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Unzufrieden mit Leistungssteigerung ? Rückrüstung und Geld zurück ?

Themenstarteram 12. März 2007 um 20:00

Hallo,

ich hatte bereits Anfang des Jahres schon einmal berichtet, dass ich Probleme mit meiner Leistungssteigerung hatte. Damals hatte ich ein starkes Ruckeln und der Motor ging einmal in den Notlauf.

Daraufhin wurde eine neue, geänderte Software aufgespielt.

Bis heute war dann Ruhe. Allerdings ging er mir heute wieder 2. mal in Notlaufprogramm.

Da ich vor der Leistungssteigerung das Problem nie hatte, schließlich ich daraus, dass es an der Software liegt.

Da ich mein Auto keinen weiteren Versuch unterziehen wollte und irgendwann wieder zum Tuner hinjuckeln wollte, hätte ich gerne meine Serienleistung zurück und natürlich auch mein Geld.

Ist das eigentlich möglich ?

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35 Antworten

Hast du einen guten Rechtsanwalt?

Themenstarteram 12. März 2007 um 20:39

ja logisch, sogar eine Rechtschutzversicherung. Meinste denn, das werde ich dafür brauchen ?

Zitat:

Sind Gewährleistungsansprüche gegeben, so beschränken sich diese auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen drei Nachbesserungsversuche wegen eines gerügten Mangels fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

So steht es im gesetz.. (leider)

Also musst du denen noch zwei Nachbesserungsversuche geben..

Themenstarteram 12. März 2007 um 21:25

Gut, also muss ich jetzt noch 2 mal eine andere Software audspielen lassen. Sollte das dann immer noch nicht gehen, so habe ich Anspruch drauf, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und mein Geld zurückzuverlangen.

Wie lange kann man denn nach einem Kaufvertrag dieses anwenden ? Habe ich erst im Dezember 06 machen lassen.

Und wie sieht es aus, wenn es nicht mehr geht, ich mein Geld zurückbekomme und dann im nächsten Jahr einen Motorschaden habe, der darauf zurückzuführen ist ?

Ich würde erstmal zu einem VW-Werkstatt fahren und eine bestätigung holen das der fehler wegen dem leistungssteigerung aufgetreten ist..

Ich weiß nicht wieviel jahre dir die Tuning-Firma Garantie gegeben hat, 2?

Wenn du dann tatsächlich ein Motorschaden haben solltest in der Garantiezeit dann kannst du das vor Gericht beweißen, wenn die Tuning-Firma das ablehnt..

am 12. März 2007 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von Bassroehre

Gut, also muss ich jetzt noch 2 mal eine andere Software audspielen lassen. Sollte das dann immer noch nicht gehen, so habe ich Anspruch drauf, den Kaufvertrag rückgängig zu machen und mein Geld zurückzuverlangen.

Wie lange kann man denn nach einem Kaufvertrag dieses anwenden ? Habe ich erst im Dezember 06 machen lassen.

Und wie sieht es aus, wenn es nicht mehr geht, ich mein Geld zurückbekomme und dann im nächsten Jahr einen Motorschaden habe, der darauf zurückzuführen ist ?

Dann gilt:

Gehe nicht über los, ziehe keine 4000,-Euro ein, zahle jetzt und ohne Abzug auf das Konto des instandsetzenden Betriebes den vollen Rechnungsbetrag .

Es sei denn, der Tuner steht dafür ein !

Werksgarantie greift dann nicht !

Über sowas sollte man nachdenken, BEVOR man leistungssteigernde Maßnahmen durchführt !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

 

Dann gilt:

Gehe nicht über los, ziehe keine 4000,-Euro ein, zahle jetzt und ohne Abzug auf das Konto des instandsetzenden Betriebes den vollen Rechnungsbetrag .

Es sei denn, der Tuner steht dafür ein !

Werksgarantie greift dann nicht !

Über sowas sollte man nachdenken, BEVOR man leistungssteigernde Maßnahmen durchführt !

Natürlich übernimmt das der Tuner wenn Bassröhre eine vernünftige Garantie abgeschlossen hat.

Im Heron Thread etwas weiter oben, macht hurz100 den Leuten auch Angst.

Einfach eine Garantie abschließen beim Tuner, die in den meisten Fällen für 99 € im Jahr zu haben ist und man braucht sich 0 % Sorgen machen.

 

@ Bassröhre

Ich würde vernünftig mit dem Tuner sprechen und mal schauen was der sagt. Bei B&B sind die in solchen Sachen sehr kolant.

Jetzt weis ich natürlich nicht wie es bei SKN ist.

Schlag SKN doch vor, sie sollen das Tuning mal eine Woche entfernen, um zu gucken ob es an der Software liegt.

am 12. März 2007 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von cuscu

...

Im Heron Thread etwas weiter oben, macht hurz100 den Leuten auch Angst.

.....

Du solltest besser lesen !

Es geht in dem anderen Beitrag nicht um "Angstmachen",

sondern darum, daß jemand ein Chiptuning haben möchte UND Werksgarantie behalten möchte !

Und genau das passt nicht zusammen !

DARÜBER SOLLTE MAN NACHDENKEN !

Und auch hier geht es darum, WER Garantieleistungen auf Fehler / Schäden, die evtl. durch Chiptuning entstanden sind / zukünftig entstehen könnten leisten muss !

Und dass ist NICHT der Hersteller !

Themenstarteram 12. März 2007 um 22:27

Also vorab muss ich dazu sagen, dass ich die längste Garantie dazuekauft habe, die SKN angeboten hat. Das sind jetzt noch 4 Jahre !!!

zu meinem VW Dealer fahre ich mit dem leistungsgesteigerten Fahrzeug bestimmt nicht, denn die brauchen das nicht wissen. Damals hatte ich auch die Original Software wieder aufspielen lassen und habe dann den Fehlerspeicher auslesen lassen. Hatten nichts gefunden. Hatten auch nicht rausgefunden, dass es getunt war.

ich habe bei VW noch 3 Jahre Werksgarantie. Die werde ich dadurch nicht aufs Spiel setzen.

Mir geht es ja auch darum, ob ich eine Chance habe, dass Geld wiederzuebkommen. Ich würde die Leistungssteigerung dann nämlich von Wetterauer machen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Bassroehre

Also vorab muss ich dazu sagen, dass ich die längste Garantie dazuekauft habe, die SKN angeboten hat. Das sind jetzt noch 4 Jahre !!!

zu meinem VW Dealer fahre ich mit dem leistungsgesteigerten Fahrzeug bestimmt nicht, denn die brauchen das nicht wissen. Damals hatte ich auch die Original Software wieder aufspielen lassen und habe dann den Fehlerspeicher auslesen lassen. Hatten nichts gefunden. Hatten auch nicht rausgefunden, dass es getunt war.

ich habe bei VW noch 3 Jahre Werksgarantie. Die werde ich dadurch nicht aufs Spiel setzen.

Mir geht es ja auch darum, ob ich eine Chance habe, dass Geld wiederzuebkommen. Ich würde die Leistungssteigerung dann nämlich von Wetterauer machen lassen.

betrug?

Die händler betrügen die kunden auch genug..

Themenstarteram 12. März 2007 um 22:32

Was ist daran Betrug ? Er hatte ja nur gefragt, ob er Leistungsgesteiert ist, und das war er ja nicht.

Und warum soll ich denen das erzählen ? Hatte mir SKN auch so geraten. Warum unnötig schlafende Hunde wecken ?

Themenstarteram 12. März 2007 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Die händler betrügen die kunden auch genug..

Und das kommt auch hinzu.

Zitat:

Sind Gewährleistungsansprüche gegeben, so beschränken sich diese auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen drei Nachbesserungsversuche wegen eines gerügten Mangels fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

wie geil... kein wunder dass sich die ganzen verbraucher von den händlern verarschen lassen, wenn im inet sogar in rechtsforen flasche rechtslagen vermittelt werden....

also das oben zitierte von alpi bezieht sich zunächst einmal auf das kaufrecht... und auch das ist falsch... grundsätzlich hat der verkäufer ein recht zur nacherfüllung in form der nachbesserung oder ersatzlieferung... wenn die nacherfüllung möglich ist, dann kann erst zurückgetreten werden, wenn sie fehlgeschlagen ist... fehlgeschlagen ist die nacherfüllung nach dem ZWEITEN erfolglosen nachbesserungsversuch und nicht - wie die ganzen händler versuchen ihre kunden zu verarschen - nach dem DRITTEN... und wenn was anderes in den AGB eurer händler steht, dann sag ich auch gleich noch was dazu: 85 % der AGB sind ohnehin unwirksam... aber man versucht es halt den juristischen laien zu verkackeiern...

bei der ersatzlieferung ist dagegen die nacherfüllung bereits nach dem ersten erfolglosen versuch...

so... das gilt fürs kaufrecht...

HIER geht es aber nicht ums kaufrecht sondern um eine werkleistung... beim tunen liegt ein werkvertrag vor...

auch dort hat der werkunternehmer vorrangig ein recht zur zweiten andienung, sprich zur nacherfüllung... allerdings muss sich der verbraucher nur auf ein nacherfüllungsversuch sowohl bei der nachbesserung als auch bei der Herstellung eines neuen werkes...

ergebnis: du kannst vom vertrag zurücktreten oder halt zur selbstvornahme greifen, d.h. zu einem anderen tuner gehen, das ganze von ihm machen lassen und deinem tuner die sache in rechnung stellen...

p.s. du scheinst auch einen schlechten tuner erwischt zu haben... grds. garantiert dir jeder tuner, dass sie dir die software runternehmen bei nichtgefallen und das geld zurückgewähren...

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