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Unterschiedliche CO2-Werte: Zulassungsbescheinigung vs. Katalog/Internet

Themenstarteram 5. April 2022 um 14:35

Hallo zusammen,

ich habe mir vor kurzem einen BMW 320dA EZ 2019 gekauft und war über den Kraftfahrzeugsteuerbescheid etwas überrascht. Die Steuer ist höher, als ich es mir vorher berechnet hatte.

Im BMW Katalog von 2018 steht eine CO2-Emission von 133g/km. In der Zulassungsbescheinigung steht jedoch ein Wert von 162 g/km. Somit liegt meine Steuer 58€ höher als gedacht.

Im Katalog kommt nicht mal ein 330d xDrive an diesen Wert. Im kaufvertrag (BMW Händler) wird der CO2-Wert leider nicht angegeben, nur der Verbrauch, welcher genau zu den Katalogwerten passt.

Habe ich hier irgendwelche Gesetzesänderungen oder Berechnungen nicht bedacht? Oder liegt hier ein Fehler der zuständigen Zulassungsbehörde vor?

Gruß und Dank

Martin

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18 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2022 um 21:47:21 Uhr:

Die Fehler sind aber alle zu besichtigen, und wenn das HZA einen Steuerbescheid auf Grund falscher übermittelter Daten erlässt,müssen Sie diesen natürlich heilen.

Mir ist kein HZA bekannt,was dies nicht macht. Sicherlich auch auf dem kurzen Dienstweg.

Nicht dass mir das noch als Klugsch... ausgelegt wird, ich finde den Sachverhalt aber so unglaublich, dass ich das nochmal aufbringe.

Die Zollverwaltung äußert sich wie folgt:

Mangels Fristwahrung sei ein Einspruch unzulässig (§ 358 AO).

Die Einsetzung in den vorigen Stand ist ohne Aussicht auf Erfolg, da ich nicht ohne eigenes Verschulden daran gehindert war, diese Einspruchsfrist einzuhalten.

Die Feststellungen der Zulassungsbehörde sind verbindlich, alle Bemessungsgrundlagen technischer Art stellen einen nicht rechtsbehelfsfähigen Teil (§ 157 (2)) des Kfz-Steuerbescheides dar.

Ist ja alles nochmal gut gegangen, weil die Zulassungsstelle die korrekten Daten übermittelt hat. Aber mein Vertrauen in die Arbeit solcher Ämter ist damit schon erschüttert.

Die jährliche Steuer war damit ca. 50 % zu hoch. Dem Zulassungsdienst des Autohauses ist das nicht aufgefallen, vermutlich weil es dort auch nicht routinemäßig überprüft wird.

So weit musst Du gar nicht gehen.

Guck mal in § 130 Absatz 1

Dein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, da ein falscher Wert für die Berechnung der Steuer herangezogen wurde.

Laut deinen Fahrzeugbezogenen Dokumenten (coc) ist dein co2 Ausstoß x und das HZA hat Y herangezogen.

Der Steuerbescheid ist falsch und somit rechtswidrig.

Glaub mal umgekehrt,wäre das HZA tätig geworden und hätte einen neuen erlassen.

Wer den Fehler gemacht hat spielt für den Steuerschuldner doch keine Rolle. Er kann ihn selbst nicht gemacht haben,weil er die Daten nicht verändern kann. Außer er arbeitet in der Zulassungstelle und trägt vorsätzlich einen falschen Wert ein.

Wenn mir das wieder passiert, schreib‘ ich Dich an. Bitte nicht bei MT abmelden. ;)

Ist aber unwahrscheinlich, weil ich künftig die Daten in der ZB validieren werde.

So oft sollte das nicht vorkommen, die Datenbanken der COC Daten werden ständig ergänzt und irgendwann sollten alle Fahrzeuge vollständig erfasst sein, dann kann man die beschreibbarkeit des Co2 Wertes im Zulassungsprozess auch abschalten und der SB kommt da gar nicht mehr ran, sich zu vertippen.

Es ist aber auch schon vorgekommen,dass Hersteller falsche COC ausgestellt und ans KBA übermittelt haben. Fällt manchmal erst viel später auf und auch das wird dann berichtigt.

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