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Vergessen die Entdrosselung meines Motorrads der Zulassungsstelle und der Versicherung zu melden.

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 19:06

Hallo liebe Community,

Ich habe mein Motorrad 2012 mit 25 kw zugelassen, da ich damals noch gedrosselt fahren musste.

2013 kam dann das neue Gesetz und ich habe eine neue Drossel (35kw) einbauen lassen.

2014 dann war meine Probezeit vorbei und ich habe die Drossel entfernen lassen und bin ab da offen gefahren.

Die änderung auf 35kw und die Entfernung der Drossel wurden jeweils von einer Werkstatt erledigt und vom TÜV so abgenommen. Habe dazu auch die Gutachten.

Leider war mir damals nicht klar dass die Sache damit für mich noch nicht erledigt ist, und so habe ich die Änderungen nicht bei der Zulassungstelle eintragen lassen und auch nicht meiner Versicherung gemeldet.

Nun, da ich das Motorrad verkaufen will ist mir aufgefallen dass im Fahrzeugschein immernoch die 25kw stehen.

Habe dann in den Versicherungsunterlagen nachgeschaut und festgestellt das dort ebenfalls noch die 25kw stehen..

Mir ist klar dass ich einen großen Fehler gemacht habe und vermutlich sogar Straftaten begangen habe, aber wie sollte ich nun vorgehen?

Ich möchte das so schnell wie möglich in Ordnung bringen.

Ich dachte mir ich gehe als nächstes zur Zulassungstelle und lasse eintragen dass die Maschine offen ist. Das TÜV-Gutachten von 2014 habe ich ja noch..

Aber was sollte ich meiner Versicherung sagen? Vermutlich sollte ich nicht verschweigen dass die Entfernung der Drossel bereits 2014 stattgefunden hat und nicht erst jetzt, auch wenn ich damit vermutlich größere Probleme und Nachzahlungen zu befürchten habe..

Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen mit sowas..

Bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar =)

Vielen Dank schon mal!

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27 Antworten

Verkaufe das Motorrad und ferig. Melde der Versicherung den verkauf und fertig.

Schweigen ist Gold, reden / melden kostet Geld.

MfG kheinz

Ich würde NICHTS machen, außer den Käufer darüber zu informieren, bzw. im Kaufvertrag zu vermerken.

Nicht erwischt worden, nix passiert -> Glück gehabt.

Ich würde den Hobel auch einfach abmelden und verkaufen.

Den Käufer natürlich informieren das die Änderung noch eingetragen werden muss.

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 19:44

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich hätte das ganze allerdings schon lieber vor dem Verkauf eingetragen, um Potenzielle Käufer nicht abzuschrecken..

Was haltet ihr davon wenn ich einfach ein neues Gutachten vom TÜV machen lasse mit aktuellem Datum, und das dann bei der Zulassungstelle eintragen lasse? Dann noch der Versicherung melden dass ich jetzt kurz vor dem Verkauf nocht entdrosselt habe.. Könnte es natürlich auch direkt nach Eintragung abmelden, aber ich denke ein Angemeldetes Motorrad, welches man auch vernünftig Probe fahren kann verkauft sich besser ;)

Nein, mach einfach das, was alle dir geraten haben.

Die Frage ist ob eine neue Abnahme und Eintragung nicht mehr kostet als du jetzt an Wertverlust durch die fehlende Eintragung hast.

Du bist doch nach der Entdrosselung nie wieder gefahren... ;)

Ciao

Ratoncita

Oder die Drossel wieder einbauen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 11. Juni 2021 um 09:40:02 Uhr:

Oder die Drossel wieder einbauen.

Inkl. Gutachten? Wer sollte sowas dann kaufen?

Zitat:

@ritti93 schrieb am 10. Juni 2021 um 21:44:42 Uhr:

Was haltet ihr davon wenn ich einfach ein neues Gutachten vom TÜV machen lasse mit aktuellem Datum, und das dann bei der Zulassungstelle eintragen lasse? Dann noch der Versicherung melden dass ich jetzt kurz vor dem Verkauf nocht entdrosselt habe.. Könnte es natürlich auch direkt nach Eintragung abmelden, aber ich denke ein Angemeldetes Motorrad, welches man auch vernünftig Probe fahren kann verkauft sich besser ;)

Wieso willst du jetzt noch den Aufwand betreiben? Der Käufer muss das Motorrad doch eh ummelden und bei dem Akt kann er die Entdrosselung gleich eintragen lassen. Ist weniger Aufwand, wie jetzt noch kurz vor dem Verkauf zur Zulassungsstelle zu latschen.

Wobei es zum Thema Zulassung auch einen interessanten Thread hier in dem Bereich gibt. In manchen Regionen Deutschlands wartest du mittlerweile 1-2 Monate auf einen Termin dort. Also kann im worst case die Sache erst im August bearbeitet werden... da ist die Saison schon fast zu Ende und deine Verkaufschancen auch geringer ;)

@ritti93 Wäre es andersrum gewesen und Du hättest das entdrosselte Moped mit A2 statt A gefahren, würden wir über einen Straftatbestand reden. Aber so?

Mache es so wie die meisten vor mir es Dir schon empfohlen haben, Moped im Ist Zustand verkaufen und fertig. Du hast niemanden geschädigt, warum willst Du Dir jetzt noch unnötige Kosten ans Bein binden?

 

Gruß

Andre

@ritti93

Du kannst dem Käufer ja 15 Euro ablassen,dann ist die Eintragung und die neue ZB2 abgedeckt, wenn der neue Halter nicht eh schon eine neue ZB2 bekommen müsste,weil die alte voll ist.

Es hängt aber jetzt von der Zulassungsstelle (des potentiellen Käufers!) ab, ob sie die Änderung mit einem 7 Jahre alten Gutachten noch einträgt.

Alles was älter als 18 Monate ist kann Probleme machen. Das wird aber von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.

P.S.: ich gehe eigentlich davon aus, dass es für die Änderung ein Teilegutachten gab, und dass das "Gutachten" in Wirklichkeit ein Nachweis nach §19(4) StVZO ist? Dann hätte der TE nur einen Verstoß gegen §13(1) FZV begangen (und kein Fahren ohne Betriebserlaubnis); selbst wenn das jetzt noch verfolgt würde (wovon ich nicht ausgehe!) wäre der Regelsatz ein Verwarngeld von 15 Euro nach Nummer 180 BKat.

Es wird nicht rückwirkend verfolgt.

Wäre natürlich eine Idee, alle Fahrzeuge die mit abgelaufener HU außer Betrieb gesetzt werden noch rückwirkend zum Ablaufdatum eine Knolle verpassen.

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