unfall stosstangenverkleidung hinten. !!!!

Mercedes E-Klasse W211

hallo,

mir ist gestern jemand hinten leicht draufgefahren, heute habe ich einen sachverständigen von der dekra bestellt.
der hat gleich eine neue stosstangenverkleidung aufgeschrieben. unter der verkleidung hat er keinen weiteren schaden festgestellt. nur eine kunststoffhalterung ist abgebrochen.
was meint ihr, wird das gutachten unter 750 € liegen? wenn er drunter liegen sollte liegt ein bagadellschaden vor und die gegnerische versicherung zahlt die kosten für das gutachten nicht. kann ich mir zwar nicht vorstellen das das gutachten unter 750 € liegt.
was meint ihr. ???

E220 CDI avangart, EZ: 08/2004, parktronic vorne und hinten.

danke

mfg

murat simsek

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von efes.p


was meint ihr ich habe jetzt 45€ weniger erhalten, ich denke ich akzeptiere es so wie es ist, bevor die noch einen gutachter bei mir
vorbeischicken und der was anderes berechnet.

Ich habe gerade zu dem Thema "Dekra" erst kürzlich einen sehr interessanten Bericht im TV gesehen, wie dieses Unternehmen sehr Versicherungsfreundlich die Gutachten fertigt. Ich kann mich da nur der Meinung von "Hellmi" anschließen. Nimm, wenn vorhanden, deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch und lass dich von einem Anwalt deines Vertrauens beraten. Ich habe selbst vor etwas längerer Zeit mit genau so einer Sache einen Rechtsanwalt beauftragt, damals ging es aber um ca. 500 DM. 3 Tage vor dem Gerichtstermin hat die Versicherung den vollständigen Betrag überwiesen (inklusive der Zinsen für den Kredit den ich mir aufgenommen habe - hatte keine Lust nen 3/4 Jahr auf mein Geld zu warten) .

In diesem Sinne ...

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also ich habe das schreiben heute von der versicherung erhalten.
die haben mein dekra gutachten genommen und dieses durch die firma control expert http://www.controlexpert.de/
überprüfen lassen.
bei den lohnkosten wurden 26,25€ und bei den lackierungskosten 39,49 € ins abzug gebracht.
ist das überhaupt rechtlich in ordnung.??? ich habe mit dem gutachter bei dekra gesprochen und der meinte das es rechtlich
nicht in ordnung sei, ich jedoch bei diesem fall nich widersprechen sollte um zu verhindern, das ein 3 gutachter ins spiel kommt.
weil die kleine macke an der stossstange hinten hätte man auch spachteln können, also würde dann eine neue stossstange
mit 430,75€ wegfallen und schon wären wir dann unter 750€ und dann widerrum handelt es sich um einen bagadellschaden wo
die versicherung nicht für die kosten für das gutachten aufkommt, sind immerhin 250€ die dann auch noch auf meine kappe fallen würden.

was meint ihr ich habe jetzt 45€ weniger erhalten, ich denke ich akzeptiere es so wie es ist, bevor die noch einen gutachter bei mir
vorbeischicken und der was anderes berechnet.

Zitat:

Original geschrieben von efes.p


also ich habe das schreiben heute von der versicherung erhalten.
die haben mein dekra gutachten genommen und dieses durch die firma control expert www.controlexpert.de/
überprüfen lassen.
bei den lohnkosten wurden 26,25€ und bei den lackierungskosten 39,49 € ins abzug gebracht.
ist das überhaupt rechtlich in ordnung.??? ich habe mit dem gutachter bei dekra gesprochen und der meinte das es rechtlich
nicht in ordnung sei, ich jedoch bei diesem fall nich widersprechen sollte um zu verhindern, das ein 3 gutachter ins spiel kommt.
weil die kleine macke an der stossstange hinten hätte man auch spachteln können, also würde dann eine neue stossstange
mit 430,75€ wegfallen und schon wären wir dann unter 750€ und dann widerrum handelt es sich um einen bagadellschaden wo
die versicherung nicht für die kosten für das gutachten aufkommt, sind immerhin 250€ die dann auch noch auf meine kappe fallen würden.

was meint ihr ich habe jetzt 45€ weniger erhalten, ich denke ich akzeptiere es so wie es ist, bevor die noch einen gutachter bei mir
vorbeischicken und der was anderes berechnet.

Ich gehe doch mal davon aus, dass heute jeder eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat die

Du hier mal in Anspruch nehmen solltest.

@TE:

Hi,

Ist doch ein guter Schnitt und Du kannst Dir ganz gut Geld in die Tasche stecken.

Im Falle einer Reparatur bezahlt die Versicherung den vollen Betrag an die Werkstatt. Dein Wagen ist in Ordnung und es gibt keine Diskussion.

In Fällen, wo auf Gutachterbasis abgerechnet wird, geht es nur darum, wieviel "Gewinn" der Geschädigte nach einer günstigen Reparatur behält. das ist in Deutschland selbstverständlich legitim. Und da wird Versicherung etwas kleinlicher... was ich ebenfalls verstehe...

Freue Dich über den Betrag und gut ist - meine Meinung!

@Helmi:
Hier einen Anwalt (auch mit Rechtsschutz) einzuschalten bedeutet aus meiner Sicht mehr Arbeit und Aufwand als Nutzen dabei herauskommt. Aber das ist nur meine Meinung...

Gruß,
Frank

Zitat:

Original geschrieben von efes.p


was meint ihr ich habe jetzt 45€ weniger erhalten, ich denke ich akzeptiere es so wie es ist, bevor die noch einen gutachter bei mir
vorbeischicken und der was anderes berechnet.

Ich habe gerade zu dem Thema "Dekra" erst kürzlich einen sehr interessanten Bericht im TV gesehen, wie dieses Unternehmen sehr Versicherungsfreundlich die Gutachten fertigt. Ich kann mich da nur der Meinung von "Hellmi" anschließen. Nimm, wenn vorhanden, deine Rechtsschutzversicherung in Anspruch und lass dich von einem Anwalt deines Vertrauens beraten. Ich habe selbst vor etwas längerer Zeit mit genau so einer Sache einen Rechtsanwalt beauftragt, damals ging es aber um ca. 500 DM. 3 Tage vor dem Gerichtstermin hat die Versicherung den vollständigen Betrag überwiesen (inklusive der Zinsen für den Kredit den ich mir aufgenommen habe - hatte keine Lust nen 3/4 Jahr auf mein Geld zu warten) .

In diesem Sinne ...

Ähnliche Themen

So jetzt habe ich auch den Link zu dem Bericht gefunden:

http://www.mdr.de/umschau/5722804.html

und die ganze Aufregung wegen 45 E Kürzung - die offenbar im Gutachten zuviel aufgelistet wurden ...

mal angenommen was passiert wenn ich die versicherung anschreibe und auf das urteil vom bundesgerichtshof hinweise, das eine kürzung nicht rechtens ist.
"Der Geschädigte darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen."
BGH-Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02
desweiteren noch mit einem anwalt drohe und das dadurch noch mehr kosten für die versicherung entsteht falls die mir die differenz nicht überweisen. wie hoch ist dann die wahrscheinlichkeit, das die mir nochmal einen gutachter vorbeischicken. ??????
versuchen kann man es ja.

Zitat:

Original geschrieben von efes.p


mal angenommen was passiert wenn ich die versicherung anschreibe und auf das urteil vom bundesgerichtshof hinweise, das eine kürzung nicht rechtens ist.
"Der Geschädigte darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen."
BGH-Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02
desweiteren noch mit einem anwalt drohe und das dadurch noch mehr kosten für die versicherung entsteht falls die mir die differenz nicht überweisen. wie hoch ist dann die wahrscheinlichkeit, das die mir nochmal einen gutachter vorbeischicken. ??????
versuchen kann man es ja.

was wahrscheinlich passieren wird? die versicherung wird dir eben das sagen womit du drohst: das du dann eben zum anwalt gehen sollst! 😉

und mein tipp: gehe zum anwalt, erstrecht wenn du rechtsschutz hast. der regelt alles für dich und schlägt auch nochmals den differenzbetrag raus.
ich verstehe dass es hier nicht um die 45EUR geht, sondern ums prinzip. (würde ich von jeder steuerzahlung generell einfach mal einpaar euro weglassen, hätte ich sofort ein großes problem!)..
interessant wäre es wenn bei einem totalschadenwagen mal kurz irgendwelche kürzungen auftreten, dann sinds nämlich nicht nur beträge im zweistelligen bereich! 😉

zum dekra-futzi: stoßstange spachteln? vielleicht in der ehemaligen DDR, aber die neue stoßstangen(haut) ist aufjedenfall NEU zu bekommen!

versicherungen engagieren heutzutage irgendwelche krummen firmen, die dann über internet (!) irgendwelche kostenvoranschläge vergleichen, und dann den günstigen tarif rauspicken. auf solche spielchen musst du nicht eingehen, hat bei mir SIXT auch bei meinem heckschaden gemacht. damals wären es immerhin 400EUR (!) kürzung gewesen.
schönen gruß vom anwalt und schon kam der differenzbetrag dann letztendlich auch ins haus geflattert, per scheck.

also: ab zum anwalt und den alles machen lassen! mit versicherungen bin ich neuerdings auf kriegsfuß, man sollte generell auf jeden CENT ansprüche stellen - machen tun sie ja eh was sie wollen!.. 😉

Der Gang zum Anwalt ist dem TE doch nun schon einige male empfohlen worden.🙄
Ob Er es macht ist doch jetzt seine eigene Entscheidung, ich kann den TE da nicht
verstehen. Wie Kujko schon schreibt, es geht hier ums Prinzip ob 45,- € oder 1000,- €
ist egal. Die Versicherung versucht einen Betrug und ohne Anwalt hat der TE das Ding
wohl schon verloren.

Zitat:

Original geschrieben von may.hem


und die ganze Aufregung wegen 45 E Kürzung - die offenbar im Gutachten zuviel aufgelistet wurden ...

... das bei 20.000 Geschädigten, wobei der Durchscnittliche Abzug pro Schadensfall deutlich höher liegt...

Da kommt ein stattliches Sümmchen bei herum, was sich die Versicherungen sparen.

Sag mal may.hem, du hast anscheinend keine Geldprobleme was? Und wenn sie dir das Geld auch noch unrechtmäßig aus dem Hintern ziehen ist es dir auch noch egal?

Hier geht es ums Prinzip, ob 1€ oder 1000€, das abziehen von irgendwelchen Summen vom Gutachten ist nicht in Ordnung, und wenn man sich nicht wehrt wird es sich bei den Versicherungen immer mehr ausbreiten, und irgendwann zum Standard.

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