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Unverschuldeter Unfall.. Versicherung will nicht bezahlen !

Themenstarteram 13. April 2014 um 12:00

Hallo zusammen,

 

ich hatte vor ca. 6-7 Wochen mit meinem nagelneuen Auto ein unverschuldeten Unfall und jetzt stellt sich der Unfallgegner sowie seine Versicherung quer.

 

Ich parkte am Unfalltag auf einem Parkplatz und als ich wiederkam hatte ich eine Mitteilung von der Polizei auf der Scheibe, die wie folgt aussah: "Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Kennzeichenträger gebrochen. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen ..."

 

Das Problem ist, ich habe direkt an meinem Fahrzeug noch mehr Beschädigungen festgestellt als nur ein gebrochener Kennzeichenträger. Und zwar ist durch den Unfall an der Stoßstange Kratzer sowie ein Knick enstanden.

 

Ich habe natürlich sofort den Unfallbericht bei der Polizei abgeholt und dort stand beim Verursacher "unbekannt" also ist er einfach abgehauen ohne auf die Polizei zu warten, jedoch stand sein Kennzeichen auf dem Bericht.

Ich hatte "Glück", weil auf dem Bericht zwei Zeugen standen. Habe dann mit einer der Zeugen Kontakt aufgenommen und mich aufklären lassen wie das alles passiert ist.

Der mit dem ich Kontakt aufgenommen habe, hat den Unfall nicht direkt gesehen sondern wurde durch den Schrei der anderen Zeugin aufmerksam.

 

Der Unfallverursacher fuhr rückwärts und beschädigte mein Fahrzeug. Er wollte danach einfach weiterfahren aber wie gesagt, hat die andere Zeugin ihn zwangsweise gestoppt. Er ist dann wohl ausgestiegen, hat sich mein Fahrzeug angeguckt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Schaden enstanden ist und fuhr weg ohne auf die Polizei zu warten !

 

Ich habe den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet und ein Kostenvoranschlag bei VW erstellen und an die gegnerische Versicherung schicken lassen.

 

Unfallgegner hat seiner Versicherung mitgeteilt, dass er keinen Schaden verursacht hat und es auch keine Zeugen und Polizeibericht gäbe. Ich habe daraufhin den Unfallbericht an die Versicherung geschickt wo auch die Zeugen drin standen.

 

Die Versicherung hat eine Zeugenbefragung gemacht und dort hat der eine der Versicherung mitgeteilt, dass er den Unfall nicht direkt gesehen hat und die andere Zeugin hat den Unfall irgendwie falsch beschrieben. Sie hat den Zusammenstoß im linken Bereich angekreuzt obwohl der Schaden bei mir auf der rechten Seite enstanden ist. Auf der linken Seite ist nunmal keine Beschädigung. Mein Kennzeichenhalter hat auch auf der rechten Seite den Bruch, sowie der Knick und Kratzer sind auch auf der rechten Seite.

 

Jetzt behauptet die Versicherung aufgrund der Zeugenaussage, dass das ein Vorschaden ist und die deswegen kein Cent bezahlen werden. Außerdem stützt die Versicherung sich auf den Punkt, dass die Polizei keine Anzeige gegen Fahrerflucht gemacht hat (Ich begreife es nicht, warum die Polizei das nicht gemacht hat) und laut Bericht kein bedeutender Schaden enstanden ist.

 

Das ganze ist natürlich schon längst bei meinem Anwalt aber ich bin eben ein zappeliger Mensch und das verdirbt mir enorm die Laune seit Wochen. Das ganze wird wohl 100% gerichtlich geklärt, jedoch mache ich mir wegen der Falschaussage des Zeugin sorgen.

 

Ich werde jetzt einen Gutachter beauftragen und drauf hoffen, dass er irgendwo Lackspuren vom anderen Fahrzeug findet. Es soll sich um ein silbernen Mercedes handeln, ich sehe zwar auf meiner Stoßstange silberne/weiße Kratzer aber keine Ahnung ob das die Grundierung ist oder Lackspuren.

 

Sorry für diesen langen Beitrag aber ich wäre um jeden weiteren Tipp sehr dankbar..

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Mai 2015 um 18:34

Wenn es noch jemanden interessiert:

Die Richterin hat den Unfallverursacher für schuldig ausgesprochen, der Herr konnte nichtmal laufen (über 80) aber hauptsache Autofahren, abhauen und dann noch Unfall abstreiten :rolleyes:

Die Polizei war aber auch lustig, es war keine Anzeige gegen Fahrerflucht. Ich hätte es nachträglich machen können aber habe drauf gepfiffen wegen seinem Alter

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Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

 

ah ok, wenn mich nächstes mal im dichten Stadtgetümmel ausversehen jemand anrempelt dann zeige ich den an wegen schwerer fahrlässigen Körperverletzung. Es könnte ja eventuell ggf. potentiell möglichweise innere Organe beschädigt wurden sein.

Wenn du dich schauspielmäßig Fallen lässt und die Rettung kommt und etwas festgestellt wird ( auch wenn es durch dein " geschicktes " ;) Hinfallen passiert ist ) , dann wird autom. vom Spital eine Anzeige wegen Körperverletzung gemacht . Einem Freund von mir ist einer Absichtlich in's Auto gelaufen um zu kassieren ! Sein Pech war , dass es einen Zeugen gab , der seine Aktion gesehen hatte !

Auf You Tube gibt es viele solcher Video's !

Gruß Kurt

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Einem Freund von mir ist einer Absichtlich in's Auto gelaufen um zu kassieren ! Sein Pech war , dass es einen Zeugen gab , der seine Aktion gesehen hatte !Gruß Kurt

Du hast aber merkwürdige Freunde Kurt......:eek:

am 19. April 2014 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

... dann wird autom. vom Spital eine Anzeige wegen Körperverletzung gemacht .

Wohl kaum.

Körperletzung ist in Deutschland kein Offizialdelikt (Unfallflucht aber wohl). Kann - in schweren Fällen - von Amts wegen verfolgt werden, muss aber nicht.

Mein Sohn wurde mal von der den Unfall aufnehmenden Polizistin darauf hingewiesen, dass er eine Anzeige wegen Körperverletzung erstatten könne. Weil er damit die Sache auch nicht schneller ausgestanden hätte, hat er darauf verzichtet. Und nein - die Erfüllung einer Schmerzensgeldforderung hat damit rein gar nichts zu zun.

PS: Nicht alles glauben, was die privaten "Realities" und Youtube zeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Kurt1509

Einem Freund von mir ist einer Absichtlich in's Auto gelaufen um zu kassieren ! Sein Pech war , dass es einen Zeugen gab , der seine Aktion gesehen hatte !Gruß Kurt

Du hast aber merkwürdige Freunde Kurt......:eek:

Ist ihm im Urlaub in Kroatien passiert !

Gruß Kurt

Zitat:

Original geschrieben von situ

Mein Sohn wurde mal von der den Unfall aufnehmenden Polizistin darauf hingewiesen, dass er eine Anzeige wegen Körperverletzung erstatten könne. Weil er damit die Sache auch nicht schneller ausgestanden hätte, hat er darauf verzichtet. Und nein - die Erfüllung einer Schmerzensgeldforderung hat damit rein gar nichts zu zun.

PS: Nicht alles glauben, was die privaten "Realities" und Youtube zeigen.

Dann hätte die Polizistin nicht sauber gearbeitet und eine Strafvereitelung begangen. Bei einem VU mit Personenschaden muss zwingend eine Strafanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung gegen den Verursacher vorgelegt werden. ABER: der Geschädigte kann, aber muss keinen Strafantrag stellen, womit er sein Interesse an einer Strafverfolgung kundtut. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das die Frage der Polizistin war.

Auf den Strafantrag bezieht sich auch das "Offizialdelikt", nicht auf die Stellung einer Strafanzeige an sich.

am 23. April 2014 um 17:28

Davon weiß ich nichts.

Wir haben auch niemals etwas von einem Verfahren gehört.

Wenn dein Sohn der Geschädigte war und er keinen Strafantrag gestellt hat, wird das Verfahren gegen den Verursacher auch in aller Regel eingestellt, es kommt also nicht zur Gerichtsverhandlung. Daher kann es gut sein, dass ihr deswegen nichts mehr gehört habt.

Gibts Neuigkeiten?

Muss jetzt auch mal was fragen.

Bei mir ist es so ähnlich wie bei dem Themenstarter, allerdings gibt es einen Verursacher, der selbst die Polizei gerufen hat.

Bei mir ist auf jedenfall die Stoßstange mehrfach gebrochen, das Nummernschild ist hin (bekomm es auch nicht mehr an den Halter, weil dort eine dicke Beule von der Anhängerkupplung drin ist) und was unter der Stoßstange kaputt ist, kann man nicht sehen, außer das die Anhängerkupplung ziemlich weit reingegangen ist.

Jetzt zu meiner Frage, der Wagen soll repariert werden, da es sozusagen mein Heiligtum ist.

Wenn der Wagen jetzt sagen wir mal 1000 Euro Wert ist und der Schaden 1200 Euro, muss doch die Versicherung das bezahlen, oder gibt es diese Regel nicht mehr.

Ich muss sagen ich hab keine Ahnung was der Wagen (14 Jahre) wert ist, für mich persönlich ist er mehr Wert als mein neues Auto (6 Jahre) welches ich nicht fahre und mir tut es echt weh den Wagen so zusehen, davon mal ab ist es sehr peinlich damit zufahren, weil nun jeder denkt ich hätte einen Unfall verursacht.

Regelt das mit der Versicherung nun alles die Werkstatt oder muss ich suchen wo derjenige versichert ist, hab den Verursacher nicht gesehen, nur halt nen Zettel mit dem Aktenzeichen und mein Nummernschild auf der Windschutzscheibe.

Sowas hatte ich noch nicht, wenn mir wer ins Auto gefahren ist, gab es meistens soviel Streß, dass ich zum Anwalt musste, was ziemlich viel Zeit in Anspruch nam, bzw. sind mir die Leute schon dreist daher gekommen, von wegen wie gut dass wir gewartet haben, wir hätten die Spuren auch wegmachen können oder sie sind Schuld, weil sie hinter mir standen und und und.

Was muss ich jetzt machen, reicht es aus wenn ich mein Auto Montag in die Werkstatt bringe, möchte ja nicht, dass eventuell noch mehr kaputt geht.

 

am 1. Juni 2014 um 10:03

Hallo Jessi,

in diesem Fall ist es ein Haftplfichtschaden. Du kannst damit zu einem Gutachter fahren, der ein Gutachten erstellt. Und dieses kannst Du dann der anderen Versicherung vorlegen. Viel einfacher ist es , abtretungen zu unterschreiben und den Gutachter bzw das Autohaus das mit der Versicherung regeln zu lassen.

Es gibt eine gewissen Tolleranz wo wirtschaftliche totalschäden noch bezahlt werden. Du kannst Dir auch das Geld auszahlen lassen ohne MwSt. und dieses Geld dann in eine günstige Reperatur stecken die Du evtl selber durchführst.

Es entstehen Dir aber in keinem Fall kosten. Stichwort Haftpflichtschaden. Und lass Dich nicht drauf ein das die gegnerische versicherung einen Gutachter schickt.. das wird dann meist zu deinem ungunsten benutzt.

lg

Hallo Garfield,

ich war ja am Freitag direkt bei meiner Werkstatt. Der meinte, er muss vorne aufjedenfall erstmal die Stoßstange abnehmen und gucken was da drunter alles kaputt ist.

Ich geh mal davon aus, dass meine Werkstatt das dann alles regelt und ich nur für die Reparatur aufs Auto verzichten muss, da ich ja leider nur 4 km von der Arbeit entfernt wohne.

Ich weiß auch gar net, ob der Verursacher das überhaupt schon der Versicherung gemeldet hat.

Bei mir war ja nur das Nummernschild und ein Zettel unter der Windschutzscheibe, dass ich den Unfallbogen bei der Polizei abholen soll.

Und bis sich die Versicherung bei mir meldet ist ja das Gutachten schon gelaufen.

Also lass ich das alles einfach die Werkstatt machen, die werden ja wissen was sie tun.

Themenstarteram 6. Mai 2015 um 18:34

Wenn es noch jemanden interessiert:

Die Richterin hat den Unfallverursacher für schuldig ausgesprochen, der Herr konnte nichtmal laufen (über 80) aber hauptsache Autofahren, abhauen und dann noch Unfall abstreiten :rolleyes:

Die Polizei war aber auch lustig, es war keine Anzeige gegen Fahrerflucht. Ich hätte es nachträglich machen können aber habe drauf gepfiffen wegen seinem Alter

am 6. Mai 2015 um 19:10

schön das du dein geld bekommst.

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