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Unfall (Gegner im Ausland zugelassenes Fahrzeug)

Themenstarteram 17. Januar 2016 um 14:36

Servus Leute,

hatte heute beim McDonalds am Parkplatz n Unfall mit nem Ausländisch zugelassenem Fahrzeughalter.

Sachverhalt war folgender:

Er ist aus dem Parkplatz rausgefahren, ich habe das gesehen und warte so am Rand (Locker 20Meter von ihm weg) bis er rausfährt. Er fährt als weiter zurück ohne zu gucken und stößt mich halt indem er rückwärts fährt. Habe dann eben die Polizei angerufen und die hat alles aufgenommen. Nun hat der Typ irgendwie gemeint mein Schaden sei ja bestimmt schon älter und alles und blabla. Die Polizei hat in dem Blechriss mal reingefasst und meinte aber der sei frisch, soviel zu altem Schaden. Naja. Is auch erstmal egal. :D

Jedenfalls musste er dann noch 35€ bezahlen weil er mir wohl irgendwie rückwärts reingefahren ist und das hat er auch zugegeben. heißt ja somit schon dass er auch schuld ist oder? Habe auch eine Zeugin, die ich benennen kann.

Jetzt folgendes: Der Kerl ist in Rumänien zugelassen bei einem rumänischem KFZ Versicherer. Unfall war in Deutschland. Habt ihr da Erfahrungen wie lange das dauern könnte? Habe alle seine Daten, sollte ich, auch wenn ich nicht Schuld bin, meiner Versicherung schonmal die Daten von ihm geben? Was machen die dann damit, melden die sich dort, oder wie läuft das ab? Ist mein erster Unfall.. Holen die sich dann einfach den Unfallbericht der Polizei?

Und die Polizei hat jetzt mal pauschal Schadenshöhe 500€ angegeben. Ist nen Fiat Punto 1.2 16v BJ 99 und die komplette Stoßstange plus Lackierung müsste gemacht werden. Mein befreundeter KFZ Meister meinte da wären locker 800€ drin wenn man das alles machen muss. (Er würde es natürlich billiger machen) Ist die Schadenshöhe der Polizei endgültig oder wird das alles dann erst später entschieden?

Hoffe ihr wisst da weiter :) MFG DENNIS :D

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41 Antworten
Themenstarteram 20. Januar 2016 um 17:57

Ich habs schon mitgelesen xD

Aber hier wurde mir auch oftmals zu nem Anwalt geraten, was ich anfangs für etwas viel halte, zumal ich nichtmal weiß ob die Schuldfrage für alle geklärt ist.. (für mich und meine zeugin natürlich schon aber man weiß ja nie wie sich das entwickeln kann, will den am ende nicht selber bezahlen müssen) .. Ob mein Vorhaben soweit ausreichend ist für den Anfang? Meine Versicherung meinte übrigens das sie da nicht aktiv werden, da dass die Sache des Unfallgegners wäre sich bei der Versicherung zu melden.

Ja, deine Haftpflicht hat damit nichts zu tun, solange der Gegner nicht Ansprüche stellt, was dämlich an seiner Stelle wär.

Anwalt ist halt ein guter Rat, die Beraten dich auch gut. Die sagen dir auch was schlimmstenfalls für Kosten auf dich zukommen, dass denke ich zwar nicht. Bei ca. 1000 EUR Streitwert liegen die Kosten so bei ~150 EUR, da gibt es Tabellen, also eigentlich überschaubar, das Risiko. Und man kann natürlich immer Stop sagen, wenn es einem zu heikel wird.

Ich habe ein Anwalt bei einer eindeutigen Sachlagen auch für unnötig gehalten, aber als die gegnerische Versicherung dann teilweise schon gelogen hat, hab ich die Reißleine "Anwalt" gezogen und oh Wunder, es gab dann fast die doppelte Entschädigungssumme.

Wie gesagt es ist wie in Filmen, jedes Wort von dir an die gegnerische Versicherung kann falsch sein und die verwenden alles gegen dich, beziehungsweise Beraten dich einfach falsch zu deinem Nachteil.;)

Zitat:

@DRiccardi schrieb am 20. Januar 2016 um 18:41:49 Uhr:

Er hat Bilder vom Schaden gemacht und setzt mir n Schreiben auf mit KVA. Anwalt würde ich ungern konsultieren, erst wenns wirklich garnicht läuft. Bin auch etwas verunsichert

Du bist auf dem besten Weg, dich selbst um die dir zustehende Entschädigung zu bringen....

Was glaubst du eigentlich, was eine Versicherung ist? Ein Wirtschaftsunternehmen, das Gewinne erwirtschaften soll. Und die erwirtschaftet man nicht dadurch, dass man Antragsteller großzügig entschädigt.

Wenn du allen Ernstes meinst, dass dich die HUK frägt, ob sie dir nicht noch ein bisschen was extra drauflegen dürfen, wird es Zeit, aufzuwachen. Aber ok, mein Post ist wahrscheinlich so wirkungslos wie die 20 zuvor.....

Ach ja, noch eine Anmerkung zum Thema "wer entscheidet über die Schuldfrage": versuche den Begriff "Privatrecht" zu verstehen, denn genau darum geht es hier. Mit einer Versicherung über eine Entschädigung zu verhandeln, ist nichts anderes, als über den Preis eines Autos, eines Fernsehers oder sonstwas zu feilschen. Wenn die Versicherung dir nichts bezahlt, ist das nicht strafbar. Du musst deine Ansprüche durchsetzen. Nur dann, wenn du damit nicht zufrieden bist, entscheidet ein Gericht für beide Parteien.

Themenstarteram 21. Januar 2016 um 8:22

Zitat:

@lemonshark schrieb am 21. Januar 2016 um 00:30:49 Uhr:

Zitat:

@DRiccardi schrieb am 20. Januar 2016 um 18:41:49 Uhr:

Er hat Bilder vom Schaden gemacht und setzt mir n Schreiben auf mit KVA. Anwalt würde ich ungern konsultieren, erst wenns wirklich garnicht läuft. Bin auch etwas verunsichert

Du bist auf dem besten Weg, dich selbst um die dir zustehende Entschädigung zu bringen....

Ohman :/ Ja ist das denn wirklich so falsch? Also macht eigentlich alles keinen Sinn was ich mache ohne Anwalt? ist echt hart.. Ich war halt noch nie in der Situation und konnte mir nicht vorstellen dass das so kompliziert ist.. Mein Unfallgegner damals als ich Schuld war hat auch einfach nurn KVA an meine geschickt und das wars dann.. :/

Zitat:

@DRiccardi schrieb am 21. Januar 2016 um 09:22:17 Uhr:

Ohman :/ Ja ist das denn wirklich so falsch?

Ja, natürlich ist das falsch! Du Schlaumeier willst ja auch noch verdienen an dem Schaden und fiktiv abrechnen (siehe dein erster Post).

Wenn du ganz einfach das Auto in die Werkstatt stellst und repariert zurückhaben willst, würde es wahrscheinlich funktionieren. Freigabe von der HUK geben lassen und Werkstatt rechnet direkt ab.

Aber bei einer fiktiven Abrechnung gibt es jede Menge Fallstricke und die wird die HUK alle ausnutzen, um die Leistung zu schmälern.

Themenstarteram 21. Januar 2016 um 13:49

Also heißt das du rätst prinzipiell von einer fiktiven Abrechnung ab? Oder einfach dass ich das lieber über einen Anwalt machen sollte ?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 17. Januar 2016 um 15:42:35 Uhr:

Hier steht alles wichtige zur Abwicklung eines Schadens mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug:

http://www.gruene-karte.de/

Vernünftig wäre es, die Abwicklung einem Anwalt zu überlassen. Der erklärt dir auch, wieviel du unter welchen Voraussetzungen ersetzt bekommst.

genau, das hab ich auch gemacht...nach dem mir eine Ungarin reingefahren ist, hab ich die "grüne karte" kontaktiert. Es wurde problemlos und relativ schnell abgewickelt, in ca. 3-4 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto - sogar ohne Anwalt.

Ja irgendeine Summe X überweisen die relativ schnell, wenn die Sache klar ist, aber ob es das ist was dir zusteht/zustand?? Genau über solche Anspruchsteller freut sich doch die Versicherung und kann die nächste Bunga-Bunga Party für die Führungclique locker bezahlen.:D:D

Ok, ich denke es wurden viele Wege aufgezeigt, nun möge der TE selbst entscheiden.:p

Themenstarteram 21. Januar 2016 um 15:55

Meinst du Mit Summe X jetzt das was die Versicherung als Restwert bzw Wiederbeschaffungswert "berechnet" oder meinen Kostenvoranschlag? Ist mir noch nicht so ganz klar.. Kann sein das ich euch voll auf den Sack gehe aber ich habe absolut null Erfahrung in sowas und möchte auch echt nicht nerven .. :/

@dratschi Wie sah der ganze Ablauf bei dir aus? Du hast also den Korrespondenzversichrerer ausfindig gemacht und was hast du dann getan? Denen nen KVA geschickt oder wie sah der Kontakt aus? :) MfG

Zitat:

@DRiccardi schrieb am 21. Januar 2016 um 14:49:46 Uhr:

Also heißt das du rätst prinzipiell von einer fiktiven Abrechnung ab?

Ich rate einfach nur davon ab, Dinge zu machen, von denen man keine Ahnung hat.

Da ich z.B. keine Ahnung von KFZ-Technik habe, komme ich nicht auf die Idee, ernsthaft an meinen Autos herumzuschrauben.

Oder: wenn ich nich kochen könnte, würde ich mir keine Gäste zum selbst zubereiteten Essen einladen.....

Ich habe mal ein wenig aufgeräumt - nur, falls jemand seine Qualitätsbeiträge vermissen sollte.

Noch einmal die Spielregeln

Beiträge sollen zur Fragestellung passen!

Keine Eröffnung von Nebenkriegsschauplätzen!

Bei fachlichen Meinungsverschiedenheiten KEINE persönlichen Nicklichkeiten, abwertende Bemerkungen oder sonstiges Fehlbenehmen!

Es ist durchaus legitim, wenn jemand zu Versicherungsfragen nicht so belesen ist, dass er noch einmal nachfragt - genau deshalb hat er sich hier nämlich an Euch gewandt! Deshalb muss man dann den TE nicht von der Seite anfrotzeln, weil er da etwas langsamer mitkommt!

@dratschi Wie sah der ganze Ablauf bei dir aus? Du hast also den Korrespondenzversichrerer ausfindig gemacht und was hast du dann getan? Denen nen KVA geschickt oder wie sah der Kontakt aus? :) MfG

...also, die Polizai hat alles aufgenommen und einen Protokoll gemacht, ich hab dann am selben Abend bei der "grünen karte" angerufen und alles geschildert. Nach 2 Tagen hatte ich dann die Formulare zugeschick bekommen. Dann war ich in der Werkstatt und habe von dem Schaden einen Kostenvoranschlag machen lassen und es ebenfalls an die "grüne" geschickt. Die haben alles weitere erledigt und mir nach ca. 3 Wochen mitgeteilt, dass die Summe von dem Kostenvoranschlag in den nächsten Tagen auf meinen Konto überwiesen wird...

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