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Unfall gehabt (wer hat "erfahrung" oder kennt sich aus?)

Yamaha YZF R6
Themenstarteram 20. November 2018 um 14:17

Hallo,

ich habe eine Frage.

Es geht darum das ich im August mit meinem Freund einen Motorradunfall hatte.

Wir hatten die Maschine erst ein paar Wochen.. voller elan haben wir (das eine Mal) ohne Schutzkleidung eine Spritztour in die Stadt zum Eisessen gemacht. Er als Fahrer, ich als sozia.

So weit so gut...

30iger Zone, kein Überholverbot und ein Rentner der 25 kmh gefahren ist.. Mein freund beschließt zu überholen.

Wir beschleunigen auf 40 kmh, und sind dabei den Rentner (PKW) zu überholen, dieser merkt unser vorhaben und fährt mit 3/4 vom auto auf die Gegenfahrbahn und bremst (um uns auszubremsen).

Sein rechter hinterreifen war auf der Mittellinie als es zum Aufprall kommt.

Mein freund und ich fliegen weg.

Der Rentner steigt aus leistet IN KEINSTER WEISE erste Hilfe - also fragt nicht mal wie es uns geht oder ruft Polizei und Krankenwagen.. also wirklich gar nichts!

stattdessen geht er zu seinem auto und begutachtet den schaden (sein linker Blinker kaputt + eine beule)

Dann, weiterhin ohne nicht mal nach uns geschaut zu haben steigt er wieder ein und bewegt sein auto von der Gegenfahrbahn wieder auf die rechte bzw "Parkt" auf den Bürgersteig.

In der Kompletten zeit lagen ich und mein freund auf der Gegenfahrbahn das heißt jeder xbeliebiege Autofahrer hätte uns problemlos überfahren können.

Nungut.

Der Polizei hat er bei der Befragung angegeben er wolle in die nächste einfahrt fahren und sei deshalb ausgeschert. Schade nur das die nächste einfahrt ganz genaue 75 Meter weiter gewesen wäre.

Die Polizei schließt die Ermittlungen ab mit dem Ergebnis dass Ihm vorsatz vorgeworfen wird.

Ich hatte Schürfwunden so ziemlich überall (schlimmer an den beinen) aber wir beide haben uns nichts gebrochen.

Jetzt die Frage:

Mein Anwalt sagt:

Die Schürfwunden wären mit Schutzkleidung weniger gewesen. Was ja auch stimmt... deshalb setzt er an 2T € für mich als Schmerzensgeld und 1 T für mein freund.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn es doch nachgewiesen ist dass er vorsätzlich gehandelt hat, keine erste Hilfe geleistet hat, und sein auto nach dem Unfall auch noch bewegt hat um es zu vertuschen....

Sollte denn nicht aufgrund dessen schon viel mehr verlangt werden und es egal sein ob wir abgesehen vom Helm Schutzkleidung trugen oder nicht?

Fehler können ja passieren aber WENN ES VORSÄTZLICH WAR, sollte doch meiner Meinung nach anders gerechnet werden, oder?

Ich weiß es war dumm keine Schutzkleidung zu tragen, ich weiß wir waren 10 kmh zu schnell, ABER er hat doch vorsätzlich den Unfall verursacht. Wird es dann nicht anders gewichtet?

Übrigens, der achsoliebe Rentner ist sogar Arzt.. soviel zur nicht geleisteten erste Hilfe.

Danke und liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Ich beantworte alles, daher doppelt es sich eventuell (nicht wundern also).

Wir beschleunigen auf 40 kmh, und sind dabei den Rentner (PKW) zu überholen, dieser merkt unser vorhaben und fährt mit 3/4 vom auto auf die Gegenfahrbahn und bremst (um uns auszubremsen).

Eure Wahrnehmung. War dem wirklich so? Wirklich Vorsatz? Gibt es Zeugen (außer euch selbst)?

Der Rentner steigt aus leistet IN KEINSTER WEISE erste Hilfe - also fragt nicht mal wie es uns geht oder ruft Polizei und Krankenwagen.. also wirklich gar nichts!

stattdessen geht er zu seinem auto und begutachtet den schaden (sein linker Blinker kaputt + eine beule)

Kann passieren wenn man im Schock ist. War bei einem Unfall auf der Autobahn einer der Ersthelfer. Mit einem Golf hatte jemand Pinball zwischen den Leitplanken gespielt und war unverletzt ausgestiegen. Er hatte den Zündschlüssel in der Hand und war auf der Suche nach seinem Auto. Konnte es nur nicht finden, es sah ja "etwas" anders aus.

Das Hirn blendet manche Sachen aus -> daher ohne den weiteren Sachverhalt zu kennen (und explizit ohne ihn in Schutz nehmen zu wollen) -> eventuell Schock, sein Hirn sagte ihm nur er soll nach dem Auto schauen und es aus dem Weg stellen.

In der Kompletten zeit lagen ich und mein freund auf der Gegenfahrbahn das heißt jeder xbeliebiege Autofahrer hätte uns problemlos überfahren können.

Stimmt. Aber wenn er sich dazugestellt hätte wäre er evtl. auch mit überfahren worden. Daher spielt das nicht wirklich eine Rolle.

Der Polizei hat er bei der Befragung angegeben er wolle in die nächste einfahrt fahren und sei deshalb ausgeschert. Schade nur das die nächste einfahrt ganz genaue 75 Meter weiter gewesen wäre.

Die Polizei schließt die Ermittlungen ab mit dem Ergebnis dass Ihm vorsatz vorgeworfen wird.

Strafrechtliche Relevanz. Richtig von dir geschrieben: Vorwurf (!) von Vorsatz.

Ich hatte Schürfwunden so ziemlich überall (schlimmer an den beinen) aber wir beide haben uns nichts gebrochen.

Zivilrechtliche Forderungen.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn es doch nachgewiesen ist dass er vorsätzlich gehandelt hat, keine erste Hilfe geleistet hat, und sein auto nach dem Unfall auch noch bewegt hat um es zu vertuschen....

Sollte denn nicht aufgrund dessen schon viel mehr verlangt werden und es egal sein ob wir abgesehen vom Helm Schutzkleidung trugen oder nicht?

Strafrecht != Zivilrecht

Und: Wieso ist es jetzt auf einmal "nachgewiesen". Ein paar Zeilen weiter oben war es noch "vorgeworfen"?

Das müsst ihr bzw. eurer Anwalt mit der Versicherung klären. Wenn euer Anwalt euch entsprechend aufgeklärt hat gibt es hier bei MT eventuell noch viele andere Meinungen, aber die haben alle Null Relevanz für eure Ansprüche und eure Verhandlungen mit der Versicherung.

Übrigens, der achsoliebe Rentner ist sogar Arzt.. soviel zur nicht geleisteten erste Hilfe.

Warum auch nicht? Dürfen Unfallverursacher nicht zum Arzt?

_____

Ich fasse zusammen: Ihr wollt mehr Geld. Warum? Weil ihr mehr Geld wollt. Ansonsten nicht wirklich begründet.

Strafrechtlich wird er (euren Angaben nach) wegen Vorsatz verfolgt. Dieser Vorsatz hat aber keinerlei Auswirkungen auf eure Verletzungen. Ob mit oder ohne Vorsatz -> die Verletzungen wären gleich ausgefallen. Das hat euch sicherlich auch euer Anwalt erklärt, richtig?

Grüße, Martin

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Themenstarteram 20. November 2018 um 14:29

übrigens, 2T und 1T hat er angesetzt aber er sagt er rechnet mit der hälfte.

Ich kann/will es einfach nicht glauben..

Motorrad ist hin.. 7T € wert laut begutachter und 1,500 € restwert. Ich hoffe das wird wenigstens bezahlt. Die versicherung vom PKW Fahrer hat bisher alles ignoriert was wir geschrieben haben das heißt wir müssen klagen..

So schwer es zugegebener Maßen aus Ihrer Sicht nachzuvollziehen ist, aber das vorsätzliche Handeln des Unfallgegners hinsichtlich der Verursachung des Unfalls und das Nicht-Leisten von Erster Hilfe hat nichts mit der Höhe des Schmerzensgeld-Anspruches zu tun. Dieser bemisst sich allein aus dem Ausmass der Verletzungen und die Tatsache, dass Sie keine Schutzausrüstung getragen haben, stellt eine Eigenverschulden an den von Ihnen erlittenen Verletzungen dar, das Sie sich zu einem gewissen Prozentsatz anrechnen lassen müssen, da die Schutzkleidung gemäß der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist und die Verletzungen mit Schutzkleidung geringer gewesen wären. Daran ändert auch das vorsätzliche Herbeiführen des Unfalls durch Ihren Unfallgegner nichts, da das Tragen der Schutzkleidung eine Verpflichtung entsprechend den Vorschriften der StVO gewesen wäre und Sie hiergegen verstoßen haben und damit den Teil Ihrer Verletzungen, der durch die Schutzkleidung gemindert worden wäre, damit selbst verschuldet haben (Eigenverschulden aus dem Nicht-Tragen der Schutzkleidung). Dies ist geltendes Recht und somit nicht zu ändern. Ihre Argumentation ist subjektiv aus Ihrer Sicht richtig, aber objektiv nach geltendem Recht nicht zutreffend, da das Tragen von Schutzkleidung eine Ihnen als Verkehrsteilnehmer vom Gesetz auferlegte Verpflichtung ist, die auch die Folgen von Unfällen mindern soll, die jemand anders verschuldet hat. Ich wünsche Ihnen gute Besserung und es ist erfreulich, dass Ihnen nicht mehr passiert ist, wobei das Verhalten Ihres Unfallgegners absolut zu verurteilen ist und dieser auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wird.

Da geht es wieder um das schöne Wörtchen WENN. Tja, WENN Du ihm Vorsatz nachweisen kannst, dann hast Du andere Chancen - aber das kannst Du nicht. Noch nicht mal, wenn Du mit Dash-Cam unterwegs gewesen wärst. Einem Rentner glaubt man auch mal, daß er schon lange vor der Einfahr anfängt mit Abbiegen.... Und: Ihr wart zu schnell (was ich übrigens nicht so herumposaunen würde). Bei 10 km/h in einer 30er-Zone sind das immerhin ein sattes Drittel. Da gibt es mit Sicherheit noch eine Teilschuld. Über das Problem "sicheres Überholen in der Stadt" solltet Ihr Euch auch noch mal mit dem Fahrlehrer unterhalten....

 

Der Fall ist keinesfalls so eindeutig wie Du das darstellst. Kein Wunder zahlt die Versicherung nicht - die wartet, was sie überhaupt bezahlen muß.

Themenstarteram 20. November 2018 um 14:54

Wir trugen leider wirklich nur den Helm. Wirklich sehr dumm von uns, das ist wahr.

Wissen Sie in wie weit sein verhalten in der regel strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wird?

Mir geht es wirklich nicht um das geld, mir geht es um genugtuung.. ich muss es ganz ehrlich zugeben.

ICh finde es einfach abartig das man so etwas tun kann und einfach "davon kommt". :(

Themenstarteram 20. November 2018 um 15:00

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 20. November 2018 um 15:52:11 Uhr:

Da geht es wieder um das schöne Wörtchen WENN. Tja, WENN Du ihm Vorsatz nachweisen kannst, dann hast Du andere Chancen - aber das kannst Du nicht. Noch nicht mal, wenn Du mit Dash-Cam unterwegs gewesen wärst. Einem Rentner glaubt man auch mal, daß er schon lange vor der Einfahr anfängt mit Abbiegen.... Und: Ihr wart zu schnell (was ich übrigens nicht so herumposaunen würde). Bei 10 km/h in einer 30er-Zone sind das immerhin ein sattes Drittel. Da gibt es mit Sicherheit noch eine Teilschuld. Über das Problem "sicheres Überholen in der Stadt" solltet Ihr Euch auch noch mal mit dem Fahrlehrer unterhalten....

 

Der Fall ist keinesfalls so eindeutig wie Du das darstellst. Kein Wunder zahlt die Versicherung nicht - die wartet, was sie überhaupt bezahlen muß.

Wir waren leider (?) gleich ehrlich und haben es Polizei und co gleich gestanden (das mit den 10 kmh zu viel).

Im Polizeibericht steht man "vermutet sehr stark" es sei Vorsatz da die Fakten einfach dafür sprechen, natürlich darf die Polizei nicht entscheiden das es so war.

Ich kenne mich halt nicht aus und daher weiß ich einfach nicht ob mein anwalt nicht kompetent genug ist oder ob ich es so einfach nur hinnehmen muss weil jeder anwalt so agieren würde.

Das wir Teilschuld haben, habe ich verstanden, ich dachte nur es wird anders gewichtet... :(

 

Zitat:

Wir trugen leider wirklich nur den Helm. Wirklich sehr dumm von uns, das ist wahr.

Rein Rechtlich muss "nur "ein Helm getragen werden. Schutzkleidung ist nicht Pflicht.

Ja, war echt blöd dass ihr die 10 km zu schnell gleich gebeichtet hab, hätte euch niemand nachweisen können.

Ihr Unfallgegner hat sich selbstverständlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten, da er durch sein Fahrmanöver zumindest billigend im Kauf genommen hat, dass Sie und Ihr Freund im Falle eines Sturzes verletzt werden. Das kann je nach Einkommen schon mal € 1.000 aufwärts kosten. Der Vorsatz wird durch Ihre Aussage als Beifahrerin auf dem Motorrad und Ihres Freundes als Fahrer ohne weiteres zu beweisen sein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unfallgegner nicht so ohne weiteres davon kommen wird und die Versicherung wird letztlich auch zahlen müssen, allerdings dauert das ganze Verfahren, evtl. mit einer Klage natürlich seine Zeit. Vertrauen Sie dabei Ihrem Anwalt und ich wünsche Ihnen alles Gute dabei.

Von der Schutzkleidung ist nur der Helm vorgeschrieben. Alles andere ist Blödsinn.

Es gibt Urteile, die mindern den Schmerzensgeldanspruch NICHT.

Es gibt aber auch Urteile, die anders lauten und eine Minderung vorsehen.

N Deutschland gibt es keine Millionen, wie in Amerika. Für Schürfwunden ohne bleibende Narben ist ein Tausender schon viel. Lass mal den Anwalt machen.

am 20. November 2018 um 16:17

Zitat:

@_einefrau schrieb am 20. November 2018 um 15:54:31 Uhr:

Wir trugen leider wirklich nur den Helm. Wirklich sehr dumm von uns, das ist wahr.

Wissen Sie in wie weit sein verhalten in der regel strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden wird?

Mir geht es wirklich nicht um das geld, mir geht es um genugtuung.. ich muss es ganz ehrlich zugeben.

ICh finde es einfach abartig das man so etwas tun kann und einfach "davon kommt". :(

Ich finde es zwar auch sch..... das man solche Erfahrungen machen muss ....

Aber mal im Ernst

Du / ihr habt einen Anwalt , und das ohne in irgendeinem Forum nachzufragen was man machen soll .

Ist in der Heutigen Zeit schon mal nicht Gang und gebe.

Zu deinen Frage wird Dir der Anwalt eine Antwort geben ...

Hier ist das Nonsens ..

Mit Verlaub

Wenn du Genugtuung haben willst stell dich auf einen Marktplatz und gebe da mal alles zum Besten ....

Mehr als eine " Tüte Mitleid " wirst du im besten Fall nicht bekommen ...

Sich extra für solch " schwerwiegende Probleme „" hier oder generell irgendwo anzumelden

um dann dort " Genugtuung zu erfahren " ist Kindergarten ....

Da das ganze eh nicht mehr " frisch ist " sollte der Drops doch schon gelutscht sein und die Emotionen abgekühlt ..

Für mich sind das 2 getrennt zu betrachtende verfahren. Das eine ist das vorsätzliche herbeiführens einen verkehrsunfalls mit Personenschaden, das zweite ist zivilrechtlich der Schadenersatz und ggg das Schmerzensgeld...

Und nebenbei... Wer 10km/h zuviel zugibt, dem traut man auch mehr zu! 30er zonen wurden nicht umsonst eingerichtet!

Bei dem rest viel spaß, der Anwalt macht das. Ohne geht's eh nicht.

Fragt doch mal in der AWO wievielen rasende Motorradfahrer auffallen...!

Themenstarteram 20. November 2018 um 17:50

Ich verstehe die Kommentare der frustrierten nicht.

Wem es nicht interessiert soll nicht lesen.

Wieviele raser es allgemein gibt kann mir auch egal sein.

Ich habe nicht gefragt was ich tun soll, ich habe nur gefragt ob jemand eine ähnliche erfahrung gemacht hat. Beim anwalt bin ich ja nicht umsonst.

Außerdem finde ich es echt lustig wie hier alle für vergeben und vergessen sind.. ich würde mal gerne wissen wieviele der persönlich betroffenen so locker wäre nachdem einer meint er muss mit euch aufm motorrad bowling spielen und euch dann da liegen lässt auf der gegenfahrbahn und ohnmächtig...

Für mich ist das alsob einer mit ner waffe auf mich losgegangen wäre. finde ich völlig vergleichbar.

Vielen Dank denen die mir kompetetnt geantwortet haben und schönen abend.

Das Thema ist hier nicht neu und schon mehrfach diskutiert. Der letzte Faden hieß "Urteile zur Schutzkleidung".

Insofern ähnelt sich das alles, egal ob Vorsatz oder nicht.

Themenstarteram 20. November 2018 um 18:31

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 20. November 2018 um 19:04:05 Uhr:

Das Thema ist hier nicht neu und schon mehrfach diskutiert. Der letzte Faden hieß "Urteile zur Schutzkleidung".

Insofern ähnelt sich das alles, egal ob Vorsatz oder nicht.

Habe nicht dich gemeint. Danke für die Info ich suchs mir mal raus :)

Ich beantworte alles, daher doppelt es sich eventuell (nicht wundern also).

Wir beschleunigen auf 40 kmh, und sind dabei den Rentner (PKW) zu überholen, dieser merkt unser vorhaben und fährt mit 3/4 vom auto auf die Gegenfahrbahn und bremst (um uns auszubremsen).

Eure Wahrnehmung. War dem wirklich so? Wirklich Vorsatz? Gibt es Zeugen (außer euch selbst)?

Der Rentner steigt aus leistet IN KEINSTER WEISE erste Hilfe - also fragt nicht mal wie es uns geht oder ruft Polizei und Krankenwagen.. also wirklich gar nichts!

stattdessen geht er zu seinem auto und begutachtet den schaden (sein linker Blinker kaputt + eine beule)

Kann passieren wenn man im Schock ist. War bei einem Unfall auf der Autobahn einer der Ersthelfer. Mit einem Golf hatte jemand Pinball zwischen den Leitplanken gespielt und war unverletzt ausgestiegen. Er hatte den Zündschlüssel in der Hand und war auf der Suche nach seinem Auto. Konnte es nur nicht finden, es sah ja "etwas" anders aus.

Das Hirn blendet manche Sachen aus -> daher ohne den weiteren Sachverhalt zu kennen (und explizit ohne ihn in Schutz nehmen zu wollen) -> eventuell Schock, sein Hirn sagte ihm nur er soll nach dem Auto schauen und es aus dem Weg stellen.

In der Kompletten zeit lagen ich und mein freund auf der Gegenfahrbahn das heißt jeder xbeliebiege Autofahrer hätte uns problemlos überfahren können.

Stimmt. Aber wenn er sich dazugestellt hätte wäre er evtl. auch mit überfahren worden. Daher spielt das nicht wirklich eine Rolle.

Der Polizei hat er bei der Befragung angegeben er wolle in die nächste einfahrt fahren und sei deshalb ausgeschert. Schade nur das die nächste einfahrt ganz genaue 75 Meter weiter gewesen wäre.

Die Polizei schließt die Ermittlungen ab mit dem Ergebnis dass Ihm vorsatz vorgeworfen wird.

Strafrechtliche Relevanz. Richtig von dir geschrieben: Vorwurf (!) von Vorsatz.

Ich hatte Schürfwunden so ziemlich überall (schlimmer an den beinen) aber wir beide haben uns nichts gebrochen.

Zivilrechtliche Forderungen.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn es doch nachgewiesen ist dass er vorsätzlich gehandelt hat, keine erste Hilfe geleistet hat, und sein auto nach dem Unfall auch noch bewegt hat um es zu vertuschen....

Sollte denn nicht aufgrund dessen schon viel mehr verlangt werden und es egal sein ob wir abgesehen vom Helm Schutzkleidung trugen oder nicht?

Strafrecht != Zivilrecht

Und: Wieso ist es jetzt auf einmal "nachgewiesen". Ein paar Zeilen weiter oben war es noch "vorgeworfen"?

Das müsst ihr bzw. eurer Anwalt mit der Versicherung klären. Wenn euer Anwalt euch entsprechend aufgeklärt hat gibt es hier bei MT eventuell noch viele andere Meinungen, aber die haben alle Null Relevanz für eure Ansprüche und eure Verhandlungen mit der Versicherung.

Übrigens, der achsoliebe Rentner ist sogar Arzt.. soviel zur nicht geleisteten erste Hilfe.

Warum auch nicht? Dürfen Unfallverursacher nicht zum Arzt?

_____

Ich fasse zusammen: Ihr wollt mehr Geld. Warum? Weil ihr mehr Geld wollt. Ansonsten nicht wirklich begründet.

Strafrechtlich wird er (euren Angaben nach) wegen Vorsatz verfolgt. Dieser Vorsatz hat aber keinerlei Auswirkungen auf eure Verletzungen. Ob mit oder ohne Vorsatz -> die Verletzungen wären gleich ausgefallen. Das hat euch sicherlich auch euer Anwalt erklärt, richtig?

Grüße, Martin

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