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Unverschuldeter Unfall.. Versicherung will nicht bezahlen !

Themenstarteram 13. April 2014 um 12:00

Hallo zusammen,

 

ich hatte vor ca. 6-7 Wochen mit meinem nagelneuen Auto ein unverschuldeten Unfall und jetzt stellt sich der Unfallgegner sowie seine Versicherung quer.

 

Ich parkte am Unfalltag auf einem Parkplatz und als ich wiederkam hatte ich eine Mitteilung von der Polizei auf der Scheibe, die wie folgt aussah: "Ihr Fahrzeug wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Kennzeichenträger gebrochen. Der Unfall wurde durch die Polizei aufgenommen ..."

 

Das Problem ist, ich habe direkt an meinem Fahrzeug noch mehr Beschädigungen festgestellt als nur ein gebrochener Kennzeichenträger. Und zwar ist durch den Unfall an der Stoßstange Kratzer sowie ein Knick enstanden.

 

Ich habe natürlich sofort den Unfallbericht bei der Polizei abgeholt und dort stand beim Verursacher "unbekannt" also ist er einfach abgehauen ohne auf die Polizei zu warten, jedoch stand sein Kennzeichen auf dem Bericht.

Ich hatte "Glück", weil auf dem Bericht zwei Zeugen standen. Habe dann mit einer der Zeugen Kontakt aufgenommen und mich aufklären lassen wie das alles passiert ist.

Der mit dem ich Kontakt aufgenommen habe, hat den Unfall nicht direkt gesehen sondern wurde durch den Schrei der anderen Zeugin aufmerksam.

 

Der Unfallverursacher fuhr rückwärts und beschädigte mein Fahrzeug. Er wollte danach einfach weiterfahren aber wie gesagt, hat die andere Zeugin ihn zwangsweise gestoppt. Er ist dann wohl ausgestiegen, hat sich mein Fahrzeug angeguckt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Schaden enstanden ist und fuhr weg ohne auf die Polizei zu warten !

 

Ich habe den Schaden bei seiner Versicherung gemeldet und ein Kostenvoranschlag bei VW erstellen und an die gegnerische Versicherung schicken lassen.

 

Unfallgegner hat seiner Versicherung mitgeteilt, dass er keinen Schaden verursacht hat und es auch keine Zeugen und Polizeibericht gäbe. Ich habe daraufhin den Unfallbericht an die Versicherung geschickt wo auch die Zeugen drin standen.

 

Die Versicherung hat eine Zeugenbefragung gemacht und dort hat der eine der Versicherung mitgeteilt, dass er den Unfall nicht direkt gesehen hat und die andere Zeugin hat den Unfall irgendwie falsch beschrieben. Sie hat den Zusammenstoß im linken Bereich angekreuzt obwohl der Schaden bei mir auf der rechten Seite enstanden ist. Auf der linken Seite ist nunmal keine Beschädigung. Mein Kennzeichenhalter hat auch auf der rechten Seite den Bruch, sowie der Knick und Kratzer sind auch auf der rechten Seite.

 

Jetzt behauptet die Versicherung aufgrund der Zeugenaussage, dass das ein Vorschaden ist und die deswegen kein Cent bezahlen werden. Außerdem stützt die Versicherung sich auf den Punkt, dass die Polizei keine Anzeige gegen Fahrerflucht gemacht hat (Ich begreife es nicht, warum die Polizei das nicht gemacht hat) und laut Bericht kein bedeutender Schaden enstanden ist.

 

Das ganze ist natürlich schon längst bei meinem Anwalt aber ich bin eben ein zappeliger Mensch und das verdirbt mir enorm die Laune seit Wochen. Das ganze wird wohl 100% gerichtlich geklärt, jedoch mache ich mir wegen der Falschaussage des Zeugin sorgen.

 

Ich werde jetzt einen Gutachter beauftragen und drauf hoffen, dass er irgendwo Lackspuren vom anderen Fahrzeug findet. Es soll sich um ein silbernen Mercedes handeln, ich sehe zwar auf meiner Stoßstange silberne/weiße Kratzer aber keine Ahnung ob das die Grundierung ist oder Lackspuren.

 

Sorry für diesen langen Beitrag aber ich wäre um jeden weiteren Tipp sehr dankbar..

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Mai 2015 um 18:34

Wenn es noch jemanden interessiert:

Die Richterin hat den Unfallverursacher für schuldig ausgesprochen, der Herr konnte nichtmal laufen (über 80) aber hauptsache Autofahren, abhauen und dann noch Unfall abstreiten :rolleyes:

Die Polizei war aber auch lustig, es war keine Anzeige gegen Fahrerflucht. Ich hätte es nachträglich machen können aber habe drauf gepfiffen wegen seinem Alter

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am 13. April 2014 um 12:19

Hallo,

meiner laienhaften Einschätzung nach sieht es wohl schlecht für Dich aus. Du hast - wenn Du Deinen Post noch mal langsam liest wird es Dir selber auffallen - keinen Beweis für den eingetretenen Schaden; und Du bist nun einmal beweispflichtig.

Zwar ist ein Unfall wohl unstrittig jedoch nicht ihre Folge (Schaden). In Bezug nämlich auf diese steht Aussage gegen Aussage. Du hast zwar einen Polizeiricht und zwei Zeugen (was sich erst einmal gut anhört), wenn man es aber genauer betrachtet hast Du

- einen nicht aussagekräftigen Polizeibericht

- einen - wir nennen das - Knallzeugen; also ein Zeugen der durch das Geräusch den Schaden wahrgenommen, jedoch sonst nichts weiter gesehen hat und

- eine Zeugin, die Deine Aussage hinsichtlich der Schadenstelle am Fahrzeug nicht stützt; was Dir objektiv - bitte nich hauen - eher nachteilig auszulegen ist (Verschweigen eines Vorschadens).

Es wird wohl - wenn überhaupt - auf eine Indizienbeweisführung hinauslaufen; hierfür hast Du aber m.E. zu wenig in der Hand.

Aber nur meine Meinung

Gruß

Themenstarteram 13. April 2014 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Hallo,

 

meiner laienhaften Einschätzung nach sieht es wohl schlecht für Dich aus. Du hast - wenn Du Deinen Post noch mal langsam liest wird es Dir selber auffallen - keinen Beweis für den eingetretenen Schaden; und Du bist nun einmal beweispflichtig.

 

Zwar ist ein Unfall wohl unstrittig jedoch nicht ihre Folge (Schaden). In Bezug nämlich auf diesen steht Aussage gegen Aussage. Du hast zwar einen Polizeiricht und zwei Zeugen (was sich erst einmal gut anhört), wenn man es aber genauer betrachtet hast Du

- einen nicht aussagekräftigen Polizeibericht

- einen - wir nennen das - Knallzeugen; also ein Zeugen der durch das Geräusch den Schaden wahrgenommen, jedoch sonst nichts weiter gesehen hat und

- eine Zeugin, die Deine Aussage hinsichtlich der Schadenstelle am Fahrzeug nicht stützt.

 

Es wird wohl - wenn überhaupt - auf eine Indizienbeweisführung hinauslaufen; hierfür hast Du aber m.E. zu wenig in der Hand.

 

Aber nur meine Meinung

 

Gruß

Das sehe ich nicht unbedingt so

 

Wie entkommt ein Fahrzeug ohne Schaden davon, wenn er ein Sprung nach vorne macht und es einen lauten Knall gibt? Die Zeugin hat es der Versicherung nämlich so mitgeteilt nur die falsche Richtung angegeben

 

Meine Hoffnung bleibt beim Gutachter.. Wenn er Lackspuren findet, dann wird die Versicherung einlenken es sei denn die haben bock mehr zu bezahlen

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Meine Hoffnung bleibt beim Gutachter.. Wenn er Lackspuren findet, dann wird die Versicherung einlenken es sei denn die haben bock mehr zu bezahlen

Knallzeugen sind so ziemlich das schlechteste Beweismittel. Und der Sachverständige wird und kann dir hier nur helfen, wenn er beide am Unfall beteiligte Fahrzeuge (an der Unfallstelle sehe kann)  

am 13. April 2014 um 12:36

Interessante These.

Du versucht durch das Ausschlussprinzip einen Schaden zu beweisen. Das ist regelmäßig nicht haltbar. Vielmehr muss ein Schaden schlüssig dargelegt werden. Die Kausalkette darf nicht unterbrochen werden. Dies ist hier deutlich der Fall.

De facto haben wir "nur" einen lauten Knall / ein lautes Knatschen, wobei laut relativ ist. und eine Zeugenaussage die m.E. für Dich eher belastend auszulegen ist, zumal noch die Polizei lediglich einen Bruch des Kennzeichenträgers attestiert.

Ein Zeuge (Polizei) sagt also, dass lediglich der KZ-Träger gebrochen ist; ein Zeuge sagt, dass ein Schaden entstanden ist wo de facto keiner ist. Hier aus möchtest Du einen Anspruch ableiten. Halte ich für haltlos.

Das wäre so als wenn ich mein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarktes abstelle; nach dem Einkauf wieder zum Auto zurückkehre, einen Schaden entdecke und dann darauf schließe, dass dieser in dem Zeitfenster geschehen sein muss.

Was sagt eigentlich Dein Rechtsbestand zur Sache?

Beste Grüße

**

Ergänzung

Der SV wird Dir lediglich bei der Feststellung der Schadenhöhe helfen können; diese ist aber unstrittig. Strittig ist hier der kausale Zusammenhang. Solange dieser nicht beweisbar ist würde ich keinen SV einschalten; die Kosten trägst nämlich dann Du selbst

Themenstarteram 13. April 2014 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

Meine Hoffnung bleibt beim Gutachter.. Wenn er Lackspuren findet, dann wird die Versicherung einlenken es sei denn die haben bock mehr zu bezahlen

Knallzeugen sind so ziemlich das schlechteste Beweismittel. Und der Sachverständige wird und kann dir hier nur helfen, wenn er beide am Unfall beteiligte Fahrzeuge (an der Unfallstelle sehe kann)  

Ich will keine Unfallrekonstruktion (Unfallhergang ist klar) sondern nur den Fabrikat der Lackspuren, falls auf meiner Stoßstange welche gibt

 

@phaetoninteressent

 

Der Knick ist direkt neben dem Kennzeichenträger und ist auch m.E wegen dem Kennzeichenträger enstanden.

 

Die Aussage von der Polizei dürfte nicht ausschlaggebend sein, es gibt auch Fälle wo optisch nichts auffälliges ist aber hinter der Stoßstange der Träger in mitleidenschaft gezogen wird und das kann nunmal entweder die Werkstatt oder ein Gutachter feststellen und nicht die Polizei..

 

Die Polizei ist kein geschultes Auge in dieser hinsicht und warum kann mir kein Gutachter weiterhelfen?

 

www.dekra.de/de/lackuntersuchung

Du dem Thema Einschätzung der Polizei:

Unfallschaden meines Fzg laut Polizeibericht: 600€. Laut Gutachten 5000€ :D

Die wollen wahrscheinlich gar nichts sehen... Keine Ahnung.

Aber da würde ich auch nachbohren (lassen) warum keine Anzeige geschrieben wurde wegen Unfallflucht. Evtl. bist du da auch verantwortlich für... weiß ich nicht.

Themenstarteram 13. April 2014 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von 0Lars0

Aber da würde ich auch nachbohren (lassen) warum keine Anzeige geschrieben wurde wegen Unfallflucht. Evtl. bist du da auch verantwortlich für... weiß ich nicht.

Naja als ich mein Anwalt darauf angesprochen habe meinte der "Das macht die Polizei schon"

 

Meine einzige Schuld ist an dem Tag auf diesem Parkplatz geparkt zu haben

am 13. April 2014 um 13:05

Hey at.pi,

meines bescheidenen Erachtens machst du einen Fehler, den viele Geschädigte machen. Du versuchst aus Deiner Sicht heraus einen Anspruch abzuleiten. Das der andere Schuld ist, ist für Dich zweifelsohne klar. Dies Vorgehen ist aber falsch!

Um zu prüfen, ob Dein / der gewünschte Anspruch durchsetzungsfähig ist, musst Du objektiv prüfen, also eine Art Vogelperspektive einnehmen; oder anders betrachte den Fall aus Sicht eines unbeteiligten Dritten.

Dann wird Dir nämlich auffallen, was ich bereits gesagt habe:

Es fehlt einfach der kausale Zusammenhang.

Nun gehst Du auf die - sagen wir mal - Unfähigkeit der Polizei ein einen Schaden festzustellen. Grundsätzlich gebe ich Dir und Lars recht, dass die Polizei in der Regel die Schadenhöhe nicht richtig bestimmt. Aber das ist für Dich doch nicht vorteilhaft! Die Polizei ist Dein Zeuge! Du sägst damit an Deiner schon ungünstigen Rechtsposition!

Dass aus Deiner Sicht der Schaden genau wegen dem KZ-Bruch entstanden ist, ist unerheblich, da "Deine Sicht" kein Beweis ist, sondern eben eine Sicht / Meinung.

Bitte verstehe meine Posts nicht falsch. Ich will auf keinen Fall Deine Redlichkeit angreifen; lediglich Dir aufzeigen, dass so wie Du es geschildert hast ich eben den Anspruch nicht für durchsetzungsfähig erachte. Oder anders ich würde ihn auch ablehnen; was sagt denn nun Dein Rechtsbeistand dazu?

Naja, dass keine Anzeige erstattet wurde, passt für mich ins Bild. Eine Unfallflucht ist eben dann nur gegeben, wenn ein Schaden entstanden ist, davon kann man m.E. bei einem Bruch von einem bisschen Plastik nicht reden.

am 13. April 2014 um 13:11

Zitat:

Naja als ich mein Anwalt darauf angesprochen habe meinte der "Das macht die Polizei schon"

Dann solltest den Beistand wechseln.

Wenn die Versicherung bereits weiß, dass keine Strafanzeige erstattet wurde, bedeutet dies, dass sie erwartungsgemäß die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert und vorliegen hat. Hierin steht, ob eine Anzeige erstattet bzw. eine Partei gebührenpflichtig verwarnt wurde.

Wenn Deinem Rechtsbeistand dies nicht klar ist, dann weiß ich auch nicht...

Themenstarteram 13. April 2014 um 13:19

@phaetoninteresse

 

Ne ich verstehe dich schon nicht falsch nur ich finde es komisch, dass man seine Betrachtung zugunsten des Verursachers auslegt, anstatt dem Geschädigten und es regt mich sowieso auf, dass ich dem ganzen Mist hinterher laufen muss obwohl ich der Geschädigte bin

 

Mein Auto ist neu und ich hatte den 1 Tag vor dem Unfall gewaschen, dort wären mir die Beschädigung definitiv aufgefallen wenn das mein Eigenverschulden wäre

 

Ich bin ja nicht bekloppt und riskiere Gutachterkosten erstmal auf meine Kappe, wenn ich mir nicht 100 %ig sicher wäre

am 13. April 2014 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von aLpi82

@phaetoninteresse

dass man seine Betrachtung zugunsten des Verursachers auslegt, anstatt dem Geschädigten und es regt mich sowieso auf, dass ich dem ganzen Mist hinterher laufen muss obwohl ich der Geschädigte bin

Mein Auto ist neu und ich hatte den 1 Tag vor dem Unfall gewaschen, dort wären mir die Beschädigung definitiv aufgefallen wenn das mein Eigenverschulden wäre

Ich bin ja nicht bekloppt und riskiere Gutachtekosten erstmal auf meine kappe, wenn ich mir nicht 100 %ig sicher wäre

Aber schau, dass ist genau das, was ich meine. Versuche es - im Eigeninteresse - emotionslos zu betrachten; und ja ich bin auch ein Mensch und würde bei einem Neuwagen und einer solchen unverschämten Einstellung des Schädigers vermutlich auch den halben Tag vor mich herfluchen; bringen tut es mir aber nichts.

Wir Menschen neigen halt dazu Schäden von uns zu halten; und genau dies versucht auch der Schädiger im Sinne die Höherstufung seiner Haftpflichtversicherung und damit für ihn verbundenen Mehrkosten zu vermeiden. Dass dies zu Deinen Lasten geht, ist ihm egal.

Unser Rechtssystem sieht nun mal vor, dass der, der etwas will, sein Begeehren beweisen muss; und dies ist hier nicht ganz einfach auch wenn Du weißt, dass Du im Recht bist. Recht haben ist leider nicht Recht bekommen. Ich weiß, dass es ist abgedroschener Spruch; der aber leider war ist.

Beste Grüße

Also, ein paar Gedanken meinerseits dazu:

 

  • Wie ist die Polizei an das Kennzeichen des Verursachers gekommen? Durch die Zeugenaussage? Oder war er noch vor Ort?
  • Wenn er nicht mehr vor Ort war, müsste die Polizei Bilder gemacht haben - und zwar auch von dem Verursacher-Fahrzeug, wenn bekannt. Da würde ich evtl. mal nachhaken.

    • Wenn der Verursacher weggefahren ist und die Polizei durch Zeugen etc. das Kennzeichen bekommt, MUSS eine Strafanzeige wg. VU-Flucht gefertigt werden (außer der Verursacher meldet sich noch direkt nach dem Unfall bei der Polizei). Ich würde evtl. bei dem Sachbearbeiter der Polizei nachfragen, wie und was die genau aufgenommen haben.
    • Es sollte bei der gegnerischen Versicherung ja schon zu Fragezeichen führen, wenn ihr Versicherungsnehmer sagt, dass die Polizei keinen Unfall aufgenommen hätte und dann aber ein Bericht da ist. Hast du mit deiner eigenen Versicherung mal gesprochen und das ausführlich geschildert?
    • Wenn die Zeugin das im Bogen falsch angegeben hat, kannst du das doch leicht beweisen, indem du von der angegebenen Stelle Fotos machst und so nachweist, dass an _dieser_ Stelle kein Schaden entstanden ist. Außerdem würde ich sie, ggf. über deinen Anwalt, bitten, eine Zeichnung des Unfallhergangs zu machen, also wie der andere Pkw gegen deinen gefahren ist. Dann fällt es ihr vielleicht einfacher, die richtige Schadensstelle zu benennen.
    • Die Polizei tut sich mit Schadenshöhen schwer, da das in der Regel keine Kfz-Sachverständigen sind und man nicht unter die Karosserie gucken kann. Gerade bei Stoßstangen kann eine äußerlich äußerst geringe Beschädigung "innerlich" einen deutlich höheren Schaden verursacht haben, da Stoßstangen eben wieder zurückfedern, sofern sie nicht gebrochen sind. Das sollte der Versicherung aber auch klar sein.

Themenstarteram 13. April 2014 um 14:13

@ Bartleby81

 

Danke, ich kopiere mal den Text was ich als erstes von der Versicherung bekommen habe

 

"Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

 

Unser Versicherungsnehmer hat sich bei uns gemeldet, nachdem wir ihn am 26.02.2014 angeschrieben

hatten. Herr XXXXXXX hat nicht bestätigt Ihr Fahrzeug angefahren und beschädigt zu haben.

 

Eine polizeiliche Unfallaufnahme soll es auch nicht geben. Wir stellen anheim, eine Beteiligung und

Verursachung eines Schadens durch das hier versicherte Fahrzeug nachzuweisen. Bitte benennen Sie

ggf. Unfallzeugen mit Namen und Adressen."

 

Mit freundlichem Gruß

 

XXXXXXX"

 

Also in diesem Schreiben mal was ganz interessantes, was ich jetzt so grade wieder bemerke. Der Typ widerspricht sogar, dass er mein Fahrzeug angefahren hat.

 

 

 

Und nun zu deine Fragen:

 

1. Die Polizei ist später zum Unfallort gekommen, als der Unfallgegner abgehauen war. Weil im Bericht steht bei Fahrer "unbekannt". Von daher denke ich schon, dass die Polizei das durch die Zeugen bekommen hat

 

2. Ja ich werde auch nochmal bei der Polizei nachhaken, werde das alles definitiv nicht so auf mir sitzen lassen.

 

3. Wie gesagt das weiß ich nicht so genau. Kann sein, dass er die Polizei angerufen hat oder aber einer der Zeugen, auch hier werde ich nochmal nachhaken

 

4. Ich habe natürlich die gegnerische Versicherung (DEVK) angerufen und gesagt, wie dreist die ganze Aktion ist. Vor jahren hatte ich auch ein unverschuldeten Unfall und wieder Probleme mit der selben Versicherung. Meine Versicherung hat von der ganzen Sache noch nichts mitbekommen aber werde die jetzt auch kontaktieren und um Rat bitten.

 

5. Die Zeugin hat eine Zeichnung gemacht und leider die falsche Stelle markiert, wobei sie direkt neben meinem Fahrzeug im Auto saß. Ich habe die Hoffnung, dass sie vielleicht das alles im Rückspiegel gesehen hat also Spiegelverkehrt und deswegen die falsche Stelle markiert hat

Frag Mal bei der Polizei nach , ob sie das Fahrzeug deines Gegners begutachtet haben . Der müsste Ja Blessuren von dem Zusammenstoß haben ( Wenn du Lackspuren an deinem Auto hast ) .

Hmmm keine Anzeige der Polizei trotz sichtbarem Schaden UND einer Zeugin ?

Da wundert es mich nicht , warum es so viele Fahrerflüchtige gibt ( YouTube Dashcam Videos ) :(

Gruß Kurt

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