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Unfall mit Auto des Nochehemanns

Skoda
Themenstarteram 28. Mai 2019 um 18:14

Hallo,

Ich bin grad ziemlich hilflos und verzweifelt. Heute habe ich mit dem Auto meines Noch Ehemannes ( das Trennungsjahr läuft seit April) einen Auffahrunfall verursacht. Das Auto ist auf meinen Noch Ehemann angemeldet, er zahlt auch die Kfz Versicherung mit Vollkasko. Ich als Ehefrau habe das Auto immer gemeinsam mit genutzt und bin quasi mitversichert.

Nun sagt mein Noch Ehemann, den Schaden muss ich komplett selbst tragen, er möchte das nicht über seine Vollkasko Versicherung regeln, weil sonst dein Beitrag ansteigt. Jetzt bin ich ratlos und verzweifelt, weil ich nicht weiß, was ich für Rechte habe. Ich habe doch keine eigene Kfz Versicherung? Wie kann man das regeln?

Danke und liebe Grüße

Bettina

Beste Antwort im Thema

Einen gemeinsamen Haushalt gibt's ja nicht mehr wenn das Trennungsjahr läuft.

Läuft dann genauso wie wenn man jemanden ein Auto leiht und der das zu Schrott fährt, da kann man auch Schadenersatz verlangen (wird zumindest hier immer so propagiert wenn der Fahrzeugbesitzer nachfragt).

Warum sollte das jetzt hier anders laufen?

Gruß Metalhead

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am 29. Mai 2019 um 17:53

Klingt eher nach Stellvertreterkrieg, was dein (noch) Ehemann fabriziert. Natürlich sollte der Schaden über seine Versicherung regulieren lassen - will er aber nicht?Dann würde ich das Auto mit dem Schaden auch dastehen lassen. Was will er sonst machen?Sie verklagen?Wird er definitv nicht machen, da er ja Geld sparen möchte.

 

Dennoch empfehle ich hier einen Anwalt spezialisiert auf Verkehrsrecht aufzusuchen. Ich weiß nicht, ob ich hier das erwähnen darf: Die Seite "frag deinen Anwalt" bietet bequeme rechtliche Beratung von Zuhause aus für kleines Geld. Den Beitrag einfach dort reinstellen und sehen was der/die Experte/Expertin dazu schreibt.

Sei froh, dass Ihr Euch trennt - such Dir einen Anwalt dessen Kanzlei Familienrecht und Verkehrsrecht kann.

Der wird es Deinem Nochmann dann erklären...

Was war denn der Zweck der Fahrt und wird das Auto im Rahmen des (gemeinsamen) Haushalts genutzt?

Einen gemeinsamen Haushalt gibt's ja nicht mehr wenn das Trennungsjahr läuft.

Läuft dann genauso wie wenn man jemanden ein Auto leiht und der das zu Schrott fährt, da kann man auch Schadenersatz verlangen (wird zumindest hier immer so propagiert wenn der Fahrzeugbesitzer nachfragt).

Warum sollte das jetzt hier anders laufen?

Gruß Metalhead

Gibt mitunter so kleine "Kackwalzen" und sowas wie eine Hausratsverordnung ... family is difficult, sometimes ... :)

Hausratsverordnung wurde laut Google-Suche 2009 aufgehoben.

Eine gemeinsame Wohnung gibt es aber ja im Trennungsjahr nicht mehr.

Gruß Metalhead

Lebt doch alles im § 1361a ff. BGB weiter ...

Ich würde einfach abwarten was da noch so kommt.

Bei Post von einem Anwalt, spätestens vom Gericht natürlich sofort reagieren. Aber solange er nur sagt "du musst das zahlen" einfach die Füße still halten.

Zitat:

@Trixie2019 schrieb am 28. Mai 2019 um 20:14:45 Uhr:

Wie kann man das regeln?

Das hängt u. a. davon ab, ob ihr bei der Eheschließung Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart habt.

D. h. bei der Regulierung soll der HP- vom VK-Schaden getrennt abgewickelt werden? Oder alles unter-der-Hand "regulieren"?

IMHO gibt es keine Grundlage für den Noch-Ehemann die Regulierung durch die bestehende Versicherung zu verweigern. Allerdings könnte er einen Schaden in Form der gestiegenen Versicherungsprämie geltend machen. So sollte man das angehen.

Wer bereits im Trennungsjahr lebt, bereitet sich wohl kaum ohne Anwalt auf seine Scheidung vor. Ich würde den fragen und nicht hier. Die überwiegende Zahl der Forumsmitglieder ist nicht in der Lage, diese Frage konkret und richtig zu beantworten. Das liegt nicht an den Mitgliedern, sondern an der Fachfrage.

Grüße vom Ostelch

Meine Überlegung dabei:

- Ist die Nochehefrau in der Versicherung des KfZ noch als berechtigte Nutzerin / Mitnutzerin angegeben?

- Ist das Fahrzeug allein ihm oder gehört es zu jedem zur Hälfte?

- Hat der Nochehemann der Nutzung zugestimmt bzw. davon gewußt?

Ich denke, hier hilft nur der Tipp vom Ostelch, den/die Rechtsvertreter/in damit zu betrauen.

Die Noch-Ehefrau ist hier nicht anders gestellt, als jede andere Person, die das Kfz mit der Einwilligung des Kfz-Halters benutzt. Besitz des Zündschlüssels ist für diese Einwilligung ein starkes Indiz. Die genauen Vertrags- oder Besitzverhältnisse sind dabei ohne Belang.

Selbst wenn dieser Unfall als Folge einer unberechtigten Nutzung geschehen sein sollte, z. B. weil das Fzg. entgegen der Weisung des Noch-Ehemanns nicht zurückgegeben wurde, bleibt nur der Anspruch auf Ersatz von Schäden, die aus dem Versicherungsverhältnis des Noch-Ehemanns resultieren.

Für den HP Teil bleibt die Versicherung ohnehin in der Leistungspflicht.

Da es sich dennoch um Eheleute handelt, ist das eine familienrechtliche Sache und das hat nunmal so seine Besonderheiten .... :rolleyes:

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