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Suche Urteile mit Freispruch bei §326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen Altautos

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 17:02

Hallo zusammen,

seit vielen Tagen suche ich nun nach Gerichtsurteilen und finde nichts brauchbares.

Mir wird vorgeworfen gegen § 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen verstoßen zu haben.

Vor meinem Haus stehen vier Kadett von denen nur einer zugelassen ist.

Die Fahrzeuge sind mit atmungsaktiven Planen als Wetterschutz abgedeckt. In keinem der nicht angemeldeten Autos befindet sich zur Zeit Motoröl, Kühlflüssigkeit Batterie Brems- oder Servoflüssigkeit.

Benzin kann auch nicht auslaufen, da die Tanks leer sind

Hier im Forum sind eine Reihe Beiträge zu dem Thema. Leider habe ich nicht das gefunden, nach dem ich suche.

Wie Hannes1971 am 31.10.2014 schrieb „Was anderes wäre z.B. ein nachlesbares Urteil.“

Kennt jemand hier ein oder besser mehrere Urteile die mit einem Freispruch ausgingen?

Schönen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2016 um 8:53

Auch wenn's keinem was hilft: Ich versteh' den ganzen Rummel um ein paar alte und "ungefährlich gemachte" Autos nicht.

Merkt eigentlich niemand von diesen Aggressoren, daß von den Millionen von in Deutschland zugelassen "fahrbereiten" Autos wesentlich mehr Gefährdungspotential ausgeht?

63 weitere Antworten
63 Antworten
am 5. Mai 2016 um 17:35

Interessanter Vorwurf - hätte so was fast nicht für möglich gehalten.

Habe selbst nur vor sehr langer Zeit mal Schwierigkeiten bekommen, weil ich ein nicht angemeldetes Kfz vor meinem Haus auf der Straße (hatte damals weder Garage noch Stellplatz auf eigenem Grund) stehen ließ.

Kurz: Ich würde diese Frage mal dem ADAC stellen.

Viel Erfolg

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 17:44

Hallo asander,

habe schon mit ADAC-Anwalt gesprochen. Der hat mir geraten mir einen Anwalt zu nehmen.

Habe ich auch getan. Jetzt suchen wir nach positiven Urteilen.

trotzdem schönen Dank für den Tip

kadett1990

am 5. Mai 2016 um 20:53

Kannst du den Zustand der Autos nicht einfach von der zuständigen Stelle prüfen lassen?

Wie lange stehen die denn da schon?

"Abgestellte abgemeldete Altfahrzeuge auf Privatgrundstücken

Immer wieder wird festgestellt, dass auf Privatgrundstücken nicht mehr fahrtüchtige Alt- Fahrzeuge abgestellt sind.

Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Auto nur auf einem umfriedeten Gelände abgestellt werden.

Abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimung als Fortbewegungsmittel verwendet werden, sind Abfall nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz und somit Altfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung. Dieser „Abfall“ darf nicht einfach auf dem Grundstück gelagert werden, sondern muss verwertet werden (§ 4 Abs. 2 Satz 5 Altfahrzeug-Verordnung). Der Halter ist verpflichtet, das zu entledigende Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle, anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur umweltverträglichen Entsorgung zu überlassen. Zu beachten sind hier die Vorschriften der Altfahrzeug-Verordnung (§ 4 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt.

Wir weisen weiter darauf hin, dass abgestellte Fahrzeuge auch eine Gefahr für die Umwelt darstellen, wenn aus dem Fahrzeug beispielsweise Öl oder Kühlflüssigkeit austritt.

Neben verschiedenen Gesetzen zum Schutz des Bodens oder der Gewässer, die dann ein behördliches Eingreifen erforderlich machen, besteht für den Umweltsünder auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 324 a Strafgesetzbuch (Bodenverunreinigung) und § 326 Strafgesetzbuch (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).

Auch wenn ein Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt wird und noch fahrtüchtig ist, ist unbedingt sicherzustellen, dass keine umweltgefährdenden Stoffe wie Betriebsflüssigkeiten, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Benzin, Motoröl, Getriebe- oder Achsöl austreten können. Fahrzeuge sind auf einem befestigten Boden und nicht auf Erde oder Gras abzustellen.

Die Gemeindeverwaltung fordert jeden auf, die ein nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug auf seinem Grundstück lagert, dieses unverzüglich einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Ausdrücklich wird auch auf die strafrechtlichen Konsequenzen hingewiesen."

Welcher Punkt/Absatz wird denn konkret angeprangert?

Ich kenne es so, dass die Flüssigkeitsleeren Fahrzeuge auf Beton stehen müssen.

Es könnten ja schließlich Öle/Fette aus der Achse oder sonstwo in den Boden eindringen.

 

 

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 22:35

Hallo zusammen,

war ein sehr langes Wochenende aber kann jetzt endlich antworten.

Oben habe ich geschrieben: In keinem der nicht angemeldeten Autos befindet sich zur Zeit Motoröl, Kühlflüssigkeit Batterie Brems- oder Servoflüssigkeit.

Das stimmt.

Bis vor einiger Zeit war das nicht ganz so. Da bekam ich Besuch von der Polizei. Die wollte die Autos unter den Planen sehen. Habe mich dann von den zwei Polizisten überreden lassen, die Plane hochzunehmen und die Motorhaube zu öffnen. Dann war ich auch noch SO BLÖD den Ölpeilstab rauszuziehen. War Öl drin. Dazu später mehr. Geklingelt hat es erst als der eine Fotos machte. Habe die Sache dann abgebrochen. Kann ich nur jedem raten der in diese Situation kommt.

Der Wagen ist einem schlechten Zustand, aber es ist alles wieder zu reparieren. Man bekommt heute noch fast alle Karrosserieteile für dieses Auto. Kadetts rosten nun mal von innen nach außen. Da hilft auch keine Plane und auch kein Dach darüber.

In dem Kadett C befand sich ein spezielles Öl, von dem ich leider die Rechnung nicht mehr gefunden habe. Daher kann ich nicht nachweisen daß es harzfrei oder biologisch abbaubar war. Die Polizei hat das spezielle Öl nicht interessiert.

Einige Wochen vorher hat einer meiner Nachbarn auch Besuch von der Polizei bekommen. Er hatte einen Ford Kombi ( Baujahr ca 1980 )auf seinem eingezäunten Grundstück als Ersatzteillager. Die Folge war eine Aufforderung der Staatsanwaltschaft das Auto zu entfernen und gegen eine Auflage von 250Euro würde das Verfahren eingestellt.

Er hat gezahlt und den Ford abholen lassen.

Leider nur einer von sehr vielen Fällen in Deutschland. Sehr schade. Das hat mittlerweile auch das Umweltamtbundesamt bemerkt und daher steht im neuen KrWG in § 6 die Vermeidung von Abfall an erster Stelle. Also wer vermeidet dass ein Auto Schrott wird indem er es durch die Ersatzteile eines zweiten baugleichen Fahrzeug vor dem Verschrotten bewahrt, handelt ganz im Sinne des Gesetztes.

Nun zu den Fragen:

Den Zustand der Autos kann ich nicht einfach von der zuständigen Stelle prüfen lassen, weil die in meinem Fall die Staatsanwaltschaft ist.

Eine zuständige Stelle könnte die Wasserschutzabteilung beim Landratsamt sein. Mit denen habe ich bereits gesprochen und gemailt.So lange ich Boden oder Gewässer nicht verschmutzt habe unternehmen, die nichts. Waren alle sehr nett und hilfsbereit.

Zum nächsten Absatz:

Ich habe nicht geschrieben wieviele noch fahrtüchtig sind. Ist auch unwichtig weil auch schon fahrtüchtige Fahrzeuge zwangsweise abgeschleppt wurden.

Zitat: „Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Auto nur auf einem umfriedeten Gelände abgestellt werde“

Das wird in Deutschland nicht einheitlich gefordert. Da kocht jedes Land Landkreis Stadt oder Gemeinde ein eigenes Süppchen.

Zitat: „Abgestellte Fahrzeuge, die nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimung als Fortbewegungsmittel verwendet werden, sind Abfall.“

Diese Aussage ist ganz einfach falsch.

Ersten geht es hier nicht um Abfall. Die Zweckbestimmung Fortbewegungsmittel kann durch eine andere ersetzt werden. Beispiele hierfür sind Restaurierungsobjekt, Ersatzteillager oder von mir aus auch Kunstwerk. Wobei beim Beispiel Ersatzteillager natürlich sicher sein muss, dass z.B. kein Motoröl ausläuft.

Zweitens ist im §326 eindeutig von Abfällen die Rede die gefährlich sein könnten. Leere Autos stellen keine Gefahr dar. Einfach ausgedrückt: Wo kein Benzin drin ist, kann auch nichts auslaufen und den Boden oder Wasser verunreinigen. Werde mir leider einen neuen Tank und auch Bleche besorgen müssen. Aber Kadett C Teile sind ja zum Glück billiger als die vieler anderer alten Autos.

Falls doch noch geringe Mengen evtl der Bremsflüssigkeit vorhanden sind passt Absatz 6:

„Die Tat ist dann nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, wegen der geringen Menge der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind.“

Da vor dem Wort Abgestellte in Zeile 3 noch Anführungszeichen zu sehen sind nehme ich an das da Ctrl-C und Ctrl-V hilfreich waren.

Nun meine Frage:

Von welcher Gemeindeverwaltung stammt dieser Text ?

Konkret angeprangert wird bisher das Öl und eine Batterie im Motorraum.

 

Ist aber in meinen Augen alles nicht das Entscheidende.

So weit ich weiß muss jemandem in unserem Land eine Straftat nachgewiesen werden um sie oder ihn zu verurteilen. Eine Gefährdung genügt meiner Meinung nach auf gar keinen Fall. Bin seit über 40 Jahren Hobbykoch und habe einige zum Teil sehr scharfe Küchenmesser. Die sind keine Gefahr für die Allgemeinheit. Nur für meine eigenen Finger.

 

Man kann mir nicht nachweisen dass es kein biologisch abbaubares Öl war. Zur Batterie kann ich sagen dass ich in dem Kadett den ich zur Zeit fahre eine Batterie nutze die mit Hilfe von Kieselsäure ( zugelassener Lebensmittel-Zusatzstoff) die Schwefelsäure in einem Vlies bindet. Da kann nix auslaufen und die Umwelt gefährden.

Die Umwelt ist in diesem Fall an erster Stelle mein Gemüsegarten. Unser Grundstück ist ein Südhang. Das C-Coupe und ein E-Caravan stehen an der Nordseite. Wohin würde Benzin oder Motoröl wohl laufen ?

Ist spät geworden. Jetzt hab ich tatsächlich ein paar Stunden an dem Text gesessen.

Schöne Grüße an Alle

Und vielleicht weiß doch noch jemand etwas Positives für alle Alt-Auto-Besitzer zu berichten.

am 10. Mai 2016 um 8:22

Zitat:

@Kadett1990 schrieb am 10. Mai 2016 um 00:35:30 Uhr:

Da kann nix auslaufen und die Umwelt gefährden.

Die Umwelt ist in diesem Fall an erster Stelle mein Gemüsegarten. Unser Grundstück ist ein Südhang. Das C-Coupe und ein E-Caravan stehen an der Nordseite. Wohin würde Benzin oder Motoröl wohl laufen ?

Frage: Mit welcher Fachkompetenz kannst du das beurteilen ?

Ich würde mir nie anmassen zu behaupten das mein Getriebeöl, Motoröl, Bremsflüssigkeiten, Kühlflüssigkeiten, Benzin und eventuelle andere Betriebsflüssigkeiten zu 100% Biologisch abbaubar sind.

Genau aus diesem Grund gibt es für Zertifizierte Betriebe die mit Altautos arbeiten eine VDI 4082 Richtlinie zur Trockenlegung.

Und zur Frage wo dein Benzin und Öl hinlaufen können - in das Grundwasser !

Hier noch was zum Nachdenken über dein Gemüsegarten:

http://www.boden-fachzentrum.de/.../oel-bodenverunreinigung

Themenstarteram 10. Mai 2016 um 18:14

Hallo stephan671

Boden-fachzentrum.de gefällt mir. Schöne übersichtliche Seite.

Aber ich habe meinen Boden nicht verunreinigt und habe es auch nicht vor.

Falls sich Kompetenz auf „nix auslaufen“ bezieht :

Siehe oben : „Wo kein Benzin drin ist, kann auch nichts auslaufen.“

Hat mir die Wasserbehörde beim Landratsamt auch zugestimmt.

Falls sich Kompetenz auf „wohin laufen“ bezieht:

Physikunterricht 5.Klasse Flüssigkeiten fließen abwärts. ,-)

Spass beiseite und weiter:

Bei der beschriebenen Batterie, eigentlich Akku, ist aber egal handelt es sich um eine Optima Blue Top. Die wird oft auf Booten oder in Autos mit hochwertigen HiFi-Anlagen verbaut.

http://www.optimabatteries.com/de-de/technology/agm-batteries

 

Biologisch leicht abbaubares Öl nach OECD301 gibt es z.B. hier:

https://www.welches-oel.de

Mehr Infos zu biologisch leicht abbaubar findet man u.a.. hier

https://de.wikipedia.org/.../Biologische_Abbaubarkeit?...

http://www.laus.de/de/leistungen/abbaubarkeit/biologische-abbaubarkeit

http://www.hydrotox.de/.../oecd-screening-test.html

Kurz gefasst bedeutet Leichte biologische Abbaubarkeit (OECD 301) dass innerhalb von 28 Tagen mindestens 60% abgebaut sein müssen.

 

Ich habe nicht behauptet dass alle Betriebsflüssigkeiten biologisch abbaubar sind. Das bezog sich auf das Motoröl. Von 100% habe ich auch nichts geschrieben. Es gibt auch biologisch abbaubares Kettensäge-Öl Getriebeöl, Hydrauliköl oder Frostschutz.

Solche Stoffe werden bei Fahrzeugen und Maschinen z.B. bei Waldarbeiten in Wasserschutzgebieten genutzt.

 

Also zurück zum Thema. Hat hier jemand auch schon ähnlichen Ärger eventuell auch mit Landrats- oder Ordnungsamt gehabt und ist da ohne Zahlungen egal ob Strafe oder Auflage rausgekommen ?

am 10. Mai 2016 um 19:57

Servus Kadett

Also, mein hierher kopierter Text stammt aus der Abfallverordnung Ba-Wü. In den verschiedenen Landkreisen/Bezirken gibt es aber keinerlei Unterschiede.

Zu deinen nicht mehr vorhandenen Flüssigkeiten: Benzin, Öl etc. kann ja entleert sein. Da dein Tank und sonstige Behältnisse aber nicht gereinigt sind,zählt das aber nicht als leer. Ein minimaler Rest,auch ein Tropfen,ist trotzdem noch ein Restinhalt. Du solltest dir mal anschauen wieviel Trinkwasser ein Tropfen Motoröl verunreinigt.

Zudem vergisst du aber auch noch die Fette ( Achsfett z. Bsp. ).

In Sachen Umweltschutz sind die Behörden ganz schön hinterher und ich kenne keinen,der nicht den kürzeren gezogen hat.

Dein Fall ist nicht der erste den ich jetzt höre oder auch erleben durfte. Ich kenne aber niemanden der als Sieger aus sowas hervorgieng.

Um Geldstrafen - und das ist das mindeste was auf dich zukommen kann - zu entgehen wurden dann doch lieber Scheunen oder Hallen angemietet und die Oldieschätze wurden da "versteckt".

Da schon dein Anwalt keine positiven Urteile kennt würde ich mich lieber nach einer Scheune umsehen.

Ich will es dir echt nicht madig machen,dich anprangern oder,oder,oder ... ich versteh dich eigentlich voll und ganz, aber .....

am 10. Mai 2016 um 21:22

Moin

Habe auch schon von einigen solcher Fälle gehört, aber gegen die Behörden hat man wohl kaum eine Chance. Es geht nicht darum, ob etwas verunreinigt wurde, sondern was hätte geschehen können. Da kommst Du nicht raus und Anwalt usw. verursacht nur Kosten.

Um die (Zwangs-) Verschrottung zu umgehen, würde ICH die Fz. schnellstmöglich 'verschwinden' lassen (Halle, Garage, Scheune mieten) und den Behöden per Kaufvertrag beweisen, daß die Fz nicht mehr in meinem Besitz sind. Verkauf unbedingt in ein anderes Bundesland, dann ist es fürs Amt aus den Augen aus dem Sinn...

Wie auch immer, ich drücke Dir alle Daumen, daß Du glimpflich aus der Nummer rauskommst!

Olli

am 11. Mai 2016 um 1:56

Zitat:

@Zwiebelfarmer schrieb am 10. Mai 2016 um 23:22:09 Uhr:

Moin

Habe auch schon von einigen solcher Fälle gehört, aber gegen die Behörden hat man wohl kaum eine Chance. Es geht nicht darum, ob etwas verunreinigt wurde, sondern was hätte geschehen können. Da kommst Du nicht raus und Anwalt usw. verursacht nur Kosten.

Um die (Zwangs-) Verschrottung zu umgehen, würde ICH die Fz. schnellstmöglich 'verschwinden' lassen (Halle, Garage, Scheune mieten) und den Behöden per Kaufvertrag beweisen, daß die Fz nicht mehr in meinem Besitz sind. Verkauf unbedingt in ein anderes Bundesland, dann ist es fürs Amt aus den Augen aus dem Sinn...

Wie auch immer, ich drücke Dir alle Daumen, daß Du glimpflich aus der Nummer rauskommst!

Olli

Uff, ich weiß ja nicht. Deine Idee mit dem verschwinden lassen, finde ich gut, aber meinst du, dass du den Behörden so etwas vorgaukeln solltest? Das ist Betrug...

es gab mal die vorgabe,(obs noch so ist,weiß ich nicht)

das man abgemeldete fhrz binnen 1,5 jahren per endsorgungsnachweis belegen konnte

das das so geschehen ist

solange noch keiner am objekt war bzw dokumentiert hatte

konnte man per fake kaufvertrag den nachweis erbringen das das fhrz EU verlassen hatte

auch wenns vorher zwecks ersatzteil gewinnung demontiert wurde

wenn dir fhrz wieder auf die straße sollen,würd ich die "verkaufen+endfernen"

es stehen genug in irgendwelchen hallen+schuppen,und somit nicht ganz legal,aber unsichtbar

am 11. Mai 2016 um 5:34

Also diese Ratschläge hier mit irgendwelchen Fake Kaufverträgen finde ich mehr als daneben.

Ist das mittlerweile Gang und Gäbe?

Gut, dass es hierzulande Sachen wie Carfax gibt, um so einem Schindluder (Stichwort KM-Zähler) gleich den Gar auszumachen. Dass die deutschen Behörden wegen ein paar Kadetts so einen Larry machen, kann ich auch nicht nachvollziehen. Gibt es nichts anderes, womit die sich beschäftigen können? Den 500.000 Flüchtlingen zum Beispiel?

am 11. Mai 2016 um 6:43

Zitat:

@Kadett1990 schrieb am 10. Mai 2016 um 20:14:56 Uhr:

Falls sich Kompetenz auf „wohin laufen“ bezieht:

Physikunterricht 5.Klasse Flüssigkeiten fließen abwärts. ,-)

Deshalb finde ich es gut das sich eine Behörde um den Nachhilfe Unterricht kümmert.

Ich finde es schade das es Leute gibt die Ihre Autos so unbedarft abstellen und unbelehrbar der Meinung sind das alles gut ist und wenn was ausläuft es sich eh nur auf Ihr Grundstück beschränkt.

Genau solches Verhalten wirft ein schlechtes Licht auf die Oldtimer Scene und führt zu Gesetzes Verschärfungen worunter unter Umständen auch die Oldtimer Besitzer leiden müssen die sorgsam und umweltbewusst agieren.

Zitat:

 

Servus Kadett

In Sachen Umweltschutz sind die Behörden ganz schön hinterher und ich kenne keinen,der nicht den kürzeren gezogen hat.

Dem kann ich ganz und gar nicht zustimmen!! In meinem Landkreis (AN in Bayern) stehen hunderte Autos an Straßen, in Wiesen oder auf Grundstücken rum, die seit Jahren nicht angemeldet sind und zerfallen!! Es gibt eigentlich so gut wie keinen Tag an dem man nicht irgend wo an einem Auto vorbei kommt das sichtbar seit langem abgemeldet rumsteht. :-(

am 11. Mai 2016 um 8:53

Auch wenn's keinem was hilft: Ich versteh' den ganzen Rummel um ein paar alte und "ungefährlich gemachte" Autos nicht.

Merkt eigentlich niemand von diesen Aggressoren, daß von den Millionen von in Deutschland zugelassen "fahrbereiten" Autos wesentlich mehr Gefährdungspotential ausgeht?

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