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Tesla gestohlen, per App von der Polizei gefunden und zurückgebracht.

Tesla Model S 002
Themenstarteram 5. November 2015 um 10:01

http://www.treehugger.com/.../...app-returned-owners-within-hours.html

Meine eigentliche Frage ist aber, WIE? Wie konnte er gestohlen werden?

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20 Antworten

Das ist falsch bzgl. gestohlener Handys. Die Polizei kann nur nicht eingreifen, wenn das Gerät sich in einer Wohnung befindet und ihnen der Zutritt verweigert wird, denn dafür bräuchten sie einen Durchsuchungsbefehl. Auf offener Straße kann selbstverständlich zugegriffen werden.

Und warum die Überwachungskamera-Bilder für das gestohlene Auto nicht verwendet werden konnten, dafür wird es wohl schon Gründe gegeben haben.

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 5. November 2015 um 11:01:39 Uhr:

http://www.treehugger.com/.../...app-returned-owners-within-hours.html

Meine eigentliche Frage ist aber, WIE? Wie konnte er gestohlen werden?

Nachdem das geklärt ist, bleibt eigentlich nur noch die Frage:

"Wer um Himmels Willen ist den verrückt genug, ausgerechnet einen Tesla zu stehlen?"

Die Antwort darauf gibt uns die Besitzerin selbst: "the stupidest, stupidest thief in Canada".

Naja, Gelegenheit macht Diebe. Und man müsste die Gegenfrage stellen: "Wer um alles in der Wellt lässt denn seinen Zweitschlüssel im Auto liegen?"

Die Antwort wäre wohl: "Die allerdümmste Autobesitzerin Kanadas".

@Talkredius & Freunde: Nein das war nicht genörgelt, und es war auch keine Spitze gegen die Intelligenz von Tesla-Besitzern. Man darf nicht einfach verallgemeinern (wahrscheinlich sind nicht alle dumm, womöglich sind nicht alle intelligent, aber wer kennt schon den durchschnittlichen IQ dieser Species). Die Frau hätte das wahrscheinlich genau so gut mit einem Toyota geschafft. (Um nur meine eigene Marke zu nennen, damit ich jetzt keinen shit-storm von Marken-verblendeten Lemmingen provoziere, die ja auf MT über die absolute Mehrheit verfügen dürften).

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 6. November 2015 um 21:34:28 Uhr:

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 6. November 2015 um 11:24:32 Uhr:

Man kann sogar das Display während der Fahrt neu starten am Lenkrad. Keine Probleme. (Soweit ich weiß, auch den Tacho, habe ich mich aber noch nicht getraut.)

Aber sollte das Display ausfallen, kannst du die meisten Funktionen wie Schiebedach, Heizung usw.. auch per Lenkrad im Tacho verändern!

Alles Fahrtechnische ist in anderen Systemen untergebracht, die auch keinen direkten Zugang zum Internet haben und somit auch von außen nicht gehackt werden können. Nur von innen.

Verstehe, desalb ist auch kein OTA Update für fahrtechnische Systeme möglich. ;)

Du kannst ja auch auf deinem PC ein neues Betriebssystem installieren, dass deine vorhandene Hardware besser nutzt, dabei bleibt aber das BIOS zB das alte.

:D

Zitat:

@hudemcv schrieb am 9. November 2015 um 07:50:39 Uhr:

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 6. November 2015 um 21:34:28 Uhr:

 

Verstehe, desalb ist auch kein OTA Update für fahrtechnische Systeme möglich. ;)

Du kannst ja auch auf deinem PC ein neues Betriebssystem installieren, dass deine vorhandene Hardware besser nutzt, dabei bleibt aber das BIOS zB das alte.

:D

Du scheinst ja ein echter Experte zu sein. :D

Zitat:

@ballex schrieb am 7. November 2015 um 03:57:32 Uhr:

 

Und warum die Überwachungskamera-Bilder für das gestohlene Auto nicht verwendet werden konnten, dafür wird es wohl schon Gründe gegeben haben.

Der betroffene (Ex-)Autofahrer hat beim Filialleiter nachgefragt, aber die Polizei hat keine Videos von denen verlangt! Das zeigt doch wie ernsthaft die der Sache nachgehen.

Mir wurde auch schon mal die Seitenscheibe eingeschlagen und eine Tasche (ohne Wertgegenstände) vom Beifahrersitz gestohlen. Der Polizist wollte nicht mal sein Büro verlassen. Er hat vom Fenster aus gesehen, dass die Scheibe eingeschlagen ist und hat seinen Bericht getippt.

Und zu der Handygeschichte. Wenn ein Verdacht besteht, dass sich ein gestohlenes Handy in einer Wohnung befindet, müsste das einen Durchsuchungsbefehl rechtfertigen. Aber in diesem sogenannten "Rechtstaat" eben nicht.

Was soll der Polizist denn auch an der zerbrochenen Scheibe noch erkennen? Die Visitenkarte des Diebs?

Ein Durchsuchungsbefehl muss immer von einem Richter ausgestellt werden, weil die Unverletzlichkeit der Wohnung in Art. 13 im GG eben dieses Rechtsstaates steht und eine Verletzung einen schweren Grundrechtseingriff darstellt. Das ist mit bürokratischem und personellem Aufwand verbunden, der wohl nicht unbedingt bei jedem geklauten Handy angewendet wird...und gerade weil wir einen Rechtsstaat haben, rennt die Polizei nicht so einfach in fremde Wohnungen - wie das aussieht ohne Rechtsstaat sieht man in China oder Russland.

Das Ganze hat aber auch mit dem Thema hier wenig zu tun. Genauere Infos und Antworten gibt's in jedem Rechtsforum. ;)

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