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Fahren mit 17 ohne Begleitperson durch Sondergenehmigung

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 20:44

Hallo,

mein Sohn ist jetzt 16 1/2 und hat mit seinem Führerschein angefangen. Nächstes Jahr kommt er in die 11. Klasse wo sich folgendes Problem ergibt:

Da aus Lehrermangen nicht alle Kurse an der Schule unterrichtet werden können. Müssen die Schüler für einige Kurse auf eine andere Schule in der selben Stadt. Die Strecke von ca. 4km müssen die Schüler in der Pause von 20 Minuten fahren. Dies ist bei dem großen Verkehrsaufkommen mit dem Fahrad teilweise nicht möglich. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man nicht zu den passenden Zeiten von einer zur anderen Schule fahren. So wären häufige Verspätungen im Unterricht nicht zu vermeiden.

Die Frage ist, ob man in diesem Fall durch eine Sondergenehmigung das Recht bekommen kann mit 17 ohne Begleitperson zur Schule zu fahren? (Beide Elternteile sind Berufstätig und es steht auch keine andere mögliche Begleitperson zur Verfügung.)

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2011 um 21:07

Stellt sich eh die Frage, ob er mit dem auto bei dem beschriebenen hohen Verkehrsaufkommen, wo selbst Radfahrten sich verzögern, schneller wäre...

34 weitere Antworten
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Mir wäre kein Verfahren bekannt für eine derartige Ausnahmegenehmigung. Da muss die Schule schon für die korrekte und pünktliche Schülerbeförderung sorgen...

Gruß Tecci

am 9. Juni 2011 um 21:07

Stellt sich eh die Frage, ob er mit dem auto bei dem beschriebenen hohen Verkehrsaufkommen, wo selbst Radfahrten sich verzögern, schneller wäre...

am 9. Juni 2011 um 21:24

Da soll die Schule für Shuttlebusse sorgen. Ist ja rein rechtlich auch nicht ohne daß die Schüler während des Unterrichts (also nicht davor/danach) das Schulgelände verlassen. Würd da mal Druck machen auf den Direktor bzw. zur Not mich ans Oberschulamt wenden.

Eine weitere Frage welche die Behörde bei Beantragung einer Sondergenehmigung stellen wird, ist warum kein Roller der Fahrerlaubnis Klasse M ausreicht, welcher mit der BF17 Bescheinigung im vollen Umfang vorhanden ist.

Und was ist denn das bitte für eine Schule wo die Schüler wegen Lehrermangel dafür sorgen müssen pünktlich an einer anderen Schule zu erscheinen, dies ist wie bereits hier erwähnt das Problem der Schule, diese muss sich darum kümmern, z.B. durch Anschaffung eines Busses für diese Strecke.

Was sollen denn Schüler machen welche keinen Führerschein haben ? Sich auf die andere Seite der Stadt teleportieren ?!?

Sorry, aber so etwas habe ich ja noch nie gehört.

am 9. Juni 2011 um 21:55

Ehrlich gesagt, ich denke der TE will uns hier einen Bären aufbinden.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das eine Schule die Schüler von einem einem zum anderen Ende der Stadt zum Unterricht schickt. 

Das ist wegen der Sicherheit der Schüler nicht zulässig, da die Schule während der Unterrichtszeit die Verantwortung und Aufsichtspflicht hat.

Ich denke, der TE möchte nur das sein Bubi mit dem Auto bei der Schule vorfährt um zu zeigen das er ein Auto hat. :D

Moin!

In meiner Schulzeit mussten wir ein halbes Jahr lang auch

einmal in der Woche wg. umbaus in ein anderes Gebäude.

Die Stadt bzw. der Landkreis hatten für diesen Zeitraum für eine

Schülerbeförderung mittels Bus gesorgt. Laufen musste also keiner.

Für sowas gibt es einen Elternrat, der mal bei der Schulleitung anklopfen sollte,

wie die sich das vorstellen.

MfG

Surfkiller20

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 22:26

Danke für die bisherigen Antworten,

Das die Schüler zwichen den Schulen hin und her fahren müssen, ist aber tatsächlich eine Regelung die schon lange an dieser Schule (Georg-Büchner Gymnasium in 41564 Kaarst) vorherscht. Die Schule sorgt nicht für den Transport der Schüler doch bisher gab es keine Beschwerden der Eltern bei der Schule.

am 9. Juni 2011 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von annatiko

Danke für die bisherigen Antworten,

Das die Schüler zwichen den Schulen hin und her fahren müssen, ist aber tatsächlich eine Regelung die schon lange an dieser Schule (Georg-Büchner Gymnasium in 41564 Kaarst) vorherscht. Die Schule sorgt nicht für den Transport der Schüler doch bisher gab es keine Beschwerden der Eltern bei der Schule.

Dann wirds aber mal Zeit für eine Beschwerde.

Sowas geht nun mal gar nicht.

Wenn auf dem Weg was passiert ist die Schule ganz schön angeschmiert.

am 9. Juni 2011 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von annatiko

Danke für die bisherigen Antworten,

Das die Schüler zwichen den Schulen hin und her fahren müssen, ist aber tatsächlich eine Regelung die schon lange an dieser Schule (Georg-Büchner Gymnasium in 41564 Kaarst) vorherscht. Die Schule sorgt nicht für den Transport der Schüler doch bisher gab es keine Beschwerden der Eltern bei der Schule.

Dann wirds Zeit dies zu ändern. Mit anderen Eltern der Klasse zusammen rabatz machen.

Zitat:

Original geschrieben von annatiko

Danke für die bisherigen Antworten,

Das die Schüler zwichen den Schulen hin und her fahren müssen, ist aber tatsächlich eine Regelung die schon lange an dieser Schule (Georg-Büchner Gymnasium in 41564 Kaarst) vorherscht. Die Schule sorgt nicht für den Transport der Schüler doch bisher gab es keine Beschwerden der Eltern bei der Schule.

Wäre es nicht einfacher statt die ganzen Schüler zur anderen Schule gehen zu lassen einfach einen Lehrer von der anderen Schule kommen zu lassen für diese Unterrichtsstunde(n) ?

Nur ein Gedankenanstoß wenn ihr mit den Verantwortlichen der Schule redet.

am 10. Juni 2011 um 5:09

Aber ich blicke das nicht! Mit dem Fahrrad kommst nicht durch zur anderen Schule, mit dem Auto aber schon? Meine Schulzeit ist zwar schon 30 Jahre her, aber irgendwie hat sich hier was gewaltig geændert. Ich hab das Gefuehl das auch hin und wieder Geschrei um nix gemacht wird. Wir hatten einmal in der Woche Unterricht in einem Betrieb der ca 3km von der Schule weg war. Es war selbstverstændlich dahin zu laufen. Da ist nicht einer drauf gekommen zu Klagen. Die Turnhalle war bei uns auch nicht direkt an der Schule sondern auch ca 1 km weg. Alles ganz normal.

Heut werden die Kinder in Watte gepackt.

Meine Güte, ich mußte in meiner Schulzeit die Straßenbahn und meine Füße benutzen. Wie habe ich das überlebt ? :confused::eek: Außerdem gibt es eine solche " Sondergenehmgung " nicht und das ist auch mehr als gut so.

am 10. Juni 2011 um 5:46

Eine Pause ist zum Erholden da und nicht um die Schule zu wechseln.

am 10. Juni 2011 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Eine Pause ist zum Erholden da und nicht um die Schule zu wechseln.

ob die schüler nun qualmend in der raucherecke schokoriegel und anderen süßkram in sich reinstopfen oder nen fußmarsch zu ner anderen schule machen, bei dem das gehirn mit sauerstoff versorgt wird - bleibt sich wohl gleich!

@te: eine ausnahmegenehmigung wirst du nicht bekommen...du solltest dich mal mit dem elternbeirat bzw. der schuldirektion in verbindung setzen um zu klären obs da keine anderen möglichkeiten (z.b. bus) gibt..

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