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T3 Funkbus Umbau Multivan Oldtimer H Zulassung

VW T3 Kombi (253)
Themenstarteram 17. Februar 2014 um 6:11

Hallo

Ich wollte mal nachfragen ob es hier Erfahrungen über die H Zulassung gibt.

Gerne würde ich einen T3 Funkbus zum Multivan umbauen. Jedoch frage ich mich, ob dann noch ein H Zulassung möglich ist. Also ich würde eine original Multivan Ausstattung nehmen. Diese ist ja Historisch und somit könnte dem doch nichts im Wege stehen?

Das Fahrzeug ist momentan als LKW mit 2 Sitzplätzen zugelassen, dies würde ich dann natürlich auch ändern und als PKW wieder zulassen.

Schon einmal besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit! Schon lang nicht mehr soviel Dummschwätz gelesen!!!:D

Lohnt echt immer wieder mal reinzukucken!

Gruß Frank!

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28 Antworten

Hallo,

Wichtig bei dem umbau und einer möglichen H Nummer immer den Prüfer fragen... es ist gut möglich das du den wagen nach dem umbau auf ein H Bekommst das könnte nur ggf. an der werksauslieferung als LKW scheitern. Wenn man wichtige teile des Papiere nicht ändern kann ist das ggf. ein grund die zulasuung zu verweigern.

Alles aus eigener Erfahrung.

ein bekannter fährt z.b. einen absolut originalen T3 Multi der ist erst 23/24 Jahre alt und hat schon seit 1 jahr ein H...

Ich selber hatte 2 busse T3 einen Original transporter (Laut Papiere) mit Multivanausbau und einen Caravell auch multivan... beide alt genug beide haben kein H Bekommen ... Änderungen waren nicht vertretbar bei ursprungseintragung

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 17:58

Danke für deine Antwort.

Hmm woher erkenn ich denn das er als Erstzulasseung als LKW lief?

Typ ist 253 also Fensterbus mit bis zu 9 Sitzen.

"ein bekannter fährt z.b. einen absolut originalen T3 Multi der ist erst 23/24 Jahre alt und hat schon seit 1 jahr ein H..."

da ist dann aber irgendwas falsch gelaufen.

->eine der vorrausetzungen für das h kennzeichen ist das alter von 30 jahren.

vielleicht hat der Bekannte das H an vorderster Stelle des Kennzeichens und ist zufällig in Hanover zugelassen

Zitat:

Original geschrieben von newt3

"ein bekannter fährt z.b. einen absolut originalen T3 Multi der ist erst 23/24 Jahre alt und hat schon seit 1 jahr ein H..."

da ist dann aber irgendwas falsch gelaufen.

->eine der vorrausetzungen für das h kennzeichen ist das alter von 30 jahren.

vielleicht hat der Bekannte das H an vorderster Stelle des Kennzeichens und ist zufällig in Hanover zugelassen

Schon wieder schlecht informiert!

Die möglichkeit ein H zu bekommen hat man nicht erst nach 30 Jahren andersherum bekommt ein 30 jahre altes auto nicht unbedingt ein H Kennzeichen!

Es müssen inzwischen viele Kriterien erfüllt werden... mann kann sogar für ein getuntes fahrzeug ein H bekommen wenn es orginalzubehör aus der zeit des fahrzeugs ist!

bei der einstufung oh H oder nicht habe ich trozallem das gefühl das es Prüfer und behörden willkür ist ob es klappt oder nicht...

der bekannte fährt einen 1990/91 Magnum sondermodell Multivan der hat sogar noch ein zeitgemäßes radio also absolut original und als diesel mit grüner Plakette... jetzt nicht fragen wie man das macht aber er ist da nicht der einzigste.

Für die grüne plakette braucht man einen kat und muss darauf achten das der wagen richtig geschlüsselt ist

ich weiß nicht in welchem Landkreis du lebst, aber in Deutschland sollte es nicht möglich sein ein fahrzeug mit einem alter unter 30 Jahren als Oldtimer zu zu lassen! nichtmal Youngtimerkennzeichen bekommst du heutzutage für unter 30 jahre alte kisten...

Zitat:

Die Bedingungen

Mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches Kulturgut" zu bewerten: Das sind die hauptsächlichen Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten zu können. Vorher muss das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt werden, gemäß Paragraph 21 c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen''. Ob der Veteran noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist, spielt hierbei eine ausschlaggebende Rolle.

das ist eindeutig geregelt, was meinst du wieviele leute sonst schon mir ihren alten schiffsdieseln und H kennzeichen rumgondeln würden....wenns ginge hätte ich schon längst meine 91er caravelle als oldtimer zugelassen ;)

Zitat:

Original geschrieben von baumeister1982

Zitat:

Original geschrieben von newt3

"ein bekannter fährt z.b. einen absolut originalen T3 Multi der ist erst 23/24 Jahre alt und hat schon seit 1 jahr ein H..."

da ist dann aber irgendwas falsch gelaufen.

->eine der vorrausetzungen für das h kennzeichen ist das alter von 30 jahren.

vielleicht hat der Bekannte das H an vorderster Stelle des Kennzeichens und ist zufällig in Hanover zugelassen

Schon wieder schlecht informiert!

Die möglichkeit ein H zu bekommen hat man nicht erst nach 30 Jahren andersherum bekommt ein 30 jahre altes auto nicht unbedingt ein H Kennzeichen!

Es müssen inzwischen viele Kriterien erfüllt werden... mann kann sogar für ein getuntes fahrzeug ein H bekommen wenn es orginalzubehör aus der zeit des fahrzeugs ist!

bei der einstufung oh H oder nicht habe ich trozallem das gefühl das es Prüfer und behörden willkür ist ob es klappt oder nicht...

der bekannte fährt einen 1990/91 Magnum sondermodell Multivan der hat sogar noch ein zeitgemäßes radio also absolut original und als diesel mit grüner Plakette... jetzt nicht fragen wie man das macht aber er ist da nicht der einzigste.

Für die grüne plakette braucht man einen kat und muss darauf achten das der wagen richtig geschlüsselt ist

Zitat:

Original geschrieben von rohrdesigner

ich weiß nicht in welchem Landkreis du lebst, aber in Deutschland sollte es nicht möglich sein ein fahrzeug mit einem alter unter 30 Jahren als Oldtimer zu zu lassen! nichtmal Youngtimerkennzeichen bekommst du heutzutage für unter 30 jahre alte kisten...

ich erzähle aber keine märchen das eine konkrete beispiel im bekanntenkreis ist nicht das einzigste was ich mit H unter 30 jahren kenne und ist auch nicht das einzigste was eine grüne hat mit einem diesel ohne DPF.

Ich kenne z.b. einige die mit einem E30 Cabrio (bj. 1990) rumfahren auch unter 30 Jahre mit H wie die leute das gemacht haben keine ahnung... ich habe mich seit ich meinen bully abgegeben habe nicht mehr mit dem thema in der tiefe der "gesetzeslage" beschäftigt ich sehe nur was sich in den letzten 2-3 Jahren entwikelt hat... und achtung es handelt sich immer um fahrzeuge in einem absoluten originazustand!

 

edit... habe gerade sogar gelesen das es im gegensatzt leute gibt mit einem 2002 die kein H bekommen

edit2... für euch habe ich gerade mal google bemüht ofiziell findet man keine regel die ein 30-x auto zu einem H kennzeichen befähigt aber immer wieder TÜV gutachten die den Historischen wert eines Fahrzeugs bestätigen und somit eine H zulassung möglich machen... diese regelung soll "Kulitge" Fahrzeuge frühzeitig erhalten und vor verbastlung schützen.... denn H bedeutet auch das man den zustand bei jeder TÜV prüfung belegen muss

Zitat:

Original geschrieben von tobiasw

Danke für deine Antwort.

Hmm woher erkenn ich denn das er als Erstzulasseung als LKW lief?

Typ ist 253 also Fensterbus mit bis zu 9 Sitzen.

Ich habe nachgeschaut in meinen Alten Kopien bei mir konnte ich die entwicklung des Fahrzeugs im Brief nachvollziehen alle umschlüsselungen und änderungen wurde erfasst bzw. sogar mit neuen briefen dokumentiert... wenn die unterlagen vollständig sind alle briefe vorhanden kannst du das sehen ich habe z.b. zu einem bus 3 briefe gehabt der erste normal mit stempel ungülig und beide danach mit gedrucktem hinweis auf den vorgängerbrief und zum schluss natürlich noch die ZUL. Besch. Teil 1

wenn du also nur eine brief ohne anmerkungen hast sollte es der erste sein und man kann ggf. änderungen nachschauen... wichtiger sind jedoch nach den angaben der meisten experten der tadellose originalzusten bzw. zeitgenössige austattung wie es so nett heist. ein falscher motor kann ggf. einem Gutachter auch sauer aufstoßen.

ein guter hinweis für die mögliche austattung des busses für eine H zulassung kannst du im internet finden es gibt reichlich informationen über die verschiedenen austatungen der fahrzeuge sogar oft original gebrauchsanweisungen und ähnliches!

Zitat:

1. Allgemeine Voraussetzungen

für eine positive Begutachtung

gem. § 23 StVZO:

Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestge-

hend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des

kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die

Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erst-

mals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht

erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine

Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche

Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer

Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der

Überwachungsinstitution abzustimmen.

Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-

falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-

tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist

die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2.

2. Mindestzustand des Fahrzeugs:

Eine positive Begutachtung setzt grundsätzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:

ohne erkennbare technische Mängel im Sinne der StVZO unter Berücksichtigung des damaligen

Standes der Technik und Vorschriftenlage,

nur leichte für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren

(Patina ja, aber Fahrzeug nicht „verbraucht“),

kein Fehlen wesentlicher Teile,

keine erkennbaren Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung und

die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgegend in Originalkonfiguration, im Originalzustand

oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege

des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall

nicht möglich.

auch HIER in vollem umfang nachzulesen

Zitat:

Original geschrieben von rohrdesigner

Zitat:

1. Allgemeine Voraussetzungen

für eine positive Begutachtung

gem. § 23 StVZO:

Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestge-

....

Fleisig ist das aus dem gesetz oder einer beilage oder ggf. handgeschrieben von jemandem der sich vermeintlich damit auskennt...

zumnidestens lassen die formulierungen ja einiges zu wenn man genau liest auch eine aufweicheung der 30 Jahre wegen Kulturgut....

leider konnte ich keine gesetzesähnlichen Texte als beleg finden aus denen das so zu lesen ist.

fazit möglich ist alles vorallem wenn man freunde beim allgemeinen Deutschen Prüfverein hat ;-)

 

aber die wirklichkeit zeigt ja das es scheinbar alles machbar ist

das ist direkt vom TÜV Süd...

in der verlinkung siehst du auch den rest der arbeitsanweisungen...

sicher ist einiges auslegungssache, aber es gibt zum beispiel auch noch eine interne arbeitsanweisung... hier mal ein auszug aus einer konversation mit einem zugelassenen Prüfer

Zitat:

Hier nochmals der genaue Wortlaut unserer Arbeitsunterlagen:

 

VkBl. §23 StVZO.

 

3.2.3.1 Motor

 

1) Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

2) Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderungen mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

3) Bei Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52 Ausnahmeverordnung zur StVZO.

4) Nachbau der Abgasanlage in VA nur ohne Verschlechterung des Geräusch- u. Abgasverhaltens zulässig.

5) Nachrüstung einer Gasanlage nur dann zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahren erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet.

 

Dass manche Ingenieure mögliche Umbauten in den ersten 10 Jahren als authentisch betrachten ist reines Goodwill, und kein Anspruch des Kunden. Lediglich wenn er nachweisen kann, das solch ein Umbau tatsächlich innerhalb 10 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden hat, ließe sich darüber reden.

wie gesagt die altersreglung beim H Kennzeichen ist eindeutig.

30 Jahre muss er alt sein.

Ob es dann ein H gibt hängt natürlich vom Zustand ab.

Vielleicht haust du einfach nur gewaltig was durcheinander:

1. sieh dazu mal das rote 07er kennzeichen. da ging es um "Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes"

von 1994 bis anfang 2007 war das auch für fahrzeuge ab 20 jahren möglich.

2007 wurde dann das h kennzeichen eingeführt und für beide kennzeichenarten ein mindestalter von 30 jahren

es gab aber einen bestandsschutz so dass es durchaus sein kann, dass fahrzeuge von '84-'87 mit einem roten 07er rumfahren (die aufgrund ihres alters noch nicht h tauglich sind)

->vielleicht haben die e30, t3 und was du da so auf treffen und veranstaltungen oder vor werkstätten siehst also eine rote nummer dran. für das 07er gibts einige auflagen - eine alltagsnutzung wie beim h-kennzeichen - geht mit dem 07er jedenfalls nicht (auch wenn es nach wie vor leute gibt die das risikieren...). das 07er ist aufgrund der auflagen eigentlich nur für sammler attraktiv.

ein vorteil ist dass du eben mehrere fahrzeuge damit bewegen darfst und dass du keine au und hu zu machen brauchst.

(im sinne automobiles kulturgut kann man das als positiv ansehen. negativ betrachtet isses ein priveleg für reiche, die mehrere alte fahrzeue haben, die sie ab und zu bewegen und eben dabei 'ne menge gebühren sparen)

ich mag nicht ausschließen, dass es Leute gibt die bereits ein 07 besitzen und es derzeit noch hinbekommen 20 jahre alte fahrzeuge dort mit reinzunehmen (also zb einen '91er t3). rechtens ist das meineswissens jedoch nicht.

auf behörden oder prüfstellen irren sich manchmal leute oder sind bestechlich, und es gibt jede menge leute die vor urkundenfälschung nicht zurückschrecken..

unberechtigt zugeteilte grüne plaketten genau das gleiche

2. es gibt durchaus youngtimer versicherungen die bereits ab einem alter von 20 jahren greifen. das hat aber rein gar nichts mit dem h-kennzeichen zu tun.

in einem der beiden genannten punkte liegt wohl deine verwechslung. solange du nicht selbst ein solches fahrzeug hast was jünger als 30 jahre alt ist und hier klar und deutlich darlegen kannst wie du an das H-Kennzeichen denn gekommen bist, isses einfach sinnfrei deine Falsche Aussage hier immer weiter zu verbreiten oder zu untermauern.

Womöglich schöpft irgendwer dadurch hoffnung und wird beim Tüv oder beim Amt dann doch auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Zitat:

Original geschrieben von newt3

wie gesagt die altersreglung beim H Kennzeichen ist eindeutig.

30 Jahre muss er alt sein.

Ob es dann ein H gibt hängt natürlich vom Zustand ab.

Vielleicht haust du einfach nur gewaltig was durcheinander:

Ich haue da garantiert nix durcheinander der Bully wo ich den Fahrer sogar sehr gut kenne hat die Nummer seit letztem jahr der ist Bj90 zulassung 91 und bestechen da lege ich meine hand für ins feuer würde der eigentümer nicht machen und es ist auch keine rote nummer bin nicht farbenblind oder blöd!

von daher da ich das so genau weis glaube ich auch den BMWlern die mir ähnliches schildern 90iger E30

habe heute einen angeschrieben der hatte mir heute nachmittag schon geantwortet...

es kommt auf das gutachten an und da scheinen einige gutachter scheinbar spielraum zu haben oder zu nutzen!!!

ich gebe zu selber sehe ich in den dingen die ich im gesetzt inzwischen gelesen habe den spielraum auch nicht auf den ersten blick....

die grüne plakette für einige T3 diesel ist übrigens ganz legal kann jeder nachschauen mit dem entsprechenden kat und der angepassten schlüsselnummer ist das vollkommen legal der trick ist die schlüsselnummer wer den kat vor ich glaube 2005 war das datum eingetragen hat hat eine andere schlüsselnummer bekommen als diejenigen die es später gemacht haben völlig legal und die nummer steht in der plakettenliste bei grün alles legal

habe extra um das alles raus zu bekommen heute viele email geschrieben und telefoniert

Wenn ich zur Aufklärung auch mal was beitragen kann, definitiv ist eine Mindestvoraussetzung für Erteilung der H-Zulassung in Deutschland ein Mindestalter von 30 Jahren zwingend erforderlich, ohne Wenn und Aber.

Das sage ich mit der Erfahrung von 2 zugelassenen Oldtimern, 2005 war das schon so und 2013 war es auch noch so.

Schönen Abend an alle

Zitat:

Original geschrieben von rennradler2

Wenn ich zur Aufklärung auch mal was beitragen kann, definitiv ist eine Mindestvoraussetzung für Erteilung der H-Zulassung in Deutschland ein Mindestalter von 30 Jahren zwingend erforderlich, ohne Wenn und Aber.

Das sage ich mit der Erfahrung von 2 zugelassenen Oldtimern, 2005 war das schon so und 2013 war es auch noch so.

Schönen Abend an alle

dagegen sprechen meine angegebenen beispiele!

das 99% der H älter als 30 sind mag sein aber ausnahmen scheint es fast überall zu geben und ich möchte nochmal betonen das ich die Halter nicht für Lügner und Betrüger halte

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