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Unterschiedliche CO2-Werte: Zulassungsbescheinigung vs. Katalog/Internet

Themenstarteram 5. April 2022 um 14:35

Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzem einen BMW 320dA EZ 2019 gekauft und war über den Kraftfahrzeugsteuerbescheid etwas überrascht. Die Steuer ist höher, als ich es mir vorher berechnet hatte.

Im BMW Katalog von 2018 steht eine CO2-Emission von 133g/km. In der Zulassungsbescheinigung steht jedoch ein Wert von 162 g/km. Somit liegt meine Steuer 58€ höher als gedacht.

Im Katalog kommt nicht mal ein 330d xDrive an diesen Wert. Im kaufvertrag (BMW Händler) wird der CO2-Wert leider nicht angegeben, nur der Verbrauch, welcher genau zu den Katalogwerten passt.

Habe ich hier irgendwelche Gesetzesänderungen oder Berechnungen nicht bedacht? Oder liegt hier ein Fehler der zuständigen Zulassungsbehörde vor?

Gruß und Dank

Martin

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18 Antworten

In den Katalogen sind die Werte nach der alten Norm, im Fahrzeugschein die nach der neuen WLTP. Ein kleiner, feiner Unterschied.

Maßgeblich ist deine Zulassungsbescheinigung (die gilt für genau dein Fahrzeug). Die Katalogdaten sind mehr oder minder unverbindliche Anpreisungen (für alle möglichen Fahrzeuge zum Stand der Drucklegung) und, wie schon geschrieben wurde, möglicherweise nach alter Norm.

Das ging schon vor 2 Jahren durch die Presse. Glaube bei Auto Bild gab es eine Tabelle, welche Autos billiger und welche teurer würden. Hintergrund waren die geschönten Verbrauchsangaben und wie schon geschrieben die Testverfahren.

Themenstarteram 5. April 2022 um 16:03

Ok, das klingt plausibel. Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß

Martin

Vergleiche mal die Daten zwischen COC und ZB.

Die Fahrzeugdaten werden normalerweise in einer Datenbank beim KBA vorgehalten. Das muss aber nicht zwingend so sein.

Ich hatte den unschönen Fall, dass beim Z4 die Daten manuell bei der Zulassung erfasst werden mussten, weil BMW und/oder KBA mit der Datenbank nicht aus dem Quark kamen. Dank Tippfehler hatte ich eine zu hohe Steuer und nur weil es der Leiterin der Zulassungsstelle peinlich war, musste ich mich nicht noch mit dem Zoll rumärgern.

Ich habe mir das zu Vergleichszwecken für meinen Vito 'mal aus dem CoC-Papier extrahiert, zu sehen bei den Fotos zum Fahrzeug, also hier https://www.motor-talk.de/fahrzeuge/1433509/mercedes-vito-w447

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2022 um 16:58:21 Uhr:

In den Katalogen sind die Werte nach der alten Norm, im Fahrzeugschein die nach der neuen WLTP. Ein kleiner, feiner Unterschied.

.der manchmal schon einen erheblichen Steuer Unterschied ausmacht.

Und dann wird aufs HZA geschimpft, die verweisen,dass sie die Daten von der Zulassungsstelle bekommen und dort bekommt man dann erklärt, dass für die Berechnung der Steuer ab 1.9.18 maßgeblich der co2 Wert aus 49.4 des COC ist, der erfasst und in V.7 der ZB1 eingetragen wird.

 

Gerade bei Kleinwagen sind die Unterschiede zwischen Steuer nach nefz(alt) und wltp(neu) schon erheblich.

Und die Hersteller haben noch ziemlich lange den alten co2 Ausstoß beworben in den Prospekten.

Aber zu ihrer Sicherheit gibt's da auch das Kleingedruckte.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 6. April 2022 um 12:15:49 Uhr:

Vergleiche mal die Daten zwischen COC und ZB.

Die Fahrzeugdaten werden normalerweise in einer Datenbank beim KBA vorgehalten. Das muss aber nicht zwingend so sein.

Ich hatte den unschönen Fall, dass beim Z4 die Daten manuell bei der Zulassung erfasst werden mussten, weil BMW und/oder KBA mit der Datenbank nicht aus dem Quark kamen. Dank Tippfehler hatte ich eine zu hohe Steuer und nur weil es der Leiterin der Zulassungsstelle peinlich war, musste ich mich nicht noch mit dem Zoll rumärgern.

Was hat sie denn gemacht, dass Du Dich nicht mit dem Zoll rumärgern musstest?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 18:20:26 Uhr:

Was hat sie denn gemacht, dass Du Dich nicht mit dem Zoll rumärgern musstest?

Den Meldeprozess an den Zoll neu angestoßen.

Beim Zoll hat man sich, trotz offensichtlich falscher Zahlen, auf die Bestandskraft des Steuerbescheides zurückziehen wollen, weil die Widerspruchsfrist abgelaufen war.

Ganz ehrlich, wer kommt auf die Idee und rechnet mit einem so grundsätzlichen Fehler einer Behörde.

Glaub mal nicht wie viele das Problem haben und den Steuerbescheid anfechten, weil das AH/der Katalog ja gesagt hat 45 Euro Steuer und das HZA zieht Oktave mal 110 ab.

Der Fehler liegt ja nicht immer bei der Behörde. Mittlerweile sind fast alle Fahrzeug in den ivo-coc Daten abzurufen und da stehen alle wltp Werte des COC drin. Fasst die Behörde nicht mehr an.

In 09/18 mussten die noch vollständig aus dem COC händisch übernommen werden.

Und beim abschreiben passieren schon mal Fehler!

Dir natürlich nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 19:06:22 Uhr:

Dir natürlich nicht.

Wo es jetzt gleich wieder persönlich wird:

Da wurde nicht die Zahl aus einem falschen Feld übernommen. Es war auch kein Zahlendreher, oder eine einzelne Zahl wurde falsch eingegeben.

Die Leute auf der Zulassungsstelle dachten, ich könne es nicht hören, aber es stand der Verdacht im Raum, der Mitarbeiter habe vorsätzlich und nicht zum ersten Mal falsch-hohe CO2-Werte eingetippt.

Vorsätzlich?

Meinst er teilt sich die zu viel entrichtete Kfz Steuer mit dem Beamten vom hauptzollamtes?

Aus Unwissenheit einen falschen ok, aber mit Absicht einen zu hohen,denn nur den würde der Halter ja bemängeln?

Bei den ext.aufladb.hybriden muss zum Beispiel der gewichtet kombiniert co2 Ausstoß aus 49.4 erfasst werden. Und wenn man da den kombinierten nimmt,ist die Steuer mit mal doppelt so hoch.

Die Fehler sind aber alle zu besichtigen, und wenn das HZA einen Steuerbescheid auf Grund falscher übermittelter Daten erlässt,müssen Sie diesen natürlich heilen.

Mir ist kein HZA bekannt,was dies nicht macht. Sicherlich auch auf dem kurzen Dienstweg.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 19:06:22 Uhr:

Der Fehler liegt ja nicht immer bei der Behörde. Mittlerweile sind fast alle Fahrzeug in den ivo-coc Daten abzurufen und da stehen alle wltp Werte des COC drin. Fasst die Behörde nicht mehr an.

In 09/18 mussten die noch vollständig aus dem COC händisch übernommen werden.

Und beim abschreiben passieren schon mal Fehler!

In dem Zusammenhang mal rein aus Neugierde gefragt:

wie sieht es denn da bei den Feldern 15.1/15.2 aus, können die inzwischen auch automatisch befüllt werden oder geht das bei den entsprechenden Fahrzeugen noch manuell?

Auch hier noch keine Einheitlichkeit.

Ab und an steht mal was drin.

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