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SF-Rabatt "parken" mit 125er Roller

Hallo allerseits,

besteht die Möglichkeit einen SF-Rabatt für eine KFZ(Auto-)Versicherung über die Anmeldung eines tariflich sehr günstigen Zweirades (z.B. 125er) zu konservieren oder gar zu verbessern bis er wieder für ein Auto benötigt wird?

Konkreter Fall: Ein Bekannter von mir verliert in leider sehr absehbarer Zeit seine Mutter, auf die immer noch ein Auto angemeldet und versichert ist. Da das Fahrzeug dann nicht mehr benötigt wird, besteht die Absicht, diese Police (SF25) zu nutzen, um darauf einen 125er Roller zu versichern. Neben der Mobilität durch den Roller soll der Haupteffekt darin bestehen, den SF-Rabatt für spätere (in 5-10 Jahren) Nutzung durch vorhandene Kinder zu nutzen.

Funktioniert das oder sind KFZ-Versicherungsverträge nicht durchgängig über die Fahrzeugarten Zweirad/Vierrad übertragbar?.

Mich interessiert das, weil sich die selbe Konstellation nicht unmittelbar aber absehbar auch bei mir einstellen wird.

bye

 

 

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8 Antworten

Tag,

gehen wird das schon, allerdings kann man nur den Rabatt übertragen, der auch tatsächlich hätte erfahren werden können. Also z.B. 10 Fühererschein max. SF 10.

Parken kann man den Rabatt meist auch ohne irgendwelche Tricks. Die meisten Unternehmen lassen den Rabatt ewig stehen, zumindets aber 7 Jahre...

Achtung! Die SF Klasse zu Parken funktioniert wie beschrieben - 7 Jahre, die SF Klasse zu übertragen funktioniert ebenfalls mit den abzügen wie unten beschrieben ( meisten Führerscheinjahre - 1 ) aber die Übertragung nach Tod wird bei den meisten Gesellschaften nur binnen eines Jahres anerkannt!!!!!! ( Manche auch nur 6 Monate )

Generell gute Idee, die auch so funktioniert - aber für Deine Situation unbrauchbar.

z.B. können die Prozente nur 1 Jahr nach Tod übernommen werden - wie soll das gehen wenn der Vertrag erstmal noch 3 Jahre läuft, obwohl die Dame bereits verstorben ist?

Wie sind die fristen? Darf z.B.ein Fahrzeug auch 2 Jahre nach versterben auf diejenige person angemeldet sein?

Fahrzeugwechsel nach Tod scheidet aus - weil Auto anmelden bzw. Versicherungsnehmereigenschaft scheidet aus.

 

Deine mögliche Lösung ( wie du es vorhattest ):

jetzt SR 25, Moped anmelden, nach 5 Jahren SR 30, Prozente umschreiben und übrig bleiben?? Sagen wir mal SR 15 - aber wirst Probleme bekommen

 

evtl. bessere Lösung:

jetzt SR 25, sofort umschreiben ( bzw. direkt nach Tod ), dann SF 10 und dann ganz ruhig alleine mit nem Moped runterfahren.

Die Sache ist nämlich die: Bei nem Moped ist bei den Versicherungen bei max. SF 10 Schluß, mehr ist nicht Prämienwirksam und werden nur intern weitergezählt.

 

Daraus folgt: Ein Auto später auf die superniedrigen Prozente der Mutter anmelden geht nicht, da diese schon verstorben aber du hast, solange ein Moped auf die Prozente läuft keinerlei finanzielle Nacheile.

Weiterhin gilt folgendes:

SFR Übertragung nur Verwante ersten Grades, sprich Enkelkinder nicht möglich. Aber Lösung: Prozente von der Mama auf dich bzw. genauso bei deinem Freund und die eigenen Prozente gehen irgendwann an die Kinder. Das dürfte i.d.R. die günstigste Variante sein. Übrigens - Prozente können ohne trick nur einmal übertragen werden. Bedeutet - die prozente jetzt selber übernehmen und in 6 jahren an die kinder dürfte ohne mehrmaligen versichererwechsel nicht machbar sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

Achtung! Die SF Klasse zu Parken funktioniert wie beschrieben - 7 Jahre, die SF Klasse zu übertragen funktioniert ebenfalls mit den abzügen wie unten beschrieben ( meisten Führerscheinjahre - 1 ) aber die Übertragung nach Tod wird bei den meisten Gesellschaften nur binnen eines Jahres anerkannt!!!!!! ( Manche auch nur 6 Monate )

Generell gute Idee, die auch so funktioniert - aber für Deine Situation unbrauchbar.

z.B. können die Prozente nur 1 Jahr nach Tod übernommen werden - wie soll das gehen wenn der Vertrag erstmal noch 3 Jahre läuft, obwohl die Dame bereits verstorben ist?

Wie sind die fristen? Darf z.B.ein Fahrzeug auch 2 Jahre nach versterben auf diejenige person angemeldet sein?

Fahrzeugwechsel nach Tod scheidet aus - weil Auto anmelden bzw. Versicherungsnehmereigenschaft scheidet aus.

Danke für die Hinweise, geplant ist schon die Übernahme des Vertrages unmittelbar jetzt und auch die "Zielperson" ist alt (bzw. hat den Schein lange genug) für SF25.

siehe im weiteren:

Zitat:

Deine mögliche Lösung ( wie du es vorhattest ):

jetzt SR 25, Moped anmelden, nach 5 Jahren SR 30, Prozente umschreiben und übrig bleiben?? Sagen wir mal SR 15 - aber wirst Probleme bekommen

Ein weiterer Übertrag auf die Enkel der ursprünglich Versicherten ist zunächst nicht angedacht. Daher gehe ich mit dem nächsten:

Zitat:

evtl. bessere Lösung:

jetzt SR 25, sofort umschreiben ( bzw. direkt nach Tod ), dann SF 10 und dann ganz ruhig alleine mit nem Moped runterfahren.

Die Sache ist nämlich die: Bei nem Moped ist bei den Versicherungen bei max. SF 10 Schluß, mehr ist nicht Prämienwirksam und werden nur intern weitergezählt.

Daraus folgt: Ein Auto später auf die superniedrigen Prozente der Mutter anmelden geht nicht, da diese schon verstorben aber du hast, solange ein Moped auf die Prozente läuft keinerlei finanzielle Nacheile.

Weiterhin gilt folgendes:

SFR Übertragung nur Verwante ersten Grades, sprich Enkelkinder nicht möglich. Aber Lösung: Prozente von der Mama auf dich bzw. genauso bei deinem Freund und die eigenen Prozente gehen irgendwann an die Kinder. Das dürfte i.d.R. die günstigste Variante sein. Übrigens - Prozente können ohne trick nur einmal übertragen werden. Bedeutet - die prozente jetzt selber übernehmen und in 6 jahren an die kinder dürfte ohne mehrmaligen versichererwechsel nicht machbar sein.

Das mit dem SF10 für Zweirad wusste ich nicht. Solange die Versicherung die leistungsfreie Zeit weiterzählt und danach für "Auto" wieder in einen äquivalenten SF umwandeln, sollte das aber ja unerheblich sein.

Die erneute Weitergabe an Enkel ist dann ein sekundäres Thema.

Allerdings vermeidet man auf diese Weise die Neueröffnung eines Zweitwagentarifs, für den dann noch ein Fahranfänger beitragstreibend gebucht werden muss. In der obigen Variante steigen die Youngster dann (zugelassen/versichert unter "Dad") halt in einen SF25 oder besser als Mitbenutzer ein. Trotz der zu erwartenden Erhöhung für Status "Fahranfänger fahren auf dem Auto mit" und den X Jahresbeiträgen für die 125er wohl die günstigere Alternative. Ich werde das mal fiktiv durchrechnen.

Der Satz "Übrigens - Prozente können ohne Trick nur einmal übertragen werden."

ist noch eine gewisse Unsicherheit. Allerdings rechne ich dann mit einer weiteren Übertragung auf meine Kinder im Bereich "Jahrzehnte später". Ggf. ist das dann auch schon nicht mehr relevant, weil man keinen Individualverkehr in der heutigen Form mehr hat. ;) Allerdings hat mein Vater seinen SFR auf mich und ich dann auf meine GmbH übertragen. Scheint also bisher keine so ganz heisse Vorschrift zu sein.

Bei mir könnte das Thema Motivation sein, dann doch mal nen A1 zu machen sonst steht das Moped ja nur rum. Mein Bekannter ist derweil alt genug, sich mit dem B auf die 125er zu setzen.

bye

kurze Anmerkung ohne als Klugscheißer gelten zu wollen

Du hast die Prozente nicht der GmbH überschrieben. Die Überschreibung wird nach Tb 28 vorgenommen, worin ein Fahrer bestätigen muß, das er den Wagen immer gefahren hat. Das kann eine GmbH nicht - diese kann nur abgeben.

Demnach wirst du der GmbH die Prozente nicht überschrieben haben, sondern nur zur Nutzung überlassen ( anderes Formular, andere Tarifbestimmung ) Wenn Du aus dem Unternehmen ausscheidest, bekommst du sie ohne Probleme wieder zurück.

Diese Regelung, wie es mit der Firma beschrieben ist, habe ich als priv. Pers. mit meinem Vater laufen, in der Hoffnung, dass die irgendwann "vergessen", dass es nur ein geliehener SFR ist und somit mein Echter wird ( Hoffung stirbt zuletzt :D ). Machen die aber normal nicht bei privat auf privat ( naja, Branchenintern . . . aber komplett überschreiben wollten Sie mir die auch nicht ;) )

Hi,

danke für die Aufklärung. Da die GmbH z.T. wörtlich "meine" ist,wird es da in der tat keine Probleme geben ;)

bye

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

kurze Anmerkung ohne als Klugscheißer gelten zu wollen

Du hast die Prozente nicht der GmbH überschrieben. Die Überschreibung wird nach Tb 28 vorgenommen, worin ein Fahrer bestätigen muß, das er den Wagen immer gefahren hat. Das kann eine GmbH nicht - diese kann nur abgeben.

Demnach wirst du der GmbH die Prozente nicht überschrieben haben, sondern nur zur Nutzung überlassen ( anderes Formular, andere Tarifbestimmung ) Wenn Du aus dem Unternehmen ausscheidest, bekommst du sie ohne Probleme wieder zurück.

Diese Regelung, wie es mit der Firma beschrieben ist, habe ich als priv. Pers. mit meinem Vater laufen, in der Hoffnung, dass die irgendwann "vergessen", dass es nur ein geliehener SFR ist und somit mein Echter wird ( Hoffung stirbt zuletzt :D ). Machen die aber normal nicht bei privat auf privat ( naja, Branchenintern . . . aber komplett überschreiben wollten Sie mir die auch nicht ;) )

Bin auch manchmal gegen Haarspalterei! ;)

In der Praxis ist aber nicht selten, dass eine Firma (GmbH, OHG oder AG) SF-Berechtigter ist. Du beschreibst den Fall der Rabatteinbringung des Firmeninhabers in seine GmbH - ist ja so richtig. Die Erforderlichkeit TB 28 ggf. auch TB 14 ist nicht gegeben.

Nicht selten erwirbt eine andere Firma den gesamten Fuhrpark einer anderen Firma. Bei dieser Konstellation ist dann die Erwerberfirma VN, SF-Berechtigter, Halter und Rechnungsempfänger. Weil es so etwas gibt, gibt es auch das Formular Betriebsübernahme. :)

Das heisst ich koennte mir (SF2) eine schrottige 125er kaufen und versichern.

Wenn ich dann mal in ca. 5 Jahren mein Auto auf meinen Namen zulassen will, dann haette ich bereits SF7 statt SF2?

Achso: Ich hab keinen A Schein. :)

Braeucht ich quasi nur eine 125er ohne Motor, nur Rahmen.. oder einfach nur die Fahrgestellnummer auf einem Stueck Blech und die Papiere. Fahrleistung jaehrlich 0 km.

Geht das?

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Das heisst ich koennte mir (SF2) eine schrottige 125er kaufen und versichern.

Wenn ich dann mal in ca. 5 Jahren mein Auto auf meinen Namen zulassen will, dann haette ich bereits SF7 statt SF2?

Achso: Ich hab keinen A Schein. :)

Braeucht ich quasi nur eine 125er ohne Motor, nur Rahmen.. oder einfach nur die Fahrgestellnummer auf einem Stueck Blech und die Papiere. Fahrleistung jaehrlich 0 km.

Geht das?

Wenn Du das so 1 zu 1 Deinem Versicherer mitteilst od. er hiervon Kenntnis erhält, ist die "Erschleichung" anfechtbar, es gibt aber auch noch unschönere Worte die "passen" würden.

Zurück zur Legalität. Einen A-FS braucht man tatsächlich nicht, wenn der 125er Roller über 80 kmh (ist am besten), der ohnehin steuerbefrreit angemeldet und versichert ist, nur von mitversicherten Personen gefahren werden soll. Der VN muss dieses Fahrzeug nicht selbst fahren.

 

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