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Suche Urteile mit Freispruch bei §326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen Altautos

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

seit vielen Tagen suche ich nun nach Gerichtsurteilen und finde nichts brauchbares.

Mir wird vorgeworfen gegen § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen verstoßen zu haben.

Vor meinem Haus stehen vier Kadett von denen nur einer zugelassen ist.

Die Fahrzeuge sind mit atmungsaktiven Planen als Wetterschutz abgedeckt. In keinem der nicht angemeldeten Autos befindet sich zur Zeit Motoröl, Kühlflüssigkeit Batterie Brems- oder Servoflüssigkeit.

Benzin kann auch nicht auslaufen, da die Tanks leer sind

Hier im Forum sind eine Reihe Beiträge zu dem Thema. Leider habe ich nicht das gefunden, nach dem ich suche.

Wie Hannes1971 am 31.10.2014 schrieb „Was anderes wäre z.B. ein nachlesbares Urteil.“

Kennt jemand hier ein oder besser mehrere Urteile die mit einem Freispruch ausgingen?

Schönen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2016 um 8:53

Auch wenn's keinem was hilft: Ich versteh' den ganzen Rummel um ein paar alte und "ungefährlich gemachte" Autos nicht.

Merkt eigentlich niemand von diesen Aggressoren, daß von den Millionen von in Deutschland zugelassen "fahrbereiten" Autos wesentlich mehr Gefährdungspotential ausgeht?

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am 6. Juli 2016 um 2:01

Zitat:

@Kadett1990 schrieb am 6. Juli 2016 um 03:04:50 Uhr:

Hallo zusammen.

Bitte entschuldigt, dass es so lange gedauert hat.

Nun bin ich der Jemand der etwas Positives für Alt-Auto-Besitzer zu berichten hat.

Als erstes werde ich mal die Fehler nennen, die ich am Anfang der ganzen Angelegenheit gemacht habe.

1. Habe mich auf ein Gespräch eingelassen und dabei Fragen beantwortet. Hätte ich nicht gemusst.

2. Habe die Polizei auf mein Grundstück gelassen. Muss man auch nicht.

3. Plane runter und auch noch Peilstab rausziehen. Nicht gutmütig sondern blöd. Und unter der Plane könnte ja auch ein Neuwagen stehen.

4. Fotografieren nicht sofort verboten. Duldung zählt dann als Einverständnis.

GENAU diese Erfahrung habe ich auch nach einem fahrlässig verursachten Küchenbrand gemacht. Ein Freund sagte damals zu mir "Ein Polizist hat zwei Ausganssistuationen und nur eine Aufgabe. Entweder du bist schuldig und er will es dir beweisen oder du bist unschuldig und er will es dir in die Schuhe schieben." Freund und Helfer? Dass ich nicht lache. Als der KriPo-Beamte mit einem Zettel zum Ausfüllen und einem Diktiergerät um die Ecke kam, habe ich partout die Aussage verweigert. Beste Entscheidung bei der ganzen Nummer, vier Wochen später wurde ich freigesprochen.

Zitat:

@Kadett1990 schrieb am 6. Juli 2016 um 03:04:50 Uhr:

 

Um sich den ganzen Aufwand zu sparen, kann ich allen empfehlen die was Altes haben auf

SteinOnkel (am 13.05.16) und seinen Rat zu hören:

 

„Am Besten ist einfach, keine schlafenden Hunde zu wecken, sie also von vornherein öffentlichen Blicken zu entziehen.“

Dieser Rat stammt ursprünglich von Gotteszorn und nicht von mir :)

 

 

Zitat:

@Kadett1990 schrieb am 6. Juli 2016 um 03:04:50 Uhr:

Zur Zeit eigentlich: Kadett 1988 ( E-Caravan 2.0XE)

BITTE WAS? Der geht aber mit Sicherheit richtig gut nach vorne, oder? Gab es das ab Werk überhaupt so? Der dürfte sich doch auch relativ leicht auf C20LET umbauen lassen, oder?

Schön, dass die Sache zu deinen Gunsten ausgegangen ist. Ich kann mit Opel nach einem Jahr Astra F GSI (8V) zwar nicht mehr so viel anfangen, wünsche dir aber weiterhin viel Spaß mit deinen Kadettilacs!

Gruß

Steini

Themenstarteram 12. Juli 2016 um 22:31

Hallo zusammen,

 

@Go}][{esZorN und SteinOnkel

Das mit dem Ratschlag stimmt. Habe übersehen dass es ein Zitat war.

 

Zu BITTE WAS? Die Antwort ist JA.

 

Für einen alten Kombi guter cw-Wert , kleine Stirnfläche und wenig Gewicht.

Kadett E Caravan - laut Opel-Prospekt von 1991

LxBxH 4247 x 1666 x 1430mm Radstand 2,52m

 

Meiner ist allerdings nicht mehr Serie. Der ist ca 4cm niedriger und hinten ca 2 cm breiter.

 

Gewicht mit C20NE wäre 1020kg Gewichtsunterschied NE und XE dürfte nicht sehr groß sein.

Bin mir aber nicht sicher ob da schon 70 oder 75 Kg für Durchschnitt-Europäer mit drin waren.

Leergewicht wären dann nur noch 950 kg.

Gewicht laut meinem Fahrzeugschein 920 Kg Typ 647 also 1.6 mit 75PS. Da ich den Gewichtsunterschied zwischen 16NZ und 20XE nicht kenne, muss ich mal bei Gelegenheit auf eine Waage.

 

War noch auf keiner Rolle, aber Leistungs-Gewicht dürfte eine 5 vor dem Komma haben.

 

Zum Vergleich ein ähnlich kleiner Kombi von heute:

4253 x 1800 x 1441 mm Radstand 2,67m Gewicht 1375kg Leistungsgewicht 7,2kg.

Klar der hat ABS Klima EFH usw, aber der Kofferraum ist deutlich kleiner.

 

Wer einen E-Caravan hat kann mal folgendes ausprobieren:

Beifahrersitz und Rückenlehne ganz nach vorne. Ein zerlegtes Regal oder Bretter von hinten links nach vorne rechts einladen. Da passt ein Bund 2m Dachlatten rein oder eben ein 2m-Regal.

 

Ab Werk gab es den Caravan nicht mit dem Motor. So weit ich weiß war der C20NE mit 115PS der kräftigste.

 

Beim Mäusekino bin ich mir nicht sicher, ob es das im Caravan gab. Meins ist nachträglich eingebaut worden. Mit defektem km-Zähler. Sch… Plastik-Zahnrad.

 

Auf LET umbauen möchte ich den nicht.

Aber das ist eine andere Geschichte und gehört wohl in einem anderen Thread.

 

Noch mal danke an alle, die hier geschrieben haben.

 

Schöne Grüße und eine gute Zeit

Kadett 1990

Zur Zeit eigentlich: Kadett 1988 ( E-Caravan 2.0XE)

Moin,

Ist nicht das eigentliche Problem, dass die Fahrzeuge nicht zugelassen sind? Vielleicht kann ja die Lösung sein, dass man eine 07 er Nummer sich besorgt und alle betroffenen Fahrzeuge eintragen lässt. Man muss dann bewerten, ob sich dieser Aufwand lohnt.

Nächstes Problem ist die Lage: ist Dein Grundstück im Innenbereich oder im Außenbereich?

Im Außenbereich darf man Fahrzeuge nur dort abstellen wo im Lageplan eine Zuwegung oder Garage/carport eingetragen ist

 

Ersma,

Wenn auch schon etwas her:

https://www.google.de/url?...

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