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Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 8:34

Nabend ...

bitte nicht direkt ablehnen / verurteilen etc ... :D

Ich wollte nur fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, LED in der Frontschürze legal durch den TÜV zu bekommen? (Verbaut hab ich es nicht, ich denke nur drüber nach...)

Wäre es eine Möglichkeit ein Modul zu installieren, welches die Beleuchtung bei Zündung ausgehen lässt? Aber im Stand bei gesteckten schlüssel anbleibt?

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NilsDaD0n

Es soll ja keine wirkliche unterbodenbeleuchtung sein, mir nur kein anders wort eingefallen ^^

 

Ich will im kühlergrill das einbauen spaßeshalber ... und so ein Roter LED leuchtband hinsetzen (Kid-Optik)

Diese Spielereien gibt es schon fertig zu kaufen, sind aber trotzdem illegal

 

Gruß BassSuchti

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am 4. Juni 2010 um 8:43

die möglichkeit besteht bestimmt allerdings wüsste ich jetzt nicht wie is ja dann sowas ähnliches wie das Tagfahrlicht was du nachbauen kannst sieht aber extrem scheiße aus finde ich sorry....

Ja es gibt so eine Schaltung, aber musst du selber bauen und ob es dann der TÜV durchgehen lässt ist ne 2. Sache, das wird von jedem Prüfer anders gesehen und ausgelegt.

 

MfG Dark-Angel712

mein letzter stand ist, dass es unmöglich ist.. deine leds haben vor allem kein e-prüfzeichen und die montage von unterbodenbeleuchtung war sowieso schon immer verboten, ob funktionsfähig oder nicht.

da gibt's hier aber auch einen ziemlich ausführlichen thread drüber, benutz mal die suche.

Themenstarteram 4. Juni 2010 um 10:27

Es soll ja keine wirkliche unterbodenbeleuchtung sein, mir nur kein anders wort eingefallen ^^

Ich will im kühlergrill das einbauen spaßeshalber ... und so ein Roter LED leuchtband hinsetzen (Kid-Optik)

am 4. Juni 2010 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von iral_kbk

mein letzter stand ist, dass es unmöglich ist.. deine leds haben vor allem kein e-prüfzeichen und die montage von unterbodenbeleuchtung war sowieso schon immer verboten, ob funktionsfähig oder nicht.

da gibt's hier aber auch einen ziemlich ausführlichen thread drüber, benutz mal die suche.

stimmt nicht ! du darfst sie anbringen an deinem Fahrzeug du darfst sie nur nicht bei Laufendem Motor an machen ... wenn dein auto aus ist und du stehst auf nem parkplatz kann dir keiner was .. ist zwar sinnlos aber so ist das Deutsche Gesetz

Wenn du es so schaltest, das es nur angeht, wenn keine Zündung an ist, würde es der Prüfer wohl durchgehen lassen :D Weil wie OpelStyles schon sagt darf man es auf Parkplätzen bei nicht laufenden Motor haben (so ist auch mein aktueller Wissensstand).

Zitat:

Original geschrieben von NilsDaD0n

Es soll ja keine wirkliche unterbodenbeleuchtung sein, mir nur kein anders wort eingefallen ^^

 

Ich will im kühlergrill das einbauen spaßeshalber ... und so ein Roter LED leuchtband hinsetzen (Kid-Optik)

Diese Spielereien gibt es schon fertig zu kaufen, sind aber trotzdem illegal

 

Gruß BassSuchti

selbst im stand auf öffentlichzugänlichen plätzen nicht erlaub, ob der motor an oder aus ist spielt keine rolle.

du mußt es wissen ob du es riskieren willst oder nicht, legal ist nicht

Zitat:

Original geschrieben von OpelStyles

stimmt nicht ! du darfst sie anbringen an deinem Fahrzeug du darfst sie nur nicht bei Laufendem Motor an machen ... wenn dein auto aus ist und du stehst auf nem parkplatz kann dir keiner was .. ist zwar sinnlos aber so ist das Deutsche Gesetz

Das ist natürlich absoluter Nonsens.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

Wäre also ratsam diesen Thread einfach einschlafen zu lassen, dann sparen wir uns den Druck auf Klingelknöpfchen. ;)

 

Jede weitere Diskussion zu diesem Thema solltest du erst mit deinem TÜV-Prüfer (alternativ DEKRA bzw. KÜS) führen, wenn dieser dir dann eine Bescheinigung gibt, dass es laut Gesetz zu 100% legal ist, kannst du dich ja nochmal melden :)

 

Gruß BassSuchti

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

...wenn dieser dir dann eine Bescheinigung gibt, dass es laut Gesetz zu 100% legal ist, kannst du dich ja nochmal melden :)

...aber bitte nur mit einer eingescannten Kopie dieser Bescheinigung....:D

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

selbst im stand auf öffentlichzugänlichen plätzen nicht erlaub, ob der motor an oder aus ist spielt keine rolle.

du mußt es wissen ob du es riskieren willst oder nicht, legal ist nicht

So siehts aus!

Mfg

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