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Umschreiben von 40 -> 45 km/h

Kreidler Florett K54
Themenstarteram 2. April 2018 um 17:11

Hallo zusammen,

ich habe eine 40-jährige Kreidler überholt, die in der Betriebserlaubnis leider dem Baujahr entsprechend nur 40 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat. Hat jemand Erfahrung damit, wie ich diese zumindest auf die nun gültigen 45 km/h anheben lassen kann? Geht das nur über eine Einzelabnahme beim TÜV?

Rahmen, Bremsen und Federn sind baugleich mit leistungsstärkeren Maschinen von früher und die Kreidler an sich schafft natürlich auch mehr. Dieses "Mehr" würde sich ausgehend von 45 km/h noch im Rahmen halten, würde mit 40 als Grundlage jedoch schon zu viel sein. Irgendwo ist nun mal die Grenze, die einem das Genick bricht.

Danke euch und viele Grüße

Smithy

Beste Antwort im Thema

Schaue mal in den Bundesanzeiger.Dort gab es vor Jahren die Regelung,dass alle Fahrzeuge mit 40 KM/H Höchstgeschwindigkeit,die vor dem 31.12.2001.erstmalig zugelassen wurden,45 KM/H fahren dürfen.Bei Deiner Kreidler müßte die Übersetzung geändert werden.Antriebsritzel auf 13 Zähne ändern,Textstelle aus Bundesanzeiger ausdrucken und bei geeigneter Stelle eintragen lassen.Kostet ca.40 €.Versicherungsschein auf 45KM/H ändern lassen.Geht problemlos.

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Ja lass besser alles, wie es ist. Originalität ist auch Trumpf. Umbauten nor so, dass das zurückgerüstet werden kann ggfs.

 

Es stimmt übrigens nicht, dass die Kreidler-Mokicks und -Kleinkrafträder ansonsten gleich waren - ich weiß präzise, dass die Kleinkrafträder um 1975 größere Bremsen haben.

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