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THC Konsum ohne zu fahren Polizeikontrolle

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 21:11

Hallo,

Ich hab jetzt das Problem das ich und ein kollege in einem Auto saßen, was abgemeldet war. Denn

Wagen haben wir selbst paar Tage vorher gekauft und wir wollten denn verschrotten. Jedoch haben wir

gestern noch eine Hotbox im Auto gemacht, jemand hat die Polizei gerufen die dann gekommen sind und

Wir noch versucht haben zu flüchten, fehlgeschlagen.

Jedenfalls haben wir halt total nach Gras gerochen und die haben noch ein Cruncher ein halben joint und künstliches Urin gefunden, habe gesagt das der Wagen mir gehört ich ihn verschrotten wollte Blabla

Aber nicht gekifft hab und keine Ahnung hab, die Polizisten haben unsere Daten aufgenommen und gesagt das eine Anzeige wegen BTM kommt und weil wir denn wagen unangemeldet da stehen gelassen haben oder so etwas, und das die ein Schreiben an das Strassenverkehrsamt wegen btm schicken werden. Meine Frage jetzt die haben kein Urin Test oder bluttest mit mir gemacht und können mir nicht nachweisen das es mein joint war, wie läuft das jetzt ab krieg ich in denn nächsten Tagen ein Brief von Strassenverkehrsamt das die blutabnahme oder Urin Test mit mir machen wollen, oder mach ich mir da viel zu viel Kopf. Ich bin noch in der Probezeit 3 Monate deswegen meine Ängste. Bitte um Hilfe und Ratschläge.

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Und ich fragte mich letzte Tage noch, ob nicht längst Ferien sein müssten :rolleyes:

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte nicht Ihren Dealer, sondern den Anwalt Ihres Vertrauens.

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Und ich fragte mich letzte Tage noch, ob nicht längst Ferien sein müssten :rolleyes:

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte nicht Ihren Dealer, sondern den Anwalt Ihres Vertrauens.

Frag deinen Anwalt.

 

Du wirst hier eine Menge Antworten erhalten. Dann wird der MOD etwas aufräumen. Und das war es auch.

Diesmal weist der Mod ganz am Anfang schon darauf hin jeder Schreiber sollte genau überlegen ob er seinen Post so abschicken möchte.

Bitte bleibt auch in diesem schwierigen Fall sachlich.

Moorteufelchen

@TE

Da wird wohl u.a. eine Aufforderung kommen, mittels ärztlichem Gutachten die Fahreignung bis zum Tage X nachzuweisen, sonst FS-Entzug. Berichte vom Ausgang. Wird schon nicht so schlimm werden ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Dezember 2018 um 22:36:19 Uhr:

@TE

Da wird wohl u.a. eine Aufforderung kommen, mittels ärztlichem Gutachten die Fahreignung bis zum Tage X nachzuweisen, sonst FS-Entzug. Berichte vom Ausgang. Wird schon nicht so schlimm werden ...

Ich hoffe doch. Künstliches Urin sagt schon einiges. Wenn die Sache kein Fake ist.

Die Fahreignung könnte nur in einer MPU überprüft werden. Im ärztlichen Gutachten wird nur festgestellt, ob Du konsumierst, und wenn ja, ob regelmäßiger Konsum vorliegt. Gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen (das hier ja vorliegt), wäre nicht eignungsschädlich.

Was bitte soll an diesem Fall schwierig sein? Da wird genau gar nichts passieren, da keinerlei Konsum feststeht und ein Konsum auch ohne Fahrt nicht eignungsschädlich wäre. Da sind durch die FSSt keine Überprüfungen zulässig - sagt das BVerfGericht.

Anzeigen wegen Besitz werden sowieso eingestellt. Bleibt das Abstellen des nicht angemeldeten Fahrzeugs im Straßenverkehr. Diese Owi wird natürlich mit aller Härte verfolgt.

Ich denke mal, dass sich die Anzeige der Polizei zum einen auf den Besitz der Drogen und zum anderen auf das nicht gestattete Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum beziehen wird.

Zum Besitz muss nun noch der Gehalt der eigentlichen Substanz ermittelt werden. Danach richtet sich , ob es unerheblich wäre oder eben nicht. Hättest , sagen wir 1g Gras einstecken gehabt, würde dir daraus kaum ein Strick gedreht. Die Menge macht hier den Unterschied.

Aus dem unerlaubten Abstellen kommmst allerdings nicht raus. Hat aber wiederum nichts mit der Fahrerlaubnis/Führerschein zu tun. Schliesslich könnt ich so ein Fahrzeug auch nur als Halter irgendwo stehen lassen.

Hat denn die Polizei einen Abstrich gemacht oder die Drogen gewogen?

In "schwierigen Fällen" doch bitte erst einmal auf das Amtsschreiben warten und dann mit einem Profi klären wie man weiter vorgehen möchte.

Wenn man sich schon überlegt wie man einer Strafe entgeht - vom Weglaufen bis hin zum Kunstpipi - kann man sich doch wohl auch selbst über die Konsequenzen informieren.

Wobei ich die ohnehin für recht individuell und fallbezogen halte.

Ich würde mal den Konsum sein lassen, etwas Geld beiseite legen und mich darauf einstellen, dass kurz- bis mittelfristig sowohl 3-stellige Kosten (100 bis 999 €) auflaufen, man zu einem Urintest gebeten wird und ggf. zu Fuß gehen darf und ÖPNV nutzen.

Was da genau kommt... da sind wir wieder beim ersten Satz, aber wenn man sich darauf einstellt, ist viel gewonnen. :)

PS:

Und wenn nichts kommt, wie von einigen Vorrednern (unseren Experten hier) versichert, dann freut man sich. ;) :cool: :o

Zitat:

@Night030 schrieb am 26. Dezember 2018 um 22:11:34 Uhr:

und das die ein Schreiben an das Strassenverkehrsamt wegen btm schicken werden.

Das werden die wohl auch machen und das SVA nimmt das Schreiben zu den Akten. Das war's dann auch, weitere Konsequenzen sind nicht zu befürchten.

In der FS-Akte meines Sohnes (inzwischen 31) war auch so eine tolle Meldung der Polizei, weil mal ein Verfahren wegen BTM-Besitzes eingeleitet wurde, nachdem die Freunde und Helfer eine "Razzia" in der Wohnung eines Kumpels durchgeführt und bei Sohnemann eine Feinwaage (mit angeblichen Anhaftungen!) gefunden hatten. Wir haben das gesehen, als wir seinen Führerschein abgeholt haben. Der Kumpel mit der "Drogenhöhle" hat auch seit Jahren seine Fahrerlaubnis, ohne irgendwelche Tests machen zu müssen.....

Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der bloße Besitz von Cannabis bei vorhandenem Trennvermögen keine Überprüfungsmaßnahmen durch die FSSt rechtfertigt. Auch wenn einige lieber daherreden.

Auf Bitten des Mods beschränke ich diesen Beitrag auf's Sachliche.

Und wo ist jetzt der Inhalt Deines „sachlichen Beitrags“?

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