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Styling 30

BMW 3er E36
Themenstarteram 19. April 2024 um 14:33

Ich fahre einen E36 320i Touring von 1997. Im Jahr 2014 wurde ein Fahrwerk von H&R über eine Änderungsabnahme per GTÜ abgenommen. Verbaut waren damals 15 Zoll Winterräder mit 205er Bereifung. Heute war ich erstmals mit Sommerrädern bei der Dekra, Styling 30 in 16 Zoll auch in 205er Breite. Nun war man der Meinung, das 16 Zoll Felgen nicht zulässig wären, nun eine Vollabnahme fällig wäre.

Laut dem Rad-Reifen-Katalog:

https://www.robingroppe.de/media/various/bmw_e46c/e36_rad_reifen.pdf

sind 16 Zoll LM-Felgen aber ab Werk zulässig auf dem Touring, oder doch nicht?

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53 Antworten
Themenstarteram 26. April 2024 um 14:26

In der Änderungsabnahme steht,

Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Geprüft mit Serienbereifung 205/60R15. Achsvermessungsprotokoll lag vor.

Da in der Zulassung nichts über eine Rad-Reifen-Kombi im Zusammenhang mit dem Fahrwerk hinterlegt worden ist, kann auch jede andere zugelassene Rad-Reifen-Kombi gefahren werden. Und das ist bei einer 16 Zoll Felge wohl nicht der Fall. Es geht hier allein um die Felge in 16 Zoll, die hätte auch aus Stahl sein können.

Leider konnte ich nicht raus bekommen, an was sich die Prüfer halten, wo sehen die nach, was ich in meinem Fall an Rädern fahren darf? Die Zulassung allein ist es nicht...

Zitat:

@samsungv200 schrieb am 26. Apr. 2024 um 16:26:01 Uhr:

Leider konnte ich nicht raus bekommen, an was sich die Prüfer halten, wo sehen die nach, was ich in meinem Fall an Rädern fahren darf?

Den Prüfern liegt bei der Hauptuntersuchung ein Auszug der Serienräder gemäß der EG-Typgenehmigung/ABE vor. Das entspricht in der Regel dem, was in der COC-Bescheinigung steht.

Themenstarteram 26. April 2024 um 16:45

Also dürfte 16 Zoll dann in meinem Fall nicht vorhanden sein...

Sag mal, wo steht das denn in deiner Zub??

Oder wo steht das genau was du da schreibst? Wo steht das du die Änderungsabnahme mitführen sollst? oder musstest du die eintragen, hast es aber gar nicht gemacht?

Ich mag das gar nicht wenn man mit Infos immer hinterm Berg hält.

Wie sollen wir so den Fall beurteilen???

Ich bin raus, hab Schnauze voll.:(

Themenstarteram 26. April 2024 um 19:03

Ja, langsam nervst du auch...

Beeindruckend wie sich das hier hinzieht und auf ein COC Dokument verwiesen wird, welches es beim E36 noch nicht einmal gegeben hat. Der E36 hat eine EG-Übereinstimmungserklärung, welcher aber...

1) kaum ein Halter mehr im Original haben wird. (Ich habe vor vielen Jahren davon einmal eine Kopie gemacht, doch diese habe ich nicht griffbereit.)

2) für deinen Fall vollkommen unerheblich ist.

Würdest du einen Reimport oder ein Fahrzeug ohne Papiere zulassen wollen, brauchtest du dieses Dokument - mehr oder weniger. Für meinen E30 habe ich über etliche Umwege bei der BMW Classic einen Auszug der Original-ABE des 318i KAT (ab 09/87) erhalten.

Um die Räder eingetragen zu bekommen, hast du doch alles an der Hand. Du müsstest nur prüfen, ob die Maßnahmen zum Umrüsten (wie z. B. Lenkwinkelbegrenzer) erfolgt sind.

Ich schaue mal in meinen alten Fahrzeug-Dokumenten. Mein Cabrio als auch meine Limousine hatten diese Räder drauf. Sie waren beim Cabriolet sogar 1996 nachträglich erworben und eingetragen worden. Das Papier habe ich leider aber nicht mehr.

EDIT: Ich habe es befürchtet, ich habe diese Unterlagen im Detail nicht mehr. Das Einzige, was ich noch finden konnte, ist einerseits die Tatsache aus dem Untersuchungsbericht, dass der Lenkwinkelbegrenzer zur Erlangung der Eintragung noch nachzurüsten sei (hatte der Vorbesitzer nicht bedacht). Und andererseits der Fakt aus dem Nachprüfprotokoll, dass die Rad-/Reifenkombination zulässig sei und im Schein (ZB I) nachgetragen wurde.

Wirklich, das ist eine Allerwelts-Felge und seit 1994 im BMW-Zuebhörprogramm, siehe unten:

Styling_30
Themenstarteram 3. Mai 2024 um 6:12

Die Dekra meinte, das ich mit einem E36 Cabrio das Problem garnicht gehabt hätte, denn da sind die 16er schon direkt freigegeben, sogar mit Reifen der Größe 225/50R16. Und wie gesagt, Lenkeinschlagbegrenzer habe ich schon seit 2010 verbaut, da auf den Styling 30 mal 225er Reifen montiert waren, aber die Begrenzer sind für 205er Reifen nicht vorgeschrieben.

Wie auch immer, gestern war mein Touring bei der GTÜ, 80 Euro für die Abnahme nach § 21 und 35 Euro für die Nachprüfung der HU. Nächsten Dienstag habe ich einen Termin bei der Zulassungsstelle, dann noch mal 12 Euro für die Eintragung in die Zulassung und dann hat der Spuk ein Ende...

Danke nochmal an alle...

Immerhin! Danke für das Berichten. Die Preise oder Mühen sind aber noch "sozial"-verträglich.

Bei der DEKRA oder anderen Prüforganisationen geht alles noch deulich teurer. Als Beispiel: mein §21 Gutachten hat mich mit Fahrzeugidentifikation (da Reimport) weit über 400 Euro gekostet und das obwohl ich Originaldokumente der BMW Classic (Abzug der Fahrzeug ABE bon 1987), Fahrzeugscheinkopie eines identischen Fahrzeuges (gleicher Typ, Bj. usw.) sowie eine Bescheinigung der BMW Classic, dass das Fahrzeug mit FIN XY die TSN/HSN habe, dabei hatte. Aufgehangen hat sich der Prüfer daran, dass es das Modell mit und ohne KAT gegeben hat.

Jetzt ist es bei dir alles "safe", freut mich!

Themenstarteram 9. Mai 2024 um 12:17

Danke dir...allerdings habe ich mich bei den 12 Euro für die Eintragung in die Zulassung geirrt. Bei einer Abnahme nach § 21 kostet die Eintragung 51,80 Euro...aber egal, nun kann mir keiner mehr was...

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