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Urteil: Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zu

Themenstarteram 30. September 2011 um 18:34

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach wird hier dem Verhalten "es ist doch gerade erst rot geworden, da kann ich auch noch fahren" noch richterlich unterstützt. Ein Anderer fährt bei Rot, verstieg gegen grundlegende Regeln des Straßenverkehrs und der Linksabbiegers muss ein Teil seines Schadens selber tragen. Na dann, was kommt als nächstes.

Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, insbesondere dann, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gibt (Az.: 22 U 67/09).

Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon "Rot" zeigte, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen.

also ich für meinen teil würde - wenn ich der linkssabbieger bin - stehen bleiben, wenn ich sehe das der geradeausfahrer (der vermeintlicht rot hat) nicht langsamer wird...

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Bist du dir da 100% sicher? Steht das wo geschrieben das das so sein muss?

Und selbst WENN, dann sind wir immernoch beim dem Thema das er hätte schauen müssen zwecks Radfahrern und Fußgängern.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Bist du dir da 100% sicher? Steht das wo geschrieben das das so sein muss?

 

Und selbst WENN, dann sind wir immernoch beim dem Thema das er hätte schauen müssen zwecks Radfahrern und Fußgängern.

Wenn da keine Radfahrer und Fußgänger waren und der andere Rot hatte, auf wenn soll er da warten? Da kann man ja das Linksabbiegen ohne grünen Pfeil ja gleich verbieten.

Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen.

also ich für meinen teil würde - wenn ich der linkssabbieger bin - stehen bleiben, wenn ich sehe das der geradeausfahrer (der vermeintlicht rot hat) nicht langsamer wird...

Hi,

genau so sehe ich das auch - der Linksabbieger ist "nachrangig" - und ob der Gegenverkehr in der Situation tatsaechlich "ROT" hat, kann er nicht wirklich sehen ...

Wie sagte, schon mein Grossvater, so treffend: Wer sich auf andere verlaesst, der ist verlassen ...

Mein "Gefuehl" im Strassenverkehr hat mich bisher noch nie betrogen, wenn es um solche zweifelhaften Situationen ging, und somit bin ich da bisher immer heil bei raus gekommen!

Das betrachte ich - fuer mich gesehen - aber nicht als "Freibrief" fuer solche Situationen!

Irgendwann "erwischt" es jeden, da schliesse ich mich selbst nicht bei aus!

LG, wbf325i

Und wie sagte meine Versicherungsmaklerin: Wer einen Fuß in ein KFZ setzt, ist mit dem anderen schon halb im Knast.

 

Bei uns gilt leider im Straßenverkehr ein allgemeines Risiko als VT. Und nebenbei das Prinzip: Wäre man nicht da gewesen, wäre gar nix passiert.

 

Aber es muss einen Punkt geben zwischen vergessen zu blinken und entgegenkommender Geisterfahrer, ab dem einer die Schuld alleine Trägt.

Die Märchen von Niemandem trauen/sich auf keinen verlassen sind schön und gut, aber nicht realistisch.

Man muss sich auch auf andere VT verlassen können. Sollte vielleicht:

-jeder einzelne beim passieren einer abbiegenden Vorfahrt stehen bleiben, weil was kommen könnte

-keiner mehr auf der AB überholen, weil der auf der rechten Seite immer wechseln könnte

-keiner mehr an an der Straße parkende Autos vorbeifahren, weil immer jemand aussteigen könnte

 

Na dann gute Nacht fließender Verkehr.

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Und wie sagte meine Versicherungsmaklerin: Wer einen Fuß in ein KFZ setzt, ist mit dem anderen schon halb im Knast.

Bei uns gilt leider im Straßenverkehr ein allgemeines Risiko als VT. Und nebenbei das Prinzip: Wäre man nicht da gewesen, wäre gar nix passiert.

Aber es muss einen Punkt geben zwischen vergessen zu blinken und entgegenkommender Geisterfahrer, ab dem einer die Schuld alleine Trägt.

Die Märchen von Niemandem trauen/sich auf keinen verlassen sind schön und gut, aber nicht realistisch.

Man muss sich auch auf andere VT verlassen können. Sollte vielleicht:

-jeder einzelne beim passieren einer abbiegenden Vorfahrt stehen bleiben, weil was kommen könnte

-keiner mehr auf der AB überholen, weil der auf der rechten Seite immer wechseln könnte

-keiner mehr an an der Straße parkende Autos vorbeifahren, weil immer jemand aussteigen könnte

Na dann gute Nacht fließender Verkehr.

Hi,

das ist doch ein Hirngespinst! - Wie soll das dann der Zukunft laufen?

Genauso, "wie vergessen zu blinken", ist das eine Tatsache, die man tut oder eben unterlaesst - ich blinke, wenn ich es fuer sinnvoll halte, sonst eben nicht! - Will mir da jetzt hier einer einen Strick draus drehen, und - wenn Ja - Warum?

Ob ich blinke oder auch nicht, ist doch - wie das restliche Fahrverhalten der anderen VTs - Situationsabhaengig und somit genau so wenig "vorhersehbar" fuer andere VTs !!!

am 1. Oktober 2011 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Bist du dir da 100% sicher? Steht das wo geschrieben das das so sein muss?

Und selbst WENN, dann sind wir immernoch beim dem Thema das er hätte schauen müssen zwecks Radfahrern und Fußgängern.

Wenn da keine Radfahrer und Fußgänger waren und der andere Rot hatte, auf wenn soll er da warten? Da kann man ja das Linksabbiegen ohne grünen Pfeil ja gleich verbieten.

Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig.

ähm auf den Gegenverkehr

weil der Vorfahrt hat :D

ab in die Fahrschule

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

ähm auf den Gegenverkehr

weil der Vorfahrt hat :D

ab in die Fahrschule

Nein, der Gegenverkehr hatte keine Vorfahrt, da er bei ROT in die Kreuzung fuhr.

am 1. Oktober 2011 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von VOX DEI

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

ähm auf den Gegenverkehr

weil der Vorfahrt hat :D

ab in die Fahrschule

Nein, der Gegenverkehr hatte keine Vorfahrt, da er bei ROT in die Kreuzung fuhr.

schwachsinn

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

schwachsinn

Um Deine Aussage zu untermauern, müsstest Du die StVO ändern, insbesondere § 37.

Ansonsten, wenn man GRÜN hat und der Rotlichtsünder von rechts oder aus einer Vorfahrtsstraße kommt, ist der Grünfahrer auch schuld?

am 1. Oktober 2011 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

Woher möchte der eigentlich Wissen das der andere Rot hatte? Kann er doch garnicht sehen eigentlich!?

ganz einfach, wenn die Fußgängerampel davor auf Grün schaltet, hat der andere eben Rot.

NEIN, dies ist kein klarer Beweis für das Rot für den Fahrzeugverkehr!

Es deutet nur stark darauf hin, dass die Autos Rot haben!

Da man aber als Gegenverkehr die Ampel des anderen nicht sieht muss man eben auch den § 1 StVO anwenden!

Sehe das auch so wie Hugaar, wie bereits gesagt...es steht nirgends geschrieben das es so sein muss.

am 1. Oktober 2011 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Nicht zu letzt könnte auch die Ampel einen Defekt haben und gar kein Rot anzeigen.

Das geht nur bedingt:

- wenn eine von mehreren Rot-Birnen ausfällt geht die Ampel normal

weiter.

- wenn alle od. die einzig vorhandene Rot-Birne ausfällt geht die Ampel

in den Störbetrieb = alle Lampen der LSA aus, lediglich die Gelb-Birnen

der untergeordneten Straße blinken.

Der Gegenverkehr muss also eine Anzeige der LSA gehabt haben (sonst würden wir hier nicht von einem Rotlichtverstoss im Urteil lesen).

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Nicht zu letzt könnte auch die Ampel einen Defekt haben und gar kein Rot anzeigen.

1. Normalerweise sind solche Ampelanlagen mit redundanten Anzeigen ausgestattet, sodass zumindest theoretisch mind. noch eine andere im Sichtbereich des Fahrer sein sollte, wenn er vorne ist (z. B. nach rechts und links bzw. bei größeren Kreuzungen nach oben schauen).

2. Normalerweise regeln fest angebrachte Schilder die Vorfahrt, sobald die Ampel ausfällt.

notting

am 1. Oktober 2011 um 10:28

Für mich geht das Urteil in Ordnung

Über dieses Urteil habe ich einen Bericht im Radio gehört.

Das erste Urteil wurde nur aufgehoben und auf eine Teilung des Schadens geändert, weil dem vermeintlichen Rotlichtsünder nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, das er wirklich rot hatte.

Meiner Meinung nach ist das Urteil vollkommen richtig.

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