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Unfall & ein uneinsichtiger Fahrer

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 14:53

Hallo,

auf dem Weg zur Arbeit hat mein Insignia eine Kaltverformung erhalten, aber der Reihe nach.

Auf der A40 in Richtung Dortmund Höhe Frillendorf Klick war ich auf der mittleren von mittlerweile 3 Spuren, da die A52 in die 40 wechselt.

Im zähfließenden hat dann mein Unfallgegner nach links gezogen, dann den Blinker betätigt und komplett rübergezogen (!), einen Zusammenstoß konnte ich nicht mehr verhindern, da die linke Spur auch zu war.

Den ersten Schock verdaut habe ich dann auf die rechte Spur gewechselt und bin dann davon ausgegangen, dass der Unfallfahrer dasselbe macht, Nein, der fuhr weiter Richtung Kray :eek:

Einige hundert Meter später konnte ich dann noch den Wagen sehen ( Ford Transit ) und bin ihm dann gefolgt.

Vor der nächsten Ausfahrt habe ich ihm dann mehr als deutlich gesagt, das er sofort die Autobahn verlassen und warten solle, was er dann auch wohl getan hatte ( Kennzeichen hatte ich ja bereits. ).

Polizei kam und hörte sich erst die Schilderung vom Unfallgegner , bevor ich befragt wurde, musste dieser erst wieder beruhigt werden, da er der Auffassung war, das derjenige der den Blinker betätigt, Vorfahrt hat und der nachfolgende Verkehr warten müsse.

Selbst eine Belehrung der Polizeibeamten brachte hier keinen Erfolg, er ging davon aus, das ich absichtlich beschleunigt hätte ( im Stau !! ) um ihn nicht reinzulassen.

Mal wollte er die 35.-€ zahlen, dann wieder nicht, dann klagen und dann ... keine Ahnung, die Beamten waren sichtlich von ihm genervt, so dass dann eine Zahlung des Verwarngeldes abgelehnt wurde, aber es besteht keine unklare Sach - Rechtslage.

Die Versicherung hat mir nun eine pauschale Freigabe bis 3000.-€ gegeben, Leihwagen wird nach Frauenhofer Institut Tabelle berechnet, damit kann ich leben ...

Aber, wie verhält es sich, wenn er der Meinung ist, er sei nicht Schuld .... setze ich direkt einen RA auf die Sache an oder versuch ich erstmal die Angelegenheit gütlich zu regeln ?

´

Das Spiegelglas ist gebrochen, die lackierte Plastikabdeckung ist verkratzt, auch der Kotflügel hat etwas gelitten, dürften aber auch nur Kratzer sein ....

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Februar 2011 um 10:41

Die Sache wurde nun letztlich nur durch die Hilfe eines Anwaltes erledigt, da der Unfallverursacher bis zuletzt behauptete, das ich im Stau absichtlich beschleunigt hätte.

Anbei hab ich noch ein paar Bilder beigefügt, wo im schwarzen Kreis eine Stauchung vom Kotflügel zu sehen ist.

Ich wäre da nicht drauf gekommen, für mich waren es nur "Kratzer", die Beule hab ich nicht mal gesehen.

Alles im Allen sind es rund

324.-€ Gutachterkosten

476.-€ für ein Leihfahrzeug

180.-€ Wertminderung

1590.-€ Kotflügel ersetzen und lackieren, incl. Farbangleichung der Türe

+ 188.-€ RA Kosten, diese werden von der gegnerischen Assekuranz übernommen.

Gruß Markus.

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Glückwunsch kann man wohl nicht sagen, ist ja doch ärgerlich, auch wenn die Versicherung zahlt. Aber Ende Gut alles Gut.

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 14:21

Was mich letztlich gerettet hat war die Aussage der beiden Beamten die vor Ort den Unfall aufgenommen haben, im Bericht steht ganz klar drin, das der Unfallgegner mich wahrgenommen hat, aber den Spurwechsel mit dem Einscheren auf meine Spur regelrecht erzwingen wollte, was er auch zu Protokoll gab.

Ich hätte schliesslich Platz zu machen, wenn er den Blinker setzt und eine Lücker vermutet.

Von Glück muss man hier tatsächlich sprechen, hätzte auch nicht gedacht, das so glimpflich ausgegangen wäre.

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