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Sinken in der SF Klasse beschleunigen

Themenstarteram 13. Juni 2014 um 9:45

Hallo,

derzeit fahre ich(21, führerschein knapp 1 Jahr) einen citroen saxo. Das Auto habe ich im Januar zugelassen und zahle jährlich rund 1400€. Keine Frage dass es wenig Spaß macht horrende Summen für eine KFZ Versicherung zu zahlen, hilft ja nix..

Wie würde das denn aussehen wenn ich demnächst mein Auto verkaufe, so dass die Versicherung mindestens 6 Monate gelaufen ist ? Ein schadenfreihes Jahr wird mir dadurch ja angerechnet. Im Anschluss würde ich mir dann ein anderes Auto (bzw in dem Fall liebäugel ich wieder mit einem Citroen Saxo, tolles Auto, niedriger Verbrauch, tolle Ausstattung, relativ günstige Versicherung mit Typenklasse 14).

Verstehe ich das richtig dass ich demnach eine SF Klasse 1 hätte sobald ich das neue Auto versichern lassen möchte ? Versicherung würde ich in dem Fall wechseln, hätte nämlich bei SF 1 eine gefunden bei der ich etwa 720€ zahle.

Zudem plane ich nächstes Jahr nach dem Winter ein neues Auto zu kaufen, darauf spare ich schon etwas länger, würde ich denn da in die SF Klasse 2 eingestuft werden ? Würde meiner Meinung nach keinen Sinn ergeben, aber nach meinem Wissen müsste das ja funktionieren, oder ?

Klar kann man jetzt diskutieren ob das Sinn macht, vorallem die ganze Arbeit und der Stress der damit verbunden ist, jedoch geht es, vorallem für mich als jüngerer Mann um doch etwas viel Geld.

 

Danke für jede Hilfe.

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11 Antworten

Hi,

die SF Klasse sinkt erst nach einem jahr, wobei es reicht wenn über 6 Monate ein Fahrzeug auf dich versichert war.

Meistens zum 1. Januar. Wenn du den Wagen jetzt verkaufst und direkt einen neuen holst bleibt es bei SF 1/2 erst im nächsten Jahr sinkt der Beitrag auf SF1

Gruß Tobias

Themenstarteram 14. Juni 2014 um 2:40

Wenn ich das richtig verstehe, dann könnte ich also mein Auto abmelden (sobald 6 Monate überschritten sind), ab 1. Januar wäre ich dann in der SF 1, oder ?

SF 1/2 wäre prima, leider bin ich in der SF 0t..(kein Unfall oder so, bin nunmal einfach darin gestartet..).

Heißt wohl in den sauren Apfel beißen.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

die SF Klasse sinkt erst nach einem jahr, wobei es reicht wenn über 6 Monate ein Fahrzeug auf dich

versichert war.

Es kommt darauf an, mit mit welcher SF Klasse der TE angefangen hat.

Ich gehe davon aus, dass es SF0 gewesen ist.

Wenn SF0, dann wäre es wichtig, dass der Vertragsbeginn zum 01.01. zurückdatiert wurde, um zum 01.01.15 SF1 zu erhalten.

Und ferner ist es wichtig, dass das KFZ mindestens 6 Monate und 1 Tag angemeldet bleibt.

 

Gruß Tobias

Ist der Vertrag nicht auf den 01.01. zurüchdatiert worden, dann kommt zum 01.01.15 nur SF1/2 in Frage.

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 3:12

Wieso ? Ich dachte SF1/2 wäre eine "besondere" SF Klasse, zB junge Fahrer mit begleitetem Fahren, etc.

Ich bin ja so gesehen über 6 Monate versichert gewesen und dadurch dass ich keinen Unfall gebaut habe (bis jetzt zumindest) sinke ich in die nächste SF Klasse, soll heißen 1 Jahr unfallfrei -> SF1.

Wüsste nicht wieso eine Rückdatierung etwas daran ändern könnte. Wäre zumindest aber auch das kleinste Problem. Versicherung läuft ab der KW03/2014.

am 15. Juni 2014 um 10:13

Zitat:

Original geschrieben von vincxx

Wieso ? Ich dachte SF1/2 wäre eine "besondere" SF Klasse, zB junge Fahrer mit begleitetem Fahren, etc.

Ich bin ja so gesehen über 6 Monate versichert gewesen und dadurch dass ich keinen Unfall gebaut habe (bis jetzt zumindest) sinke ich in die nächste SF Klasse, soll heißen 1 Jahr unfallfrei -> SF1.

Wüsste nicht wieso eine Rückdatierung etwas daran ändern könnte. Wäre zumindest aber auch das kleinste Problem. Versicherung läuft ab der KW03/2014.

Hallo Vincxx,

es gibt keine besonderen SF-Klassen für Sondereinstufungen. Die SF-Staffel beim PKW geht von der Malusklasse und Schadenklasse mal abstrahiert von SF 0, SF 1/2, SF 1, SF 2, ... , SF 36.

Du fängt, wenn also normal läuft, bei SF 0 an. Wenn der Vertrag

  • weniger als 180 Tage im Kalenderjahr bzw. von Haupftfälligkeit zu Haupftfälligkeit laufend war bekommst Du zur nächsten Hauptfälligkeit ebenfalls die SF 0 bzw. verbleibst in der Klasse, sofern schadenfrei.
  • mindestens 180 Tage im Kalenderjahr bzw. von Haupftfälligkeit zu Haupftfälligkeit laufend war bekommst Du zur nächsten Hauptfälligkeit die SF 1/2 sofern schadenfrei.
  • das ganze Kalenderjahr bzw. von Haupftfälligkeit zu Haupftfälligkeit laufend war bekommst Du zur nächsten Hauptfälligkeit die SF 1, sofern schadenfrei. Beachte, dass hier kaufmännisch gezählt wird, das Jahr also 360 Tage hat.

Beachte auch, dass zwischen einem Vertragsstornodatum und Neuzulassung eines anderen Fahrzeuges auch maximal 180 Tage liegen dürfen, damit der SF gestuft wird!

Beispiel:

Anmeldung Citroen Saxo am 15.01.14 mit SF0; Abmeldung 15.07.14

Fahrzeugwechsel per 15.01.15 -> SF 1/2

Fahrzeugwechsel per 16.01.15 -> SF 0 !

Wenn Du ein Fahrzeug erstmalig auf Dich zulässt und für dieses Fahrzeug kein Schadenfreiheitsrabatt frei ist, gewähren Versicherer oft Sondereinstufungen, die an Bedingungen geknüpft sind. Erfülltst Du diese fängst Du eben nicht mit SF 0 an sondern je nach Sondereinstufung in SF X. Der Versicherer schreibt Dir also bereits etwas gut im Schadenverlauf. Das wird anderen Versicherer jedoch nicht bestätigt und gilt versichererintern. Die gängigen Sondereinstufungen sind SF 1/2, SF 2.

Gruß Phaeti

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 17:15

Vielen Dank, dann werde ich versuchen meine Versicherung rückzudatieren. Wird sich in dem Fall sicher lohnen. Mit SF1/2 mt selbem auto ca. 940 und SF1 die genannten 720€. Dafür wären ca. 60-80€ zu entrichten für die Rückdatierung..

am 15. Juni 2014 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von vincxx

Vielen Dank, dann werde ich versuchen meine Versicherung rückzudatieren.

Da mache Dir aber wenig Hoffnung.

Eine rückwirkende Rückdatierung ist nicht möglich.

Die Rückdatierung entfaltet Ihren Vorteil nur dann, wenn Du im Kalenderjahr schadenfrei bist. Entsprechend würde man, wenn einer rückwirkende Rückdatierung möglich wäre, logischerweise die Rückdatierung erst am 31.12. des Kalenderjahres beantragen, weil sie sich eben nur dann lohnt, wenn der Vertrag schadenfrei ist. Das kann so nicht funktionieren.

Ein Entgegenkommen ist natürlich immer möglich.

Gruß Phaeti

am 17. Juni 2014 um 12:31

Achtung bei Rückdatierung: Hier muss dan natürlich für den Zeitraum der Rückdatierung auch der Beitrag bezahlt werden...!

Ob´es dann Sinn macht, wenn ich für einen nicht gefahrenen Zeitraum Beiträge zahlen muss...?

Klar, wenn es vom 15.01. auf den 01.01. ist gut, aber alles andere macht wenig Sinn!

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 12:36

Selbst bei einem Monat würde es Sinn machen, vorallem jetzt zu Beginn.. ich zahle über 100€ im Monat und mit SF1 statt 1/2 würde ich bei meinem Auto über 200€ sparen...und bin schon eine SF Klasse weiter..

am 17. Juni 2014 um 13:01

ok, dann schon! Mir war nur wichtig, dass man sich bewusst ist: Rückdatierung heisst nachzahlen! Alles weitere ist dann Rechnerei!

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