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Wer zahlt den zweiten Gutachter?

Themenstarteram 17. Januar 2024 um 18:21

Freunde...

ich habe versucht eine einfache Analogie zu posten, aber dass war vielleicht zu anspruchsvoll...

Deshalb lösche ich jetzt alles und schreibe es nochmal in verständlicheren Worten.

Mir ist jemand in mein Auto gefahren.

Ich habe mir einen neutralen Gutachter und einen Anwalt genommen.

Die Versicherung reagiert wochenlang nicht.

Es geht in die Korrespondenz mit dem Gericht.

Jetzt wacht die Versicherung auf und sagt: Statt 20000 (Gutachten) zahlen wir nur (6000), denn wir haben gegoogelt (Google = Suchmaschine). Einen eigenen Gutachter haben wir nicht beauftragt.

Das Gericht sagt: Aha! Das braucht Ihr auch nicht liebe Versicherung. Dann suchen wir einen zweiten neutralen Gutachter heraus und zahlen muss den vorab der Geschädigte (ich...) auch selber.

 

Als "Nicht-Jurist" würde jeder "normale" Mensch denken, die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) müsste von sich aus ein Gegengutachten erstellen. Braucht die Versicherung aber gar nicht. Das soll ich tun und auch gleich noch bezahlen (Vorab Kostenübernahme / Gericht). Das ergibt als "Nicht-Jurist" keinen Sinn.

Grüße

 

Ps: Bitte versteht das nicht falsch, das ist wirklich keine Arroganz - aber Eure Antworten sind gruselig.

Es geht bei meinem Fall doch nur darum, das die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) nicht den gesamten Schaden regulieren will den der Gutachter (von mir bestellt) festgestellt hat.

Statt, dass die gegnerische Versicherung (Unfallverursacher) jetzt ein Gegengutachten erstellt, soll ich - zunächst auf eigene Kosten, ein zweites Gutachten erstellen.

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34 Antworten

Hallo dis.question,

Du schreibst in Räseln und auf rätseln habe ich keine Lust.

Was ist genau das Problem?

Was ist Deine Frage dazu?

Was sagt der Anwalt dazu?

Viele Grüße

Den Gerichtsgutachter zahlt der, der das Gerichtsverfahren verliert. Wenn die geltend gemachte Forderung nicht vollständig ausgeurteilt wird, werden die Kosten im Verhältnis geteilt.

Da du der Verursacher bist muss deine Haftpflichtversicherung die Kosten für den Gutachter und Anwalt übernehmen. Wenn da 20000€ Schaden im Gutachten stehen ist das halt so und evtl. meckert deine Versicherung aber einfach zusagen der Wagen war nur 6000€ deiner Meinung nach geht nicht.

Schöne Idee, aber welche Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden, den der TE als Fahrer am Fahrzeug des (Ex-)Freundes angerichtet hat? Privathaftpflichtversicherung? Nö, Benzinklausel spricht dagegen. Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs? Nö, dazu bräuchte es eine Vollkasko.

Moin,

der Fall ist ganz einfach:

Du hast als Schädiger überhaupt nichts zu melden oder zu wollen.

Der Geschädigte beauftagt einen Gutacher seine Wahl.

Der Awalt vom Geschädigten wird sicherlich nicht so dumm sein, sich mit so einem Spezialisten

wie dir auseinandersetzen und sich an deine Versicherung wenden (Pflichtversicherungsgesetz)

Und bei der hast du auch nichts zu melden.

Die prüft nämlich nach Rechts- und Sachlage und wrd dann regulieren, völlig losgelöst von dem Umstand ob du der Meinung bist einen 20.000 € auf 6.000 € drücken zu wollen.

Aus dem vorstehend genannten Gründen sind diese aufgeschriebenen Kaspereien von dir hier mit "Ihr und Ich" schlicht und ergreifernd nur eines:

Hinrgespinste.

 

Wenn doch der Fall "unstrittig" ist und die Schuld zugegeben wurde, zahlt die HP des Schädigers auch den Gutachter.

Oder hab ich in dem obigen Rätsel etwas falsch verstanden?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2024 um 19:33:10 Uhr:

Schöne Idee, aber welche Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden, den der TE als Fahrer am Fahrzeug des (Ex-)Freundes angerichtet hat? Privathaftpflichtversicherung? Nö, Benzinklausel spricht dagegen. Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs? Nö, dazu bräuchte es eine Vollkasko.

HÄ? wass den für ein Ex Freund?

Was wird das denn wieder für ein komisches Thema hier?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Januar 2024 um 19:39:44 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2024 um 19:33:10 Uhr:

Schöne Idee, aber welche Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden, den der TE als Fahrer am Fahrzeug des (Ex-)Freundes angerichtet hat? Privathaftpflichtversicherung? Nö, Benzinklausel spricht dagegen. Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs? Nö, dazu bräuchte es eine Vollkasko.

HÄ? wass den für ein Ex Freund?

Was wird das denn wieder für ein komisches Thema hier?

Das kommt, wenn man im Rätseltext verwechselt:

Ich fahre Euer Auto und verursache einen Totalschaden von 20.000 Euro.

mit

Ich fahre in Euer Auto und verursache einen Totalschaden von 20.000 Euro.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Januar 2024 um 19:43:50 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Januar 2024 um 19:39:44 Uhr:

 

HÄ? wass den für ein Ex Freund?

Was wird das denn wieder für ein komisches Thema hier?

Das kommt, wenn man im Rätseltext verwechselt:

Ich fahre Euer Auto und verursache einen Totalschaden von 20.000 Euro.

mit

Ich fahre in Euer Auto und verursache einen Totalschaden von 20.000 Euro.

oh man, hast Recht.............

ändert aber nichts daran, dass die Hafpflicht von dem "reinfahrenden" Auto hier regulieren muss.

Hier weiß offenbar einer mehr als alle anderen. Ich bitte um Aufklärung. Gab es bereits einen Thread zu diesem Fall, der dafür aber weniger verklausuliert geschildert wurde?

OK. Der TE hat seinen Opener neu gefasst. Also Feuer frei, auf ein neues

Zitat:

@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 19:21:59 Uhr:

Mir ist jemand in mein Auto gefahren.

Da vermute ich mal, du bist der Geschädigte.

Da die gegnerische Versicherung nicht oder nicht vollständig reguliert hast du Klage erhoben.

Das Gericht wird einen Sachverständigen beauftragen wenn die Schadenshöhre strittig ist. Normaler Vorgang. Als Kläger gehst du damit in Vorleistung.

Am Ende des Tages zahlt der Verlierer im Verhätnis des Obsiegens.

Diese simple Frage hat dir dein Anwalt nicht beantworten können?

Such dir einen anderen.

Zitat:

@dis.question schrieb am 17. Januar 2024 um 19:21:59 Uhr:

Das soll ich tun und auch gleich noch bezahlen (Vorab Kostenübernahme / Gericht). Das ergibt als "Nicht-Jurist" keinen Sinn.

Wird wohl so in der ZPO stehen. Aber wenn du einen Anwalt hast, wird der dir das bestimmt erklärt haben.

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