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130 Prozent Regel , Unfall, Gutachter

Themenstarteram 10. Dezember 2023 um 9:47

Hallo,

 

ich benötige eure Hilfe und Erfahrungen.

Am 25.11. fuhr mir an einem geschlossenen Bahnübergang, an dem ich stand, ein in Spanien versichertes Auto ungebremst ins Heck.

Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie kompliziert die ganze Geschichte ist, Partnerversicherung ect…

 

Ich bin nach langen hin und her, jetzt soweit, das ich einen Gutachter (leider wie ich erfahren habe nicht der ehrlichste, er arbeitet mit bestimmten Autohäusern zusammen) beauftragt habe, er hat am Freitag mein Fahrzeug grob von außen begutachtet, er meinte es war noch voller Schnee und er hat von außen ein Blick drauf geworfen.Er meinte zu mir ich soll mich auf einen Totalschaden einstellen, da am Fahrzeug Zuviel gemacht werden muss, am Montag schaut er es sich auf einer Bühne an.

Er hat anhand meiner Fahrzeugdaten einen Wert berechnet, was mein Fahrzeug vor dem Unfall wert gewesen sein soll, dieser lag nach seinen Berechnungen bei 25000 Euro, diese Summe habe ich auch bezahlt aber würde stand jetzt in Deutschland kein vergleichbares Auto in der Farbe mit der Ausstattung bekommen, das wäre erst bei ca 29000 der Fall sein.

Ist seine Berechnung trotzdem korrekt??

Er versuchte mich auch während des Gesprächs mich drauf zu lenken, das es ein Totalschaden wird, was ich komisch finde da er den Schaden noch nicht richtig beurteilen kann vom grob anschauen.

Ich meinte zu ihm, das ich recherchiert habe, das man das Fahrzeug bis zu 130 Prozent reparieren lassen kann und ich definitiv an dem Fahrzeug festhalten möchte, da es nichts vergleichbares gibt.

Wie genau funktioniert es mit der 130 Prozent Regel?

Ist das auto dann trotzdem ein Totalschaden?

Ich würde ja dann auf ca 30000 Euro kommen für Reparatur und dafür bin ich mir sicher, kann man mein Auto komplett wieder herrichten.

Er meinte immer wieder, das ich nach einem neuen Auto schauen soll und das eine Reparatur nur Nachteile mit sich bringt.

Was meint ihr wie kann ich die 130 Prozent Regel in Anspruch nehmen?

Kann ich hier Bilder vom Fahrzeug hochladen?

Ich würde mich über eure Hilfe freuen.

 

Ich wünsche euch einen schönen 2. Advent.

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61 Antworten

Da du am Bahnübergang gestanden hast, dürfte die Schuldfrage eindeutig sein.

 

Daher UNBEDINGT einen Anwalt einschalten, der die zahlreichen Feinheiten und die Hintertürchen der gegnerischen Versicherung kennt.

 

Alleine an deiner Fragestellung merkt man sofort, daß du das alleine niemals richtig geregelt bekommst.

 

(Übrigens: auf die Wunschfarbe wirst du nicht bestehen können, auf vergleichbare Ausstattung aber schon)

Hallo,

 

das Verhalten des SV ist etwas merkwürdig , ja.

 

Endgültiges Gutachten abwarten. Da wird im Falle eines Totalschadens ein Fahrzeugwert abzüglich Restwert als Auszahlung herauskommen.

 

Und dann kannst Du schauen: Oft ist eine Reparatur abseits der Markenwerkstatt des Herstellers auch dafür problemlos möglich, so dass Du eventuell etwas übrig behältst. Ansonsten kannst Du verlangen, dass Du für 130% dieses Wert reparierst. Ob die Versicherung das bereitwillig macht, ist eine andere Frage.

 

Du musst in beiden Fällen darauf achten, dass eine Reparatur komplett von Fachleuten gemacht wird und belegt wird. Sonst gibt es beim nächsten Versicherungsfall große Probleme, weil das Fahrzeug ja offiziell Schrott ist.

 

Viel Glück

 

wowi51

@nogel danke für deine Antwort.

Das Problem ist, das der Abschlepp Service, Anwalt und der Gutachter schon lange zusammen arbeiten.

 

Wichtig, ist für mich, das ich das Fahrzeug wenn möglich, irgendwie reparieren lassen kann und ich mir kein neues holen muss.

Wie läuft das mit der 130 Prozent Regelung, ist diese bei einen Totalschaden möglich und kann ich darauf bestehen oder greift die Regelung nur wenn es kein Totalschaden ist?

 

Zitat:

@Jonicc schrieb am 10. Dez. 2023 um 11:6:03 Uhr:

Das Problem ist, das der Abschlepp Service, Anwalt und der Gutachter schon lange zusammen arbeiten

Warum ist das ein Problem?

 

Und nochmals: die ganze Thematik ist VIEL komplizierter, als du es dir ausmalen kannst.

 

Unbedingt den Anwalt alles regeln lassen. Wenn du ihm nicht vertraust, nimm einen anderen.

 

Du nimmst den Kampf auf mit einem Heer von Profis bei der gegnerischen Versicherung, den kannst du nicht alleine gewinnen, auch nicht mit Tipps aus einem Forum.

@wowi51

Notfalls kann ich bestimmt auch einen zweiten Gutachter beauftragen oder?

Das Problem, ist halt , das der Verursacher in Spanien versichert ist.

Zur Not, könnte ich den Unfall auch über meine Vollkasko abrechnen, bei denen, würde dann aber glaube die 130 Prozent Regelung nicht zu tragen kommen, oder??

Bitte gehe zu einem Anwalt, ansonsten schießt du dir noch ein Eigentor, ist nur gut gemeint... ich würde das Gleiche tun.

Den Schaden hat die gegnerische Versicherung zu zahlen, nicht deine eigene, sie wird es auch nicht tun, außerdem würden deine Prozente hochgehen.

 

Laß dich professionell vertreten.

Guten Tag,

zunächste einmal vorweg:

Du solltest hier gegenüber dem Sachverständigen -den du selber beauftragt hast- nicht persönlich werden.

Das kommt nämlich überhaupt nicht gut.

Wenn ein Sachverständiger "mit Autohäusern zusammenarbeitet" wohl besser formuliert von diesen vermittelt wird, dann sicher nicht, weil er unehrlich ist, sondern weil seine Gutachten in der Regulierung sicherlich Bestand haben und es sich hierbei nicht um Wunschzettel handelt, welcher nach den Wünschen der Partreien erstellt wurde. Oder meinst du die Autohäuser würden mit einem fragwürdigen SV zusammenarbeiten und ewig lange Ihrem Geld hinterherlaufen, gerade in der heutigen Zeit?

Ganz sicher nicht. Denke da einfach mal drüber nach.

Und nun zum Thema:

mit den Informationen hier, kann keine beurteilen, welchen Wiederbeschaffungswert dein Audi hat.

Beim WBW geht es auch nicht darum exakt dein Auto am Markt zu finden. Es geht um den Wert eines "vergleichbaren Fahrzeuges" und dabei ist so einiges zu beachten.

Anhand deines Fotos ist bereits jetzt festzustellen, das der Schaden erheblich ist, mindestens das im Karosseriegefügte Integrierte Heckabschlußblech muss ersetzt werden. Es wird wohl auf auch einen Richtbankschaden hinauslaufen so wie das aussieht.

natürlich ist die Schadenshöhe auch abhängig von den Stundenlöhnen der Reparaurfirma.

Du solltest jetzt erst einal das Gutachten abwarten und schauen, was da herauskommt.

Grundsätzlich ist der Ratschlag eine Instandsetzung zu überdenken dann Ratsam, wenn die Instandsetzungskosten den WBW tatsächlich erreichen oder sogar übersteigen. In der Regel freut sich bei so etwas nur die Werkstatt. Aber entscheiden mus das jeder für sich selber, ist ja dein Auto hier.

An die 130% sind einige Anforderungen sind einige Anforderungen gestellt. Du musst die Reparatur genau nach dem Instandsetzungsweg im Gutachten vornehmen und das Auto mindestens noch 6 Monate nutzen.

Berücksichtige hierbei auch, dass die Schadenawicklung gerade bei dieser Option etwas länger dauern wird. Es muss auch damit gerechnet werden, dass dein Audi nach erfolgter Reparatur von seiten der Versicherung nachbesichtigt wird, ob auch so repariert wurde, wie im Gutachten und der Rechnung dokumentiert.

Und ja, das ist sogar Rechtens.

Auch musst du damit rechnen, dass das Autohaus nach einem Zahlungziel (auch bei einer unterschriebenen Reparaturkosten-Übernahme-Bestätigigung RKÜ) an dich herantitt und das Geld für die Reparatur haben möchte.

Wie du hier liest, ist in so einem Fall einiges zu beachten um keine Nachteie zu erlagen. Bedenke bei allem was du macht: Du bist für alles der Auftraggeber und Rechnungsempfänger.

Gutachterhonoroar, Reparaturkosten, Leihwagen Rechtsanwalt, für alles stehst du oben in der Rechnung.

Du hast hier hoffentlch einen -am besten Fachanwalt- für Verkehrsrecht eingeschaltet?

Das ist auf jeden Fall Ratsam.

 

Zitat:

@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 11:11:23 Uhr:

@wowi51

Notfalls kann ich bestimmt auch einen zweiten Gutachter beauftragen oder?

Das Problem, ist halt , das der Verursacher in Spanien versichert ist.

Zur Not, könnte ich den Unfall auch über meine Vollkasko abrechnen, bei denen, würde dann aber glaube die 130 Prozent Regelung nicht zu tragen kommen, oder??

du kannst jede Menge andere Sachverständige bauftragen. Aber deren Rechnung bezahlst du. Und wenn schon ein Gutachten bei der Versicherung vorliegt, dann wirst du erleben, was da so passiert.

Deshalb war ja mein „Notfallplan“ auch aus zeit gründen, den Schaden über meine Vollkasko abzurechnen, ich habe einen Schaden frei im Jahr und das würde an meinem Beitrag nichts ändern, meine Versicherung würde dann beim Gegner in Regress gehen.Oder seht ihr da Nachteile, die ich jetzt nicht auf dem Schirm habe?

Anwalt rufe ich Montag an und frage was er denkt und wie weit er mit der spanischen Versicherung gekommen ist.

 

Echt krass, ich habe nichts verursacht und habe nur Ärger und mache wie es aussieht noch schön minus und erheblichen Verlust bei meinem Auto.

Bekomme Max für 2 Wochen ein Auto obwohl ich wie es aussieht, für 2 Monate eins brauche.

Zitat:

@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 11:30:55 Uhr:

Deshalb war ja mein „Notfallplan“ auch aus zeit gründen, den Schaden über meine Vollkasko abzurechnen, ich habe einen Schaden frei im Jahr und das würde an meinem Beitrag nichts ändern, meine Versicherung würde dann beim Gegner in Regress gehen.Oder seht ihr da Nachteile, die ich jetzt nicht auf dem Schirm habe?

Nochmal: es gibt hier 1000 Dinge, die du nicht auf dem Schirm hast (als Laie auch nicht haben kannst).

Und weder deine noch die gegnerische Versicherung akzeptiert deinen "Notfallplan aus Zeitgründen". Dafür stehen dir ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zu.

Und warum sollte die eigene Versicherung in Vorleistung gehen und dann ihrem Geld nachlaufen?

Ich bin jetzt hier raus, weil du nicht zu akzeptieren scheinst, daß die Thematik zu diffizil ist.

Weil meine Versicherung es mir so angeboten hatte.

Okay ihr habt recht, kann den Kampf nicht alleine regeln und überlasse es den Profis.

Zitat:

@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 11:49:43 Uhr:

Weil meine Versicherung es mir so angeboten hatte.

Okay ihr habt recht, kann den Kampf nicht alleine regeln und überlasse es den Profis.

Du solltest auch wissen, dass es die 130% Regelung in der Vollkaskoversicherung nicht gibt.

Zitat:

@Jonicc schrieb am 10. Dezember 2023 um 11:49:43 Uhr:

Weil meine Versicherung es mir so angeboten hatte.

Okay ihr habt recht, kann den Kampf nicht alleine regeln und überlasse es den Profis.

Du kannst den Schaden natürlich über deine Vollkasko abwickeln. Aber nicht 130%.

Du brauchst aber nicht glauben dass die irgendwas für dich eintreiben bei der spanischen Versicherung.

Schon gar nicht die 30%.

Es ist aber eine gute Zwischenfinanzierung wenn sich die Regulierung hinzieht.

Hab ich mit Italien mal gemacht.

Von einer Reparatur über 100% würde ich bei der Konstellation abraten.

Auch Leihwagen oder Nutzungsausfall sind bei ausländischen Versicherungen teilweise Fremdworte und du wirst evtl. darum streiten müssen.

Such dir einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten.

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