der 10.2. der letzte Tag für das Eintreffen des Schreibens bei Dir.

Knirsch, könnte schon passen, könnte aber auch schon verjährt sein, Anwältin die genauen Details prüfen lassen.

Vielleicht rechtfertigt der Urlaub deiner Anwältin die "Rückführung in den vorherigen Stand" heißt, dass die Frist neu anfängt. Beim Finanzamt gibts sowas und Urlaub ist soweit ich weiß ein möglicher Grund für sowas. Obs jetzt dein Urlaub sein muß, tobi, das weiß ich nicht.

Ansonsten könnt Roadwin recht haben, liest sich logisch

am 29. Januar 2015 um 7:03

Im Grunde hat @roadwin fast recht.

Wenn du es nachlesen möchtest, der §33 OwiG ist da einschlägig.

Also Kurzform: Verstoß -> Anhörungsbogen (der in deinem Fall die Verjährungsfrist übrigens nicht unterbricht, da dir bereits mitgeteilt wurde, dass gem §229 StGB gegen dich ermittelt wird) -> Zeugnisverweigerung -> nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen Abgabe des Vorgangs an die StA (Unterbrechung) -> Ermittlung/Einstellung des Verfahrens durch StA, Abgabe an zuständige Verwaltungsbehörde (in deinem Fall die Bußgeldstelle. Auch hier wieder Unterbrechung der Verjährung) -> Erlass des Bußgeldbescheides.

Hoffe, damit ist dir geholfen.

Roadwin hat es schon richtig dargelegt, die Einstellung des Strafverfahrens unterbricht die Verfolgungsverjährung der Owi. Die Frist beginnt am Tag der Einstellung neu zu laufen, daher wäre es wichtig, dieses Datum zu wissen.

Sollte der Bußgeldbescheid außerhalb der Verjährungsfrist (Einstellung Datum Strafverfahren + 3 Monate) ausgestellt worden sein, besteht für dich auch die Möglichkeit selbst an die Bußgeldstelle heranzutreten mit der Bitte, Zeit und Art der verjährungsunterbrechenden Handlungen in diesem Bußgeldverfahren mitzuteilen. Entsprechend der Antwort kannst du dann reagieren.

N. T.

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 22:31

Hallo zusammen,

nachdem alles mit meiner RA geklärt war und das ganze mit einem Einspuch belegt wurde, habe ih heute nun nach über 4 Monaten Post von der Bußgeldstelle bekommen: Natürlich nur als Kopie, weil das Original ja an meine RA geht.

Dort steht nun, dass das ganze nach §69 Ordnungswidrigkeitengesetz an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Nun kann ich googlen was ich will, ich werde daraus nicht schlau. Was heißt das ganze denn nun? Und wieso brauchen die mehr als 4 Monate um auf meinen Einspruch zu reagieren?

Hallo. :)

Tu dir selbst einen Gefallen und frag deinen Anwalt. Alternativ kannst Du auch die Bußgeldstelle anrufen und fragen.

Zitat:

Und wieso brauchen die mehr als 4 Monate um auf meinen Einspruch zu reagieren?

Ist das wirklich eine Frage?

Zitat:

Natürlich nur als Kopie, weil das Original ja an meine RA geht.

Dann hat er das sicherlich auch morgen auf dem Tisch. Also anrufen und fragen?

am 28. Mai 2015 um 2:53

Mal kurz, wieviel Strafe sollst du zahlen und eventuell Punkte bekommen? Hier waere eventuell das beste gewesen zu zahlen. Deiner Schuld bist du dir ja bewusst gewesen. Jetzt wirds im duemmsten Fall noch teurer.

Nach eigenen Angaben den Unfall verursacht.

Das Verfahren wegen KV ist noch anhängig.

Das Bußgeld brauch ich wegen vermutlichem Verfahrensfehler (Zeitübgerschreitung) nicht zahlen.

Sorry dass ich das als seltsame Logik bezeiche.

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