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Umschreiben von 40 -> 45 km/h

Kreidler Florett K54
Themenstarteram 2. April 2018 um 17:11

Hallo zusammen,

ich habe eine 40-jährige Kreidler überholt, die in der Betriebserlaubnis leider dem Baujahr entsprechend nur 40 km/h als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat. Hat jemand Erfahrung damit, wie ich diese zumindest auf die nun gültigen 45 km/h anheben lassen kann? Geht das nur über eine Einzelabnahme beim TÜV?

Rahmen, Bremsen und Federn sind baugleich mit leistungsstärkeren Maschinen von früher und die Kreidler an sich schafft natürlich auch mehr. Dieses "Mehr" würde sich ausgehend von 45 km/h noch im Rahmen halten, würde mit 40 als Grundlage jedoch schon zu viel sein. Irgendwo ist nun mal die Grenze, die einem das Genick bricht.

Danke euch und viele Grüße

Smithy

Beste Antwort im Thema

Schaue mal in den Bundesanzeiger.Dort gab es vor Jahren die Regelung,dass alle Fahrzeuge mit 40 KM/H Höchstgeschwindigkeit,die vor dem 31.12.2001.erstmalig zugelassen wurden,45 KM/H fahren dürfen.Bei Deiner Kreidler müßte die Übersetzung geändert werden.Antriebsritzel auf 13 Zähne ändern,Textstelle aus Bundesanzeiger ausdrucken und bei geeigneter Stelle eintragen lassen.Kostet ca.40 €.Versicherungsschein auf 45KM/H ändern lassen.Geht problemlos.

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Heute ist schon der 2. April. Am 1. April hätte ich es noch witzig gefunden.

Interessiert doch kein Schwein, ob das Teil 40 km/h, 45 km/h oder 50 km/h läuft. Meine 40 km/h Zündapp lief 60 km/h. Bleibt trotzdem ein rollendes Verkehrshindernis.

Themenstarteram 2. April 2018 um 20:11

Danke für deine kompetente Antwort. Genau da liegt der springende Punkt: wenn sie 60 fährt, kriegst du sie mit 45 vielleicht gerade noch so durch. Die fünf Stundenkilometer zur 40 machen in dieser Größenordnung jedoch ganz gut was aus. Von daher fragte ich ja bloß nach einer einfachen Möglichkeit, könnte ja sein, dass es da eine generelle Freigabe oder ähnliches gibt.

Warum fragst du da nicht einfach den Freigabenfreigeber ? Von hier angemeldeten Behörden, welche freiwillig-kostenlos alle (...) Fragen beantworten, hab ich in den letzten Jahren nichts gelesen. :confused:

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von Mokicks sind nicht bauartbezogen, sondern rein vom Zeitraum der Herstellung abhängig. Nämlich ganz einfach von der jeweiligen Gesetzeslage. So gibt es Kisten die 40, 45 oder sogar 50 laufen dürfen, je nachdem in welchem Zeitraum die hergestellt wurden und was dann in der Betriebserlaubnis steht. Eine nachträgliche Änderung wäre mir nicht bekannt.

Wer soll dir die Freigabe dafür erteilen? Der TÜV? Auf Grundlage von was?

am 3. April 2018 um 8:04

Hallo, ich glaube, Du weißt nicht, Was Alles verändert werden müßte,

um Deine (Gott sei Dank vorhandene) Betriebserlaubnis zu ändern.

Das würde auf eine Einzelneuzulassung auslaufen. Eine Solche kostet

mehr, als Dein Moped wert ist. Durch Deine Betriebserlaubnis brauchst

Du nur ein aktuelles neues Schild von einer Versicherung und Du kannst

Starten. Ob da 40 /45 oder auch 50Kmh stehen, ist real gesehen,

ziemlich egal, denn alle Mopeds laufen schneller als Angegeben.

Zu schnell erwischt, kostet in jedem Fall Geld. Aber damit wirst Du leben

können. Gruß aus B ...........

Themenstarteram 4. April 2018 um 4:57

Danke dir, Raver2014. Ich hatte vor deiner Antwort gestern morgen bereits dem TÜV geschrieben. Sollte sich da noch irgendwas ergeben, werde ich es ergänzen, ansonsten dürfte es wohl wirklich nur die Einzelabnahme als Möglichkeit geben.

Schaue mal in den Bundesanzeiger.Dort gab es vor Jahren die Regelung,dass alle Fahrzeuge mit 40 KM/H Höchstgeschwindigkeit,die vor dem 31.12.2001.erstmalig zugelassen wurden,45 KM/H fahren dürfen.Bei Deiner Kreidler müßte die Übersetzung geändert werden.Antriebsritzel auf 13 Zähne ändern,Textstelle aus Bundesanzeiger ausdrucken und bei geeigneter Stelle eintragen lassen.Kostet ca.40 €.Versicherungsschein auf 45KM/H ändern lassen.Geht problemlos.

Themenstarteram 4. April 2018 um 5:42

Genau auf so was hatte ich gehofft. Es gab wohl auch 2011 eine Änderung, nach der Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h immer noch als Kleinkrafträder einzustufen sind. In der aktuellsten Fassung sind diese leider wieder als Leichtkrafträder eingestuft und damit entsprechend führerscheinpflichtig, wenn ich das richtig auffasse. Schade drum!

FeV §76

6. § 6 Absatz 1 zur Klasse A1 Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch

a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts)

am 4. April 2018 um 14:53

Ruf doch einfach mal beim TüV an, die wissen so was.

Aber die eigentliche Frage: Wie schnell ist Deine Kreidler jetzt eigentlich? Die Dinger sind doch lockere 50 gelaufen, damals. Dann würde ich an Deiner Stelle nämlich gar nix machen.

Umfassende Ausführungen zum Thema Kreidler findet man auf : www.kreidler-museum.de

Fahr doch einfach 98er Fichtel&Sachs, da kommst du auf 65 und keiner hat was dagegen.

Themenstarteram 6. April 2018 um 4:56

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 4. April 2018 um 16:53:13 Uhr:

Ruf doch einfach mal beim TüV an, die wissen so was.

Aber die eigentliche Frage: Wie schnell ist Deine Kreidler jetzt eigentlich? Die Dinger sind doch lockere 50 gelaufen, damals. Dann würde ich an Deiner Stelle nämlich gar nix machen.

Sie fährt schon um die 55-60, jedenfalls tat sie das direkt nach dem Kauf. Ich kriege erst heute mein Kennzeichen. Ausgehend von 45 wäre das aber abzüglich der Messtoleranz noch im Rahmen.

Ich habe jetzt auch die Antwort vom TÜV erhalten:

Zitat:

durch die Erhöhung der Leistung und Höchstgeschwindigkeit würde das Kleinkraftrad zu einem Kraftrad werden und muß nachweislich alle Anforderungen an diese Fahrzeugart erfüllen.

Die für Sie günstigste Lösung wäre eine Herstellerbescheinigung, aus der hervorgeht, welche Teile Sie verwenden können / müssen.

Sofern alle erforderlichen Prüfungen selbst durchgeführt werden müssen, lohnt sich in der Regel der Kostenaufwand nicht.

Damit wäre das Vorhaben eh vom Tisch.

Nicht so früh die Flinte ins Korn werfen !

am 6. April 2018 um 9:33

Laß alles so, wie es ist, freu Dich an der alten Mühle und fahre sie einfach. Du mußt weder etwas umschreiben noch sonstwas. Einfach nur fahren und grinsen.

Und wenn das Ding 55 läuft, dann wäre sie - wie der TüV sagt - ein Kleinkraftrad. Da brauchts dann auch den richtigen Führerschein.

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