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Fahrzeug zekratzt worden - richtiges Vorgehen bei fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 16:03

Hallo alle zusammen,

mein Fahrzeug ist mir im Urlaub komplett zerkratzt worden (Motorhaube, Kotflügel, Türen, Heck, Dach, Front und Rückspoiler, Außenspiegel...).

Meiner Versicherung (HUK24, Kasko Select, aktuelle Bedingungen) habe ich den Schaden bereits telefonisch mitgeteilt und hier vor Ort in Spanien auch Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt.

Ich Überlege nun den Wagen vll. nicht reparieren zu lassen sondern eine fiktive Abrechnung zu machen.

Das ich durch den Kasko Select dadurch finanziell schon mal schlechter gestellt bin habe ich nun schon erfahren.

Wie verfahre ich nun richtig sobald ich zurück bin? Bei der Werkstatt, die mit dir Versicherung zuweist, einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und auf dieser Basis die fiktive Abrechnung durchführen oder einen Gutachter einschalten und auf Basis dessen Gutachtens (unter Berücksichtigung des Stundensatzes der von der HUK zugewiesenen Werkstatt) die fiktive Abrechnung durchführen? So wie ich es in den Bedingungen herausgelesen habe, übernimmt die HUK die Gutachterkosten nur wenn dieser von denen selbst Beauftragt wird.

Mit welchen Gutachterkosten muss man ca. rechnen falls man diesen selbst Beauftragt und lohnt sich das dann überhaupt?

Vll. hat ja hier jemand mit einem ähnlichen Fall bereits Erfahrungen und kann mir hilfreiche Tipps geben.

Danke und viele Grüße!

Joschi

Beste Antwort im Thema

In der VK bekommst Du keinen merkantilen Minderwert (Wertverlust) ersetzt. In der Regel auch keinen Mietwagen. Die VK wird vermutlich a) einen günstigen oder b) einen sehr teuren Reparaturweg kalkulieren. Bei b) wäre ein hoher Restwert und ein relativ flacher Wiederbeschaffungswert zu erwarten. Am besten fährst Du vermutlich mit der Reparaturdurchführung.

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Haste überhaupt eine vollkasko? In der vollkasko stellt die versicherung den gutachter bzw die versicherung muss den futachter zustimmen Steht auch in deiner akb.

Themenstarteram 14. Juni 2017 um 18:40

Ich hab eine Vollkasko mit Werkstattbindung.

Wenn ich also von dem Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht überzeugt sein sollte, muss ich die Versicherung um einen Gutachter bitten und hoffen das diese dem zustimmt, wenn Sie nicht von vornherein diesen "anweist", richtig?

 

Mittlerweile habe ich einen Anruf der Partnerwerkstatt der Huk24 bekommen um den Wagen zur Begutachtung vorbei zu bringen, was allerdings noch dauern wird da ich noch in Spanien bin.

 

Wie sieht es bei einer fiktiven Abrechnung mit einem möglichen Wertverlust aus, wird dieser in der Vollkasko auch berücksichtigt?

In der VK bekommst Du keinen merkantilen Minderwert (Wertverlust) ersetzt. In der Regel auch keinen Mietwagen. Die VK wird vermutlich a) einen günstigen oder b) einen sehr teuren Reparaturweg kalkulieren. Bei b) wäre ein hoher Restwert und ein relativ flacher Wiederbeschaffungswert zu erwarten. Am besten fährst Du vermutlich mit der Reparaturdurchführung.

am 16. Juni 2017 um 5:42

Also bei der fiktiven Abrechnung hast Du mehrere Probleme.

1.) Du bekommst keine Mehrwertsteuer.

2.) Es werden nur das bezahlt, was die Reparatur bei der Vertragswerkstatt der HUK gekostet hätte (ohne MwSt.)

3.) Die Selbstbeteiligung wird noch abgezogen.

4.) Den Leihwagen, den Du durch die Werkstattbindung bekommen würdest, bekommst Du nicht bezahlt.

5.) Dein Auto wird schneller rosten und der Wiederverkauf wird extrem schwer, ganz abzusehen von der Optik.

Wie schon gepostet, die Reparatur ist die beste Lösung, außer es lackiert Dir jemand den Wagen umsonst. ;)

PS: Gibt es beim Lack noch den Abzug Alt für Neu?! Eventuell nachfragen.

PS: Kostenvoranschlag bei der Werkstatt machen lassen und dann die Versicherung fragen, was die bei einer fiktiven Abrechnung zahlen würden. Dann kannst Du immer noch überlegen ob Du fiktiv Abrechnest oder die Reparatur machen lässt. :)

Themenstarteram 16. Juni 2017 um 8:28

Vielen Dank für die vielen und guten Informationen.

 

Das Fahrzeug wird gefahren bis es auseinander fällt. Da ich jedes Jahr hierher fahre befürchte ich einfach das es jedes Jahr wieder passieren wird.

 

Dann warte ich mal ab wie hoch der KV sein wird und was die Vers. bei einer fiktiven Abrechnung zahlen würde.

 

Da mein Vater gelernter Autolackierer ist, auch wenn er schon lange nicht mehr in dem Bereich arbeitet, wird das behandeln der Stellen um Rost vorzubeugen kein Problem sein, auch wenn das Ergebniss natürlich nicht einer prof. Larkierung nahe kommen wird.

Mal sehen.

Folieren wäre evtl. eine Alternative.

Folieren geht nur, wenn der Lack darunter eben ist. Wenn die Kratzer zu tief sind, sieht man das nachher durch die Folie. Davon ab hilft Folieren nicht gegen Korrosion, sondern es rostet dann unter der Folie erst recht vor sich hin.

Ähm ... das bezog sich auf die Befürchtung, dass sich der scratcher regelmäßig ums Blechle kümmern wird.

Wer es darauf anlegt, zerkratzt auch die Folie und den Lack darunter.

Einen Versuch wäre es wert.

Themenstarteram 18. August 2017 um 8:51

Hallo,

ich hole diesen Thread noch mal hoch.

Ich hatte den Schaden der Versicherung gemeldet, den Termin in der Partnerwerkstatt wahrgenommen und warte nun seit fast 8 Wochen auf die Auszahlung auf Basis des KVA der Partnerwerkstatt.

Heute rief ich nochmals an und statt das eine Auszahlung erfolgt soll

sich nun ein DEKRA Gutachter das Fahrzeug ansehen, hätte der Gruppenleiter entschieden (Wenn ich mich nicht gemeldet hätte wäre sicherlich weiter nix passiert).

Was soll ich davon halten? Wie soll ich mich Verhalten?

Bei der Kaskoversicherung ist es das Privileg des Versicherers den Gutachter zu schicken.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 18. August 2017 um 12:36:49 Uhr:

Bei der Kaskoversicherung ist es das Privileg des Versicherers den Gutachter zu schicken.

Warum wird dieser Blödsinn eigentlich immer wieder propagiert?

Damit andere Blödsinnigkeiten als Reaktion erfolgen können....

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