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Versicherung kürzt Gutachten

Themenstarteram 25. Januar 2024 um 19:30

Hallo zusammen,

mein Auto wurde im parkenden Zustand angefahren, Stoßstange, hinteres Seitenteil, und rechte Rückleuchte defekt bzw. muss lackiert werden.

Ich war bei einem Gutachter, der folgendes errechnete:

Reparaturkosten netto 3276,38€

Wertminderung 300€

Nutzungsausfalltage 3x59=177€

Ich wollte das ausgezahlt haben. Jetzt habe ich folgenden Brief erhalten von der gegnerischen Versicherung, die meine Forderung um ca 850€ gekürzt haben. Achso, der BMW war immer in der Vertragswerkstatt, also "original BMW Scheckheftgepflegt"

Habe ich die Möglichkeit die volle Summe 3753€ zu erhalten? Die Versicherung hat inwischen nur 2903€ überwiesen.

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61 Antworten

Laß dich nicht einschüchtern, auch nicht durch angebliche, zitierte Urteile.

 

Dumm ist nur, daß du nicht sofort einen Anwalt eingeschaltet hast. Jetzt ist der Streitwert nicht mehr die gesamte Summe, sondern nur die fehlende Differenz. Dementsprechend ist der Anwalt jetzt weniger "motiviert"

 

Ich meine wenn du dir das auszahlen lässt bekommst du von den Schadenswert, den der Gutachter ermittelt, nur den Materialien wert und Lackierung. Den Arbeitslohn nicht (Steuern bin ich mir nicht sicher). Ohne Gewähr ;)

Zitat:

@Trydasout schrieb am 25. Jan. 2024 um 21:3:04 Uhr:

Ich meine wenn du dir das auszahlen lässt bekommst du von den Schadenswert, den der Gutachter ermittelt, nur den Materialien wert und Lackierung. Den Arbeitslohn nicht (Steuern bin ich mir nicht sicher). Ohne Gewähr

Komplett falsch. Bitte poste nicht in einem Forum, wenn du keinerlei Ahnung vom Thema hast, besser nur mitlesen.

Zitat:

@Trydasout schrieb am 25. Jan. 2024 um 21:3:04 Uhr:

Ich meine wenn du dir das auszahlen lässt bekommst du von den Schadenswert, den der Gutachter ermittelt, nur den Materialien wert und Lackierung. Den Arbeitslohn nicht (Steuern bin ich mir nicht sicher). Ohne Gewähr ??

Komplett falsch. Bitte poste nicht in einem Forum, wenn du keinerlei Ahnung vom Thema hast, besser nur mitlesen.

https://www.verivox.de/.../

Bei fiktiver Abrechnung keine Auszahlung der MWSt. Das dürfte überschlagsmäßig hinkommen wenn für den Nutzungsausfall die MwSt angesetzt wird.

Oh Mann, noch so eine Koryphäe. Daß bei fiktiver Abrechnung keine MwSt gezahlt wird, ist doch eh klar.

 

Aber in der obigen Aufstellung sind die Preise doch schon netto und wurden dann gekürzt.

Es gibt hier im Forum Spezialisten wie @Dellenzaehler die können das detailliert und rechtssicher darlegen.

Ohne Anwalt wird das nicht funktionieren.

Aber der Streitwert ist so gering, dass kein Interesse besteht.

Wurde hier ja schon korrekt gepostet.

Zitat:

@CharlieC schrieb am 25. Jan. 2024 um 21:19:43 Uhr:

Reiche die Nachweise dazu bei der gegnerischen Versicherung ein und es wird auch der Rest ausbezahlt werden.

Ja. Oder es wird der Rest einfach NICHT bezahlt werden.

 

Dann muß man klagen. Und das geht nun mal besser mit Anwalt.

Die Firma Controllexpert steht im Eigentum von Versicherungen. Dort wird man keinen Kfz-Sachverständigen finden. Schon garkeine Experten.

DIe Streichungen beruhen auf der Annahme, dass die Lohnkosten in einer unbenannten Alternativwerkstatt um die gekürzten Beträge günstiger und die Reparatur dort zumutbar wäre. Die Versicherung wird erst bei Klageeinreichung zahlen. Bis dahin wird gepokert ob du das Geld für eine Klage vorstreckst.

Beim nächsten "Bums" besser von Anfang an mit eigenem Anwalt.

Controllexpert gehört zur Allianz und dort lassen viele Versicherungen Gutachten prüfen. Bei mir letztes Jahr Frontscheibe kaputt. Es sollten nur 2 Zierleisten er erneuert werden und auch nur ne stino Scheibe verbaut werden obwohl ab Werk eine Solarreflect verbaut wurde. Habe dann der Verti alles auf den Tisch gepackt incl aller Teilenummern von Opel und dann wurde alles bezahlt. Kunden die da nicht so firm drin sind lassen sich halt bescheissen. Gibt genug Urteile wo alles gezahlt werden musste.

Controllexpert gehört zur Allianz und dort lassen viele Versicherungen Gutachten prüfen. Bei mir letztes Jahr Frontscheibe kaputt. Es sollten nur 2 Zierleisten er erneuert werden und auch nur ne stino Scheibe verbaut werden obwohl ab Werk eine Solarreflect verbaut wurde. Habe dann der Verti alles auf den Tisch gepackt incl aller Teilenummern von Opel und dann wurde alles bezahlt. Kunden die da nicht so firm drin sind lassen sich halt bescheissen. Gibt genug Urteile wo alles gezahlt werden musste. Wenn nur 5 Leute von 100 Theater machen lohnt es sich immer noch für die Versicherungen

Zitat:

@CharlieC schrieb am 25. Jan. 2024 um 22:2:37 Uhr:

Da ist er wieder. Der tägliche Werbespot für Anwälte

Sorry, Dummfug.

 

Der Privatmann kennt sich nicht mit der Klage vor Gericht aus und lässt es deshalb eher sein. Und genau darauf spekulieren die Versicherungen. Ende.

 

Und das angegebene Urteil ist Kokolores. Der Geschädigte hat die Wahl seiner Werkstatt, und wenn das Fzg. bisher immer bei der Markenwerkstatt gepflegt wurde, dann erst recht.

@Behlul Kacar Wenn das Kfz tatsächlich durchgängig bei BMW scheckheftgepflegt ist, fotografiere einfach das Serviceheft und maile das der Versicherung. Dann bekommt du auch die BMW Stundensätze bezahlt.

 

Nutzungsausfall bekommst du allerdings erst bei nachgewiesener Reparatur, sofern das Kfz noch verkehrssicher ist.

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