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Kein TÜV für 20mm Distanzscheiben???

Themenstarteram 26. Juni 2005 um 12:54

war jetz die letzte woche wieder beim tüv wegen meiner spurenverbreiterung. habe vorne und hinten 235/40 R17 reifen mit einer felge ET35 drauf.

habe mir dann mal ein paar von fk 30mm auf der achse distanzscheiben (system B+) geholt. also 15mm pro seite. diese habe ich vorne verschraubt....steht bissi ausm radkasten raus, aber der tüv meinte er würde mir es abnehmen. hinten hatte ich noch keine scheiben verbaut.

er würde es mir ABER nur abnehmen wenn:

im ABE der distanzscheiben steht, dass ich die 15mm distanzscheibe vorne nur verbauen darf, wenn ich hinten mind. 20mm pro seite distanzscheiben drauf hab. müssen die distanzscheiben wirklich hinten immer breiter sein als die vorne, dass man das abgenommen bekommt?

würde mir ja die Distanzscheiben mit den 20mm pro seite für hinten kaufen, ABER der Tüv hatte dann mal Spur insgesamt hinten gemessen und meinte, dass wenn ich die 20mm pro seite hinten verbau, komme ich über eine abweichung von 2%.

was hat er da genau gemessen? Welche abweichung meint er und welche 2%? kann das wirklich sein, dass ich mit den felgen und den distanzscheiben über diese 2% komm?

außerdem hatte ich durch die distanzscheiben(System B+) vorne schon mal meine radschrauben + felgenschloss abdrehen müssen....also bis jetz nur mal für die vorderen 2 räder wo die distanzscheiben verbaut sind. er meinte, dass ich das nicht so einfach machen könnte und dass ich mir da unbedingt neue radschrauben kaufen müsste, die gleich die richtige länge haben. stimmt das? kann ich die nicht einfach abdrehen? die richtige länge habe sie jetz auch!?

also ich hoff ihr wisst was ich meine und vielleicht könnt ihr mir ja biss helfen...DANKE schon mal...

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12 Antworten
am 26. Juni 2005 um 13:29

ich hab meine Radbolzen auch abschneiden müssen

du bekommst so kurze radschrauben nicht

bei den Felgenschlössern das selbe

ich hat sogar bei Kleeblatt angerufen und nachgefragt

die haben gesagt abschneiden weils Felgenschlösser nur in 4er satz gibt und keiner kauft sich für sowas 2 sätze

 

zu dem eintragen normal wird das eingetragen wenn alles angebaut ist und den sieht man die gekürzten radschrauben nicht

 

nachtrag

ich hab ne 8X18 felge mit ner et 35 und 15mm FK spurverbreiterungen (system b) auf der HA

 

wenn dir das der erste prüfer nicht einträgt nimm den nächsten

am 26. Juni 2005 um 13:37

ich hab zwar nur hinten 20mm pro seite drauf,aber da gab es keine probleme beim tüv.auch nicht beim federn eintragen.

ist auch dieses system,was man erst an die achse schraubt und dann daran die felge.sind die original radschrauben und das vw-felgenschloss

am 26. Juni 2005 um 14:53

Hallo!

Das Problem kenn ich. Ich habe leider noch die original Felgen AVUS II drauf.

Habe darauf hin, da ich noch nicht das Geld für neue Felgen habe, hinten je 25mm Scheiben dazwischen geschraubt auch das System B+. Wollte dann die Scheiben und die 30mm Federn eintragen lassen.

Federn waren auch kein Problem, doch die Platten darf ich nur montieren, wenn ich vorne für jede Seite 15mm drauf mache. Habs mir dann überlegt, da ich auf die Antriebsachse eigentlich keine machen wollte.

In dem Moment meint der Prüfer zu mir, dass ich mit dieser Verbreiterung auch die 2% überschreiten würde, soll heissen ich würde die sowieso nicht eingetragen bekommen.

Was mich wundert, warum steht dann im Gutachten, dass es für den Golf4 zugelassen ist? Hab gedacht ich bin im falschen Film! Hab jetzt die Dinger wieder demontiert und meine Räder verschwinden wieder im Radkasten :-( Ganz toll!!!

Hab nämlich keine Lust jedesmal mit neuen Spurverbreiterungen beim TÜV anzutanzen bis es denen Recht ist .

Muss dann wohl beim Felgenkauf darauf achten, dass die Einpresstiefe geringer ist.

Gruss Jochen

am 26. Juni 2005 um 15:01

such dir nen anderen tüv.ich fahr jetzt immer zur küs.die sind locker drauf und man kann mit denen gut quatschen...

am 26. Juni 2005 um 15:18

KÜS kann ich auch nur empfehlen, hab bei meiner kombination keinen stress gehabt.

..Ausser das ich bei 5 leuten im auto und nen schlagloch an den radkästen hinten aufschleif....

am 26. Juni 2005 um 16:34

nabend!

hmm,also das mit den >2% abweichung der Spur ist kein thema, solang im gutachten bestätigt wird, das auch weiterhin die festigkeit gewährt ist, sprich es muss im gutachten vermerkt sein, dachte eigentlich alle großen spurplatten hersteller hätten solche tests in auftrag gegeben, soweit ich weiss ist das bei den von SCC der fall, hmm, sonst einfach mal den hersteller kontaktieren... die können euch da sicher mit nem entsprechendem Gutachten weiterhelfen...

gruss Alex

@Neuling: Sei froh, dass es mit den 25mm pro Seite nicht geklappt hat. So ne breite Spur bei Serienfelgen würde sicher total lächerlich ausschauen. Wie "ich würde gern, aber ich kann keine breiten Reifen fahren, daher versuche ich, die Optik breiter Reifen zu imitieren".

am 26. Juni 2005 um 19:04

ich wüsste auch nicht warum man dann vorne auch welche verbauen sollte...komischer prüfer.oder steht das im gutachten? wäre ja ne hinterlistige geschäftsidee :D

am 26. Juni 2005 um 19:26

Also die Räder standen ja nicht raus oder so ;-) Ist mir inzwischen auch egal und auf eine längere Diskussion mit dem TÜV- Menschen hat ich auch keine Lust.

Hab ihn gefragt was das mit den 2% soll, wenn im Gutachten steht, dass man die montieren darf. Er hat dann mit Geländewagen und 4 % angefangen und dann wieder auf den Zusatz mit der Vorderachse.

Den Zusatz, dass man vorne welche verbauen muss steht etwas sehr seltsam formuliert drin, er hat noch zwei Kollegen gefragt, die das angeblich auch so verstanden haben. Hab das Gutachten leider nicht mehr, da ich die Platten wieder verkauft habe.

Ich lass die Räder jetzt halt im Innern des Autos verschwinden und spare weiter auf neue Felgen ;-)

Gruss Jochen

Themenstarteram 26. Juni 2005 um 19:58

ich kann des gar net verstehen, warum die da so nen stress machen...es gibt doch ewig viele hier, die hinten 20mm distanzscheiben pro seite drauf haben. is ja auch nicht der extremfall oder?

hab mir mein gutachten jetz nochmal angeschaut....

da steht:

Die Spurenverbreiterung beträgt an den geprüften PKW mehr als 2 % der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist ein Gutachten über eine PRÜFUNG DER FAHRFESTIGKEIT ERFORDERLICH.

was heißt das jetz genau? wo bekomm ich die Prüfung?

am 26. Juni 2005 um 20:10

Hi,

das hört sich für mich jetzt so an, als ob der Hersteller der Spurverbreiterung diesen Test nicht gemacht hat, aus welchen Gründen auch immer.

Aber wie kann der dann diese Verbreiterungen überhaupt verkaufen, soll jetzt derjenige der die kauft nen Festigkeitgutachten erstellen lassen?

Oder seh ich das jetzt komplett falsch?

Gruss Jochen

am 27. Juni 2005 um 5:39

Kann es sein das die Achsfestigkeit nur auf den Autotyp ankommt? Als ich auf meinem 3er Golf nämlich Spurplatten wollte und zum Tuner meines Vertrauens sagte "soviel wie geht ohne das ich ziehen muß" meinte der nur das beim G3 allgemein eine Achsfestigkeit bis ET0 da ist. Und in dem Gutachten steht dann nur die Auflage mit der Fahrfestigkeit drin weil die nicht für jeden Typ etwas angeben können und außerdem die Felgen eine Rolle spielen: Wenn Du ne ET43 fährst sind die 20er Platten weniger ein Problem als wenn Du eh schon ET25 Felgen fährst.

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