Umbau Sitzbanksysstem vom Facelift Modell auf alten Caddy
Hallo,
heute habe ich gelesen das im anstehenden Facelift Modell die zweite Sitzreihe ausgebaut werden kann. Warum das jetzt erst kommt ist mir unerklärlich.
Ich persönlich bin mit den hier im Forum vorgestellten Vorschlägen wie man im "alten" Caddy seine Sitzbank ausbaufähig machen kann nicht richtig glücklich.
Umso mehr würde es mich interessieren ob das die nun am Facelift eingeführte Technik auf vorherige Modelle übertragbar ist.
Weiß einer von Euch hierüber schon etwas ?
Gruß
Peter
Beste Antwort im Thema
Meine Herren Tekas, Boxentreiber-Oder und Konsorten..
Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert.
Es gibt hier bisher wenige objektive und richtige Aussagen.
Ich bin seit Jahren im Bereich der Fahrzeugkontruktion tätig und habe selten soviel Unsinn gelesen.
Die Rücksitzbank eines Caddys ist kein Bestandteil der Karosserie und hat keinen Einfluss auf die Steifigkeit der Gleichen.
Wie schon richtig erwähnt wurde, wäre sich spätestens im geklappten Zustand nicht mehr in der Lage nennenswerte Scherkräfte aufzunehmen.
Wie mir ein Freund aus der Marketingabteilung des Konzerns mitteilte, lag der einzige Grund der Verschraubung in der günstigerern Fertigung. Ein Ausbausystem jeglicher Art ist deutlich teurer als eine Fixierung auf bisherige Weise.
Der Caddy wurde parallel zum Touran unter der Prämisse gut, praktisch, günstig entwickelt.
Dass manche sich danach in den Caddy verschaut und ihn als praktisches Familienfahrzeug entdeckt haben ist eine, für Volkswagen erfreuliche Randerscheinung.
Nach den mir vorliegenden Informationen hat es im Rohbau, im Bezug auf die Sitzbank keine Änderungen gegeben. Es ist durchaus denkbar, dass eine Nachrüstung möglich ist.
Der Ausbau einer Sitzbank inklusive des integrierten mechanischen Rückhaltesystems stellt im Übrigen kein Problem dar und führt nicht zum Verlust der BE.
In zum Beispiel einem VW Transporter der Generation T5 sind ebenfalls Sitze mit 3Punkt Sicherheitsgurten in den Bänken verbaut. Die Sitzzahl ist in den Papieren mit bsp.8 angegeben. Es ist keine andere mögliche Sitzzahl vermerkt.
Dennoch ist es legal möglich Bänke nach belieben zu entfernen inklusive Rückhaltesystem.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass jeder vorhandene Sitz mit einem zugelassenen Rückhaltesystem (siehe Homologation) ausgestattet ist. Wenn er ausgebaut ist, braucht es auch kein RHS.
Keine legale Möglichkeit des Ausbaus besteht bei Sitzen mit pyrotechnischem Rückhaltesystem (Seitenairbag). Dies führt dann tatsächlich zum Verlußt der Bertriebserlaubnis (BE).Diese sind in der 2.Sitzreihe des Caddy nicht vorhanden.
Zur Erklärung des Begriffs Homologation:
Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, teilweise noch ergänzt durch die StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung), genannt werden.
Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/46/EG.
Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs beziehen.
Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden.
Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht.
Die Europäische Typzulassung ist eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können.
Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.
Die Grundlage der Entscheidungen der Prüforganisationen ist die Typgenehmigung und die deutsche StVZO.
120 Antworten
Die Frage, ob VW die Karosse des Caddy ohne 2te Sitzreihe für stabil genug hält, wird sich ja wohl klären, wenn der erste von den "neuen" zu begutachten ist und der entweder eine geänderte Bodenkonstruktion hat, oder nicht.
Darf ich die Frage nach möglichen Aussteifungs-Maßnahmen trotzdem nochmal stellen?
Es wurde (von vermutlich kompetenter Seite) gesagt, daß bereits "weichgefahrene"/"krumme" Caddys zu beklagen sind.
Ob es an der ausgebauten Sitzbank liegt, oder nicht, sei dahingestellt!
Ist die Caddy-Karosse anfällig?
Gruß,
Max Caddynsky.
Sehe ich das richtig, dass der Caddy Tramp von Campingmobil Schwerin auf Caddy-Life Basis aufgebaut ist und ohne Sitzbank auskommt.
Dann dürfte diese für die Korosseriesteifigkeit nicht erforderlich sein.
Zitat:
- Seit letzter Woche habe ich nun feste Scheiben und gut 2 Kilogramm Lack mehr am Auto.
Daher kommen die durchgebogenen Caddys,
da sind ganz alleine die Lackierer Schuld! 😉 😁😁
Viktor
fahre schon 50 000 km ohne den einzelsitz aber türen gehen noch auf und zu hatte auch schon alle sitze hinten raus und bin bis ans schwarze meer gefahren voll geladen meiner hat sich noch nicht verbogen (vieleicht stabilliesiert ja meine verschraubte dachrehling das ganze) wenn die umgeklappte sitzbank karosserriestabillität bringt fress ich en besen
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Danke viceroygussi!
Das wird die Lösung sein:
Die Dachreling, die es jetzt ab Werk gibt(?), bringt die erforderliche Stabilität beim neuen Sitzsystem!
(...oder Du hattest so voll gestopft, das sich deshalb nichts "verbiegen" konnte...)
Zitat:
Original geschrieben von Max Caddynsky
Danke viceroygussi!Das wird die Lösung sein:
Die Dachreling, die es jetzt ab Werk gibt(?), bringt die erforderliche Stabilität beim neuen Sitzsystem!(...oder Du hattest so voll gestopft, das sich deshalb nichts "verbiegen" konnte
das mit der rehling war ironisch aber es kann mir keiner weissmachen das eine geteilte sitzbank eine seitenstabilität bringt bei einer durgehenden könnte man es noch verstehen.er müsste dann ja zwischen den sitzen einknicken und die caddy ohne sitze müssten mit grubenholz gestützt werden
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Was meinst du mit ironisch?Sach bloß, du hast das und das bloß abgeschrieben?
<img alt="😁" src="http://1.2.3.12/.../biggrin.gif" />
Viktor
nein nicht abgeschrieben siehe bilder
habe zum fotografieren die katzenbox rausgenommen die hält die katzenmilch fest und mein weisbier ist hinten sicher im kühlschrank
Ein weiteres Indiz dafür, dass der Ausbau der Sitzbank keine destabilisierenden Auswirkungen hat:
Unter Aufbaurichtlinien Caddy gibt Volkswagen Richtlinien für den Innenausbau des Caddy, welche für den Kasten und den Kombi gelten.
Es ist nirgendwo ein Hinweis zu finden, dass die Sitzbank nicht ausgebaut werden darf und eine tragende Funktion hat.
Beim Caddy Kasten findet man den Hinweis:
"Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig."
Ich habe gestern erneut ein Gespräch mit einem weiteren Experten vom TÜV Nord in Hannover geführt.
Er bestätigte mir auch, das der Ausbau der Sitzbank bedenkenlos möglich ist.
Hier eine kurze inhaltliche Zusammenfassung von unserem Gespräch:
Der Ausbau der Sitzbank ist keine bauartbedingte Veränderung am Fahrzeug.
Erst wenn dort z.B. ein Werkzeugschrank fest verbaut wird, liegt eine bauartbedingte Veränderung vor.
In diesem Fall muß dann die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze geändert werden.
Auch das Thema der Versteifung durch die Sitzbank habe ich angesprochen und bekam folgende Antwort:
"Das ist Quatsch, die Sitzbank trägt nicht zur Steifigkeit bei".
Auf die Frage nach einer schriftlichen Beurteilung und den dazugehörigen Kosten kam eine Ablehnung.
Er könne mir zwar eine Expertise (ab 200€) oder ein gerichtliches Gutachten (noch mehr €) erstellen,
sieht hierfür aber keine Notwendigkeit, denn im Zweifelsfall würde jeder andere Sachverständige
die gleiche Antwort liefern.
@caddymix
Der ersatzlose Entfall der Trennwand hat hier aber nur eine Bedeutung für die Aussage auf die tragende Funktion.
Durch den Ausbau der Trennwand beim Caddy-Kasten liegt dann eine bauartbedingte Veränderung vor.
Die Trennwand ist bei einem LKW ein vorgeschriebenes Bauteil,
aber ohne diese ist es kein LKW mehr und die Betriebserlaubnis ist erloschen.
Gruß
HNV
Hallo HNV,
danke für deine Recherche.
Mein Hinweis mit der Trennwand bezog sich auf einen früheren Beitrag in dem Thread, dass der Caddy Kasten ja ganz anders versteift sei, als der Life, beispielsweise durch eine Trennwand.