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Teilkasko und defekte Heckscheibe Roadster

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 9:11

Hallo zusammen,

ein Arbeitskollege von mir hat sich selbst die Heckscheibe seines TTR's zertrümmert (in dem er den Verdeckkasten als Ablage missbrauchte...selber Schuld). Was tun? Ab zur Versicherung.

Sein Makler gab ihm nun folgende Auskunft: die Scheibe wird selbstverständlich bezahlt...nicht aber das neue Verdeck..."

Kann das sein ? Die Heckscheibe gibt es nicht als Ersatzteil...nur das komplette Verdeck. Für die Heckscheibe gibt es somit auch gar keinen Preis...wie wollen die das denn nun besteimmen, wieviel Sie nun übernehmen ?

Ich bin der Meinung, wenn die müssen das komplette Verdeck zahlen....

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45 Antworten

da gab es vor jahren exakt das gleiche Thema.

Wieso soll die TK denn einen solchen Schaden übernehmen?

Das wäre aber sehr wohlwollend.

Wie es die Scheibe gibt hast du schon erklärt, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

gruß

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 10:19

Die Teilkasko zahlt den Schaden natürlich.

aber es gibt die Scheibe eben nicht als Ersatzteil !

aha, natürlich also.

"Dummheit und Eingenverschulden" gibt es also über TK...

interessante TK-Bedinungen hast du da. Welche Versicherung ist denn das?

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 10:26

Das ist ja gerade sinn und Zweck einer Kaskoversicherung...dass sie (fahrlässig) selbstverschuldete Schäden bezahlt (ausser sie werden natürlich vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet).

am 5. Juli 2006 um 11:07

ach und das Verhalten Deines Freundes haben die nicht als grob fahrlässig eingestuft ? Geilo - welche Versicherung ist das ? Kann ja Ende des Jahres wieder wechseln.... :D

Meines Wissens nach, nach man die Heckscheibe durchaus separat reparieren lassen - einfach mal bei nem Sattler vorbeifahren und fragen.

Bei meines fürheren Cabrios ging das jedenfalls noch...

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 11:10

fahlässig ist es immer dann "wenn sowas schon mal passieren kann" ...er hat vergessen, dass da was hinten drin liegt.

Grob fahlässig wäre es, wenn man sagen würde "sowas darf auf keinen Fall passieren"

insofern ist das auf jeden fall "nur" fahrlässig und muss von jeder Teilkasko bezahlt werden !

Die spannende Frage ist doch: kann die Versicherung sich nur auf die Bezahlung des Galses zurückziehen, wenn es das originalteil nur in Verbindung mit dem Verdeck gibt ?

am 5. Juli 2006 um 11:13

Doofe Frage: Hat der Roadster nicht ne Kunststoffscheibe?

Zitat:

Original geschrieben von StudenTT

Doofe Frage: Hat der Roadster nicht ne Kunststoffscheibe?

NEIN! Ist aus Glas und beheizbar

Zitat:

Original geschrieben von StudenTT

Doofe Frage: Hat der Roadster nicht ne Kunststoffscheibe?

Der TT-Roadster hat und hatte immer Glas.

Z3 und Boxster <2003 waren aus KS.

zu topic:

die versicherung aus dem von mit zitiertem Fall sah das übrigends deutlich anders. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es viele Versicherungen regulieren würden.

Deine "sorry" laienhafte Definition von fahrlässig und grob fahrlässig in diesem Zusammenhang ist sagen wir mal "diskutabel".

Viel Erfolg

am 5. Juli 2006 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von TTR4444

fahlässig ist es immer dann "wenn sowas schon mal passieren kann" ...er hat vergessen, dass da was hinten drin liegt.

Grob fahlässig wäre es, wenn man sagen würde "sowas darf auf keinen Fall passieren"

Naja. Ich sach mal: Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Wenn man nen Verdeckkasten als Ablage missbraucht (wo wahrscheinlich noch in der Fahrzeugbedienanleitung drauf hingewiesen wird), muss wohl über Fahrlässigkeit nicht mehr diskutiert werden :)

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 11:31

eben. Fahlässig, aber eben nicht grob fahrlässig (ansonsten müsste die Vollkasko ja auch nicht bezahlen wenn Du gegen den Baum fährst (nüchtern) ...im volltrunkenen Zusatdn kann man dann swohl von grob fahrlässig sprechen)

am 5. Juli 2006 um 11:36

Für mein Empfinden ist das aber auch grob fahrlässig. Der Verdeckkasten ist kein Kofferraum. Da gehört nix rein. Wer da doch was reintut, sollte wenigstens der Versicherung erzählen, ihm sei ein Stein in die Scheibe geflogen oder sowas.

Sonst ist das schon sehr dämlich.

am 5. Juli 2006 um 11:41

Nur mal so zum Spaß, weil ich grad Mittagspause mache:

Grob fahrlässig schließlich handelt ... wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131).

Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745)

Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

 

Konnte Dein Kumpel aber echt nicht wissen, dass man nix in den Kasten tun darf und dass Glas sogar zerbrechen kann :)

Themenstarteram 5. Juli 2006 um 11:46

nun...wieder zur Ausgangsfrage...wir setzen jetzt einfach mal voraus, dass ledigleich die Fahrlässigkeit gegeben ist...

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