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Mietwagen. Totalschaden. Versicherung. Fragen!
Tach zusammen ...!
Ich habe mal ein paar Fragen, die ich mal in die Runde werfen möchte ... ich habe vor ein paar Tagen im Netz von einem Unfall gelesen, bei dem ein Politiker in NRW mit einem Carsharing Fahrzeug betrunken irgendwo gegen gefahren ist, Auto Totalschaden.
Das klingt so als wäre es der absolute Super-Gau in jeglicher Hinsicht.
Ich habe hierzu mal ein paar Fragen ...
1) Angenommen das Auto war nur wenige Monate alt, ist aber vom Schaden her so, dass es ein Totalschaden ist. Wie wird die Vollkasko-Versicherung den Wert dann ermitteln? Ist das der Preis, zu dem das Auto gekauft wurde? Ich lese im Netz, dass gerade in den ersten Monaten nach dem Kauf die Vollkasko-Versicherung durchaus Kaufpreis ansetzt, ohne Abzüge. Ist das so?
2) Wenn das jetzt ein Carsharing Auto war, dann ist davon auszugehen, dass der Anbieter nicht den normalen Listenpreis zahlt, die der Endkunde zahlt, sondern deutlich weniger. Es gibt ja sogar Autohäuser wie BMW, die ihr eigenes Carsharing anbieten. Da ist der Fahrzeugpreis natürlich deutlich geringer als der Preis für Endkunden. Aber welcher Preis wird hier seitens der Vollkasko angesetzt?
3) Frage 1 und 2 sind deshalb ja nicht ganz unspannend, weil bei Alkohol am Steuer der Schaden in der Regel zu 100% beim Verursacher hängen bleibt, da zahlt keine Vollkasko. Entsprechend dürfte den Verursacher durchaus interessieren welcher Preis hier angesetzt wird, was die Vollkasko zurück fordern wird. Und in diesem Zusammenhang trotzdem die Frage ... weiß jemand ob es eine Deckelung gibt, also einen Maximalbetrag, den die Vollkasko zurück fordern darf? Je nach Fahrzeug kann eine entsprechende Rückforderung sonst echt existenziell für den Betroffenen werden. Es gibt ja selbst beim Carsharing auch Fahrzeuge, die in der Miete zwar wenig kosten, die für den Mieter selber aber als Privatkauf ansonsten unbezahlbar wären. Würde so ein Fahrzeug also komplett an die Vollkasko zurück bezahlt werden müssen, könnte das den Verursacher in den Ruin treiben. Bei der Haftpflicht weiß ich aus eigener Erfahrung, dass eine Rückforderung bis 5000 Euro erfolgen kann und soweit ich weiß ist das auch wirklich die Maximalhöhe. Aber wie ist es bei einer Vollkasko? Was ich so lese ist hier eine 100%ige Rückforderung möglich. Weiß da jemand mehr?
4) Wenn es zu so einem Totalschaden kommt, dann wird das Fahrzeug natürlich über entsprechende Beschädigungen verfügen, was aber ja nicht heißt, dass einzelne Teile nicht noch verwertet werden könnten. Auch hier erwähne ich gerne das BMW Beispiel nochmal, wo ja selbst Reifen mit Felgen schonmal einiges Wert sind ... auch Sitze und andere Inneneinrichtungen sind was wert ... worauf ich hinaus will, nach einem Unfall mit Totalschaden stellt die Polizei das Fahrzeug sicher, überführt es dann an den Halter, in diesem Fall dem Carsharing Unternehmen. Das Carsharing Unternehmen wird den Schaden ja nicht vom Kunden, sondern von der Versicherung erstattet bekommen und die Versicherung wiederum holt sich das beim Verursacher, also dem Carsharing-Kunden, wieder.
Wenn der Carsharing-Kunde das Fahrzeug jetzt quasi komplett bezahlt hat (durch Erstattung der Vollkasko-Forderung), hat er dann nicht auch Anspruch auf das Fahrzeug um es entsprechend verwerten zu können? Die Vermutung finde ich ist naheliegend ...
Wer kann zu meinen Fragen was sagen? Oder schreiben? ;-)
Der Fall, von dem ich gelesen habe und bei dem mir die Fragen aufkamen lässt sich über google schnell finden.
Schönes Wochenende!
Beste Antwort im Thema
Ich könnte was sagen. Schreiben ginge auch. Aber i moag ned. Lässt sich nämlich alles über die SuFu finden, wenn es einen denn wirklich interessieren würde. Und danach schauts einfach nicht aus. Sag lieber was Du angestellt hast. Daraus folgende Probleme lassen sich dann kurz und knapp beantworten.
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21 Antworten
Ich könnte was sagen. Schreiben ginge auch. Aber i moag ned. Lässt sich nämlich alles über die SuFu finden, wenn es einen denn wirklich interessieren würde. Und danach schauts einfach nicht aus. Sag lieber was Du angestellt hast. Daraus folgende Probleme lassen sich dann kurz und knapp beantworten.
Erstens habe ich nichts gemacht, zweitens verrate mir mal was ich suchen soll, damit ich als Ergebnis die Kombi aus Mietwagen+Vollkasko+Totalschaden als Ergebnis bekomme ... es gibt Beiträge zum Thema Unfall mit Mietwagen ... Vollkasko-Fragen ... Totalschaden-Fragen, aber die Kombi aus allem ergibt hier die Fragestellung ... und die habe ich hier in keinem Beitrag gefunden ...! Ansonsten sei Dir sicher hätte ich das Thema nicht eröffnet.
Sehe ich auch so wie @berlin-paul ....!
Ausserdem gab es doch heute morgen schon einen sehr ähnlichen Thread..., der scheint aber gelöscht worden zu sein oder ich finde den nicht mehr....
Dann seht mir nach, dass ich diese Antworten in der Suche nicht gefunden habe.
Vielleicht habt Ihr ein paar Links zu Themen, in denen ich die Antworten finde ...!
Meisten Fragen die hier gestellt werden, kommen von Leuten die Hilfe oder Rat suchen. Aber diese Frage scheint reiner Neugier bzw. Spaßfrage zu sein.
Welche mensch kann es hier antworten, wie ein Schaden die von einen betrunkenen Politiker verursacht wurde, reguliert und ablaufen wird.
Betrunken am Steuer und Unfall mit totalschaden verursacht. Das nennt man "grober Fahrlässigkeit" oder irre ich mich? Dann wird Versicherung vielleicht gar nicht mehr zahlen....
Nun, wie man eine Suchfunktion bedient und was man da eintippen muss ist mir durchaus bekannt.
Aber Paul, Du kannst Dir die Suchergebnisse Deiner verlinkten Suche gerne mal alle durchlesen ...
Da findest Du KEINE Antwort auf irgendeine meiner konkreten Fragen.
Keine meine Fragen geht um die Abwicklung von Haftpflicht, um Mietwagen nach einem Unfall etc.
Keine einzige meiner Fragen ist irgendwo hier im Forum beantwortet.
Ansonsten hätte ich sie nicht gestellt.
Wenn es dir nicht um die Abwicklung eines Schadens bei Nutzung eines Mietwagens geht, was willst du denn dann?
Berlin, ich glaube auf Dich einzugehen ist nicht wirklich sinnvoll ... reine Zeitverschwendung.
Ich habe in meinem Eröffnungsbeitrag ja deutlich und ausführlich formuliert um was es mir geht ...
Da steht nirgends "Wie wird ein Schaden mit einem mietwagen abgewickelt?" ...
Um welche Fragestellungen es geht steht da ganz klar.
Es mag ja Deine Art sein bei allem, was Dich persönlich nicht interessiert einfach auf die Suchfunktion zu verweisen.
Kann man machen. Man kann sich aber einfach aus dem Thema raushalten.
Sachlich bist Du ja nicht, wie man merkt ... auf meine Fragen gehst Du nicht ein.
Und auf meinen Hinweis, dass keine meiner Fragen im Forum beantwortet wurde kommt ebenfalls nichts.
Lesen um was es mir geht tust Du auch nicht ... sprich, kurzum: Zeitverschwendung auf Deine Beiträge einzugehen.
Nun, ich hoffe, dass es hier Leute gibt, die was zum Thema schreiben können.
Um was es geht, was ich wissen will, das habe ich ja deutlich und unmissverständlich formuliert.
Sollte irgendeine meiner Fragen tatsächlich schon irgendwo beantwortet sein,
dann nehme ich Linkverweise gerne an ...!
Aber nochmal: meine Fragestellung ist schon konkret ... hier geht es nicht um allgemeine Unfallabwicklung, hier geht es nicht um Haftpflichtschäden und und und ...
Carsharing-Fahrzeuge sind ganz normale Mietfahrzeuge. Alles was zur Schadensabwicklung im Zusmmenhang mit Mietfahrzeugen zu sagen wäre, wurde schon abgegrast. Musst dich einfach mal einlesen. Das Verstehen kommt dann schon.
https://www.motor-talk.de/.../...lschaden-mal-wieder-t6909803.html?...
Hier ist der andere Thread...frag doch einfach mal bei Sixt oder andere Autovermieter, falls Du hier nicht bedient wirst.
In dem anderen Thread hatte ich mich aber einfach angehangen und allgemein wird ja gerne gesehen eigene Fragen in eigenem Thema zu formulieren. Dazu kommt, dass ich hier mehrere Fragen formuliert habe und in dem anderen Thread ebenfalls keine einzige meiner Fragen beantwortet wurde ... aber ich sehe schon, die Fragen werden unbeantwortet bleiben ...
Bei Sixt nachzufragen wäre sinnlos ... die würden kaum irgendtwas sagen, was zu ihren Ungunsten wäre ...!
Das Kapern anderer Threads wird hier allgemein nicht gern gesehen
...der TE ist meinem Eindruck nach jemand, der alles klein klein vorgekaut benötigt, weil er das was man im allgemeinen Quellenarbeit, Recherche, Aussagen verstehen & bewerten, Analogien ziehen nennt nicht beherrscht.
Eine "Krankheit" die inzwischen bei jüngeren Generationen rasant um sich greift... das ist das was an oder von den Hochschulen auch häufig als nicht studierfähig bezeichnet wird.
PS: https://www.augsburger-allgemeine.de/.../...-Studenten-id38310187.html