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Unfall - Allianz Versicherung will Kosten für Gutachten nicht zahlen

Themenstarteram 30. August 2015 um 8:42

Hallo,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall, mir ist jemand mit seiner Anhängerkupplung beim ausparken in mein Nummernschild gefahren. Der Verursacher, ein Mitarbeiter einer Gebäudereinigungsfirma, hat diesen Vorfall auch sofort gemeldet und seine zuständige Versicherung informiert.

Ein Gutachter der Allianz-Versicherung hat nun auf offener Straße das Auto überprüft und ein Gutachten erstellt. Schadenstumme ca. 490€

Meine Autowerkstatt hat mir hier nun aber empfohlen, ein Gegengutachten erstellen zu lassen, da der Gutachter weder das Auto von unten angeschaut hat und auch die Stoßstange nicht entfernt hat, die beschädigt wurde.

Der zweite Gutachter hat nun hier ein Gegengutachten von 675€ ermittelt. Dazu kommen natürlich noch ein Rechnungsbetrag von 250€ für den zweiten Gutachter plus 150€ für die Autowerkstatt, die die Stoßstange am Auto entfernen musste, damit der Gutachter den Schaden prüfen konnte.

Die Allianz-Versicherung weigert sich nun aber, die Schadenssumme meines Gutachters auszubezahlen und auch die Kosten der Werkstatt und des Gutachters zu bezahlen. Sie weißen daraufhin, dass bei Bagatellschäden in dieser Schadensgröße nicht zu tragende Sachverständigenkosten eines freien Gutachters zu vermeiden sind.

Was nun tun? Anwalt einschalten? Eigene Versicherung kontaktieren? Kosten die die Versicherung nicht zahlen möchte, der Gebäudereinigungsfirma in Rechnung stellen?

Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen oder Tipps geben, wie ich hier weiter vorgehen sollte?

Vielen Dank schon mal für jeden sinnvollen Tipp.

Gruß Markus

Beste Antwort im Thema

In aller Regel haben Rechtschutzverträge eine SB. Selbst wenn ein solcher Vertrag bestünde, würden dann vielleicht noch 100 EUR erstattet.

Dafür würde ich keine Versicherung in Anspruch nehmen und dann riskieren, beim nächsten Schadenfall ohne Versicherung da zu stehen. Ich habe meine Versicherungen für Fälle, bei denen es ans Eingemachte geht.

Aber es gibt ja auch Leute, die sich den Badezimmerspiegel von Roller zu 9.99 von der Hausrat bezahlen lassen und sich dann wundern, wenn sie Post kriegen...

Nur meine Meinung.

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Hi,

mein erster Weg in einem solchen Fall ist immer der Gang zum Vertragshändler. Die sehen meisten sofort ob ein Gutachten nötig ist. Ansonsten reicht bei solchen kleinen Schäden meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Und die kosten dafür werden meist bei der Reparatur verrechnet.

Gruß Tobias

am 30. August 2015 um 17:38

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 30. August 2015 um 13:55:24 Uhr:

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 30. August 2015 um 13:13:51 Uhr:

 

Welcher Anbieter auf dem Markt bietet diesen Schutz an?

Ich kenne jetzt nicht die ARBs von allen RS Versicherern, zumindest weiß ich, dass die Marktversicherer diese Kosten in ihren Bedingungen stehen haben.

@ Hafi

Bei mir im Kundenkreis bestehen alle RS Verträge zu 98% ohne SB.

Auch bei 2 bis 3 Schäden in 5 Jahren ist bisher noch keine gekündigt.

Also grundsolide (aber eben nicht billig).

Was ist ein "Marktversicherer"?

Also mein Wissenstand ist, dass kein Versicherer außergerichtliche Gutachten bezahlt.

Nenn mir doch bitte mal konkret einen.

Würde mir gerne die Bedingungen genauer ansehen.

Hallo ins Forum,

mmh, auch wenn ich die Allianz (und deren Töchter) nicht wirklich als Gegner-VS schätze, hat der TE m.E. keine Chance. Nachdem er den Gegner-VS-"Gutachter" ans Fahrzeug gelassen (m.E. schwerer Fehler bei Haftpflichtschäden) ist der Bagatellschaden für die Allianz klar und da wird kein Gutachter bezahlt (übrigens auch bei sofortiger Beauftragung).

Bezüglich der unterschiedlichen Schadenshöhen würde ich vergleiche, wo der Unterschied ist und dies der Allianz deutlich machen. M.E. werden die sich aber winden, wo's nur gut. Mit Glück wird so noch die höhere Schadenssumme und vielleicht noch die Ermittlungskosten akzeptiert.

Ich habe auch mit einer Tochter der Allianz nach einem unverschuldeten Unfall zu tun gehabt und musste auch lernen. Zwar habe ich nach Rücksprache mit der Werkstatt (mündliche Schätzung des Umfangs) gewusst, dass es kein Bagatellschaden ist und dann einen eigenen Gutachter beauftragt. Blöderweise habe ich des lieben Friedens willen (mache ich nie mehr) dann eine Nachbesichtigung durch einen Versicherungs"gutachter" zugelassen. Das ganze ging dann vor Gericht und meine zusätzlichen Gutachterkosten (wegen der Nachbesichtigung und der Stellungnahme zu den sinnlosen Einwendungen der Gegner-VS) hat das Gericht abgelehnt, aber wenigstens ansonsten alles (die von der VS abgelehnte Wertminderung bei einer Nachlackierung) akzeptiert.

Viele Grüße

Peter

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