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Unfall & ein uneinsichtiger Fahrer

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 14:53

Hallo,

auf dem Weg zur Arbeit hat mein Insignia eine Kaltverformung erhalten, aber der Reihe nach.

Auf der A40 in Richtung Dortmund Höhe Frillendorf Klick war ich auf der mittleren von mittlerweile 3 Spuren, da die A52 in die 40 wechselt.

Im zähfließenden hat dann mein Unfallgegner nach links gezogen, dann den Blinker betätigt und komplett rübergezogen (!), einen Zusammenstoß konnte ich nicht mehr verhindern, da die linke Spur auch zu war.

Den ersten Schock verdaut habe ich dann auf die rechte Spur gewechselt und bin dann davon ausgegangen, dass der Unfallfahrer dasselbe macht, Nein, der fuhr weiter Richtung Kray :eek:

Einige hundert Meter später konnte ich dann noch den Wagen sehen ( Ford Transit ) und bin ihm dann gefolgt.

Vor der nächsten Ausfahrt habe ich ihm dann mehr als deutlich gesagt, das er sofort die Autobahn verlassen und warten solle, was er dann auch wohl getan hatte ( Kennzeichen hatte ich ja bereits. ).

Polizei kam und hörte sich erst die Schilderung vom Unfallgegner , bevor ich befragt wurde, musste dieser erst wieder beruhigt werden, da er der Auffassung war, das derjenige der den Blinker betätigt, Vorfahrt hat und der nachfolgende Verkehr warten müsse.

Selbst eine Belehrung der Polizeibeamten brachte hier keinen Erfolg, er ging davon aus, das ich absichtlich beschleunigt hätte ( im Stau !! ) um ihn nicht reinzulassen.

Mal wollte er die 35.-€ zahlen, dann wieder nicht, dann klagen und dann ... keine Ahnung, die Beamten waren sichtlich von ihm genervt, so dass dann eine Zahlung des Verwarngeldes abgelehnt wurde, aber es besteht keine unklare Sach - Rechtslage.

Die Versicherung hat mir nun eine pauschale Freigabe bis 3000.-€ gegeben, Leihwagen wird nach Frauenhofer Institut Tabelle berechnet, damit kann ich leben ...

Aber, wie verhält es sich, wenn er der Meinung ist, er sei nicht Schuld .... setze ich direkt einen RA auf die Sache an oder versuch ich erstmal die Angelegenheit gütlich zu regeln ?

´

Das Spiegelglas ist gebrochen, die lackierte Plastikabdeckung ist verkratzt, auch der Kotflügel hat etwas gelitten, dürften aber auch nur Kratzer sein ....

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Februar 2011 um 10:41

Die Sache wurde nun letztlich nur durch die Hilfe eines Anwaltes erledigt, da der Unfallverursacher bis zuletzt behauptete, das ich im Stau absichtlich beschleunigt hätte.

Anbei hab ich noch ein paar Bilder beigefügt, wo im schwarzen Kreis eine Stauchung vom Kotflügel zu sehen ist.

Ich wäre da nicht drauf gekommen, für mich waren es nur "Kratzer", die Beule hab ich nicht mal gesehen.

Alles im Allen sind es rund

324.-€ Gutachterkosten

476.-€ für ein Leihfahrzeug

180.-€ Wertminderung

1590.-€ Kotflügel ersetzen und lackieren, incl. Farbangleichung der Türe

+ 188.-€ RA Kosten, diese werden von der gegnerischen Assekuranz übernommen.

Gruß Markus.

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Setze Dich sofort mit deiner Versicherung in Verbindung (dazu bist du auch verpflichtet- siehe Obligenheiten in den AKBs)- die setzen deine Ansprüche für dich durch - hat bei mir immer perfekt geklappt!

Anwälte ziehen Dir nur das Geld aus Tasche - auch das hat bei mir immer (für den Anwalt) perfekt geklappt. Meide Anwälte und Bänker- da kannst du nie gewinnen! ;-)

Themenstarteram 16. Dezember 2010 um 7:03

Moin zusammen,

@Mark29,

PS: Den RA zahle nicht ich, sondern die gegnerische Assekuranz, da ich der Geschädigte bin ;)

@All,

also, da der Unfallverursacher hier jegliche Schuld von sich weißt, da er der Meinung ist, wer blinkt hat recht, werde ich nun einen RA mit der Durchsetzung meiner Interessen beauftragen.

Man muss auch dazu sagen, das er hätte nicht die Spur wechseln müßen, da die A40 dort 3spurig bis nach Gelsenkirchen führt, also war er weder auf einer Beschleunigungsspur oder ähnliches, er war einfach auf der Autobahn.

Ich habe schon so einiges in meinem 18 Jahren Autofahrerleben erfahren müßen, aber so jemand ist mir noch nie untergekommen.

Zum Schluss hin habe ich sogar die Kamera gesucht, vielleicht war ja ein Team dabie für - Mein Revier ; oder Vorsicht schlag mich tot - :(

Auf der Unfallmitteilung steht er als erstes drin, somit ist zumindest das in trockenen Tüchern.

Zitat:

Original geschrieben von palladium

Für mich ein klarer Fall:

 

1. Fahrerflucht

 

2. Wer in eine neue A-Bahn einfädelt muß immer die Vorfahrt gewähren, also beim einfädeln aufpassen.

Stell Dir mal vor, DU würdest bremsen um den Penner reinzulassen und der hinter Dir knallt in dich rein....rate mal, wer mindestens eine Teilschuld bekommt....Du, weil ohne Grund gebremst.

 

Gruß Michael

Sehe ich im Prinzip genauso, nur darfst du deine Vorfahrt halt auch nicht erzwingen... 

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

 

Die Versicherung hat mir nun eine pauschale Freigabe bis 3000.-€ gegeben, Leihwagen wird nach Frauenhofer Institut Tabelle berechnet, damit kann ich leben ...

Das heisst Fraunhofer, nicht Frauenhofer. Stell dir vor dein Schaden würde nach einer von Frauen aufgestellten Tabelle bewertet, du arme Sau ;)

Ansonsten dürfte der Fall recht unkritisch sein, wenn die Polizei festgehalten hat, dass dein Unfallgegner Schuld hat wird dessen Versicherung kaum groß Widerstand leisten. Die dürften nämlich, im Gegenteil zu dem Paketheini, wissen wann Erfolgsaussichten bestehen und wann nicht ;)

Eine Frage zur Schuldfrage.

Ich komme aus Österreich und da darf die Polizei keine Schuldensfrage klären. Die Schuldfrage klären die Versicherungen. Ist es in Deutschland da anders?

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Ich komme aus Österreich

Das ist doch nicht schlimm :D:D:D

 

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

und da darf die Polizei keine Schuldensfrage klären. Die Schuldfrage klären die Versicherungen. Ist es in Deutschland da anders?

Im Prinzip genauso - die Polizeit nimmt den Unfall auf - den Rest machen die Versicherungen! Wobei sie ein Ticket ohne Problem ausstellen können... Sobald ein Personenschaden dabei ist geht die Sache eh zum Staatsanwalt!

 

Stefan

@TE Es mag der Unfallhergang aus Deiner Sicht eindeutig sein- die Schuldfrage ist deswegen noch nicht klar (ein Anwalt wird dir das natürlich einreden, um seinen Umsatz zu steigern) Die Polizisten können da bestenfalls als Zeugen fungieren- die aber auch nichts gesehen haben...

Somit ist nicht sicher, dass du den Anwalt, den des Gegners und die Gerichtskosten nicht doch selbst tragen wirst... wenn auch "nur" anteilig- ich spreche aus Erfahrung! Anwälte sind Gauner!

Zitat:

Original geschrieben von OPC1969

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Ich komme aus Österreich

Das ist doch nicht schlimm :D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von OPC1969

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

und da darf die Polizei keine Schuldensfrage klären. Die Schuldfrage klären die Versicherungen. Ist es in Deutschland da anders?

Im Prinzip genauso - die Polizeit nimmt den Unfall auf - den Rest machen die Versicherungen! Wobei sie ein Ticket ohne Problem ausstellen können... Sobald ein Personenschaden dabei ist geht die Sache eh zum Staatsanwalt!

Stefan

Dann ist es ja bei euch in Deutschland gleich - bin ich ja beruhigt.

Themenstarteram 16. Dezember 2010 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von mark29

@TE Es mag der Unfallhergang aus Deiner Sicht eindeutig sein- die Schuldfrage ist deswegen noch nicht klar (ein Anwalt wird dir das natürlich einreden, um seinen Umsatz zu steigern) Die Polizisten können da bestenfalls als Zeugen fungieren- die aber auch nichts gesehen haben...

Falsch.

Ich habe zuerst den Unfallgegner reden lassen und er hat sich um Kopf & Kragen geredet, das er geblinkt hat und dann nach links gezogen ist, ich hätte Platz zu machen.

Somit sind auch hier die Beamten als Zeuge sehr glaubwürdig, zumal er ja nur in meine Hände spielte.

Zitat:

Original geschrieben von mark29

Somit ist nicht sicher, dass du den Anwalt, den des Gegners und die Gerichtskosten nicht doch selbst tragen wirst... wenn auch "nur" anteilig- ich spreche aus Erfahrung! Anwälte sind Gauner!

Zum einen bin ich Rechtschutzversichert ( nur Verkehrsbezogen ) und gehe recht gemütlich an die Sache und zum anderen akzepztiere ich deine Meinung durchaus, nur sollte man nicht pauschalisieren.

Meine KFZ Haftpflicht wird natürlich nichts für mich regeln, weshalb sollte sie auch ?!

lies dir mal die AKBs durch- dann weißt du warum deine Versicherung sowas regelt...

Gut, dann bin ich mal gespannt- gib mal ne Rückmeldung wenn der Fall abgeschlossen ist- bin ja sehr gespannt..

am 16. Dezember 2010 um 11:12

@TE

 

Wichtig ist hier auch wieder ein bisschen einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Prinzip ist es nur ein normaler Haftpflichtschaden, passiert 1000-Fach jeden Tag.

 

Zum Ablauf:

Ab zum Gutachter und zur Gegnerischen, die Ansprüche geltent  machen (2500-3000€ Brutto Schadenshöhe kommt schon gut hin), Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und den RA zur Beruhigung des eigenen Gewissens + zur Beschleunigung des Verfahrens einschalten und dann heißt es warten.

 

Wichtig:

Betriebsgefahren sollte der Anwalt zu Deinen Gunsten auch ausschließen können.

 

Gutes Gelingen!

 

P.S.:

Such Dir mal einen Leihwagen von einem anderen Fabrikat aus. ;)

 

 

 

 

Zitat:

Auf der Unfallmitteilung steht er als erstes drin, somit ist zumindest das in trockenen Tüchern.

Klärt mich mal auf, was hat es mit dieser Unfallmitteilung auf sich, dass es soo wichtig ist, wer als erster angeführt wird. :rolleyes:

Bei uns in Ö gibt es im Unfallbericht nur Beteiligten 1,2,3, usw. und da ist es völlig Powidl, wer da als erster drin steht.

Dies wird spannend, denke ich. Die Unfalllage ist durchaus etwas unklar. Dies komplett schon auf gewonnene Seite des TE zu verbuchen, ist optimistisch. Kann sein, kann nicht sein.

Mich hat mal ein betrunkener Italiener im Überholverbot bei seinem Überholvorgang gerammt. Ich hatte trotzdem am Ende Kosten. So ist die Welt. Viel Erfolg, wenig Nervenstress wünsche ich.

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 7:32

Weshalb sollte etwas unklar sein, was den Unfallhergang angeht ?

Der Transporter hat die Spur gewechselt, ohne sich zu vergewissern, das noch ein Auto neben ihm ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass er genau das auch den Beamten vor Ort mitgeteilt hat, somit bin ich in der Tat, auch nach Rücksprache mit dem RA mehr als beruhigt, das die Sache zu meinen Gunsten geregelt wird.

@Mark29,

Anstatt um den Brei zu quatschten, zitiere doch mal den Absatz aus den AKB´s der Versicherung, das meine es "Regeln" wird ... ist nicht mein erster unverschuldeter Unfall, aber das wäre mir gänzlich neu:confused:

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 10:41

Die Sache wurde nun letztlich nur durch die Hilfe eines Anwaltes erledigt, da der Unfallverursacher bis zuletzt behauptete, das ich im Stau absichtlich beschleunigt hätte.

Anbei hab ich noch ein paar Bilder beigefügt, wo im schwarzen Kreis eine Stauchung vom Kotflügel zu sehen ist.

Ich wäre da nicht drauf gekommen, für mich waren es nur "Kratzer", die Beule hab ich nicht mal gesehen.

Alles im Allen sind es rund

324.-€ Gutachterkosten

476.-€ für ein Leihfahrzeug

180.-€ Wertminderung

1590.-€ Kotflügel ersetzen und lackieren, incl. Farbangleichung der Türe

+ 188.-€ RA Kosten, diese werden von der gegnerischen Assekuranz übernommen.

Gruß Markus.

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