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Tempobegenzer versteh ich nicht

Volvo XC60
Themenstarteram 13. Mai 2015 um 12:27

Hallo in meinem neuen V60 ist ein Tempobegrenzung drin - wenn ich den jetzt einstell kommt im Tacho so ein weißer Bogen - was soll der bedeuten? Gruß Peter

Zum besseren Verstehen ein Bild:

Beste Antwort im Thema

Googler sind kluger:

Das wird bei der Typzulassung verlangt. Der Tempomat darf unter 30km/h keine Funktion haben. Genauso muss das ABS unter 6 km/h ohne Funktion sein. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Sicherheitsregeln.

Wer wissen möchte, wo das steht, muss selber googlen (StVZO, ECE- oder EU-Richtlininien) ;)

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Zitat:

@MikroVolvo schrieb am 21. Mai 2015 um 10:08:19 Uhr:

Zitat:

@XC70D5 schrieb am 21. Mai 2015 um 08:40:14 Uhr:

... Vielleicht tanzt meiner ja nur aus der Reihe? ...

Dann haben wir gleich zwei, die aus der Reihe tanzen.

Das beste Beispiel ist nach dem Hattenbacher Dreieck (A7), Richtung Norden, vor dem Kirchheimer Dreieck. Es geht schön bergab mit Tempolimit 100. Wenn ich nicht bei 112 km/h (Anzeige im Sport-Modus) bremsen würde, hätte ich schon mehrere Passbilder zugestellt bekommen. Beim letzten Test habe ich auf dem Flachstück vorher auf 100 km/h heruntergebremst und den ACC auf 100 km/h eingestellt.

Danke! Ich habe ja schon langsam an mir gezweifelt :rolleyes:

Googler sind kluger:

Das wird bei der Typzulassung verlangt. Der Tempomat darf unter 30km/h keine Funktion haben. Genauso muss das ABS unter 6 km/h ohne Funktion sein. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Sicherheitsregeln.

Wer wissen möchte, wo das steht, muss selber googlen (StVZO, ECE- oder EU-Richtlininien) ;)

Zitat:

@XC70D5 schrieb am 21. Mai 2015 um 14:13:20 Uhr:

Googler sind kluger:

Das wird bei der Typzulassung verlangt. Der Tempomat darf unter 30km/h keine Funktion haben. Genauso muss das ABS unter 6 km/h ohne Funktion sein. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Sicherheitsregeln.

Wer wissen möchte, wo das steht, muss selber googlen (StVZO, ECE- oder EU-Richtlininien) ;)

und schon wieder hast due einem user seine Verschwörungstheorien zerstört......

Zitat:

@kuni82 schrieb am 21. Mai 2015 um 14:58:40 Uhr:

Zitat:

@XC70D5 schrieb am 21. Mai 2015 um 14:13:20 Uhr:

Googler sind kluger:

Das wird bei der Typzulassung verlangt. Der Tempomat darf unter 30km/h keine Funktion haben. Genauso muss das ABS unter 6 km/h ohne Funktion sein. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Sicherheitsregeln.

Wer wissen möchte, wo das steht, muss selber googlen (StVZO, ECE- oder EU-Richtlininien) ;)

und schon wieder hast due einem user seine Verschwörungstheorien zerstört......

Aber das gilt doch bestimmt nur für Deutschland, oder?? :D

KUM

Zitat:

@KUMXC schrieb am 21. Mai 2015 um 15:21:53 Uhr:

Aber das gilt doch bestimmt nur für Deutschland, oder??

Die deutsche StVZO verliert ja immer mehr an Bedeutung, da EU-Recht das Meiste ersetzt.

Hallo ich werde mich bald hier einreihen als Volvo-Fahrer. Gibt einen S80 D3 GT MJ'12, aber das nur am Rande. Da ich mich hier über meine neue Errungenschaft informiert habe bin ich auch über dieses Thema gestoßen.

Also alles was ihr hier beschreibt kenne ich von meinem Vorgängerfahrzeug einer Mercedes E-Klasse W211 aus dem Jahr 2003. Daher wundere ich mich, dass das unter Volvo-Fahrern so ein großes Thema wurde. Also ich liebe den Tempomat und ein normales Auto ohne kommt nicht in Frage. ABER außer zum "spielen" in den ersten paar Wochen habe ich den Limiter nie benutzt. Dabei ist die Funktion bei Mercedes durch den Kickdown-Schalter am Pedal sehr intuitiv und gut zu steuern. Nur ist es eben noch einfacher den Tempomat in der 30er Zone auf 31 einzustellen und den Fuß nur noch bremsbereit zu halten.

Soll heißen: Eine gute Funktion wurde der Besseren nachgeschoben. Wahrscheinlich gibt es deshalb bei BMW den Limiter im Paket fast serienmäßig während man den Tempomat extra zahlen muss. Die Lösung von Ohne Druckpunkt von BMW gefällt mir dabei noch weniger als das von MB aber egal...

Mein "Neuer" hat keinen Limiter, aber leider auch kein ACC( noch besser als Tempomat :D )

am 21. Mai 2015 um 17:19

Zitat:

@renesomi schrieb am 21. Mai 2015 um 09:43:01 Uhr:

Dann recherchiere doch einfach mal, warum es diese Funktionseinschränkung bei allen mir bekanntenb Herstellern gibt und nimm es nicht zum Anlass, hier wieder herumzumeckern.

Vermutlich ist es eine EU-Richtlinie oder Ähnliches, mich persönlich interessiert es nicht.

Aber wie wäre es mal mit einer Anfrage bei Volvo (oder auch anderen herstellern)?

Beim Freundlichen (Volvo) hatte man keine Ahnung und beim Traktor gehts ja. ;)

Recherchiert habe ich übrigens, nur leider nichts gefunden, sonst würde ich ja wohl nicht fragen.

Wie definierst du meckern? Wäre dein Posting nicht ein gutes Beispiel dafür?

am 21. Mai 2015 um 17:31

Zitat:

@XC70D5 schrieb am 21. Mai 2015 um 15:33:24 Uhr:

Zitat:

@KUMXC schrieb am 21. Mai 2015 um 15:21:53 Uhr:

Aber das gilt doch bestimmt nur für Deutschland, oder??

Die deutsche StVZO verliert ja immer mehr an Bedeutung, da EU-Recht das Meiste ersetzt.

Die EU-Richtlinien aus 1992 für die Geschwindigkeitsregler und -Begrenzer würde ich so interpretieren, dass lokale Regelungen wie die STVZO die Richtlinie nicht aushebeln dürfen. Würde das nicht bedeuten, dass allfällige Regelungen in der STVZO unwirksam sind?

So sieht es aus. Die StVZO ist kaum noch das Papier wert auf das sie gedruckt ist.

Zitat:

@temptat schrieb am 21. Mai 2015 um 19:19:13 Uhr:

Zitat:

@renesomi schrieb am 21. Mai 2015 um 09:43:01 Uhr:

Dann recherchiere doch einfach mal, warum es diese Funktionseinschränkung bei allen mir bekanntenb Herstellern gibt und nimm es nicht zum Anlass, hier wieder herumzumeckern.

Vermutlich ist es eine EU-Richtlinie oder Ähnliches, mich persönlich interessiert es nicht.

Aber wie wäre es mal mit einer Anfrage bei Volvo (oder auch anderen herstellern)?

Beim Freundlichen (Volvo) hatte man keine Ahnung und beim Traktor gehts ja. ;)

Recherchiert habe ich übrigens, nur leider nichts gefunden, sonst würde ich ja wohl nicht fragen.

Wie definierst du meckern? Wäre dein Posting nicht ein gutes Beispiel dafür?

Da gebe ich dir völlig recht.

Ich meckere an deinem sinnfreien Nörgeln herum, wie dein TomTom-Posting wieder deutlich macht.

am 21. Mai 2015 um 19:18

:confused:

Mach doch einen Mecker-Thread auf und nerv hier nicht mit sinnfreien Kommentaren herum!

Wenn du eine bessere Lösung im BT-Thread hast - lass es uns wissen!

Ich hab Lösung gefunden. Die ist vielleicht nicht perfekt, aber ich bin zufrieden.

Hallo zusammen,

nochmal zurück zum eigentlichen Thema:

a) Ich warte voll Spannung auf meinen ersten Volvo V70 MY2016 D3 GT.

b) Bei meinem derzeitigen Auto habe ich (neben ACC, aber davon völlig unabhängig (!), es funktioniert nur das eine oder das andere) einen Geschwindigkeitsbegrenzer, den ich sehr zu schätzen gelernt habe. Nämlich überall dort, wo man "gesetzlich" gezwungen ist, eine Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, man aber gleichzeitig aus verkehrstechnischen Gründen (enge Kurven, Zebrastreifen, unübersichtliche Stellen) nicht ständig mit dem ACC auf "Höchstgeschwindigkeit" gezwungen werden möchte. Hier kann man elegant durch vorausschauendes Fahren und einfaches Gas-Wegnehmen/Beschleunigen der Verkehrssituation angepasst fahren, ohne beim Gasgeben dauernd darauf achten zu müssen, nicht über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu kommen.

c) Meine Frage an alle "Neuwagen"-Besitzer (so ab 2015): Gibt es jetzt diesen Geschwindigkeitsbegrenzer noch oder nicht? In der aktuellen Bedienungsanleitung, die ich mir von Volvo runter geladen habe, finde ich den nicht (mehr).

d) und wenn nicht: Weiß irgend jemand, warum nicht?

P.S.: Bitte keine erneute Diskussion mehr, ob sinnvoll oder nicht. Das muss jeder für sich entscheiden. Mir geht es jetzt nur um Verfügbarkeit oder nicht.

Gruß Sir Tobi

Zitat:

@V70SirTobi schrieb am 4. September 2015 um 19:13:40 Uhr:

Gibt es jetzt diesen Geschwindigkeitsbegrenzer noch oder nicht? In der aktuellen Bedienungsanleitung, die ich mir von Volvo runter geladen habe, finde ich den nicht (mehr).

Laut der Online-Preisliste gibt es den Limiter nicht mehr.

Falls Dir zu Deiner Bestellung eine gedruckte Preisliste vorliegt, schau doch dort noch mal nach. Die ist ja für Deine Bestellung maßgeblich.

Warum der womöglich entfallen ist?

Da hatte wohl derselbe Controller eine "gute" Idee, der auch den Knopf zum Jacke Aufhängen an der Beifahrerkopfstütze eingespart hat. :mad:

Hallo,

ich habe einen V60 aus MJ 2015 (07/14) und der hat diese Funktion noch.

Der V70 hat die Funktion mWn nie gehabt.

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