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Unfall Frontschaden leider hat es mein wagen erwischt :(
Hallo zusammen,
ich hatte mir vor ca 8 Monaten einen Superb 3V Limousine zugelegt der hatte aber einen Streifschaden entlang eine Leitplanke von vorne rechts bis hinten rechts.
Das Fahrzeug habe ich bei einem Händler als Unfallfahrzeug gekauft für ca 10.000€.
Jetzt ist mir gestern jemand aus einer Parktasche so reingefahren vorne links das Scheinwerfer Kotflügel Frontschürze alles kaputt ist.
Meine Frage jetzt
Wenn ich das Fahrzeug als Unfallfahrzeug gekauft habe kann ich einen zweiten Schaden abrechnen lassen?
Mir liegen keine Daten vor bis auf meinen Kaufvertrag das es ein Unfallfahrzeug ist.
Der Gutachter ist von der gegnerischen Versicherung ist das auch eine gute Idee? die DEVK meinte sofort ich schicke ihnen gleich Montag einen rüber...
Leute wäre super danke für tipps und Erfahrungen
Beste Antwort im Thema
Mit dieser hübschen Träumerei kann man auch ganz entspannt über eine Blumenwiese hüpfen und Schmetterlinge fangen.
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20 Antworten
Streifschaden in Werkstatt repariert ? Bei neuem Schaden über 1000.- € eigenen
vereidigten Sachverständigen beauftragen
Nein der Streifschaden wurde nicht komplett repariert habe nur den Kotflügel vorne rechts repariert die Türen und Kotflügel hinten rechts ist noch "defekt"
Solange der neue Schaden mit den alten nix zutun hat bekommst du es bezahlt .
Ist ein kotflügel verbeult und da ballert einer rein bekommst 0 Euro .
Hatte so ein Fall im letzten Jahr . Stoßstange hatte einen kleine Kratzer ( Gutachter meinte vorher Unfall) . Einer ist mir hinten reingeballert. Stoßstange kaputt alle Pdc kaputt . Gab 0 Euro .
Super danke für die Infos
Was meint ihr?
Hab jetzt gerade nochmal geschaut Scheinwerfer ist gebrochen alles scheint verbogen zu sein was bekommt man für so ein Schaden?
Ungefähr?
Der alte Schaden war ja rechts und nicht links . Neue Stoßstange neuer Kotflügel. Neuer Scheinwerfer . Motorhaube krumm ?
Mit Arbeitslohn . Da kommen schnell 3.000 zusammen .
Genau der alte schaden war auf der anderen Seite also auf der rechten Seite. Der neue Schaden ist auf der anderen Seite also links
Hatte auch den Gedanken das der Wagen vielleicht als Totalschaden abgerechnet worden ist somit würde ich ja auch nichts mehr bekommen oder?
Ich habe für einen Skoda Octavia 1u5 Baujahr 2002 als total schaden noch 1600€ bekommen .
Der Wagen wird sicher noch bei schlechter.
Der Wagen wird doch sicher 8.000 wert gehabt haben
Bei der Versicherung gehen bei so einem Vorschaden alle Lichter an und es werden alle Register gezogen . Ich verweise nochmals auf einen zu bezahlenden vereidigten Sachverständigen. Nicht klein beigeben und notfalls vor Gericht . Bei obsiegen müssen alle Kosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden
Ich glaube ich würde an Deiner Stelle zunächst mal mit Deiner Versicherung sprechen und die darum bitten, Dir hier unter die Arme zu greifen. An der Stelle bringt es auch nichts, etwas zu verheimlichen. Hierdurch bist Du dann sicherlich auch besser dran, als wenn es irgendwie erst im Nachgang bei denen aufschlägt. Ggf. hast Du ja auch eine Vollkasko?
Bei Vorschäden und möglichen Beteiligungen wie es die gegnerische Versicherung sicherlich auch dir andichten will, wäre ich auch recht fix beim Anwalt, insbesondere dann wenn die gegnerische Versicherung nichts bezahlen will, weil Du ja an der anderen Fahrzeugseite einen Schaden hast. Leider ist es in der heutigen Zeit so, dass viele versuchen, Vorschäden abzurechnen und dann über weitere Unfälle Kapital herauszuschlagen.
Der Vorfall wurde auch sicherlich der Polizei gemeldet, bzw. diese hat den Unfall aufgenommen?
Grüße
Markus
Deine eigene Versicherung kann Dir überhaupt nicht helfen, die haben nichts damit zu tun. Geh zu einem Anwalt. Der wird Deine Interessen wahren und wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Dann gehst Du zu einem vereidigten Sachverständigen Deiner Wahl. Den kennt entweder der Anwalt oder Dein Skoda-Händler. Abrechnen kannst Du alles, was neu beschädigt ist, Dinge die schon kaputt waren natürlich nicht. Das wird der Gutachter berücksichtigen.
Seine Versicherung könnte für ihn in der HIS-Datei nachschauen...
...wenn der Wagen dort auftaucht, dann gibt es möglicherweise ein Problem...
...ansonsten müsste der Schaden durch die Versicherung des Unfallgegners getragen werden.
Ich hatte einen zum Unfallzeitpunkt noch unregulierten Heckschaden; dann kam ein Frontschaden dazu. Beide Unfälle wurde nahezu zeitgleich von unterschiedlichen Gutachtern (den mit dem Heckschaden konnte ich mir nicht aussuchen, war ein Unfall im Ausland) begutachtet. Spielte für die Regulierung beider Schäden - außer bei der Wertermittung des zweiten Schadens - kein Rolle. Der hintere (und damit Vor-) Schaden wurde bei der Wiederbeschaffungswertermittlung zum Abzug gebracht.
Danke für die Antworten
Hab jetzt einen Gutachter plus Anwalt eingeschaltet. Mal schauen was bei rauskommt
Was hat der Gutachter gesagt ?
So schnell schreiben die Gutachter nicht.