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Unterbodenbeleuchtung - Eintragung - TÜV

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 10. Januar 2011 um 15:55

Hallo Leute!

Vorab: Ich habe die SuFu benutzt und auch einiges gefunden aber nix aktuelles...

Ich war heute beim TÜV Rheinland in KL und wollte nur mal fragen wie es sich mit der Legalität von Fußraumbeleuchtung verhält.

Antwort=> Es darf während der Fahrt kein Licht nach außen dringen!

Meine Frage: Sprich wenn ich über Zündung so anschließe, dass das Licht nicht mehr angehen kann, sobald Zündung an?

Antwort=> Während der Fahrt muss das Licht aus sein und darf nicht nach außen dringen (oder so)

Dann hab ich gedacht ich frag mal wegen UBB

selbe Antwort: Während der Fahrt muss das Licht aus sein, wenns parkt kanns leuchten.

Um das klar zu stellen fragte ich: "Kann ich aus meinem Auto ein UFO machen, bei dem einfach alles leuchtet und ne halbe Stadt beleuchten kann, so lange während der Fahrt davon nix leuchtet?"

=>JA

Sooo jetzt wollte ich wissen, hat sich an der Rechtslage etwas geändert, dass UBB mit den Auflagen jetzt erlaubt sind, oder ist der Prüfer einfach bissel "hohl"?

Gruß

Beste Antwort im Thema

habe mir mal das TGA angeschaut, ist beschrieben als "Einstiegsleuchten"!

Aber nur weil es ein TGA gibt, muss es nicht noch zulässig sein, es gibt eine Vielzahl von zurückgezogenen Teilegutachten, muss auch nicht sein dass dieses bereits geprüft wurde...

Schaltvorschrift

und hier die Anbaulage

Ich frage mich eh wer so einen Quatsch benötigt!

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Zitat:

dass UBB mit den Auflagen jetzt erlaubt sind,

Ist erlaubt, wenn du eine findest, die für den Straßenverkehr zugelassen ist.;)

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 16:31

Ernsthaft? Wann wurde denn da was geändert? Und ich hab gedacht der Typ is neben der Spur...

Hat da vllt einer den/die Artikel der StVO?

Ich hab eine, laut meinen Erfahrungen ist es nicht zugelassen und gibt auch keine mit Zulassung, meine die Unterbodenbeleuchtung, egal ob die mit oder ohne Zündung an/aus geht.

Es gibt nur eine Ausnahme, wenn es ein Show Fahrzeug ist, das angeblich total umgebaut ist für Show - Zwecke, dann soll es Ausnahme Genehmigungen geben.

Meine wollte ich auch abklemmen aber da hat der TÜV Mitarbeiter nicht mitgespielt, man könne sie

ja wieder anklemmen, deshalb hat er das Fahrzeug nur durch den TÜV gehen lassen, wenn ich damit einverstanden war, dass er unter dem Boden die Kabel durchschneidet.

Was blieb mir anderes übrig, aber Lötkolben gibts ja auch noch ;-) und während der Fahrt habe ich sie auch nicht an da ich ansonsten der Typ bin der darauf achtet dass alles zugelassen ist, da ich keinen Bock auf Ärger habe.

am 10. Januar 2011 um 16:37

Aber wenn das auto steht, darfst du sie anhaben! Jedoch muss der wagen aus sein soweit ich weiß

Den kann Dir jede Polizeidienststelle und auch der TÜV sagen, es ist in Deutschland genau vorgeschrieben was sein darf und was nicht. Und bei dem was sein darf, da sind sogar Maßangaben meistens dabei ( wie bei Tagfahrlicht ) wieviel cm von der Seite, wieviel cm vom Boden und so ist es bei der Farbe der Birnen und bei allem was mit Licht am Auto zu tun hat.

Ist auch in anderen Ländern so, das nur mal nebenbei.

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

Ernsthaft? Wann wurde denn da was geändert? Und ich hab gedacht der Typ is neben der Spur...

Hat da vllt einer den/die Artikel der StVO?

Du darfst es auf einer Messe dran montieren und dann wieder ab oder kannst es dran haben, ohne dass es elektrisch angeschlossen ist, aber es ist verboten es verkabelt dran zu haben

Zitat:

Original geschrieben von -Xenon-

Aber wenn das auto steht, darfst du sie anhaben! Jedoch muss der wagen aus sein soweit ich weiß

Übrigens Begründung ist, dass bestimmtes Licht hier bei uns für bestimmte Zwecke bestimmt ist, wie z.B. gelb für den Blinker und wenn Du so was montiert hast, dann kann es andere Verkehrsteilnehmer irritieren, deshalb ist es verboten es dran zu haben.

Wenn sie es erlauben würden Montage ja, aber anschalten nur beim stehen, was denkst Du wie viele es dran und auch während der Fahrt an hätten, dadurch ist es eben generell verboten.

Ich finde es einfach geil, würde es auch geil finden wenn man es während der Fahrt an haben dürfte, aber selbst hier im Forum gibts ja schon Leute die regen sich auf über die blauen Standlicht Birnen die während der Fahrt mit leuchten, die würden sie irritieren.

Also sorry da kann ich nur lachen, Leute die so was irritiert sollten besser ihren Führerschein abgeben und was denkst Du wäre wenn UBL erlaubt wäre ;-)

Bin übrigens kein Teenie von 20 der deshalb so dafür ist ;-)

Zitat:

Ernsthaft? Wann wurde denn da was geändert?

Hast du eine Leseschwäche?

am 10. Januar 2011 um 16:47

deutsche gesetze: Jetzt she ich´s gerade im tv

Drogen konsumieren ist nicht verboten, der handel und besitz allerdings schon. Das ist wieder so ein gesetz, was sich gegenseitig ausschließt. SO ist es hier auch wieder

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

Also sorry da kann ich nur lachen, Leute die so was irritiert sollten besser ihren Führerschein abgeben...

Was hat die Irritation jetzt mit dem Führerschein zu tun? :confused: Fußgänger benötigen keinen Führerschein, können aber trotzdem irritiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

Übrigens Begründung ist, dass bestimmtes Licht hier bei uns für bestimmte Zwecke bestimmt ist, wie z.B. gelb für den Blinker und wenn Du so was montiert hast, dann kann es andere Verkehrsteilnehmer irritieren, deshalb ist es verboten es dran zu haben.

 

Wenn sie es erlauben würden Montage ja, aber anschalten nur beim stehen, was denkst Du wie viele es dran und auch während der Fahrt an hätten, dadurch ist es eben generell verboten.

 

Ich finde es einfach geil, würde es auch geil finden wenn man es während der Fahrt an haben dürfte, aber selbst hier im Forum gibts ja schon Leute die regen sich auf über die blauen Standlicht Birnen die während der Fahrt mit leuchten, die würden sie irritieren.

Also sorry da kann ich nur lachen, Leute die so was irritiert sollten besser ihren Führerschein abgeben und was denkst Du wäre wenn UBL erlaubt wäre ;-)

Bald blinken wir alle hinten grün, Bremslicht ist weiß und das normale Rücklicht blau... ach was sag ich nur bei x ist es so, y nimmt ganz andere Farben irritiert ja nicht ^^

Was soll der Mist? blaue Standlichtlampen braucht doch kein normaler Mensch, UBB als Ausstiegslicht ist ist ja noch ok und auch dezent in einer Farbe auf den Boden fände ich auch ok, aber die Leute übertreiben es dann ja auch. Siehe z.B. blaues Standlicht. Am liebsten sind mir dann noch immer die, die mit roten Standlicht fahren, aus der Entfernung kann man evtl. nicht mehr erkennen ob er kommt oder weg fährt. Aber jedem das seine, sofern er mit den Konsequenzen leben kann.

Nur mal zur Erinnerung, falls es jemand von euch aus den Augen verloren haben sollte:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

Themenstarteram 10. Januar 2011 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

Genau das habe ich auch schon in nem Thread von 2008 gefunden, aber der Typ vom TÜV hat, wie ganz oben bereits geschrieben, gesagt, so lange nichts während der Fahrt leuchtet, wäre es erlaubt, deshalb ja meine Frage: Hat der Typ keine Ahnung oder ist es jetzt definitiv, wie er sagt legal?

Gibts einen vom TÜV oder DEKRA hier der was dazu sagen könnte?

Sind ja fast wieder nur Aussagen ohne Beweise...

Zitat:

Original geschrieben von BelijKarp

...deshalb ja meine Frage: Hat der Typ keine Ahnung oder ist es jetzt definitiv, wie er sagt legal?

Der Prüfer hat in diesem Punkt definitiv keine Ahnung.

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