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TÜV: Welche Folgen hat es, wenn Mängel nicht fristgemäß repariert werden können?

Audi A2 8Z
Themenstarteram 1. Mai 2018 um 13:11

Hallo liebe A2-Fans!

Bin ganz aktuell in eine Art Zwickmühle geraten:

Wir halten uns jedes Jahr 3-4 Monate aus familiären/sozialen Gründen in Finnland auf.

Jetzt ergab es sich, dass ein grußer Kundendienst und eine Hauptuntersuchung des TÜVs rechtzeitig vor der Abreise durchgeführt wurde. Zu meiner Überraschung stellte der TÜV einen Mangel fest, der erst behoben werden müßte, um für die nächsten zwei Jahre wieder zu einer Plakette auf dem Nummernschild zu kommen.

Problem:

Querlenker, vorne rechts, durch Rostschaden eingeschrankt und nicht mehr tragbar.

Die rechtzeitige und notwendige Beschaffung dieses Querlenkers ist z.Zt. fristgemäß nicht möglich. Werkstatt: Könnte erfahrungsgemäß 1-3 Wochen dauern! Feststehende/fest gebuchte Abfahrt unserer Fähre nach Finnland 13.5.2018, Einschiffung 12.5.2018 ab 22.00 h .

Das nur zu Vorgeschichte.

Was hat das für mich für Folgen, wenn ich dann erst nach 4 Monten wieder in der Lage sein würde das reparierte Auto beim TÜV vorzuführen.

Gibt es Sonder-/Ausnahmegenehmigungen für belegbare/nachvollziehbare Umstände?

Bin natürlich weiterhin selbst auf der Suche nach zielführenden Alternativen in Bezug auf die rechtzeitige Beschaffung von Querlenkern. Haltet mir bitte sämtliche Daumen die ihr habt, damit wir die Fahre noch rechtzeitig erreichen!

Danke, noch viel Vergnügen am 1.Mai alle wirkliche A2-Fans und deren Freunde natürlich auch!

B l a c k y (alias Finn-Frank)

 

 

 

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2018 um 19:52

ich möchte dir keine Angst machen, aber es gab schon Fälle wo

der Querträger beim starken Bremsen eingeknickt ist.

Man kann es schlecht beurteilen wie knusprig der Querlenker werden darf,

deshalb nicht allzu lang warten.

22 weitere Antworten
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22 Antworten
am 1. Mai 2018 um 13:44

Zitat:

@Finn-Frank schrieb am 1. Mai 2018 um 15:11:08 Uhr:

Hallo liebe A2-Fans!

Bin ganz aktuell in eine Art Zwickmühle geraten:

Wir halten uns jedes Jahr 3-4 Monate aus familiären/sozialen Gründen in Finnland auf.

Jetzt ergab es sich, dass ein grußer Kundendienst und eine Hauptuntersuchung des TÜVs rechtzeitig vor der Abreise durchgeführt wurde. Zu meiner Überraschung stellte der TÜV einen Mangel fest, der erst behoben werden müßte, um für die nächsten zwei Jahre wieder zu einer Plakette auf dem Nummernschild zu kommen.

Problem:

Querlenker, vorne rechts, durch Rostschaden eingeschrankt und nicht mehr tragbar.

Die rechtzeitige und notwendige Beschaffung dieses Querlenkers ist z.Zt. fristgemäß nicht möglich. Werkstatt: Könnte erfahrungsgemäß 1-3 Wochen dauern! Feststehende/fest gebuchte Abfahrt unserer Fähre nach Finnland 13.5.2018, Einschiffung 12.5.2018 ab 22.00 h .

Das nur zu Vorgeschichte.

Was hat das für mich für Folgen, wenn ich dann erst nach 4 Monten wieder in der Lage sein würde das reparierte Auto beim TÜV vorzuführen.

Gibt es Sonder-/Ausnahmegenehmigungen für belegbare/nachvollziehbare Umstände?

Bin natürlich weiterhin selbst auf der Suche nach zielführenden Alternativen in Bezug auf die rechtzeitige Beschaffung von Querlenkern. Haltet mir bitte sämtliche Daumen die ihr habt, damit wir die Fahre noch rechtzeitig erreichen!

Danke, noch viel Vergnügen am 1.Mai alle wirkliche A2-Fans und deren Freunde natürlich auch!

B l a c k y (alias Finn-Frank)

am 1. Mai 2018 um 13:49

Hallo, aus welchem Ort kommt du ? Ich habe in Wilhelmshaven noch ein Unfallwagen stehen ... Hat allerdings vorne rechts einen Unfallschaden ... Könnte morgen nachschauen lassen, ob der Querträger noch in Ordnung ist ... Wenn der Weg nicht zu lang (für dich ist) helfe ich dir gerne ... Du könntest den Querlenker auch von mir aus, selbstausbau vorausgesetzt ... geschenkt bekommen !

werner Hinrichs.

Zitat:

@Finn-Frank schrieb am 1. Mai 2018 um 15:11:08 Uhr:

Hallo liebe A2-Fans!

Was hat das für mich für Folgen, wenn ich dann erst nach 4 Monten wieder in der Lage sein würde das reparierte Auto beim TÜV vorzuführen.

Gibt es Sonder-/Ausnahmegenehmigungen für belegbare/nachvollziehbare Umstände?

Hallo Frank,

klares nein, Sonder-/Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht!!!

Die Folgen: komplett neue HU mit den entsprechenden Kosten und ich glaube die ist auch teurer, da intensiver wegen der Überziehung. Ich bin mir aber nicht sicher ob das bei 4 Monaten schon der Fall ist.

Grüße aus Braunschweig

Martin

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 8:38

Zitat:

@Humanlagune schrieb am 1. Mai 2018 um 15:49:54 Uhr:

Hallo, aus welchem Ort kommt du ? Ich habe in Wilhelmshaven noch ein Unfallwagen stehen ... Hat allerdings vorne rechts einen Unfallschaden ... Könnte morgen nachschauen lassen, ob der Querträger noch in Ordnung ist ... Wenn der Weg nicht zu lang (für dich ist) helfe ich dir gerne ... Du könntest den Querlenker auch von mir aus, selbstausbau vorausgesetzt ... geschenkt bekommen !

werner Hinrichs.

Hallo Werner!

Wohne in Nürnberg. Vielen Dank für dein Angebot, sehr nett! Querlenker aus einem Unfallwagen wäre mir, ehrlich gesagt, zu riskant. Und ausgerechnet der rechte Querlenker müßte lt. TÜV dringendst ersetzt werden.

Mein A2 ist 15 Jahre alt, da würde ich, vernünftig und weitsichgitig gedacht, sowieso beide Querlenker durch neue ersetzen.

Jedoch danke für deine Hilfsbereitschaft und Gruß aus dem Süden in den Norden

B l a c k y (und auch Werner)

Themenstarteram 2. Mai 2018 um 9:30

Zitat:

@MWrede schrieb am 1. Mai 2018 um 17:15:50 Uhr:

Zitat:

@Finn-Frank schrieb am 1. Mai 2018 um 15:11:08 Uhr:

Hallo liebe A2-Fans!

Was hat das für mich für Folgen, wenn ich dann erst nach 4 Monten wieder in der Lage sein würde das reparierte Auto beim TÜV vorzuführen.

Gibt es Sonder-/Ausnahmegenehmigungen für belegbare/nachvollziehbare Umstände?

Hallo Frank,

klares nein, Sonder-/Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht!!!

Die Folgen: komplett neue HU mit den entsprechenden Kosten und ich glaube die ist auch teurer, da intensiver wegen der Überziehung. Ich bin mir aber nicht sicher ob das bei 4 Monaten schon der Fall ist.

Grüße aus Braunschweig

Martin

Danke Martin für deine Stellungnahme, sehr nett!

Eine evtl. anstehende hohe Gebühr/Strafe des TÜVs könnte u.U. immer noch billiger sein, als die Kosten, die duch eine verpaße Abfahrt der Fähre entstehen würden (Hotelkosten am Abgangshafen bis zum Abgang der nächsten Fähre, höhere Fährenpreise, weil dann Hauptsaison etc. usw....)

Werde aber mal direkt Kontakt mit dem TÜV aufnehmen. Habe das Gefühl , dass es alle interessieren dürfte, wie der TÜV darauf reagieren würde (oder überhaupt dürfte), wenn die legalen Fristen der Hauptuntersuchung nicht eingehalten werden können. Bekanntlich kann man ja legal ohne negative Folgen um 1 Monst überziehen.

Werde berichten, was unsere Freunde beim TÜV sagen.

Immer gerne Grüße Blacky (Werner- alias Finn-Frank)

 

Ohne direkte negative Folgen kann man um zwei Monate überziehen!

Eine ganz andere Frage ist aber deine Versicherung im Fall eines Unfalls bei überzogener HU.

Und zwar auch dann, wenn du nicht Schuld hast.

Was der TÜV sagt ist eigentlich klar!!!

Grüße aus Braunschweig

Martin

Also bei ebay findest die von febi im Set für ca. 115 € und hast sie Freitag oder Samstag da wenn du gleich bestellst.

am 2. Mai 2018 um 17:57

Zum TÜV: Ist ziemlich egal, kostet Kleingeld ab 8 Monate Überzug Bußgeld und einen Punkt, ab 4 Wochen Überzug gibt es Aufschlag bei der Untersuchung. Der imaginäre Unfall ist Grauzone, da die Reparatur ja geplant und eingeleitet ist - wenn das Ersatzteil nicht schnell zu beschaffen ist, dann gibt es auch keinen Nachteil bei der Versicherung. (sonst wäre das Fahrzeug umgehend stillgelegt worden, der Prüfer hat also festgestellt, das bis zu einer Reparatur noch gefahren werden kann, da kann auch die Versicherung nicht gegen an stinken)

Aber warum die Werkstatt das Ersatzteil nicht kriegt ist interessanter, wie schon geschrieben, das gibt es schnell ist Standard VW Ware. Vielleicht mal die Werkstatt wechseln - wo das reparierte Auto zum TüV vorgeführt wird, ist egal, es werden dann nur die offenen Punkte abgehakt (Bericht mitnehmen) außer es ist offensichtlich noch was anderes "kaputt" gegangen.

Gruß

Michael

am 2. Mai 2018 um 19:52

ich möchte dir keine Angst machen, aber es gab schon Fälle wo

der Querträger beim starken Bremsen eingeknickt ist.

Man kann es schlecht beurteilen wie knusprig der Querlenker werden darf,

deshalb nicht allzu lang warten.

am 3. Mai 2018 um 6:28

Das stimmt so nicht. Wenn das Fahrzeug bis zur Reparatur fahren darf, ist es egal ob man noch 4 km oder 6000 km fährt. Der Prüfer hat das Fahrzeug für sicher genug befunden. Beim knusprigen Querlenker würde das Fahrzeug auf der Bühne bleiben und dürfte bis zu einer Reparatur nicht mehr auf die Straße. Der Sachverständige entscheidet das (und bis auf Ausnahmen machen die ihren Job gut).

Gruß

Michael

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 10:59

Zitat:

@leemee schrieb am 2. Mai 2018 um 21:52:01 Uhr:

ich möchte dir keine Angst machen, aber es gab schon Fälle wo

der Querträger beim starken Bremsen eingeknickt ist.

Man kann es schlecht beurteilen wie knusprig der Querlenker werden darf,

deshalb nicht allzu lang warten.

Danke, sehr freundlich und hilfreich!

Nein, Angst machtest Du mir nicht. Faßte das auch nicht so auf, eher als wohlgemeinte Empfehlung/Warnung unter glühende A2-Liebhabern: Safety first. Gerade in meinem "Fall".

A2 vollbepackt bis an die Belastungs- und Volumengrenze.

Geht schon mit der Auffahrt zum Schiff über die eine oder andere waschbrettartige Rampe los. Die dadurch verursachten Vibrationen muß der "knusprich" gewordene Querlenker (und nicht nur der) auch erstmal überstehen. Dann in Finnland über (zwar immer weniger werdende "Schotterpisten". Dafür entstehen durch Straßenbau-Maßnahmen immer wieder neue.

Also leemee, halte mir sämtliche Daumen, dass die bestellten Original-Teile noch rechtzeitig zum Einbau zur Verfügung stehen1

Ich grüße dichund schönes WE

Blacky (alias Finn-Fank)

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 11:28

Zitat:

@Bygland schrieb am 2. Mai 2018 um 19:57:56 Uhr:

Zum TÜV: Ist ziemlich egal, kostet Kleingeld ab 8 Monate Überzug Bußgeld und einen Punkt, ab 4 Wochen Überzug gibt es Aufschlag bei der Untersuchung. Der imaginäre Unfall ist Grauzone, da die Reparatur ja geplant und eingeleitet ist - wenn das Ersatzteil nicht schnell zu beschaffen ist, dann gibt es auch keinen Nachteil bei der Versicherung. (sonst wäre das Fahrzeug umgehend stillgelegt worden, der Prüfer hat also festgestellt, das bis zu einer Reparatur noch gefahren werden kann, da kann auch die Versicherung nicht gegen an stinken)

Aber warum die Werkstatt das Ersatzteil nicht kriegt ist interessanter, wie schon geschrieben, das gibt es schnell ist Standard VW Ware. Vielleicht mal die Werkstatt wechseln - wo das reparierte Auto zum TüV vorgeführt wird, ist egal, es werden dann nur die offenen Punkte abgehakt (Bericht mitnehmen) außer es ist offensichtlich noch was anderes "kaputt" gegangen.

Gruß

Michael

Hallo Michael und danke!

Nein, nur die Beschaffung der Querlenker sind weiterhin das eigentliche Problem. Nicht mal der Freundliche kann diese im Moment beschaffen.

Erhielt gerade jetzt einen Anruf eines Freundlichen, der mir einen Produktionsrückstand des Herstellers

bestätigte. Deshalb macht es einen angedachen Werkstatt-Wechsel ebenfalls sinnlos. Die Auskunft meiner Werkstatt war zumindest ehrlich!

Der Freundliche hat mich jedoch gebeten mich am kommenden Montag mit ihm telefonisch in Verbindung zu setzen. Er ist also weiterhin dran!

Ich grüße dich

B l a c k y

 

 

Zitat:

@Bygland schrieb am 2. Mai 2018 um 19:57:56 Uhr:

Zum TÜV: Ist ziemlich egal, kostet Kleingeld ab 8 Monate Überzug Bußgeld und einen Punkt, ab 4 Wochen Überzug gibt es Aufschlag bei der Untersuchung. Der imaginäre Unfall ist Grauzone, da die Reparatur ja geplant und eingeleitet ist - wenn das Ersatzteil nicht schnell zu beschaffen ist, dann gibt es auch keinen Nachteil bei der Versicherung. (sonst wäre das Fahrzeug umgehend stillgelegt worden, der Prüfer hat also festgestellt, das bis zu einer Reparatur noch gefahren werden kann, da kann auch die Versicherung nicht gegen an stinken)

Aber warum die Werkstatt das Ersatzteil nicht kriegt ist interessanter, wie schon geschrieben, das gibt es schnell ist Standard VW Ware. Vielleicht mal die Werkstatt wechseln - wo das reparierte Auto zum TüV vorgeführt wird, ist egal, es werden dann nur die offenen Punkte abgehakt (Bericht mitnehmen) außer es ist offensichtlich noch was anderes "kaputt" gegangen.

Gruß

Michael

Leider komplett falsch!

Zitat:

@Bygland schrieb am 3. Mai 2018 um 08:28:41 Uhr:

Das stimmt so nicht. Wenn das Fahrzeug bis zur Reparatur fahren darf, ist es egal ob man noch 4 km oder 6000 km fährt. Der Prüfer hat das Fahrzeug für sicher genug befunden. Beim knusprigen Querlenker würde das Fahrzeug auf der Bühne bleiben und dürfte bis zu einer Reparatur nicht mehr auf die Straße. Der Sachverständige entscheidet das (und bis auf Ausnahmen machen die ihren Job gut).

Gruß

Michael

und auch hier gilt:

https://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

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